Gliederung der betrieblichen Kostenrechnung
Die betriebliche Kostenrechnung gliedert sich wie folgt:
Kostenartenrechnung
Hierbei handelt es sich um die
Erfassung und
Kategorisierung aller im Betrieb entstandenen Kosten während einer Abrechnungsperiode. Die Kosten wurden in der Buchhaltung des
Unternehmens erfasst und verbucht. In der
Kostenartenrechnung werden diese sortiert. Die Sortierung kann nach verschiedenen Differenzierungen erfolgen. Zum einen ist eine Differenzierung nach der Kostenart möglich, zum Beispiel nach Material-,
Personal- oder Infrastrukturkosten. Eine weitere Variante wäre die Differenzierung nach der Kostenerfassung in Grund-, Zusatz- und Anderskosten.
Kostenstellenrechnung
Die Kostenstellenrechnung verteilt die entstandenen Kosten auf
betriebliche Abteilungen bzw.
Positionen, in denen die Kosten entstanden sind. Das grundlegende Hilfsmittel hierfür ist der
Betriebsabrechnungsbogen.
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Kostenträgerrechnung
Die Kostenträgerrechnung ist der
letzte Schritt in der Kostenrechnung. Hier werden die ermittelten Kosten auf einzelne Kostenträger nach dem
Verursachungsprinzip bzw. anteilsmäßig verrechnet. Kostenträger können Produkte, Produktgruppen, Projekte und ähnliches sein. Kosten, die sich nicht direkt einem Kostenträger zurechnen lassen, bezeichnet man als Gemeinkosten. Bei dem Umgang mit den Gemeinkosten unterscheidet man zwischen den beiden nachfolgenden Verfahren:
Vollkostenrechnung
In der
Vollkostenrechnung wird versucht, alle im Unternehmen anfallenden Kosten möglichst verursachungsgerecht, mithilfe von
Kostenstellen und entsprechenden Verteilungsschlüsseln, auf die
Kostenträger eines Unternehmens zu verteilen. Dabei wird nach
Einzel- und Gemeinkosten unterschieden.
Bei
Einzelkosten handelt es sich um Kosten, die dem einzelnen Kostenträger (Produkt) direkt zurechenbar sind. Dies können z.B.
Materialkosten oder auch
Fertigungslöhne sein, die einzig für ein bestimmtes
Produkt eingesetzt werden.
Gemeinkosten dagegen sind Kosten, die dem einzelnen
Kostenträger nicht direkt zurechenbar sind. Hierbei handelt es sich zum Beispiel um die Gehälter des Verwaltungspersonals. Das Gehalt eines
Mitarbeiters aus der Abteilung
Rechnungswesen kann i.d.R. nicht direkt einem Produkt zugeordnet werden, sondern nur einer Kostenstelle. Die Vollkostenrechnung dient der
langfristigen Kostenkalkulation.
Als
Kritikpunkt lässt sich vorbringen, dass bei der Vollkostenrechnung die Verteilung der Gemeinkosten nicht verursachungsgerecht, sondern nur nach dem "
Gießkannenprinzip" z.B. durch entsprechende Umlageschlüssel etc. erfolgen kann. Insofern werden unter Umständen Kostenträger überproportional mit Gemeinkosten belastet und können im Extremfall sogar in den Bereich der Unwirtschaftlichkeit abrutschen. Wohingegen andere Kostenträger einen höheren als den verrechneten Anteil an Gemeinkosten verursachen und somit deren Deckungsbeitrag fälschlicherweise zu hoch bemessen wird.
Teilkostenrechnung
In der Teilkostenrechnung werden nur die Einzelkosten den jeweiligen Kostenträgern zugerechnet. Damit wird eine
leistungsabhängige Kostenrechnung eingeführt, die per Definition als verursachungsgerecht zu bezeichnen ist. Gleichzeitig erhöht sich damit der
Gesamtdeckungsbeitrag, der zur Deckung der Gemeinkosten verbleibt. Insofern reagiert die
Teilkostenrechnung deutlicher auf
Beschäftigungsschwankungen als es die Vollkostenrechnung vermag.
Gleichzeitig liefert sie
Entscheidungshilfen bei kurzfristigen Fragestellungen wie z.B. der Festlegung einer
Preisuntergrenze bzw. bei der Berechnung einer
Gewinnschwelle vergleichbar mit dem Verfahren der
Grenzkostenrechnung. Eben diese Kurzfristigkeit der Teilkostenrechnung stellt einen wesentlichen Kritikpunkt dar.
Unterschied zwischen Voll- und Teilkostenrechnung
Die Vollkostenrechnung legt alle im Betrieb entstandenen Kosten auf die
Kostenträger um. Dies erfolgt unabhängig von dem Beschäftigungsniveau der Kostenträger. Hier
unterscheidet sich die Vollkostenrechnung im wesentlichen von der Teilkostenrechnung, die nur die Einzelkosten nach dem Verursachungsprinzip auf die jeweiligen Kostenträger verteilt. Diese beiden unterschiedlichen Verrechnungsarten entstehen durch die jeweils zugrunde gelegten Ansätze.
Der
Ansatz der
Vollkostenrechnung besteht darin, dass auf langfristiger Sicht alle im Unternehmen entstandenen Kosten durch die Kostenträger gedeckt werden müssen. Im Gegensatz dazu bezieht sich die Teilkostenrechnung auf kurzfristige Betrachtungen.
Wahl des geeigneten Verfahrens
Für welches der beiden Verfahren man sich entscheidet, hängt im wesentlichen von zwei zentralen
Fragestellungen ab:
- Wie variabel ist der Gemeinkostenblock? Sind die Gemeinkosten auf Sicht des zugrundeliegenden Planungshorizonts als unveränderlich zu betrachten, so ist der Teilkostenrechnung den Vorzug zu geben.
- Welche Reichweite hat meine Deckungsbeitragsrechnung? Handelt es sich z.B. um die Begutachtung der langfristigen Kostentragfähigkeit eines neuen Geschäftsmodells, so bedient man sich in der Regel der Vollkostenrechnung.
Es sei in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass das Kriterium der
verursachungsgerechten Zurechenbarkeit der Kosten unabhängig ist von dem Entstehungscharakter der Kosten. Es gibt demnach durchaus
fixe Kosten, die als Einzelkosten behandelt werden (z.B. Rüstkosten oder
sprungfixe Kosten in der Fertigung, die direkt durch einen Kostenträger verursacht werden oder diesem zugerechnet werden können), als auch variable Kosten, die den Gemeinkosten zuzurechnen sind (z.B. Kosten für Zeitpersonal in der Verwaltung, das nur bei Bedarf zum Einsatz kommt).
letzte Änderung Alexander Dietzel, Alexander Wildt
am 07.11.2022
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15.06.2016 16:36:08 - Kappa123
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