Verursachungsprinzip, Durchschnittsprinzip, Tragfähigkeitsprinzip als Prinzipien der Kostenrechnung

Dipl. Volkswirt Friedrich Schnepf
Die Aussagefähigkeit von Kostenrechnungssystemen ist nur dann gewährleistet, wenn die Verrechnung der Kosten nach einheitlichen Prinzipien erfolgt. Die wichtigsten Prinzipien sind:
  • Verursachungsprinzip
  • Durchschnittsprinzip
  • Tragfähigkeitsprinzip

Das Verursachungsprinzip besagt, dass die Kosten nur denjenigen Kostenträgern und Kostenstellen zugeordnet werden dürfen, von denen sie verursacht wurden. Bei einer Zurechnung der Fixkosten auf die Kostenträger wird dem Verursachungsprinzip nicht Rechnung getragen, da die Fixkosten nicht durch die einzelnen Produkte, sondern durch die Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft verursacht werden.

Das System der Vollkostenrechnung wird damit dem Verursachungsprinzip in seiner engen Form nicht gerecht. Aus praktischen Gründen wird deshalb eine erweiterte Fassung des Prinzips vorgeschlagen:
Den Kostenträgern sollten diejenigen Kosten zugerechnet werden, die zur Herstellung des betreffenden Kostenträgers erforderlich sind. Da auch Fixkosten wie Gehälter, Zinsen, AfA usw. zur Herstellung erforderlich sind, entspricht dann ihre Umlage auch dem Verursachungsprinzip.


Das Durchschnittsprinzip besagt, dass in der Kostenrechnung statistische Mittelwerte verwendet werden dürfen. Eine Bildung von Durchschnitten hat in der Kostenrechnung den Vorteil, dass Extremwerte und Zufallsschwankungen ausgeschaltet werden. Die Normalkostenrechnung beispielsweise arbeitet mit solchen Mittelwerten.

In manchen Fällen, wie im Fall der Kuppelproduktion, bei der mehrere Produkte zwangsläufig beim gleichen Produktionsprozess entstehen, gibt es keine Möglichkeit, die Kosten des Produktionsprozesses den Produkten verursachungsgerecht zuzuordnen. In solchen Fällen wird in der Praxis das Tragfähigkeitsprinzip (auch Deckungsprinzip genannt) angewandt, nach dem die Kosten entsprechend den Marktpreisen (oder Deckungsbeiträgen) der Produkte verteilt werden.

Dies führt dazu, dass den Produkten mit dem höchsten Marktpreis (Deckungsbeitrag) auch die meisten Kosten angelastet werden. Bei Anwendung dieses Prinzips in der Kostenrechnung ist eine sinnvolle Wirtschaftlichkeitskontrolle nicht mehr möglich.




letzte Änderung E.R. am 29.09.2024
Autor:  Dipl. Volkswirt Friedrich Schnepf

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