ExtraHolding GmbH
Monheim am Rhein
Den Kostenträgern sollten diejenigen Kosten zugerechnet werden, die zur Herstellung des betreffenden Kostenträgers erforderlich sind. Da auch Fixkosten wie Gehälter, Zinsen, AfA usw. zur Herstellung erforderlich sind, entspricht dann ihre Umlage auch dem Verursachungsprinzip.
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letzte Änderung E.R. am 29.09.2024 Autor: Dipl. Volkswirt Friedrich Schnepf |
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