Bei der
Entscheidung über
Annahme oder
Ablehnung eines Zusatzauftrages sind zwei Fälle zu unterscheiden:
- der Zusatzauftrag verursacht keine zusätzlichen Fixkosten
-
der Zusatzauftrag verursacht zusätzliche Fixkosten
Der Zusatzauftrag verursacht keine zusätzlichen Fixkosten
Beispiel:
Ein Unternehmen stellt das Produkt x her, dessen Stückkosten mit 15,00 € ermittelt wurden. Das Unternehmen erhält eine Anfrage über die Lieferung von zusätzlichen 2.000 Einheiten des Produktes x zum Preis von 13,00 €. Die vorhandenen Kapazitäten reichen aus, um den Auftrag auszuführen.
Dient die
Vollkostenrechnung als
Entscheidungsgrundlage über Annahme oder Ablehnung des Zusatzauftrages, so muss der Auftrag abgelehnt werden, da der Preis unter den Stückkosten liegt.
Eine
Trennung von
fixen und variablen Kosten ergibt, dass bei der Herstellung des Produktes x variable Stückkosten von 11,00 € entstehen. Da die Hereinnahme des Zusatzauftrags keine zusätzlichen Fixkosten verursacht, sollte der Auftrag angenommen werden, da die variablen Stückkosten unter dem Preis liegen, der
Stückdeckungsbeitrag ist also positiv.
Ein Zusatzauftrag, der
keine zusätzlichen
Fixkosten verursacht, kann immer angenommen werden, wenn der Stückdeckungsbeitrag positiv ist.
Der Zusatzauftrag verursacht zusätzliche Fixkosten
Entstehen bei Annahme des Zusatzauftrages zusätzlich Fixkosten, so ist zu prüfen, ab welcher Stückzahl sich die Annahme des Zusatzauftrags lohnt. Wenn die durch den Zusatzauftrag entstehenden Fixkosten sich beispielweise auf 5.000 € belaufen, so kann die
Stückzahl ermittelt werden, die der Zusatzauftrag mindestens umfassen muss:
Für dieses Beispiel lohnt sich die Annahme des Zusatzauftrags erst ab einer Stückzahl von 2.500.
Ein weiteres Beispiel:
Ein
Schulungsunternehmen beabsichtigt, sein Weiterbildungsangebot um einen Kurs zur Vorbereitung auf die
Bilanzbuchhalterprüfung zu erweitern. Für die Durchführung des Kurses brauchen keine zusätzlichen Räume angemietet zu werden und auch der vorhandene Personalstamm in der Verwaltung kann unverändert bleiben.
Der Unterricht wird ausnahmslos von freiberuflich tätigen Dozenten zu einem Stundensatz von 20 € durchgeführt. Pro Unterrichtsstunde wird darüber hinaus mit variablen Kosten von 5 € gerechnet (Kopien, Licht, Heizung usw.)
Der Anteil der als fix zu betrachtenden Raum- und Verwaltungskosten ist mit 40 € pro Unterrichtsstunde zu veranschlagen.
Der
Gesamtstundenumfang des Kurses beträgt 680 Std., die Teilnahmegebühr 3.400 €. Es liegen 10 Anmeldungen vor.
Lohnt es sich, aus Sicht des Schulungsunternehmens, den Kurs durchzuführen?
Entscheidung aufgrund der Vollkostenrechnung
Kosten der Maßnahme pro Unterrichtsstunde:
Dozentenkosten
|
20 €
|
sonst. kv.
|
5 €
|
Raum- und Verwaltungskosten
|
40 €
|
Summme:
|
65 €
|
Erlöse pro Unterrichtsstunde:
3.400 / 680 * 10 = 50 €
Wird die Entscheidung aufgrund der Vollkostenrechnung getroffen, findet der Vorbereitungskurs zur Bilanzbuchhalterprüfung nicht statt, da pro Unterrichtsstunde ein
Verlust von 15 € entsteht. Bezogen auf die gesamte Maßnahme beträgt der Verlust also
15 * 680 = 10.200 €
Entscheidung aufgrund der Teilkostenrechnung
Die als fix zu betrachtenden Raum- und Verwaltungskosten bleiben bei der
Teilkostenrechnung (Deckungsbeitragsrechnung) außer Ansatz, da sie in gleicher Höhe anfallen, unabhängig davon, ob der Kurs stattfindet oder nicht.
Verglichen werden lediglich die variablen Kosten pro Unterrichtsstunde in Höhe von 25 € mit den Erlösen pro Unterrichtsstunde in Höhe von 50 € (bei 10 Teilnehmern). Die
Differenz zwischen den Erlösen und den variablen Stückkosten beträgt 25 €. Jede Unterrichtsstunde leistet also einen Beitrag zur Deckung des Fixkostenblocks des Schulungsunternehmens von 25 €.
Wird die Maßnahme durchgeführt, so entsteht insgesamt ein
Deckungsbeitrag von
DB = 680 * 25 = 17.000 €
Das Betriebsergebnis des Schulungsunternehmens verbessert sich bei Durchführung der Maßnahme um 17.000 €.
Die
Deckungsbeitragsrechnung kann also zu völlig anderen Ergebnissen führen als die Vollkostenrechnung. Bei Anwendung der Deckungsbeitragsrechnung wird der Zusatzauftrag angenommen, bei Kalkulation des Zusatzauftrags auf der Grundlage der Vollkostenrechnung ist der Zusatzauftrag abzulehnen.
Mithilfe der Deckungsbeitragsrechnung lässt sich auch die Frage beantworten, ab welcher Teilnehmerzahl der Kurs durchgeführt werden kann:
Bei einer Teilnahmegebühr von 3.400 € und 680 Std. bringt jeder Teilnehmer einen Erlös von 5 € pro Unterrichtsstunde. Die variablen Kosten pro Stunde belaufen sich auf 25 € pro Stunde. Also kann der Kurs
ab fünf Teilnehmern durchgeführt werden, weil dann die variablen Kosten der Maßnahme gedeckt sind (25 / 5 = 5 TN).
letzte Änderung E.R.
am 29.09.2024
Autor:
Dipl. Volkswirt Friedrich Schnepf
|
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