Vollkostenrechnung - Ein System der Kostenrechnung

Redaktion CP
Die Vollkostenrechnung beschreibt ein System der Kostenrechnung, bei der alle in der betrachteten Periode angefallenen Kosten auf die Kostenträger verteilt werden. Sie unterscheidet sich damit von der Teilkostenrechnung, bei der lediglich die direkt zurechenbaren Teile der Kosten (Einzelkosten) den einzelnen Leistungseinheiten zugerechnet werden.

Auf eine Umlage von nicht direkt zurechenbaren Kosten (Gemeinkosten) wird in der Teilkostenrechnung verzichtet. Je nach Umfang der Kostenerfassung und -zuordnung wird daher unterschieden:
Voll- und Teilkostenrechnung
Abb. 1 in Anlehnung an Plinke/Reese, 2002, S. 52.


Bereiche der Vollkostenrechnung

Die traditionelle Vollkostenrechnung umfasst die Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung und führt schließlich zur Ermittlung des Betriebsergebnisses. So werden nacheinander erst die Einzelkosten der Kostenträger erfasst und dann die Gemeinkosten mithilfe bestimmter Kalkulationssätze auf die Kostenträger verteilt und somit die Selbstkosten des Unternehmens für das Betriebsergebnis ermittelt.

Ablauf KLR
Abb. 2, in Anlehnung an Schneck, 2005, S. 616.

Im Rahmen der Kostenartenrechnung wird zunächst die Frage geklärt, welche Kosten in welcher Höhe überhaupt angefallen sind. Es handelt sich dabei um eine Gesamtbetriebsrechnung, die die Grundlage für die weiteren Schritte der Kostenrechnung bildet und die benötigten Informationen für die Kostenstellenrechnung, Kalkulation und Betriebserfolgsrechnung liefert. Ihr fallen dabei die Aufgaben der Dokumentation zu, d.h. der belegmäßigen Erfassung aller im Betrieb zu verzeichnenden Güterverzehre, und der Gliederung, d.h. der Aufteilung nach Art der Kosten.

Die Kostenartenrechnung erfasst nur die primären Kosten, welche aus dem Verbrauch von Gütern entstanden sind, die extern, also vom Beschaffungsmarkt, bezogen wurden. Sekundäre Kosten, die beim Verbrauch selbsterstellter Güter anfallen, finden dagegen keine Berücksichtigung. Die primären Kostenarten können nach verschiedenen Kriterien gegliedert werden, wobei je nach Informationsbedarf und weiterführenden Anforderungen darauf aufbauender Rechnungen entschieden werden kann, welche Gliederung am sinnvollsten ist. Im Folgenden werden die wichtigsten Einteilungsmöglichkeiten aufgezeigt:
  • Art der Produktionsfaktoren: Personalkosten, Sachkosten, Kapitalkosten o.ä.
  • Betriebliche Funktion: Beschaffung, Lager, Fertigung, Verwaltung o.ä.
  • Art der Verrechnung: Einzel- oder Gemeinkosten
  • Art der Erfassung: aufwandsgleich oder kalkulatorisch
  • Grad der Abhängigkeit: fix oder variabel

Kostenstellen sind Bereiche eines Unternehmens, die funktional, organisatorisch und räumlich trennbar sind. Innerhalb der Kostenstellenrechnung als weiteren Bereich der Vollkostenrechnung werden nun die zuvor ermittelten Kosten auf die Betriebsbereiche verteilt, in denen sie entstanden sind. Man unterscheidet hierbei drei Arten: Haupt-, Neben- und Hilfskostenstellen. Sie dient damit in erster Linie der Wirtschaftlichkeitsbeurteilung einzelner Unternehmenseinheiten und kann bei der Entscheidung des "make or buy" helfen. Außerdem werden die Zuschlags- und Verrechnungssätze für die folgende Kostenträgerrechnung bereitgestellt. Ein wichtiges Instrument bei dieser Rechnung ist der Betriebsabrechnungsbogen (BAB). Er stellt tabellarisch die Kostenarten und Kostenstellen dar.

Der Ablauf des Verfahrens umfasst die Verteilung der primären Gemeinkosten, d.h. die verursachungsgerechte Umlage auf die entsprechenden Kostenstellen sowie die Verteilung der sekundären Gemeinkosten von den Vorkosten- auf die Endkostenstellen. Daraus lassen sich dann die Kalkulationssätze ableiten, wobei als Verteilungsmaßstab für die Beanspruchung der Einsatzfaktoren durch eine Kostenstelle bestimmte Schlüssel eingesetzt werden. Diese sorgen für eine proportional angemessene Aufteilung der Gemeinkosten auf die jeweilige Kostenstelle, wodurch dem Prinzip der Kostenüberwälzung Rechnung getragen wird. Bei der Arbeit mit dem BAB lassen sich drei Vorgehensverfahren unterscheiden:
Nach der grundlegenden Feststellung der entstandenen Kosten und der Zuordnung dieser auf die Kostenstellen folgt als abschließender Schritt der Vollkostenrechnung die Kostenträgerrechnung (In der Regel sind Kostenträger die Güter, die in einem Unternehmen hergestellt werden). Es handelt sich dabei um eine Objektrechnung, bei der sämtliche Periodenkosten mit allen erzeugten Objekten verrechnet werden. Die Kosten, die eine einzelne Einheit der Ausbringungsmenge trägt (die sog. Selbstkosten), werden ermittelt. Damit dient diese Rechnung vor allem der Preis- aber auch Beschaffungspolitik.

Es gibt verschiedene Verfahren  der kalkulatorischen Ermittlung der Kosten der Trägereinheiten. Grob wird in das Divisions- sowie das Zuschlagsverfahren unterteilt, wobei eine wesentlich differenziertere Unterscheidung z.B. nach Zahl der Produkte oder Produktionsstufen möglich ist.




letzte Änderung Redaktion CP am 21.02.2023

Literaturhinweise

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03.01.2011 10:52:39 - Gast

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