![Kostenstellenrechnung]()
Nach der
Kostenartenrechnung, die der Erfassung und Gliederung der
Kosten dient, erfolgt die Kostenstellenrechnung. Hier geht es darum, die
angefallenen Kosten der Periode auf die einzelnen Betriebsbereiche, die sogenannten Kostenstellen, verursachungsgerecht zu
verteilen.
So können
genaue Daten für die
Kostenkontrolle ermittelt werden, die sich wiederum
handlungsentscheidend auswirken können. Nur wenn die erbrachten betrieblichen Leistungen einer Kostenstelle auch den dort angefallenen Kosten gegenübergestellt werden, ist eine genaue Stückkostenrechnung möglich. Mithilfe des
Betriebsabrechnungsbogens (BAB) wird somit die Frage geklärt, wo im
Unternehmen Kosten in welcher Höhe angefallen sind. Die Kostenstellenrechnung bildet damit die Verbindung zwischen der Kostenarten- und Kostenträgerrechnung.
Stichwort: Kostenstelle
Unter einer
Kostenstelle versteht man eine funktional, organisatorisch und/oder räumlich getrennte Einheit, für die die Kosten gesondert ermittelt und kontrolliert werden können. Dies können u.a. Abteilungen, Ressorts oder auch einzelne Arbeitsplätze (Kopierer) sein. Wie detailliert die Kostenstellen gebildet werden ist von der Betriebsgröße, der organisatorischen Gliederung, der gewünschten Kalkulationsgenauigkeit u.a. abhängig. Auch Gründe der
Wirtschaftlichkeit dürfen dabei nicht unberücksichtigt bleiben.
Der Betriebsabrechnungsbogen (BAB)
Das
zentrale Element der Kostenstellenrechnung ist der
Betriebsabrechnungsbogen (BAB), der in tabellarischer Form die Kostenarten (Zeilen) und Kostenstellen (Spalten) aufführt. Er dient der
Primärkostenverrechnung, d.h. der Verteilung der primären
Gemeinkosten auf die Kostenstellen, und der Sekundärkostenverrechnung, d.h. der Verrechnung der innerbetrieblichen Leistungsverflechtungen. Schließlich werden mit ihm auch die Kalkulationssätze der Endkostenstellen ermittelt.
Vorgegangen wird dabei in der Weise, dass zunächst die
primären Gemeinkosten aus der Kostenartenrechnung übernommen werden, dann die
innerbetriebliche Leistungsverrechnung erfolgt und abschließend die Kalkulationssätze für die
Stückkostenrechnung erhoben werden.
Für die innerbetriebliche Leistungsverrechnung stehen verschiedene Verfahren zur Verfügung:
Wichtig ist diese
Verrechnung innerhalb des
Unternehmens deshalb, weil selbsterstellte Leistungen durchaus auch wieder im Betrieb verbraucht werden. Dies kann z.B. der Fall sein bei Strom- oder Gaserzeugung, eigenen Transport- oder Reparaturleistungen usw.
Das
Anbauverfahren ist ein vergleichbar einfaches Verfahren, das jedoch den Leistungsaustausch zwischen den Hilfskostenstellen vernachlässigt, weshalb auch
keine exakten Werte ermittelt werden können. Hierbei werden die primären Stellenkosten dividiert durch die Summe der abgegebenen Leistungen an die Endkostenstellen.
Auch das
Stufenleiterverfahren ist rechnerisch einfach durchzuführen. Nachteile ergeben sich daraus, dass wechselseitige Leistungsbeziehungen nicht vollständig erfasst werden können, was die Genauigkeit der ermittelten Werte beeinflusst. Die primären Stellenkosten werden dividiert durch die Summe aller abgegebenen Leistungen. Im BAB können die jeweils vorgelagerten Kostenstellen nicht mit verrechnet werden. Deshalb sollten an erster Stelle möglichst Hilfskostenstellen stehen, die wenige Leistungen der nachfolgenden Stellen empfangen.
Das
Gleichungsverfahren (auch mathematisches Verfahren) arbeitet mit linearen Gleichungssystemen, wodurch eine
exakte Ermittlung der Verrechnungspreise gewährleistet ist. Nachteile können daraus nur entstehen, wenn komplexe Kostenstellensysteme vorliegen, die einen zu hohen Rechenaufwand erfordern und damit die Kosten-Nutzen-Relation gefährden würden. Die grundlegende Gleichungsstruktur erfasst den Wert der abgegebenen Leistungen und stellt diesen der Summe aus den primären Stellenkosten und dem Wert der empfangenen Leistungen gegenüber.
letzte Änderung Redaktion CP
am 11.08.2023
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