![Kostenstellenrechnung]()
Nach der
Kostenartenrechnung, die der Erfassung und Gliederung der Kosten dient, erfolgt die
Kostenstellenrechnung. Hier geht es darum, die angefallenen Kosten der Periode auf die einzelnen Betriebsbereiche, die sogenannten
Kostenstellen, verursachungsgerecht zu verteilen. So können genaue Daten für die Kostenkontrolle ermittelt werden, die sich wiederum handlungsentscheidend auswirken können. Nur wenn die erbrachten betrieblichen Leistungen einer Kostenstelle auch den dort angefallenen Kosten gegenübergestellt werden, ist eine genaue Stückkostenrechnung möglich.
Mithilfe des Betriebsabrechnungsbogens wird somit die Frage geklärt, wo im Unternehmen Kosten in welcher Höhe angefallen sind. Die
Kostenstellenrechnung bildet damit die Verbindung zwischen der Kostenarten- und Kostenträgerrechnung.
Unter einer
Kostenstelle versteht man eine funktional, organisatorisch und/oder räumlich getrennte Einheit, für die die Kosten gesondert ermittelt und kontrolliert werden können. Dies können u.a. Abteilungen, Ressorts oder auch einzelne Arbeitsplätze (Kopierer) sein. Wie detailliert die Kostenstellen gebildet werden ist von der Betriebsgröße, der organisatorischen Gliederung, der gewünschten Kalkulationsgenauigkeit u.Ä. abhängig. Auch Gründe der
Wirtschaftlichkeit dürfen dabei nicht unberücksichtigt bleiben.
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Das zentrale Element der Kostenstellenrechnung ist der Betriebsabrechnungsbogen (BAB), der in tabellarischer Form die Kostenarten (Zeilen) und Kostenstellen (Spalten) aufführt. Er dient der Primärkostenverrechnung, d.h. der Verteilung der primären Gemeinkosten auf die Kostenstellen, und der Sekundärkostenverrechnung, d.h. der Verrechnung der innerbetrieblichen Leistungsverflechtungen. Schließlich werden mit ihm auch die Kalkulationssätze der Endkostenstellen ermittelt.
Vorgegangen wird dabei in der Weise, dass zunächst die primären Gemeinkosten aus der Kostenartenrechnung übernommen werden, dann die innerbetriebliche Leistungsverrechnung erfolgt und abschließend die Kalkulationssätze für die Stückkostenrechnung erhoben werden.
Für die innerbetriebliche Leistungsverrechnung stehen verschiedene Verfahren zur Verfügung:
- Anbauverfahren
- Stufenleiterverfahren
- Gleichungsverfahren bzw. mathematisches Verfahren
Wichtig ist diese Verrechnung innerhalb des Unternehmens deshalb, weil selbsterstellte Leistungen durchaus auch wieder im Betrieb verbraucht werden. Dies kann z.B. der Fall sein bei Strom- oder Gaserzeugung, eigenen Transport- oder Reparaturleistungen usw.
Das Anbauverfahren ist ein vergleichbar einfaches Verfahren, das jedoch den Leistungsaustausch zwischen den Hilfskostenstellen vernachlässigt, weshalb auch keine exakten Werte ermittelt werden können. Hierbei werden die primären Stellenkosten dividiert durch die Summe der abgegebenen Leistungen an die Endkostenstellen.
Auch das Stufenleiterverfahren ist rechnerisch einfach durchzuführen. Nachteile ergeben sich daraus, dass wechselseitige Leistungsbeziehungen nicht vollständig erfasst werden können, was die Genauigkeit der ermittelten Werte beeinflusst. Die primären Stellenkosten werden dividiert durch die Summe aller abgegebenen Leistungen. Im BAB können die jeweils vorgelagerten Kostenstellen nicht mit verrechnet werden. Deshalb sollten an erster Stelle möglichst Hilfskostenstellen stehen, die wenige Leistungen der nachfolgenden Stellen empfangen.
Das Gleichungsverfahren (auch mathematisches Verfahren) arbeitet mit linearen Gleichungssystemen, wodurch eine exakte Ermittlung der Verrechnungspreise gewährleistet ist. Nachteile können daraus nur entstehen, wenn komplexe Kostenstellensysteme vorliegen, die einen zu hohen Rechenaufwand erfordern und damit die Kosten-Nutzen-Relation gefährden würden. Die grundlegende Gleichungsstruktur erfasst den Wert der abgegebenen Leistungen und stellt diesen der Summe aus den primären Stellenkosten und dem Wert der empfangenen Leistungen gegenüber.
Quellen:
Plinke/Rese: Industrielle Kostenrechnung, 6. Aufl., Berlin 2002.
Haberstock: Kostenrechnung I, 13. Aufl., Berlin 2008.
letzte Änderung Redaktion CP am 23.05.2018
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