Stufenleiterverfahren

Günther Wittwer / Redaktion CP
Das Stufenleiterverfahren ist ein Verfahren der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung, das im Rahmen der Kostenstellenrechnung angewandt werden kann. Dabei gilt es, im Betriebsabrechnungsbogen die Vorkostenstellen auf die Endkostenstellen umzulagern. Dies ist notwendig, da bestimmte Leistungen eines Betriebsbereiches an anderer Stelle verbraucht werden können. Der wechselseitige Leistungsaustauch muss in der Kostenrechnung berücksichtigt werden.

Man beginnt mit der Hilfskostenstelle, die die wenigsten Leistungen von anderen Hilfskostenstellen empfängt und legt ihre primären Kosten entsprechend der Leistungsabgabe auf die anderen Stellen um. Schrittweise verfährt man genauso mit den folgenden Kostenstellen, solange bis sämtliche Posten der Hilfskostenstellen aufgelöst wurden. Dieses stufenweise Vorgehen erklärt auch den Namen dieses Verfahrens. Die folgende Grafik stellt dies schematisch dar:

Stufenleiterverfahren 
Abb. 1: Grafik in Anlehnung an: Haberstock: Kostenrechnung I, 13. Aufl., Berlin 2008, S. 131.

Da die jeweils vorgelagerten Stellen nicht berücksichtigt werden, erhält man mit diesem Verfahren allerdings nur Näherungswerte, so dass eine gewisse Ungenauigkeit der Rechnung gegeben ist. Auch ist es entscheidend für die Verrechnungspreise, dass die Hilfskostenstellen in der Reihenfolge angeordnet werden, dass die vorherige Stelle möglichst wenige Leistungen der nachfolgenden beansprucht. Dennoch ist es rechnerisch relativ einfach zu handhaben. 


Beispiel:


HiKST 1 HiKST 2 HiKSt 1 HKSt 2 HKSt 3
Primärkosten 134.000,00 64.500,00 50.000,00 80.000,00 112.000,00

Leistungserbringer Leistungsempfänger
HiKST 1 HiKST 2 HKSt 1 HKSt 2 HKSt 3
HiKST 1
150,00 1.250,00 150,00 1.300,00
HiKST 2 200,00   392,86   300,00

  HiKST 2 HiKST 1 HKSt 1 HKSt 2 HKSt 3
Primärkosten 64.500,00 134.000,00 50.000,00 80.000,00 112.000,00
Verteilung HiKSt 2 14.333,33 28.380,00
21.500,00
Summe
148.333,33 78.380,00 80.000,00 133.500,00
Verteilung HiKSt 1
65.058,48 7.807,02 67.660,82
Summe     143.438,48 87.807,02 201.160,82

Tabelle. 1: reimus.NET / A. Wildt

Wissenstelegramm: Stufenleiterverfahren

Das Stufenleiterverfahren, auch bekannt als step ladder system, Stufenverfahren, Treppenverfahren dient der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung und gehört zu den nicht exakten Methoden. In der Praxis das Stufenleiterverfahren als das in der Betriebsabrechnung (Betriebsabrechnungsbogen) am weitesten verbreitete Verfahren der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung, weil es leicht durchführbar ist. Das Stufenleiterverfahren gehört als Instrument zum Kostenstellenumlageverfahren.

Für den Praktiker ist das Stufenleiterverfahren eine Näherungsmethode zur schrittweisen Berechnung der innerbetrieblichen Verrechnungssätze. Bei der Bearbeitung werden bei jeder abzurechnenden Hilfskostenstelle die empfangenen Leistungen der Hilfskostenstellen, die noch nicht abgerechnet sind, einfach vernachlässigt.

Aufgaben

1. Aufgabe

Allgemeiner Bereich Fertigungsbereich
Kostenstellen Hilfsstelle 1 Hilfsstelle 2 Arbeits-
vorbereitung
Hauptstelle A
         
Gemeinkosten 18.000 € 20.000 € 60.000 € 350.000 €

Die Hilfsstellen sind nach folgendem Schlüssel zu verteilen:

Hilfsstelle 1:   1: 2 : 3
Hilfsstelle 2:   2: 3

Die Gesamtkosten der Arbeitsvorbereitung sind der Hauptstelle A zu belasten.

2. Aufgabe

Welche zwei Aussagen sind falsch?
  1. Beim Stufenleitersystem wird unterstellt, dass jede Kostenstelle mehrere Leistungsarten produziert
  2. In der Praxis ist das Stufenleitersystem auch als Treppenverfahren bekannt.
  3. Das Stufenleitersystem ist die wohl gebräuchlichste Methode der zweiseitigen innerbetrieblichen Leistungsverrechnung.
  4. Das Stufenleiterverfahren setzt eine einseitige Leistungsbeziehung zwischen den Kostenstellen voraus. 

3. Aufgabe

Nennen Sie das Charakteristikum zum Treppenverfahren (step-ladder-system) im Rahmen des Verfahrens der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung.


Lösungen:

1. Aufgabe

Kostenstellen Allgemeiner Bereich Fertigungsbereich
  Hilfsstelle 1 Hilfsstelle 2 Arbeits-
vorbereitung
Hauptstelle A
Gemeinkosten 18.000 € 20.000 € 60.000 € 350.000 €
Umlage Hilfestelle 1 – 18.000 € + 3.000 € + 6.000 € + 9.000 €
Summe 23.000 € 66.000 € 359.000 €
Umlage Hilfsstelle 2     + 9.200 € + 13.800 €
Summe     75.200 € 372.800 €
Umlage AV       + 75.200 €
Summe       448.000 €



2. Aufgabe

Richtig wäre:
  1. ... nur eine Leistungsart produziert.
  2. Richtig.
  3. ... einseitigen innerbetrieblichen Leistungsverrechnung 
  4. Richtig.  
3. Aufgabe

Das Charakteristikum wäre, dass bei jeder abzurechnenden Hilfskostenstelle die Leistungen von den Hilfskostenstellen, die noch nicht abgerechnet sind, vernachlässigt werden.




letzte Änderung Günther Wittwer / Redaktion CP am 11.08.2024

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23.03.2016 10:25:15 - Gast

Guten Tag miteinander,

ich muss sagen, egal wie ich rechne, ich komme ihn eurem Beispiel nicht auf die gezeigten Werte.
Ich verstehe weshalb Hilfskostenstelle 2 vor 1 steht, da es weniger Leistungen an Hilfskostenstelle 1 beansprucht als andersrum.
Um jetzt den Preis für eine Einheit der HKst. 2 zu berechnen muss man doch nur die 64.500/500 ( Gesamtzahl der erbrachten Leistungen von HKst. 2) rechnen und hat dann ein Einzelpreis von 129/Einheit. Wenn ich jetzt aber die 200 empfangenen Leistungseinheiten der HKst 2 an  Hilfskostenstelle 1 mit 129 multipliziere kommt nicht 14.333,33 sondern 25.800€ raus. Dementsprechend habe ich dann auch vollkommen andere Ergebnisse am Ende.

Ich würde mich freuen wenn ihr mir erklären könnt, wie ihr auf das Zwischenergebnis von 14.333,33 kommt.

Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen
Phil
[ Zitieren | Name ]

06.04.2016 08:52:27 - wvr

Hallo Phil,

zur Berechnung hier für Aufgabe 1 der Weg:

Verteilung der Kosten Hilfsstelle 1  18.000 €

18.000 : 6 = 3.000 x 1 = 3.000 € für Hilfsstelle 1, 3.000 x 2 = 6.000 für Arbeitsvorbereitung, 3.000 x 3 = 9.000 € für Hauptstelle A

Verteilung der Kosten Hilfsstelle 2  bisher 20.000 + 3.000  = 23.000 €

23.000 : 5 = 4.600 € x 2 = 9.200 € für Arbeitsvorbereitung, 4.600 € x 3 = 13.800 € für Hauptstelle A

Kannst du noch einmal erklären, wie du auf Zahlen wie 64.500 €/500 € und  14.333,33 und 25.800 € kommst? Das konnte unser Fachautor nicht nachvollziehen.

Beste Grüße
Die Redaktion
[ Zitieren | Name ]

06.06.2016 16:07:49 - Gast2

Die Frage von "Gast" bezieht sich auf das obere Beispiel, nicht auf Aufgabe 1.
Ich habe allerdings das selbe Verständnisproblem wie er.
Denn HilfsKST1 und HauptKST3 empfangen zusammen 500 Leistungseinheiten von HilfsKST2, so dass ich ebenfalls 64.500 €/500 LE = 129 €/LE errechne.
Für HilfsKST1 ergibt sich damit eine Umlage von 129 €/LE * 200 LE = 25.800 €, statt wie angegeben 14.333,33 €. Und analog eben auch ein anderer Wert für HauptKST3.
Wo ist unser Denkfehler?
[ Zitieren | Name ]

10.06.2016 21:09:16 - Gast

Hallo!

Im angegebenen Beispiel wurde die Verteilungsschlüssel nicht angegeben oder? Sonst kann ich nicht nachvollziehen woher 14.333,33 kommt.

Liebe Grüße,

Jildis
[ Zitieren | Name ]

05.07.2016 21:01:36 - Gast

Hallo liebe Redaktion,
Phil bezieht sich auf die oben dargestellte Rechnung bei Beispiel und nicht auf die "Aufgaben und Lösungen". Das dargestellte Schaubild ist mit den Werten nicht passend zu der vorherigen Rechnung. (dabei geht es um das Schaubild oberhalb von "Wissenstelegramm: Stufenleiterverfahren")

Besten Gruß,
Lukas
[ Zitieren | Name ]

25.03.2017 21:42:51 - Peter Knezevic

Und ich dachte schon, ich bin blöd. Bin auch nicht auf die Zahlen gekommen.

Das zweite Schaubild von oben ist falsch. Richtig peinlich für controllingportal.de, wenn die Beispiele Fehler enthalten.
[ Zitieren | Name ]

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