Im Rahmen der Kostenstellenrechnung soll die Frage geklärt werden, wo im Unternehmen welche Kosten in welcher Höhe angefallen sind. Dazu unterscheidet man sogenannte Kostenstellen, d.h. funktional, organisatorisch oder räumlich abgegrenzte Betriebsbereiche, für die gesondert Kosten erfasst und verrechnet werden können. Die verursachungsgerechte Zuordnung und auch die Wirtschaftlichkeit (d.h. der Aufwand, den die Zuteilung bewirkt) bestimmen die Kostenstellengliederung.
Nach der Rolle im Produktionsprozess lassen sich unterscheiden: Fertigungshaupt- und -nebenstellen sowie Hilfskostenstellen.
Hauptkostenstellen sind in der Kostenstellenrechnung die Positionen, welche ihre Leistung direkt an die Leistungsprozesse des Produktes abgeben. In funktionaler Hinsicht findet der Prozess der Leistungserstellung in den Bereichen Materialwirtschaft, Fertigung, Verwaltung und Vertrieb statt. Diese vier Kostenbereiche mit ihren möglichen Untergliederungen (z.B. könnte der Fertigungsbereich in Schlosserei, Dreherei, Schreinerei, Gießerei usw. unterteilt sein), werden als Hauptkostenstellen bezeichnet. Alle anderen Kostenstellen, die nicht zu diesen vier Kostenbereichen zählen, werden als Nebenkostenstellen bezeichnet.
Als Nebenkostenstellen bezeichnet man die Fertigungsbereiche, in denen Nebenprodukte entstehen.
Allgemeine Kostenstellen sind Kostenstellen, die nicht zu den vier Hauptkostenbereichen zählen, ihre Leistung jedoch an alle anderen Kostenstellen abgeben können.
Bezieht ein Unternehmen beispielsweise seinen Strom aus einem eigenen Kraftwerk, so gibt dieses Kraftwerk seine Leistung an alle anderen Kostenstellen ab. Verfügt ein Unternehmen über einen eigenen Fuhrpark, so handelt es sich hierbei ebenfalls um eine allgemeine Kostenstelle, sofern Mitarbeiter aller anderen Kostenstellen im Falle von Dienstfahrten über die Kraftfahrzeuge verfügen können.
Hilfskostenstellen beschreiben in der Kostenstellenrechnung die Positionen, welche ihre Leistung an die Hauptkostenstellen abgeben. Aus diesem Grund erfolgt die Zuteilung zu einem Produkt indirekt und nicht direkt auf den Kostenträger. Die Verteilung auf die Hauptkostenstellen erfolgt über einen entsprechenden Verteilungsschlüssel.
Entsprechend der Art der Verrechnung kann außerdem getrennt werden zwischen Vor- und Endkostenstelle.
Unter Vorkostenstellen versteht man Kostenstellen, die für die anderen Kostenstellungen Leistungen einbringen, d.h. selbst nicht direkt an der Produktion der Endprodukte beteiligt sind. Sie werden im Betriebsabrechnungsbogen auf andere Kostenstellen umgelegt und somit aufgelöst.
Endkostenstellen sind die Kostenstellen, deren Kosten direkt auf die Kostenträger verrechnet werden können.
Die folgende Grafik veranschaulicht die Zusammenhänge der verschiedenen Kostenstellenbezeichnungen:
Abb. in Anlehnung an Heinhold: Kosten- und Erfolgsrechnung in Fallbeispielen, 4. Aufl., 2007, S. 160.
Wie weit die Zergliederung eines Betriebes in Kostenstellen geht, hängt von der Betriebsgröße, der Art des Wirtschaftszweiges und vom Fertigungsprogramm ab. Ihre Grenzen findet die Aufteilung in Kostenstellen dort, wo sie nicht mehr wirtschaftlich ist.
Die weitestgehende Gliederung einer Betriebsabteilung in Kostenstellen wird als Platzkostenrechnung bezeichnet. Diese Platzkostenrechnung verwendet einzelne Maschinen, Maschinengruppen und Arbeitsplätze als eigene Kostenstellen.
Normalerweise unterscheidet man in Industriebetrieben zwischen Hauptkostenstellen und Nebenkostenstellen, wobei die Nebenkostenstellen wiederum Hilfskostenstellen oder allgemeine Kostenstellen sein können.
letzte Änderung Alexander Wildt, Dipl. Volkswirt Friedrich Schnepf am 01.02.2021
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