Verbrauchsabweichung

Dipl. Volkswirt Friedrich Schnepf
In der Praxis dürften die bei einer Nachkalkulation festgestellten tatsächlich angefallenen Kosten (Istkosten, Ki)nur in seltenen Fällen mit den Sollkosten übereinstimmen. Stimmen die Istkosten nicht mit den Sollkosten überein, so entsteht neben der Beschäftigungsabweichung eine weitere Kostenabweichung, die als Verbrauchsabweichung (VA) bezeichnet wird.
Definition der Verbrauchsabweichung: VA = Ks – KI

Um diese Verbrauchsabweichung besser zu verstehen, macht man sich zunächst das Zustandekommen der Sollkostenfunktion klar:

Folgender Fall wird angenommen:

Geplant wird die Produktion von 100 Tischen (BPB). Die folgenden Produktionsfaktoren werden voraussichtlich bei der Herstellung eines Tisches verbraucht:
  • 3 m2 Holz, man rechnet mit einem Preis von 10 € pro m2
  • 4 Arbeitsstunden, man rechnet mit Lohnkosten von 40 € pro Stunde
  • 2 Maschinenstunden, wobei die Maschinenstunde 30 € kostet
  • Außerdem erhält der Geschäftsführer ein Gehalt von 5.000 € in der Betrachtungsperiode.

Hieraus ergibt sich folgende Kostenfunktion:
  • K = Kf + (m1 * p1 + m2 * p2+ m3 * p3) * 100 = 5.000 + (3 * 10 + 4 * 40 + 2 * 30) * 100 = 5.000 + 25.000 = 30.000
  • m1 = m2/Tisch
  • p1 = Preis/m2 Holz
  • m2 = Arbeitsstunden/Tisch
  • p2 = Lohnkosten/Arbeitsstunde
  • m3 = Maschinenstunden/Tisch
  • p3 = Kosten/Maschinensunde
  • Kf = Gehalt des Geschäftsführers


Die zusammengefasste Kostenfunktion lautet also:
K = 5.000 + 250x

Nach Ablauf der Periode wird festgestellt, dass nicht die geplanten 100 Tische, sondern nur 80 hergestellt wurden. Es ergibt sich folgende Beschäftigungsabweichung:
PKVS = Kp / BPB = 30.000 / 100 = 300
Verr Kp = PKVS * Istb. = 300 * 80 = 24.000
Ks = 5.000 + 250 * 80 = 25.000
BA = verr. Kp – Ks = 24.000 – 25.000 = – 1.000

Die Zahlen der Buchhaltung ergeben, dass die tatsächlich bei der Produktion der 80 Tische entstandenen Kosten sich auf 25.720 € belaufen. Es ergibt sich eine Differenz zwischen den Sollkosten bei Istbeschäftigung und den Istkosten. Diese 720 € sind dann die Verbrauchsabweichung.

Für eine Verbrauchsabweichung kann es nun zwei Ursachen geben:

1. Es liegt eine Preisabweichung (PA) vor:

Der oder die tatsächlichen Preise der Produktionsfaktoren (Istpreise) waren andere, als die geplanten Preise (Planpreise). Z. B. kostet das Holz tatsächlich 12 € statt der ursprünglich angenommenen 10 €. Stimmen die Planpreise nicht mit den Istpreisen überein, so liegt eine Preisabweichung vor. Die Höhe der Preisabweichung kann berechnet werden:

Pro Tisch werden 3 m2 Holz verbraucht, dieses Holz war tatsächlich um 2 € pro m2 teurer als angenommen. Dies sind pro Tisch 6 € mehr an Materialkosten. Bei einer Produktion von 80 Tischen führt dies zu höheren Kosten von 480 €.

Wenn die Istpreise über den Planpreisen liegen, so erhält die Preisabweichung ein negatives Vorzeichen, also – 480 €.

2. Es liegt eine Mengenabweichung (MA) vor:

Die tatsächlich verbrauchten Mengen an Produktionsfaktoren (Istmengen) waren andere, als die zuvor geplanten Faktoreinsatzmengen (Planmengen). Z. B. waren für die Herstellung eines Tisches nicht 2, sondern 2,1 Maschinenstunden (Istmengen) erforderlich. Stimmen die Planmengen nicht mit den Istmengen überein, so nennt man dies eine Mengenabweichung. Die Mengenabweichung kann berechnet werden:

Pro Tisch werden 0,1 Maschinenstunden mehr gebraucht, als ursprünglich angenommen. 0,1 Maschinenstunden kosten 3 €, jeder Tisch wird also um 3 € teurer. Bei einer Produktion von 80 Tischen verursacht dies höhere Kosten von 240 €.

Insgesamt ergeben sich, verursacht durch Preis- und Mengenabweichungen, höhere Kosten von 720 €.

Wenn die Istmengen über den Planmengen liegen, so erhält die Mengenabweichung ein negatives Vorzeichen, also – 240 €.

Die Verbrauchsabweichung (VA):

VA = MA + PA = – 480 + (– 240) = – 720

Grafische Darstellung der BA und VA:

Skript09-04-01.gif

Die Summe aus Verbrauchs- und Beschäftigungsabweichung wird als Gesamtabweichung bezeichnet:

GA = BA + VA

Die Abweichungen im Überblick:

Skript09-04-02.gif




letzte Änderung E.R. am 29.09.2024
Autor:  Dipl. Volkswirt Friedrich Schnepf

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