Preisuntergrenze - Berechnung der kurz- und langfristigen Preisuntergrenze

Formel und Beispiele

Dipl. Volkswirt Friedrich Schnepf
Sinkt der Marktpreis für ein bestimmtes Produkt, so müssen sich die Anbieter dieses Produktes die Frage stellen, bis zu welchem Preis sie noch bereit sind, das Produkt herzustellen. Bei der Beantwortung dieser Frage ist zwischen kurz- und langfristiger Betrachtungsweise zu unterscheiden:

Die kurzfristige Preisuntergrenze liegt dort, wo der Marktpreis gerade noch die variablen Stückkosten deckt, wo also gilt: p = kv.

Kurzfristig wird ein Unternehmen bereit sein, einen Marktpreis zu akzeptieren, der gerade noch die variablen Stückkosten deckt. Dem liegt folgende Überlegung zugrunde:
Die fixen Kosten sind kurzfristig nicht abbaubar und demzufolge ist kurzfristig betrachtet der Verlust bei Fortführung der Produktion genauso hoch wie bei Einstellung der Produktion. Bei einem Marktpreis, der also gerade noch die variablen Stückkosten deckt (p = kv), entsteht ein Verlust in Höhe des gesamten Fixkostenblocks.

Dieser Preis wird als kurzfristige Preisuntergrenze bezeichnet. Die Kurve der variablen Gesamtkosten ist dann identisch mit der Erlöskurve (linearer Kosten- und Erlösverlauf unterstellt). Dies bedeutet, dass die Erlöse gerade die variablen Kosten decken.


In der Praxis spielen neben dieser rein kostenrechnerischen Betrachtungsweise noch andere Überlegungen eine Rolle: Ein Unternehmen wird wahrscheinlich sogar einen Preis akzeptieren, der noch unter den variablen Stückkosten liegt, wenn in absehbarer Zeit wieder mit Preissteigerungen gerechnet werden kann.

Eine Unterschreitung der kurzfristigen Preisuntergrenze könnte auch in Kauf genommen werden, um Konkurrenten aus dem Markt zu drängen. Andererseits wird möglicherweise die Produktion schon eingestellt bei einem Preis, der oberhalb der kurzfristigen Preisuntergrenze liegt, weil zur Deckung der Fixkosten laufende Ausgaben erforderlich sind, die zu Liquiditätsproblemen und u.U. zur Zahlungsunfähigkeit führen können.

Als langfristige Preisuntergrenze wird der Preis bezeichnet, bei dem sowohl die variablen wie auch die fixen Stückkosten gedeckt sind, wo also gilt p = k.

Da die Durchschnittskostenkurve degressiv fällt, ist die Frage nach der langfristigen Preisuntergrenze nur im Zusammenhang mit der Ausbringungsmenge zu beantworten. Nimmt man die Stückkostenfunktion eines Unternehmens als gegeben an, so darf der Preis bis höchstens auf das Minimum der Stückkosten (an der Kapazitätsgrenze) absinken. Dies soll die folgende Graphik verdeutlichen:

Kapazitätsgrenze_Skript01-08-01.gif

Beispiel zur Berechnung der langfristigen Preisuntergrenze

Unterstellt wird die folgende Kostenfunktion:
K = 5.000 + 2x

Bei 10.000 Outputeinheiten betragen die Gesamtkosten 25.000 €. Können tatsächlich 10.000 Einheiten abgesetzt werden, so ergibt sich eine langfristige Preisuntergrenze von:

PU = k = K = 25.000 = 2,50 €
x 10.000

Formel-1_Skript01-08-02.gif

Lassen sich jedoch am Markt beispielsweise nur 5.000 Einheiten absetzen, so liegt die langfristige Preisuntergrenze bei:

PU = k = K = 15.000 = 3,00 €
x 5.000

Formel_preisuntergrenze_Skript01-08-03.gif

Das Beispiel soll verdeutlichen, dass die Frage nach der langfristigen Preisuntergrenze immer nur unter Angabe der hergestellten und verkauften Stückzahl beantwortet werden kann.

Ein Zusammenhang zwischen Break-Even-Point und langfristiger Preisuntergrenze kann nicht gesehen werden, da die Ermittlung des Break-Even-Point eine völlig andere Fragestellung beantwortet, nämlich:
"Bei welcher Ausbringungsmenge ist eine Deckung der Gesamtkosten erreicht?".

Hier ist die zu ermittelnde Unbekannte die Ausbringungsmenge, während bei der Feststellung der langfristigen Preisuntergrenze ein Preis zu errechnen ist.

Der Aussage "Die langfristige Preisuntergrenze stellt der Break-Even-Point dar", kann aus den genannten Gründen nicht zugestimmt werden. Ein Absinken des Preises führt zu einer Drehung der Erlösfunktion um den 0-Punkt des Koordinatensystems. Dadurch verschiebt sich bei gleich bleibender Kostenfunktion der Break-Even-Point nach rechts, Deckung der Gesamtkosten wird also erst bei größeren Ausbringungsmengen erreicht.




letzte Änderung E.R. am 29.09.2024
Autor:  Dipl. Volkswirt Friedrich Schnepf

Literaturhinweise

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