Aufbau der Kostenrechnung

Dipl. Volkswirt Friedrich Schnepf
Um die genannten Aufgaben erfüllen zu können, ist die Kostenrechnung in eine Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung gegliedert.

Eine wesentliche Aufgabe der Kostenrechnung besteht in der Ermittlung der Selbstkosten der hergestellten Produkte. Diese Selbstkosten liefern die Entscheidungsgrundlage für die Preiskalkulation. Zu diesem Zweck müssen alle Kosten möglichst verursachungsgerecht (Verursachungsprinzip) den Kostenträgern (den Produkten) zugeordnet werden.

Bei den Einzelkosten ist diese Zurechnung unproblematisch, sie können den Produkten direkt zugerechnet werden (Einzelkosten sind z.B. Fertigungslöhne, Fertigungsmaterial). Die Gemeinkosten dagegen (z.B. das Gehalt des Geschäftsführers, Miete für Büroräume, Abschreibungen usw.) sind den Kostenträgern nicht direkt zurechenbar. Erst eine Kostenstellenrechnung macht eine mehr oder weniger sinnvolle Verrechnung dieser Gemeinkosten auf die Kostenträger möglich.

Zunächst müssen sämtliche Kosten vollständig erfasst werden (Vollständigkeitsprinzip). Die Erfassung der Kosten erfolgt in der Finanzbuchhaltung, wobei der Gemeinschaftskontenrahmen der Industrie (GKR, bei DATEV SKR03) hierfür die Kontenklasse 4 vorsieht. Die Kostenarten werden dann in die Betriebsbuchhaltung übernommen, die Kostenartenrechnung kann damit als Schnittstelle zwischen Finanz- und Betriebsbuchhaltung bezeichnet werden.

Während die Einzelkosten den Kostenträgern direkt zugerechnet werden können, müssen die Gemeinkosten entweder direkt (Kostenstelleneinzelkosten) oder nach bestimmten Umlageschlüsseln (Kostenstellengemeinkosten) auf die Kostenstellen verteilt werden.


Als Kostenstellen werden die betrieblichen Orte bezeichnet, an denen die Kosten entstehen. Dies können im einfachsten Fall der Material-, der Fertigungs- der Verwaltungs- und der Vertriebsbereich sein.

Im Rahmen der Kostenstellenrechnung erfolgt die Bildung von so genannten Zuschlagssätzen, durch die eine Zurechnung der Gemeinkosten auf die Kostenträger erst ermöglicht wird.

Als Kostenträger werden die von einem Unternehmen hergestellten Güter oder Dienstleistungen bezeichnet. Sie haben die Kosten des Unternehmens zu tragen.

Die Kostenträgerrechnung wird als Kostenträgerzeitrechnung (Betriebsabrechnung) und als Kostenträgerstückrechnung (Kalkulation, Selbstkostenrechnung) durchgeführt.

Die Kostenträgerzeitrechnung ermittelt die in einem bestimmten Zeitraum (Monat, Quartal) angefallenen Kosten insgesamt für bestimmte Kostenträgergruppen oder auch einzelne Kostenträger. Besonders geeignet ist die Kostenträgerzeitrechnung als kurzfristige Erfolgsrechnung.

Die Kostenträgerstückrechnung ermittelt die für einzelne Kostenträger angefallenen Kosten. Sie wird als Vergangenheitsrechnung (Nachkalkulation) und als Zukunftsrechnung (Vorkalkulation) durchgeführt.

Die Aufgaben der Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung bestehen also in der
  • Erfassung (Kostenartenrechnung)
  • Verteilung (Kostenstellenrechnung) und
  • Zurechnung (Kostenträgerrechnung)

der Kosten, die bei der betrieblichen Leistungserstellung und -verwertung entstehen, um
  • eine Entscheidungsgrundlage für betriebliche Dispositionen zu schaffen und
  • eine wirksame Kostenkontrolle zu ermöglichen.




letzte Änderung E.R. am 29.09.2024
Autor:  Dipl. Volkswirt Friedrich Schnepf

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