Augen auf beim Autokauf: Versteckte Nebenkosten im Leasing

Klein gerechnete Finanzierungsangebote zu Lasten der Verbraucher

Dr. Peter Hoberg
Der Kampf um die Kunden ist durch die Corona-Probleme nochmals härter gewesen, was auch für die Autobranche gilt. In Erwartung des Frühjahrsgeschäft hatten sich die Auto-Händler über 1 Mio Fahrzeuge aufs Lager gelegt, die jetzt für Platz- und Liquiditätsprobleme sorgen (vgl. z. B. Focus vom 12.5.2020). Die Corona-Krise hat durch diese Strategie einen Strich gemacht. Verschärft hat sich der Absatzstau durch das Lavieren der Bundesregierung, welche Anfang Mai offen gelassen hat, ob es eine neue Kaufprämie geben wird. Die Entscheidung ist auf Anfang Juni terminiert, so dass bis dahin viele Interessenten mit ihrer Entscheidung warten werden.

Um die Kunden trotzdem mit Angeboten, die zumindest günstig aussehen, anlocken zu können, werden wieder viele Tricks verwendet, die teilweise nicht akzeptabel sind. Um auch Kunden zu gewinnen, die das Geld für ein neues Fahrzeug nicht haben, kommen wieder klein gerechnete Finanzierungsangebote zum Einsatz. Immer kreativer – und leider zu Lasten der Verbraucher – werden die Leasingunternehmen, die niedrige Monatsraten ankündigen, ohne dass damit alle Kosten abgedeckt sind. Auch wenn in den Beispielen vor allen Dingen die Autoindustrie erwähnt wird, gelten die Probleme auch für viele andere Branchen. Dies muss betont werden, weil z. B. bei Wöhe (S. 558 ff.) diese Nebenkosten noch nicht einmal erwähnt werden.


Tricks zulasten der Kunden

0 % Finanzierung

Der Trick mit der 0 %-Finanzierung wird bereits seit vielen Jahren eingesetzt, wohl auch, weil die meisten Kunden ihn nicht durchschauen. Der Ansatz ist sehr einfach. Insbesondere bei Produkten mit Absatzschwierigkeiten wird eine Finanzierung zu 0% ausgelobt, so dass der Kunde fälschlicherweise glaubt, nicht länger warten zu müssen. Die Unternehmen zahlen natürlich bei ihren Banken trotzdem den normalen Zinssatz für die Finanzierung, können die Subventionierung aber über die Streichung bzw. Reduktion von Rabatten kompensieren.

Fast immer gibt es die beworbenen Fahrzeuge/Geräte/Anlagen zu einem wesentlich günstigeren Nettopreis. Wenn der Kunde das Geld nicht hat, sollte er in fast allen Fällen auf eine Anschaffung verzichten, um nicht die Basis für eine Privatinsolvenz zu legen. Wenn es doch sein muss, ist es fast immer besser, einen normalen Kredit aufzunehmen, um mit diesem Geld dann den niedrigen Nettopreis nutzen zu können. Der Autor hat dazu vor vielen Jahren Vergleichstabellen entwickelt, die von vielen Zeitschriften übernommen wurden (vgl. Hoberg (2014), S. 207 ff.). Mit ihnen kann bestimmt werden, ob eine 0% Finanzierung mit wenig/keinem Rabatt oder eine marktübliche Finanzierung mit hohem Rabatt besser ist. Praktisch immer zeigt sich, dass der Trick des reduzierten Rabatts in der 0 % Finanzierung zu wesentlichen Nachteilen beim Verbraucher führt.

Unvollständig angegebene Monatsraten

In einem früheren Beitrag zum Leasing wurde herausgearbeitet, dass alle Zahlungen üt bei der Ermittlung der tatsächlichen Leasingrate einberechnet werden müssen (vgl. Hoberg (2018a), S. 39 ff.). Diese Forderung soll nun präzisiert werden. Leider lässt es die Preisangabenverordnung (PAngV) wohl zu, dass mit Monatsraten geworben werden kann, welche nicht alle anderen zwangsläufig anfallenden Kosten beinhalten. Laut § 1 (1) PAngV) muss eigentlich der Gesamtpreis angegeben wer-den. Davon entfernen sich einige Anbieter in großen Schritten, insb., wenn es um Fahrzeuge geht. Am 12.5.20 hat Sixt das folgende Leasingangebot für ein bestimmtes Fahrzeug gemacht:

Laufzeit: 2 Jahre
24 Monatsraten à 89,81 €0;23 (also vorschüssig)
Jahreskilometer: 10.000 km/a

Für die Leasingrate, deren Vorschüssigkeit nicht erwähnt wird, ist die Einheit € mit einem Zeitindex versehen, um zu zeigen, wann die Euros zu zahlen sind (vgl. zu dieser präziseren Schreibweise Hoberg (2018b), S. 468 ff.). Die erste Zahl 0 im Index bedeutet, dass sofort bei Beginn des Leasingvertrages gezahlt werden muss. Die zweite Zahl - hinter dem Semikolon - besagt, dass zum letzten Mal am Ende des 23. Monats = Anfang des 24. Monats zu zahlen ist. Somit ergibt sich als Einheit €0;23. Im Kleingedruckten bzw. auf den letzten Seiten folgen dann zusätzliche Zahlungsverpflichtungen:

Einmalige Überführungskosten: 750,09 €0
Zulassungskosten: 30 €0
Abmeldekosten: 22,61 €24
Gutachterkosten für Fahrzeugrückgabe: 119,00 €24

Schon das Nichteinbeziehen der Überführungskosten, deren Zahlung der Kunde nicht ausweichen kann, wird leider vom Verbraucherministerium geduldet (Der Autor weist das Ministerium seit vielen Jahren immer wieder auf verschiedene Missstände hin, nicht nur in dieser Sache). Noch unverschämter ist nun, dass der Verbraucher für das Gutachten am Laufzeitende bezahlen muss, wobei dieses Gutachten vor allen Dingen dem Leasinggeber hilft. Zusätzlich muss der Kunde die Terminvereinbarung und die Vorführung des Fahrzeugs selbst durchführen, was bei vielen Kunden zu hohen Zeitkosten führt, zumal nur Gutachter in wenigen großen Städten akzeptiert werden. Diese im Kleingedruckten versteckten Zahlungen erhöhen die Monatsraten im zweistelligen Prozentbereich, was im folgenden Absatz exakt ermittelt wird.

Bestimmung der prozentualen Mehrkosten

Um das ganze Ausmaß der nicht in die Rate eingerechneten Bestandteile zu ermitteln, müssen diese Zahlungen zunächst vergleichbar gemacht werden. Denn Zahlungen fallen zu unterschiedlichen Zeitpunkten an:
  1. die Raten monatlich vorschüssig
  2. die Überführungsgebühren am Anfang
  3. die Zulassungskosten am Anfang
  4. die Zahlung für das Gutachten
  5. und die Zahlung wegen der Abmeldung am Ende

Die zusätzlichen Zahlungen b bis e, welche nicht monatlich zu leisten sind, müssen auf die Monate umgerechnet werden. Dazu sind sie im ersten Schritt auf einen einheitlichen Vergleichszeitpunkt zu beziehen (vgl. Varnholt/Hoberg/Gerhards/ Wilms, S. 29 ff.). In diesem Fall bietet sich der Startzeitpunkt t = 0 an, zumal zu diesem Zeitpunkt auch ein eventueller Kaufpreis fällig wäre. Als Zinssatz wird ein Kreditzinssatz von 3,99% p.a. angenommen, wie er bei nicht subventionierten Finanzierungen üblich ist. Es muss somit die Summe der Barwerte der obigen Zahlungen b bis d berechnet werden. Dies geschieht in der vierten Spalte der Abb. 1:
  • Kalkulationszinssatz (wacc): 3,99 % p.a. effektiv
  • Monatszinsfaktor effektiv: 1,00327
  • Laufzeit in Monaten: 24 Monate
  • Wiedergewinnungsfaktor vorschüssig monatlich: 4,32 % €0;23/€0
  • Leasingrate vorschüssig: 89,94 €0;23

Zahlungsart Zeitpunkt Betrag Einheit Barwert €0 Rate vors. Einheit
Überführungsgebühren
Zulassungsgebühren
Abmeldung
Gutachten
0
0
24
24
750,09
30,00
22,61
119,00
0
0
24
24
750,09
30,00
20,91
110,04
32,44
1,30
0,90
4,76
0;23
0;23
0;23
0;23
        881,04 39,40 0;23
Aufschlag auf die Rate         43,8 %  

Abb. 1: Anteil der nicht ausgewiesenen Zahlungen an der Monatsrate

Da die Überführungskosten bei der Übernahme in t=0 bezahlt werden müssen, ist keine Abzinsung notwendig. Die Zahlungen für die Abmeldung und das Gutachten sind jedoch 2 Jahre abzuzinsen. Anschließend können die Barwerte im zweiten Schritt mit dem vorschüssige Wiedergewinnungsfaktor auf die 24 Monate verteilt werden (vgl. zu den Wiedergewinnungsfaktoren Varnholt/Hoberg/Gerhards/Wilms, S. 45 ff.). Es ergibt sich in der vorletzten Spalte eine Erhöhung der Monatsraten von 39,40 €0;23. Dies entspricht einem Aufschlag von 43,8 %. Dem Kunden wird also eine viel zu niedrige Rate vorgegaukelt.

Berücksichtigung des zusätzlichen Zeitaufwands

Wie oben dargestellt muss der Kunde den Gutachterprozess am Laufzeitende selbst organisieren und das Fahrzeug dort vorstellen. Auch die Zulassung wird auf den Kunden verlagert, so dabei weitere Zeitverluste (und ggf. Ärger) entstehen. Dies führt nur dann zu keinen Problemen, wenn der Kunde ansonsten mit seiner Zeit nichts anzufangen weiß. Alle anderen müssen sich überlegen, was sie sonst mit der nun verlorenen Zeit angefangen hätten (Opportunitätsgedanke).

Es sei angenommen, dass insg. einschließlich der Fahrzeiten 5 Stunden verloren gehen. Der Stundenwert der Zeit möge mit 20 €/h geschätzt werden. Dann fallen am Ende der der 24-monatigen Laufzeit nochmals 100 €24 an. Diese können mit dem vorschüssigen Wiedergewinnungsfaktor WGFEW auf Endwertbasis (vgl. zu dieser Variante des Wiedergewinnungsfaktors Varnholt/ Hoberg/ Gerhards/ Wilms, S. 45 ff.) auf die jeweiligen Monatsanfänge verzinslich verteilt werden, so dass sie dann zu den Monatsraten addiert werden können. Dieser Faktor beträgt 4,00 %, so dass sich bei einem zu verteilenden Betrag von 100 €24 eine zusätzliche Monatsrate von 4,00 €0;23 ergibt. Bezogen auf die Rate sind dies 4,00/89,94 = 4,4 %, was dann zu einem gesamten Aufschlag von 46,8 % führt. Bei diesen Beispieldaten muss also fast noch einmal die Hälfte der Raten zusätzlich bezahlt werden.

Im Beispiel wurde mit einem Stundensatz von 20 €/h und 5 Stunden Zeitverlust gerechnet, was nur einen der vielen möglichen Fälle darstellt. Um auch andere Parameter berücksichtigen zu können, wurde die folgende Tabelle geschaffen, in welcher der Leser für seinen Stundenkostensatz und seinen Zeitaufwand ablesen kann, wie hoch die prozentualen zusätzlichen Zahlungen sind. Die oben beschriebene Beispielskombination führt wieder zu einem Aufschlag von 48,3 % (fett gedruckt):
  • Kalkulationszinssatz (wacc): 3,99 % p.a. effektiv
  • Monatszinsfaktor effektiv: 1,00327
  • Laufzeit in Monaten: 24 Monate
  • WGF auf Endwert vorschüssig monatlich: 4,00 % €0;23/€0
  • Leasingrate vorschüssig: 89,94 €0;23
  • Barwert Nebenkosten alt: 881,04 €0

    ZEITBEDARF IN STUNDEN
    0,0 1,0 2,0 3,0 4,0 5,0 6,0 8,0 10,0
Stunden-
lohn
in
€/h
0
5
10
15
20
25
30
40
50
43,8 %
43,8 %
43,8 %
43,8 %
43,8 %
43,8 %
43,8 %
43,8 %
43,8 %
43,8 %
44,0 %
44,3 %
44,5 %
44,7 %
44,9 %
45,1 %
45,6 %
46,0 %
43,8 %
44,4 %
44,7 %
45,1 %
45,6 %
46,0 %
46,5 %
47,4 %
48,3 %
43,8 %
44,5 %
45,1 %
45,8 %
46,5 %
47,1 %
47,8 %
49,1 %
50,5 %
43,8 %
44,7 %
45,6 %
46,5 %
47,4 %
48,3 %
49,1 %
50,9 %
52,7 %
43,8 %
44,9 %
46,0 %
47,1 %
48,3 %
49,4 %
50,5 %
52,7 %
54,9 %
43,8 %
45,1 %
46,5 %
47,8 %
49,1 %
50,5 %
51,8 %
54,5 %
57,1 %
43,8 %
45,6 %
47,4 %
49,1 %
50,9 %
52,7 %
54,5 %
58,0 %
61,6 %
43,8 %
46,0 %
48,3 %
50,5 %
52,7 %
54,9 %
57,1 %
61,6 %
66,0 %

Abb. 2: Erhöhung der Mehrkosten durch Einbezug von Zeitkosten

Wenn noch mehr Zeit und noch höhere zeitliche Opportunitätskosten anfallen, kann der Aufschlag sogar 60% überschreiten. Noch gar nicht berechnet ist dabei, dass das Auto nur in großen ausgewählten Fachwerkstätten in die Pflichtinspektion gegeben werden darf. Auch hier kann ein zusätzlicher Zeitaufwand anfallen, wenn diese weit entfernt liegen. Dazu kommen die höheren Kosten der Großwerkstatt inkl. des durch die Entfernung notwendigen Leihwagens. Diese Kosten können in die Tabelle der Abb. 2 integriert werden.

Die erschreckenden Aufschläge zeigen, dass die beworbenen Raten in einigen Fällen nur Lockvogelfunktion haben. Die tatsächlichen Zahlungen sind viel höher. Auch Unternehmen sollten darauf achten, dass sie nicht mit solchen Tricks in eigentlich unvorteilhafte Verträge gelockt werden.

Schlussfolgerung

Die Analyse hat gezeigt, dass ein einfacher Ratenvergleich für Leasingfahrzeuge nicht so einfach ist, weil wesentliche Zahlungen dem Kleingedruckten entnommen werden müssen. Auch der zusätzliche zeitliche Aufwand am Anfang, während und insb. am Ende des Leasingvertrages muss berücksichtigt werden. Für die Firmenkunden gilt wie bei fast jeder Entscheidung, dass alle Kosten (TCO: Total Cost of Ownership) betrachtet werden müssen. Die hier vorgestellte Berechnungsmethode soll dabei helfen.


Literaturhinweise:
  • Hoberg, P. (2014): Sonderfinanzierungsangebote - 0% Finanzierung, in: Wisu 2/14, 43. Jg., S. 207-208
  • Varnholt, N., Hoberg, P., Gerhards, R., Wilms, S.: Investitionsmanagement - Betriebswirtschaftliche Grundlagen und Umsetzung mit SAP®, Berlin/Boston 2018
  • Hoberg, P. (2018a): Effektivverzinsung im Leasing – Darstellung und Berechnung, in: Controlling-Journal, 6/2018, S. 39-43
  • Hoberg, P. (2018b): Einheiten in der Investitionsrechnung, in: Wisu, 47. Jg., 4/2018, S. 468-474
  • Wöhe, G., Döring, U.: Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 27. Auflage, München 2020




letzte Änderung P.D.P.H. am 01.06.2025
Autor:  Dr. Peter Hoberg
Bild:  Bildagentur PantherMedia / Arne Trautmann


Autor:in
Herr Prof. Dr. Peter Hoberg
Professor für Betriebswirtschaftslehre an der Hochschule Worms. Seine Lehrschwerpunkte sind Kosten- und Leistungsrechnung, Investitionsrechnung, Entscheidungstheorie, Produktions- und Kostentheorie und Controlling. Prof. Hoberg schreibt auf Controlling-Portal.de regelmäßig Fachartikel, vor allem zu Kosten- und Leistungsrechnung sowie zu Investitionsrechnung.
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