Überstundenkosten – geringer als gedacht

Dr. Peter Hoberg
Überstunden werden von Unternehmen nicht gerne gesehen, weil sie angeblich hohe Kosten verursachen. In der Wissenschaft werden sie gar als Beispiel für überproportional steigende Kosten bei Mengensteigerungen herangezogen. Entgegen diesen Aussagen wird die Analyse zeigen, dass Überstunden in vielen Fällen sogar günstiger sind als Normalstunden, wenn adäquat verglichen wird.

Überstunden werden aus unterschiedlichen Gründen eingesetzt: 
  • Fehlende Mitarbeiter in boomenden Regionen
  • Fehlende Qualifikation von Bewerbern
  • Abdeckung von saisonalen Spitzen
  • Unterschreitung kritischer Betriebsgrößen
  • Vorübergehende Nachfragespitzen (z. B. Weihnachten oder Großereignisse)
  • Hohe Einarbeitungskosten
  • Teure oder unmögliche Lagerhaltung
  • Unerwarteter Nachfrageschub 

Angesichts der hohen Personalkosten in Deutschland können die Kosten für die Mitarbeiter nur getragen werden, wenn sie während ihrer Anwesenheit auch produktiv eingesetzt werden können. Die erste Abstimmung zwischen Nachfrage und Angebot von Arbeit wird üblicherweise über Jahresarbeitszeitmodelle durchgeführt.  In Anpassung an die konkreten Bedürfnisse des jeweiligen Marktes wird immer dann lange gearbeitet, wenn es eine hohe Nachfrage nach den Produkten gibt, also mehr in der jeweiligen Hochsaison und weniger in der Nebensaison.

Wenn diese Anpassungen nicht reichen, müssen zusätzliche Arbeitszeiten mobilisiert werden, was u. a. durch Überstunden passieren kann. Damit ist aber auch klar, dass Überstunden erst dann anfallen, wenn die normale Arbeitszeit ausgeschöpft ist. Somit sind sie abzugrenzen gegen Vorarbeit, die später im Jahr abgefeiert wird.


Kostenwirkungen der Überstunden

Die Überstundenkosten durch zusätzliche Arbeitszeiten der vorhandenen Mitarbeiter müssen verglichen werden mit den Kosten einer zusätzlichen normalen Arbeitsstunde oder mit einer Zeitarbeiterstunde. Der letztere Vergleich ist allerdings nur fair, wenn lediglich geringe Einarbeitungszeit anfallen.

Entscheidend für das Unternehmen sind die Kosten, die durch eine Stunde Anwesenheit der Mitarbeiter im Betrieb anfallen. Wesentlicher Bestandteil dieser Lohnkosten ist der sogenannte zweite Lohn, der zum einen dafür anfällt, dass den Unternehmen über den Bruttolohn hinaus noch viele weitere Kosten entstehen. Diese Kalkulation ist für normale Arbeitszeiten im Beitrag Personalkosten dargestellt:

Die Kostenstruktur bei Überstunden sieht in mehrerer Hinsicht anders aus als die bei normalen Arbeitszeiten. Zwar ist der Bruttolohn von 11,49 €/h (siehe paralleles Beispiel im Beitrag Personalkosten) im ersten Schritt der gleiche, muss aber dann um den Überstundenaufschlag von 25 % erhöht werden. Darauf werden dann die Sozialversicherungsbeiträge gerechnet. Es ergeben sich somit folgende gerundete Werte:
Bruttostundenlohn: 11.49 €/h
25 % Zuschlag für Stunde 1+2 an Werktagen   2,87 €/h
Zwischensumme für Sozialversicherung 14,36 €/h
20 % AG-Sozialversicherung   2,87 €/h
Überstundenkosten für Stunde 1+2 an Werktagen      17,23 €/h

Die anderen Kostenarten – insb. die des zweiten Lohns - ändern sich nicht und nur minimal, wenn Überstunden gefahren werden. Denn es gibt keinen zusätzlichen Urlaub, mehr Feiertage, größere Zuschüsse zum Mittagessen usw.. Obwohl die Flexibilitätspluspunkte und weitere Vorteile der Überstundenarbeit noch gar nicht berücksichtigt wurden, kann man schon ein erstes Ergebnis festhalten:

Überstunden im Normalbereich (bis 2 Überstunden pro Tag) sind wesentlich günstiger als Normalarbeitsstunden, für die ein Satz von 22,50 €/h (siehe Personalkosten) ermittelt wurde.

Wenn höhere Zuschläge zu zahlen sind (z. B. 50 % an Sonntagen), so verringert sich die Vorteilhaftigkeit von Überstunden. Allerdings ist dabei zu berücksichtigen, dass die Zuschläge an Sonntagen (nicht an Samstagen) und an Feiertagen nicht der Sozialversicherung unterliegen, weder für den Arbeitnehmer, noch für den Arbeitgeber. Insofern liegen die Kosten immer noch unter denen einer Normalarbeitsstunde wie die folgende Rechnung zeigt:
Bruttostundenlohn: 11.49 €/h
50% Zuschlag am Sonntag:   5,74 €/h
Grundlage für Sozialversicherung 17,23 €/h
20% AG-Sozialversicherung (nicht auf Zuschlag)    
  2,30 €/h
Überstundenkosten am Sonntag 19,53 €/h

Selbst Überstunden an Sonntagen sind somit für das Unternehmen häufig günstiger als Normalarbeitszeit. Anders sieht es natürlich aus, wenn die übliche Arbeitszeit auch am Sonntag geleistet wird. Der Grund ist wiederum der gleiche: Mit den 1600 Normalarbeitsstunden sind fast alle Teile des zweiten Lohns bezahlt. Mit Ausnahme der Arbeitgeber-Sozialversicherungsbeiträge belastet der zweite Lohn die Überstundenkosten nicht mehr.

Noch vorteilhafter sind die Überstunden am Sonntag (und erst recht die an Feiertagen) für die Arbeitnehmer, da sie weder Steuern noch Sozialabgaben auf die Zuschläge zahlen müssen. Teilweise verdoppelt sich ihr Nettolohn. Insofern haben viele Unternehmen keine Schwierigkeiten, Mitarbeiter für - auf den ersten Blick - wenig attraktive Arbeitstage zu finden.

Interessant ist auch, dass Überstunden - richtig ermittelt - häufig günstiger als Zeitarbeit sind. Im Beispiel aus dem Beitrag Personalkosten war die Zeitarbeit mit 18 €/h zwar günstiger als die Normalarbeitsstunde, aber die Überstunde ist noch günstiger, wobei die weiteren Vorteile wie keine Einarbeitung, höhere Flexibilität usw. noch gar nicht betrachtet wurden.

Auch wenn Überstunden rein rechnerisch in einem weiten Bereich günstiger sind als Normalarbeitsstunden, so müssen sie dennoch mit Augenmaß eingesetzt werden. Neben Einschränkungen tariflicher und arbeitsrechtlicher Art darf die Gesundheit und die Motivation der Mitarbeiter nicht gefährdet werden. Übertreibungen würden sich in nachlassender Produktivität und in einem Ansteigen der Krankheitsrate zeigen.

Maßvolle Überstunden hingegen sind für die Unternehmen fast immer vorteilhaft. Dies gilt nicht nur für die Bewältigung von Spitzennachfrage, sondern sogar auch für gleichmäßig anfallende Überstunden. Ein flexibles Reagieren auf Markterfordernisse braucht also nicht an den Personalkosten zu scheitern. Ggf. kann man den Mitarbeitern vorrechnen, wie positiv sich ihre Nettolöhne entwickeln, wenn sie Überstunden akzeptieren.




letzte Änderung P.D.P.H. am 03.06.2025
Autor:  Dr. Peter Hoberg
Bild:  panthermedia.net / Dmitriy Shironosov


Autor:in
Herr Prof. Dr. Peter Hoberg
Professor für Betriebswirtschaftslehre an der Hochschule Worms. Seine Lehrschwerpunkte sind Kosten- und Leistungsrechnung, Investitionsrechnung, Entscheidungstheorie, Produktions- und Kostentheorie und Controlling. Prof. Hoberg schreibt auf Controlling-Portal.de regelmäßig Fachartikel, vor allem zu Kosten- und Leistungsrechnung sowie zu Investitionsrechnung.
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31.01.2015 16:26:46 - Winfried Eitel

Überstunden erhöhen den Anspruch auf die Jahressonderzahlung.
Wo bleibt dieser Effekt?

Wegen Überstunden nicht genommener Jahresurlaub muss ggf. ausbezahlt werden.

Wer samstags arbeitet erhält kein begünstigtes Mittagessen, Fahrtkosten, Speaen....?

Fallen Überstunden wegen vorheriger Krankheit an, sieht die Gesamt-Betrachtung wieder anders aus.
[ Zitieren | Name ]

02.02.2015 11:55:37 - wvr

Hallo Herr Eitel,

vielen Dank für Ihre Anmerkung. Unser Autor hatte geschrieben: "Die anderen Kostenarten – insb. die des zweiten Lohns - ändern sich nicht und nur minimal"
Mit "minimal"  war z. B. auch der Punkt abgedeckt, dass die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall höher sein kann, wenn direkt vorher Überstunden gemacht wurden.

Mit besten Grüßen
wvr
[ Zitieren | Name ]

02.02.2015 15:54:25 - Redaktion

Zitat
Winfried Eitel schreibt:
Überstunden erhöhen den Anspruch auf die Jahressonderzahlung. Wo bleibt dieser Effekt?

Antwort: Es kommt auf die Bemessungsgrundlage der Sonderzahlung an. Üblich ist das normale Monatsgehalt ohne Überstunden.

[OUOTE]Winfried Eitel schreibt:
Wegen Überstunden nicht genommener Jahresurlaub muss ggf. ausbezahlt werden.[/QUOTE]

Antwort: Das wäre  ja gut für den Arbeitgeber, weil damit der Nenner bei der Ermittlung der Personalkosten schneller wächst als der Zähler.

Zitat
Winfried Eitel schreibt:
Wer samstags arbeitet erhält kein begünstigtes Mittagessen, Fahrtkosten, Spesen....?

Antwort: Basis der Argumentation sind zusätzliche Stunden an Tagen, an denen sowieso gearbeitet wird. Aber es ist ein guter Punkt, dies zu erwähnen für die Arbeit an sonst freien Tagen, auch wenn das nur sehr wenig ausmacht.

Zitat
Winfried Eitel schreibt:
Fallen Überstunden wegen vorheriger Krankheit an, sieht die Gesamt-Betrachtung wieder anders aus.

Antwort: Das stimmt, ist aber nicht das Problem der Überstunden. Insbes. Krankheit nach Überstunden kann teurer werden (siehe Beispiel oben).

Mit besten Grüßen
Die Redaktion
[ Zitieren | Name ]

02.02.2015 23:44:32 - Winfried Eitel

Zitat
Redaktion schreibt:
Üblich ist das normale Monatsgehalt ohne Überstunden.
Wieso Gehalt? Wir reden doch Überstunden in der Produktion, anfallende Sonderschichten, etc. oder?
Die JSZ orientiert sich in vielen Branchen nach dem Durchschnittsverdienst der vorangegangenen Monate. Incl. Überstunden.

Zitat
Redaktion schreibt:
Antwort: Das wäre ja gut für den Arbeitgeber, weil damit der Nenner bei der Ermittlung der Personalkosten schneller wächst als der Zähler.
Welcher Zähler, welcher Nenner? Bruchrechnung spielt eher keine Rolle. Ich meinte zusätzliche Ausgaben in EURO. Urlaubsrückstellungen vermindern die EK-Quote. Insofern also schon Bruchrechnen... ;-)

Zitat
Redaktion schreibt:
auch wenn das nur sehr wenig ausmacht.
Der Punkt Mittagessen etc. wurde von Ihrem Autor angeführt. Ich halte das auch für vernachlässigbar.

Die gesamte Argumentation hätte nur Gültigkeit, wenn sich der "2. Lohn" durch Überstunden nicht veränderte. Das ist jedoch in der Praxis nach meiner Erfahrung nicht der Fall.
[ Zitieren | Name ]

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