Divisionskalkulation - einstufig und mehrstufig am Beispiel erläutert

Die Divisionskalkulation ist neben der Äquivalenzziffernkalkulation, der Verrechnungssatzkalkulation und der Zuschlagskalkulation eine von vier Kalkulationsmethoden aus der Kostenträgerrechnung. Die Divisionskalkulation ist dabei die einfachste Variante. Die Divisionskalkulation findet vor allem in der Massenfertigung und bei Unternehmen mit nur einem Produkt Anwendung. Das können z.B. Energieerzeuger oder bestimmte Dienstleister sein.

Entspricht die Produktionsmenge genau der Absatzmenge kann eine einstufige Divisionskalkulation durchgeführt werden. Die Divisionskalkulation lässt sich allerdings auch mehrstufig durchführen. Die mehrstufige Divisionskalkulation wird angewandt, wenn die Produktionsmenge nicht der Absatzmenge entspricht. In diesem Fall werden überschüssige Güter eingelagert oder bei erhöhter Nachfrage aus dem Lager entnommen.

Bei der Divisionskalkulation können also folgende Formen unterschieden werden:

Skript05-03-01.gif


Einstufig summarische Divisionskalkulation

Für die Anwendung der einstufigen Divisionskalkulation müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein:
  1. Das Unternehmen stellt nur ein Produkt her
  2. Das hergestellte Produkt ist nicht lagerfähig, d.h. die in einer Periode produzierten Mengen stimmen mit den abgesetzten Mengen überein.

Diese beiden Voraussetzungen sind nur in sehr seltenen Fällen, wie z.B. bei einem Elektrizitätswerk, bei Transportleistungen oder generell im Dienstleistungsbereich, erfüllt.


Nur wenn die Voraussetzung 2 erfüllt ist, kann die einstufige Divisionskalkulation durchgeführt werden. Eine Trennung der Kosten in Herstellkosten und Verwaltungs- und Vertriebskosten ist dann nicht erforderlich, da keine Bestandsbewertung zu Herstellkosten erfolgen muss, da es keine Bestände geben kann. 

Bei Vorliegen der genannten Voraussetzungen können die Selbstkosten nach der folgenden einfachen Formel ermittelt werden:

Selbstkosten / Stück = Gesamtkosten
Leistungsmenge

Eine Aufgabe der Kostenrechnung, durch Ermittlung der Selbstkosten eine Entscheidungsgrundlage zur Preisfindung zu liefern, ist damit erfüllt. Eine wirksame Kostenkontrolle ist jedoch nicht möglich, da weder die Kostenentwicklung einzelner Kostenarten noch die Kostenentwicklung in einzelnen Kostenstellen erfolgen kann. 

Einstufige verfeinerte Divisionskalkulation

Zum Zweck der Kostenkontrolle ist in jedem Fall eine Unterteilung in Kostenstellen und/oder Kostenarten wünschenswert.

Die Gesamtkosten können in Kostengruppen gegliedert und verrechnet: werden z. .B.:

K1 = Kosten des Materialbereichs
K2 = Kosten des Verwaltungsbereichs
K3 = Kosten des Fertigungsbereichs
K4 = Kosten des Vertriebsbereichs

Die Stückkosten können dann nach der folgenden Formel bestimmt werden:

k = K1 + K2 + K3 + K4
LE LE LE LE

Die verfeinerte Divisionskalkulation macht es möglich, mit Hilfe eines Kostenkontrollbogens die Entwicklung einzelner Kostenarten bzw. Kostenartengruppen zu verfolgen und Gründen für deren Veränderung nachzugehen. Ebenso wird eine Kostenkontrolle in den einzelnen Kostenbereichen bzw. Kostenstellen möglich. Ein einfacher Kostenkontrollbogen könnte etwa folgendermaßen aufgebaut sein:

Kostenkontrollbogen Monat: Oktober 2007

  Kostenarten Kostenbereiche
    Material Fertigung Verwaltung Vertrieb insges.
Stoffkosten 380.454 1.648 375.924 380 2.502 380.454
Personalkosten 208.060 19.840 86.720 80.140 21.360 208.060
Anlagenkosten 362.620 16.470 309.880 18.250 18.020 362.620
Finanzierungskosten 95.112 10.250
72.762 12.100 95.112
Abgaben 83.224 5.824
69.600 7.800 83.224
Fremdleistungen 59.448 1.398 46.620 1.570 9.860 59.448
Gesamtkosten 1.188.918 55.430 819.144 242.702 71.642 1.188.918

Anhand des Kostenkontrollbogens können dann Vergleiche mit früheren Perioden durchgeführt werden.

Mehrstufige Divisionskalkulation

Die mehrstufige Divisionskalkulation wird notwendig, wenn zur Herstellung des Produktes mehrere Produktionsstufen erforderlich sind. In einem solchen Fall können auf jeder Produktionsstufe Abfälle entstehen und es können Zwischenprodukte gelagert werden. Erst die mehrstufige Divisionskalkulation macht eine Bewertung der Lagerbestände auf den verschiedenen Produktionsstufen möglich.

Beispiel Steinbruch:

1. Stufe (Kostenstelle 1) Steinbruch
Geförderte Menge 5.000 t
Kosten 80.000 €


2. Stufe (Kostenstelle 2) Brechanlage
Steinsplitt 4.500 t
Splittabfall 500 t
Kosten 64.000 €


3. Stufe (Kostenstelle 3) Sortiert-(Sieb)anlage
Sortierter Splitt 4.100 t
aussortierte Mengen 400 t
Kosten 42.000 €


4. Stufe (Kostenstelle 4) Verladeeinrichtung
verladener Split 3.800 t
Lagermenge 300 t
Kosten 4.000 €

Auf der ersten Produktionsstufe ist die Berechnung des Tonnenpreises denkbar einfach:

k1 = 80.000 / 5.000 = 16,00 €/t

Auf der zweiten Produktionsstufe ist nun zu berücksichtigen, dass hier 500 t Abfall entsteht, d.h. auf der zweiten Produktionsstufe verbleiben nur 4.500 t. Die Kosten dieser 4.500 t können nun folgendermaßen berechnet werden:

k2 = (16 * 5.000 + 64.000) / 4.500 = 32,00 €

Mit dem Produkt aus 16 * 5.000 werden die Kosten der ersten Produktionsstufe berechnet, zu denen die Kosten der zweiten Produktionsstufe (64.000) hinzuaddiert werden. Damit erhält man sämtliche Kosten, die bis einschl. Produktionsstufe 2 entstanden sind. Dividiert man diese Gesamtkosten durch die auf Produktionsstufe 2 erzeugte Menge, so erhält man die Kosten pro Mengeneinheit bis einschl. Produktionsstufe 2.

Auf der dritten Produktionsstufe entstehen wiederum 400 t Abfall:

k3 = (32 * 4.500 + 42.000) / 4.100 = 45,37 €

Die vierte Produktionsstufe ist die Verladestelle. Zu berechnen sind hier die Kosten/t verladener Split. Verladen werden nur 3.800 t, da 300 t nach Durchlaufen der Produktionsstufe 3 gelagert werden. Die Berechnung der Kosten für den verladenen Split sieht nun folgendermaßen aus:

k4 = (45,37 * 3.800 + 4.000) / 3.800 = 46,43 €

Die Lagerbestandsbewertung auf Produktionsstufe 3:

Lagerbestand: 45,37 € * 300 t = 13.611 €




letzte Änderung E.R. am 25.09.2022
Autor(en):  Dipl. Volkswirt Friedrich Schnepf

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