Die Kostenvergleichsrechnung zählt zu den einfacheren der statischen Investitionsrechnung. Die Kosten der Investitionsobjekte werden dabei miteinander verglichen, um die Vorteile herauszufinden.
Kriterium
Bei nur einer Investition wird eine Obergrenze für die Gesamt- oder Stückkosten bestimmt, die als Vergleichsbasis dienen sollen. In der Regel bilden die voraussichtlichen Erlöse diesen Höchstwert. Die günstigste Alternative wird bei der Auswahl zwischen mehreren Investitionen gewählt. Zusätzlich dazu gibt es auch hier eine Kostenobergrenze, die nicht überschritten werden darf. (1)
Berücksichtigte Kosten
Insofern das Ergebnis Gewinnvergleichen dienen sollen, ist es am Besten, alle Kosten einzurechnen, die durch die Investition verursacht werden. Dabei zählen zu den Fixkosten u.a. die Kapitalkosten (bestehend aus: kalkulatorischen Zinsen, Abschreibungen und sonstigen Fixkosten). Die variablen Kosten umfassen hingegen z.B. Löhne, Material, Miete und Werkzeugkosten. (2)
Wird jedoch nur ein Kostenvergleich angestrebt, genügt eine Untersuchung der Kosten, die unter den Gütern abweichen könnten.
Hinzu kommt die Unterscheidung in Gesamt- und Stückkosten:
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Gesamtkosten
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Stückkosten
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= Kosten pro Zeiteinheit
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= Kosten pro Einheit
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Gesamtkostenvergleich
bei gleicher Beschäftigung
der Investitionsobjekte
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Stückkostenvergleich
bei unterschiedlicher Beschäftigung
der Güter
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Im Folgenden wird ein Beispiel den Gesamtkostenvergleich darstellen:
Die Auflistung der variablen und fixen Kosten zeigt, dass Maschine I höhere Fixkosten hat, jedoch durch die niedrigen variablen Kosten in der Summe kostengünstiger ist, als die zweite Maschine. Da die Beschäftigung bei beiden Investitionsgütern gleich ist, würde auch ein Stückkostenvergleich zu dem selben Ergebnis kommen. Die Investition in Maschine I ist daher empfehlenswert.
Das Kostenvergleichsverfahren ist zudem dann anwendbar, wenn ein altes Investitionsgut durch ein neues ersetzt werden soll. Bei diesem sog. Ersatzproblem soll der Zeitpunkt entschlüsselt werden, an dem es sinnvoll ist, ein neues Investitionsobjekt anzuschaffen. Dabei wird die Kostenentwicklung beobachtet, die im Vergleich zur Altanlage deutlich günstiger ausfallen sollte. Folglich wird die Neuanschaffung dann vorgezogen, wenn die Betriebskosten der alten Anlage die Kapital- und Betriebskosten der neuen Investition übersteigen.
Die Formel für die Entscheidung lautet also:
(3)
Laut Olfert / Reichel wird das Kostenvergleichsverfahren von ca. 46% der Unternehmen eingesetzt. Zusätzlich werden aber noch weitere Methoden angewendet. Der einfache Gebrauch dieser Rechnung ist ein deutlicher Vorteil.
Dennoch gibt es mehrere Nachteile. Da die Kostenvergleichsrechnung meist für ein ganzes Jahr aufgestellt wird, bleiben die laufenden Entwicklungen unbeachtet. Auch die qualitativen Merkmale der Investitionsgüter werden durch dieses Rechenverfahren nicht aufgezeigt. Die Erlöse werden gänzlich vernachlässigt und eine Rentabilitätsaussage ist nicht möglich. In dieser Hinsicht ist ein Gewinnvergleich vorzuziehen, um zu gewährleisten, dass selbst die niedrigsten Kosten gedeckt sind.
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Quellen:
(1) Vgl. Finanzwirtschaft des Unternehmens, R. Zantow, Pearson Studium, 2. Auflage, 2007, S. 411.
(2) Vgl. Investition, Olfert / Reichel, Kiehl Verlag, 10. Auflage, 2006, S. 150 ff.
(3) Vgl. ebenda, S. 168 f.
letzte Änderung Enrico Reimus, Wolff von Rechenberg, Alexander Wildt am 09.09.2019
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