Aus Sicht der Unternehmensführung und des Controllings sind Patente für künftige marktfähige Produkte und Leistungen Erfolgspotenziale eines Unternehmens. Sie sind damit Quellen künftigen Erfolgs (Wettbewerbsvorteils), falls mit den Potenzialen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers umgegangen wird (vgl. Buchtela et al. 2010, S. 1). Das Management bedarf hier einer professionellen Unterstützung, um Stellenwert und Nutzen des immateriellen Vermögens für den künftigen, nachhaltigen Unternehmenserfolg zu erkennen und systematisch zu regeln. Im vorliegenden Beitrag soll gezeigt werden, wie dies durch Controlling erfolgen sollte.
2. Immaterielles Vermögen
Immaterielle Güter (Intangibles) können – negativ abgegrenzt – als nicht-monetäre, unkörperliche Werte definiert werden. Handels- und Steuerrecht sprechen von „immateriellen Vermögensgegenständen“ bzw. „immateriellen Wirtschaftsgütern“. Sie stellen abstrakt aktivierungsfähige Werte dar und sind enger definiert als der Begriff „immaterieller Wert“. Ein immaterieller Vermögenswert ist laut IAS 38.8 „ein identifizierbarer, nicht monetärer Vermögenswert ohne physische Substanz“. Sie können als Ressourcen verstanden werden, die unter der Beherrschung des Unternehmens stehen und ein künftiger wirtschaftlicher Nutzen (vgl. IAS 38.13-15 und IAS 38.17) erwartet werden kann.
Immaterielle Vermögensgüter wurden schon immer als nicht konkret greifbarer Posten der Bilanzierung angesehen. So bezeichnete Moxter bereits vor 30 Jahren die immateriellen Werte als „ewige Sorgenkinder des Bilanzrechts“ (Moxter 1979, S. 1102).
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3. Das Patent
Patent (engl.: patent, franz.: brevet) heißt die Urkunde (litterae patentes (offene Briefe, Urkunden, patens [lat.: offen darliegend]), durch die die ausschließliche gewerbliche Verwertung einer (neuen) Erfindung verliehen wird, und diese Berechtigung selbst. Nach § 1 Abs. 1 Patentgesetz (PatG) werden Patente für Erfindungen auf allen Gebieten der Technik erteilt, sofern sie neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind. Gemäß Abs. 2 werden Patente auch für Erfindungen, das aus biologischen Material besteht bzw. enthält erhält.
Ein Patent berechtigt den Patentinhaber andere davon auszuschließen, das Objekt der Erfindung gewerbsmäßig herzustellen, in Verkehr zu bringen, zu gebrauchen oder zu bestimmten genannten Zwecken einzuführen oder zu besitzen. Bei einem Verfahrenspatent erstreckt sich die Wirkung auch auf die durch dieses Verfahren unmittelbar hergestellten Erzeugnisse. Die Dauer des Patentes beträgt 20 Jahre, die mit dem Tag beginnen, der auf die Anmeldung der Erfindung folgt (§ 16 Abs. 1 PatG).
4. Controlling von Patenten
Controlling verstehen wir als betriebswirtschaftlich fundierte normen-, strategie-, finanz-, markt-, prozess-, informations- und verhaltensorientierte Regelung in Unternehmen. Zweck des Controllings ist das Leisten von Führungsunterstützung, um gemeinsam vereinbarte Unternehmensziele zu erreichen; es ist transparentes Monitoring (vgl. Eschenbach / Siller 2009, S. 40).
Unter Monitoring verstehen wir die laufende, systematische Beobachtung und Überwachung bestimmter Ziele, Pläne, Prozesse und Ereignisse. Das hat transparent zu erfolgen, d.h. alle Akteure sollen in ihrem Entscheidungsfeld über die normative (d.h. unternehmenspolitische), strategische (d.h. die Schaffung oder Erhaltung von Erfolgspotenzialen betreffend) und operative (d.h. die Nutzung der Erfolgspotenziale betreffend) Position des Unternehmens informiert sein.
Das Controlling von Patenten muss sich auf folgende Besonderheiten einstellen (vgl. Stoi 2003, S. 3 f.):
- Der Aufbau von immateriellem Vermögen in Form von Patenten erfordert hohe Investitionen bzw. F&E-Aufwendungen.
- Selbst erstellte Patente sind mangels objektiver Wertermittlung als Aufwand zu erfassen, obwohl durch die Erlangung von Patenten neue und grundsätzlich aktivierbare Güter bzw. Erfolgspotenziale (potenzielle künftige Erlöse) geschaffen werden.
- Im internen Patentmanagement sollten selbst erstellte Patente einer investitionsrechnerischen Beurteilung unterzogen werden, um die künftig zu erwartenden Marktbedingungen und erzielbaren Einzahlungsüberschüsse schätzen zu können.
- Dabei ist vor allem das höhere Risiko von Investitionen in Patente gegenüber materiellen Vermögenswerten zu berücksichtigen, zumal sie i.d.R. am Beginn eines Produktlebenszyklus zu tätigen sind. Dies erfordert ein spezielles Risikomanagement für die Patentgewinnung.
- In Krisenzeiten besteht oft die Versuchung, F&E-Kosten einzusparen; dies bringt kurzfristig Liquidität und geringeren Aufwand, strategisch ist dies aber kontraproduktiv.
Beim strategischen Controlling von Patenten geht es – im Rahmen der Unternehmens- bzw. Innovationsstrategie – um einen eigenen Regelungsmechanismus (Regelkreis) und um folgende Teilaufgaben (vgl. Bischof 2008, S. 25), die als Vorleistungen des Controllings zur Bilanzierung immaterieller Werte sind:
- Identifikation und Analyse
- Das Controlling muss ermitteln und analysieren, welche potenziellen oder bereits angemeldeten Patente nach Art, Ausmaß und Erfolgswahrscheinlichkeit im Unternehmen vorhanden sind.
- Steuerung der Patentgewinnung
- Das Controlling muss ein System entwickeln, implementieren und betreiben, mit dessen Hilfe bei potenziellen Patenten die Patentgewinnung geplant (Ideenmanagement) und vorbereitet, und bei bestehenden Patenten die optimale Weiterentwicklung und Verwertung gestaltet werden kann.
- Bewertung von Patenten
Das Controlling muss ermitteln, welchen qualitativen bzw. monetären Wert ein Patent haben kann bzw. hat.
Das auf der operativen Ebene folgende und mit dem strategischen Controlling vernetzte operative Controlling von Patenten befasst sich schwerpunktmäßig mit Projektauswahl und –controlling von F&E-Projekten, mit F&E-Budgets, Businessplänen für Patentierungsprojekte und mit der Messung der Leistung aufgrund erlangter Patente.
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Der Autor:
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Mag. Dr. Helmut Siller, MSc., Jg. 1958, ist seit 2006 Lektor und Bereichsleiter Rechnungswesen und Controlling am Institut für Unternehmensführung der FHW-Studiengänge der WKW in Wien. Seine Lehr- und Forschungsschwerpunkte sind u.a. Buchhaltung und Bilanzierung, Kostenmanagement, Controlling, Reporting und Unternehmenskriminalität. Zudem ist er nebenberuflich Lektor für Controlling am FH-Studiengang Internationale Wirtschaftsbeziehungen in Eisenstadt, Österreich und war von 1993 bis 2006 als Division Controller in einem internationalen Papiergroßhandelskonzern beschäftigt.
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Download des vollständigen Beitrages:
Controlling von Patenten
letzte Änderung S.D. am 05.09.2019
Autor(en):
Helmut Siller
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