Erzbischöfliches Ordinariat München
München

Sie basiert auf Werteinschätzungen von Markteilnehmern, die aus Angebot und Nachfrage resultieren. Voraussetzung für die Anwendung des marktorientierten Ansatzes ist ein aktiver Markt, öffentlich zugängige Preise und bereits eine Anzahl von ähnlichen Transaktionen zu Vergleichszwecken (vgl. PricewaterhouseCoopers AG 2008, S. 19).
Hier gibt es zwei mögliche Ansätze:
- zu Reproduktionswerten und
- zu Wiederbeschaffungswerten.
Während bei Reproduktionswerten nur jene Kosten herangezogen werden, die entstehen würden, um ein exaktes Duplikat des Vermögenswertes herzustellen, geht es bei Wiederbeschaffungswerten um die Herstellung eines nutzenäquivalenten Vermögenswerts (vgl. PricewaterhouseCoopers AG 2008, S. 19).
Dieser liegt die Annahme zugrunde, dass sich der Wert eines immateriellen Vermögenswertes aufgrund der Eigenschaft, künftige Cashflows zu erwirtschaften, ergibt (vgl. PricewaterhouseCoopers AG 2008, S. 19).
Bei der Cashflow-Prognose werden die direkt zurechenbaren Cashflows, sofern diese ermittelbar sind, mit einem risikoangepassten Kapitalisierungszinssatz auf den Bewertungsstichtag diskontiert.
Dieses Modell wurde vom Arbeitskreis Patentrecht entwickelt (vgl. Busche 2006, S. 19 – 22). Anhand von zwei Bewertungsstationen, der Bewertung des Schutzrechts und der Bewertung des Produktmarkts, werden zwischen 0 und maximal 400.000 Punkte vergeben. Anschließend an die qualitative Patentbewertung kann daraus ein monetärer Patentwert abgeleitet werden.
Bewertungsstation 1 – Schutzrecht: Hier erfolgt die Analyse des Schutzbereichs, der Laufzeit, des Risikos einer Patentverletzung und der Wahrscheinlichkeit einer Patenterteilung. Für jeden dieser Faktoren gibt es maximal 10 Punkte. Abschließend werden die Scores der vier Faktoren addiert. Maximal erreichbar sind daher 40 Punkte.
Bewertungsstation 2 – Markt: Hier werden die vier Bereiche technische Realisierbarkeit, Wettbewerbs- und Nachfragesituation, Innovationsgrad sowie Image des Produkts analysiert. Jeder Bereich wird mit maximal 10 Punkten bewertet und die Scores werden multipliziert. Maximal erreichbar sind daher 10.000 Punkte.
Abschließend werden die Scores der beiden Stationen miteinander multipliziert: Das Ergebnis ist der Patentwert in Punkten. Ein durchschnittliches Patent kommt laut apud auf 12.500 Punkte.
IPscore umfasst 40 Bewertungsfaktoren, die jeweils auf einer Skala von 1 (= Min.) und 5 (= Max.) beurteilt werden (vgl. www.epo.org 2009b). Die 40 Bewertungsfaktoren sind in fünf Kategorien gegliedert:
- Geltungsbereich und Anfechtbarkeit
- Technologie
- Marktbedingungen
- Schätzung der künftigen Erträge und Cash-flows
- Offensive oder defensive Patentpolitik. Letztere wird z.B. gewählt, wenn es auf einen längeren als den 20-jährigen Patentschutzzeitraum rentabler erscheint, eine Technologie nicht anzumelden und nicht zu publizieren, wie das z.B. für die Rezeptur von Coca-Cola gilt, die seit Jahrzehnten geheim gehalten und ein entscheidender Wettbewerbsvorteil von Coca-Cola ist.
Grundsätzlich sollte das Controlling mit Nutzwertanalysen mit Gewichtungen arbeiten. Das Problem des – allen qualitativen Methoden inhärente – hohen Maßes an Subjektivität des Bewerters sollte durch eine Bewertung im Team statt durch einen Einzelnen reduziert werden.
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letzte Änderung D.H.S. am 26.08.2022 Autor: Helmut Siller |
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Herr Dr. Helmut Siller
Der Autor ist selbständiger Unternehmensberater mit Fokus Controlling und Unternehmenskriminalität, Lektor an Hochschulen und Fachautor. Dr. Helmut & Bärbl Siller Betriebsberatung und Training |
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