Kurzfristige Erfolgsrechnung

Zu den Aufgaben der Finanzbuchhaltung gehört die jährliche Ermittlung des Unternehmenserfolgs durch Gegenüberstellung von Aufwendungen und Erträgen. Für eine wirksame Erfolgskontrolle ist der Jahresgewinn der Finanzbuchhaltung jedoch aus folgenden Gründen ungeeignet:

  1. Die von der Finanzbuchhaltung gewählte Abrechnungsperiode von einem Jahr ist für eine kurzfristige Erfolgsanalyse zu lang. Eine aktive Beeinflussung des Erfolgs ist nur für kürzere Kontrollperioden möglich.

  2. Die Erträge und Aufwendungen der G + V enthalten Beträge, die aus neutralen Geschäftsvorfällen resultieren, bei der kurzfristigen Erfolgsrechnung geht es aber um die Ermittlung des Betriebserfolgs, in der kurzfristigen Erfolgsrechnung müssen neutrale Aufwendungen und Erträge also eliminiert werden.

  3. Der Gesamtaufwand der G + V stimmt nicht mit den Gesamtkosten überein, weil im Aufwand die Zusatzkosten (kalkulatorische Kosten) nicht enthalten sind.

  4. In der G + V sind die Erträge (Umsatzerlöse) nach Produktarten, also Kostenträgern, gegliedert, während die Gesamtkosten nach Produktionsfaktoren (Kostenarten) aufgeteilt sind. Dadurch lässt sich der Gewinnbeitrag einzelner Produkte und Produktgruppen nicht ermitteln. Produkte, die Verluste bringen, werden so nicht erkannt und das Produktionsprogramm kann nicht optimiert werden.


Diese aufgezeigten Mängel der aus den Zahlen der Finanzbuchhaltung erstellten G + V haben zur Entstehung der kurzfristigen Erfolgsrechnung geführt.

Unter kurzfristiger Erfolgsrechnung versteht man Verfahren zur Ermittlung und Analyse des Periodenerfolgs für kürzere Abrechnungsperioden. Statt des Begriffs "kurzfristige Erfolgsrechnung" wird auch der Begriff "Betriebsergebnisrechnung" verwendet.

Während in der Kostenträgerstückrechnung (Kalkulation) die Kosten pro Leistungseinheit ermittelt werden, ist es die Aufgabe der kurzfristigen Erfolgsrechnung durch Gegenüberstellung von Kosten und Leistungen das Betriebsergebnis einer Abrechnungsperiode (in der Regel pro Monat oder pro Quartal) zu ermitteln. Dies kann auf zweierlei Weise geschehen, nämlich entweder durch Gegenüberstellung von Leistungen und Kosten, deren Differenz dann zum Betriebsergebnis führt:

Leistungen - Kosten = Betriebsergebnis
oder
Umsatzerlöse - Selbstkosten der umgesetzten Erzeugnisse = Betriebsergebnis

Grundlage für die Ermittlung des Betriebsergebnisses sind die Zahlen der Buchhaltung. Die Buchhaltung liefert die Kosten einer Periode und die Umsatzerlöse dieser Periode. Diese beiden Größen sind jedoch nicht unbedingt vergleichbar, da in einer Periode entweder mehr produziert als verkauft wurde (Lagerbestandserhöhung) oder es wurde weniger produziert als verkauft (Lagerbestandsminderung).

Auch die Kosten für Eigenleistungen sind in den Zahlen der Buchhaltung enthalten, während diesen Kosten keine Erlöse gegenüberstehen.

Um nun die Kosten mit den Erlösen vergleichbar zu machen, gibt es zwei Verfahren der kurzfristigen Erfolgsrechnung:
  1. Gesamtkostenverfahren: Es erfolgt eine Berichtigung der Erlöse der Periode dahingehend, dass diese mit den Gesamtkosten vergleichbar gemacht werden.

  2. Umsatzkostenverfahren: Die Gesamtkosten der Periode werden so berichtigt, dass sie mit den Erlösen vergleichbar sind. Das Betriebsergebnis kann mit Hilfe des Umsatzkostenverfahrens auf Vollkostenbasis oder mit Hilfe des Umsatzkostenverfahrens auf Teilkostenbasis ermittelt werden.

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letzte Änderung E.R. am 25.09.2022
Autor(en):  Dipl. Volkswirt Friedrich Schnepf

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