Gesamtkostenverfahren (GKV-Methode)
Für die Erstellung einer Gewinn-und Verlustrechnung gelten zwei rechtlich zulässige Darstellungsformen. (§ 275 Abs. 1 HGB)
Es ist das Gesamt-oder Umsatzkostenverfahren. Bei beiden Methoden wird das gleiche Ergebnis ausgewiesen.
Erstaunlicherweise sind aber unterschiedliche Informationen zu erkennen.
Für den Praktiker ist das Gesamtkostenverfahren (GKV-Methode) ein Verfahren für eine rasche Ermittlung des Betriebsergebnisses im Rahmen einer kurzfristigen Erfolgsrechnung.
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Wissenstelegramm
In Deutschland findet das Gesamtkostenverfahren eine deutlich höhere Akzeptanz für die Darstellung der Erfolgsrechnung eines Unternehmens als das Umsatzkostenverfahren.
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Wissenstelegramm
In Deutschland findet das Gesamtkostenverfahren eine deutlich höhere Akzeptanz für die Darstellung der Erfolgsrechnung eines Unternehmens als das Umsatzkostenverfahren.
Grundsätzlich ist die Gewinn-und Verlustrechnung in Staffelform zu erstellen.
Nach dem Gesamtkostenverfahren in der Gewinn-und Verlustrechnung werden die Aufwendungen der hergestellten Menge den Erlösen der umgesetzten Menge gegenübergestellt.
Die Bestandsveränderungen bei den fertigen und unfertigen Erzeugnissen sowie die aktivierten Eigenleistungen werden berücksichtigt. Das Verfahren ist damit sehr aussagekräftig.
Besonderheiten im Gesamtkostenverfahren
A. Darstellung einer Bestandserhöhung
1. Umsatzerlöse
2. + Erhöhung des Bestands an fertigen oder unfertigen Erzeugnissen
3. Andere aktivierte Eigenleistungen
B. Darstellung einer Bestandsminderung
1. Umsatzerlöse
2. – Verminderung des Bestands an fertigen oder unfertigen Erzeugnissen
3. Andere aktivierte Eigenleistungen
Mit dem Gesamtkostenverfahren werden in der Gewinn-und Verlustrechnung über die Bestandsveränderungen Informationen über die Ertragslage bekannt,
die für fremde Dritte sehr interessant sein können.
Beispiel:
Bei den aktiven Bestandskonten Fertige Erzeugnisse und Unfertige Erzeugnisse können Mehr-und Minderbestände vorliegen.
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Mehrbestand
Schlussbestand > Anfangsbestand
(Produktion > Verkauf)
Minderbestand
Anfangsbestand > Schlussbestand
(Verkauf > Produktion)
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Auswirkung von einem Minderbestand
Ein Minderbestand erhöhen die Aufwendungen und werden auf der Sollseite des entsprechenden Erfolgskontos ausgewiesen.
In diesem Fall hat das Unternehmen mehr verkauft, als im Abrechnungszeitraum produziert.
Die betriebliche Gesamtleistung ergibt sich aus den Umsatzerlösen minus Bestandsminderung
Auswirkung von einem Mehrbestand
Ein Mehrbestand verringert die Aufwendungen und wird auf der Habenseite des entsprechenden Erfolgskontos ausgewiesen.
In diesem Fall hat das Unternehmen auf Lager produziert.
Beim Gesamtkostenverfahren wird nur die betriebliche Gesamtleistung auf den Umsatzerlösen und dem Bestandszuwachs errechnet.
Beispiel:
Bestandsminderung der Handelswaren
Buchungen:
1. Abschluss des Bestandskontos Handelswaren
Schlussbilanzkonto an Handelswaren
2. Bestandsminderung der Handelswaren
Aufwendungen für Waren an Handelswaren
3. Abschlussbuchung des Erfolgskontos Aufwendungen für Waren
GuV-Konto an Aufwendungen für Waren
4. Abschlussbuchung des Erfolgskontos Umsatzerlöse für Waren
Umsatzerlöse für Waren an GuV-Konto
Mindestgliederung der Gewinn-und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren
Eine Gewinn-und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren sieht wie folgt aus: (vgl. § 275 Abs. 2 HGB)
1. Umsatzerlöse
+/- 2. Erhöhung oder Verminderung des Bestandes an fertigen und unfertigen Erzeugnissen
+ 3. Andere aktivierte Eigenleistungen
+ 4. Sonstige betriebliche Erträge
- 5. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs-und Betriebsstoffe und für bezogene Waren
- b) Aufwendungen für bezogene Leistungen
- 6. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung
- 7. Abschreibungen
a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen sowie auf aktivierte Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs
b) auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten
- 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen
+ 9. Erträge aus Beteiligungen, davon aus verbundenen Unternehmen
+ 10. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens, davon aus verbundenen Unternehmen
+ 11. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge, davon aus verbunden Unternehmen
- 12. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens
- 13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen, davon aus verbundenen Unternehmen
= 14. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
+ 15. Außerordentliche Erträge
- 16. Außerordentliche Aufwendungen
= 17. Außerordentliches Ergebnis
- 18. Steuern vom Einkommen und Ertrag
- 19. Sonstige Steuern
= 20. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
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Die beiden Darstellungsmöglichkeiten der Gewinn-und Verlustrechnung unterscheiden sich in ihrer Gliederung. Der Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag muss bei beiden Darstellungsmöglichkeiten identisch sein.
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Hinweis:
Aus Vereinfachungsgründen wurde auf eine Tiefengliederung verzichtet.
letzte Änderung Günther Wittwer am 31.07.2020
Bild:
PantherMedia/ Moritz Link
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