Umsatzkostenverfahren

Günther Wittwer

Umsatzkostenverfahren (UKV)


Das Umsatzkostenverfahren ist eine Methode zur Ermittlung des betrieblichen Erfolgs. Hierfür werden die Umsatzerlöse vermindert um die angefallenen je Bereich (Produktion, Verwaltung und Vertrieb). Für diese Berechnung der Gewinn-und Verlustrechnung  wird eine Kostenstellenrechnung benötigt.

Das Umsatzkostenverfahren kann nach dem HGB und des IFRS angewendet werden, anstatt des Gesamtkostenverfahrens. Die US-GAAP schreiben die Nutzung des UKG vor. Das Umsatzkostenverfahren ist einer der beiden Darstellungsformen einer Gewinn-und Verlustrechnung.


Gliederung der Gewinn-und Verlustrechnung nach dem Umsatzkostenverfahren

  1. Umsatzerlöse
  2. Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen
  3. Bruttoergebnis vom Umsatz
  4. Vertriebskosten
  5. Allgemeine Verwaltungskosten
  6. Sonstige betriebliche Erträge
  7. Sonstige betriebliche Aufwendungen
  8. Erträge aus Beteiligungen, davon aus verbundenen Unternehmen
  9. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens, davon aus verbundenen Unternehmen
  10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge, davon aus verbundenen Unternehmen
  11. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens
  12. Zinsen und ähnliche Aufwendungen, davon an verbundene Unternehmen
  13. Steuern vom Einkommen und Ertrag 
  14. Ergebnis nach Steuern
  15. Sonstige Steuern 
  16. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 

Es ist festzustellen, dass die Pos. 1 sowie Pos. 7  bis Pos. 16 hinsichtlich der Postenbezeichnung übereinstimmend mit den Pos. 8 bis 17 des Gesamtkostenverfahrens sind.

Die Gliederung der Aufwendungen geschieht beim Umsatzkostenverfahren nach den einzelnen betrieblichen Bereichen, wie z.B.  Herstellung, Vertrieb, Verwaltung.   

Kleinstkapitalgesellschaften (§ 267a) können anstelle der Staffelungen nach den Absätzen 2 und 3 die Gewinn- und Verlustrechnung wie folgt darstellen:

  1.  Umsatzerlöse
  2. sonstige Erträge
  3. Materialaufwand
  4. Personalaufwand
  5. Abschreibungen
  6. sonstige Aufwendungen
  7. Steuern
  8. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

Wissenstelegramm

Die beiden Darstellungsmöglichkeiten der Gewinn-und Verlustrechnung unterscheiden sich in ihrer Gliederung. Der Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag muss bei beiden Darstellungsmöglichkeiten identisch sein.

In kürzester Zeit können durch die Zahlen in der Gewinn-und Verlustrechnung nach dem Umsatzkostenverfahren die Ergebnisse über Bruttomarge in % und  Herstellungskosten in % festgestellt werden.

Beispiel:

1.  Bruttomarge in %. Für die Berechnung gilt die Anwendung der folgenden Formel:

Bruttoergebnis vom Umsatz ×
100
Umsatzerlöse

550.000 *1) × 100 = 68,75 %
800.000

2. Herstellungskosten in %

Das Malkreuz Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen × 100
Umsatzerlöse

250.000 × 100 = 31,25 %
800.000

*1) Die Zahlen sind angenommen.




letzte Änderung Günther Wittwer am 11.08.2024

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