![Kalkulation mit Normalzuschlagsätzen]()
Der BAB wird jeden Monat aus den Zahlen des Vormonats neu erstellt. Meist werden die mit Hilfe des
BAB errechneten Zuschlagsätze, die so genannten Ist-Zuschlagsätze, von Monat zu Monat schwanken, da sich sowohl die Zuschlagsgrundlagen (Einzelkosten) wie auch die
Gemeinkosten ändern. Durch diese Schwankungen würde die Kalkulation ihre feste Grundlage verlieren, da in jedem Monat mit anderen Zuschlagssätzen zu rechnen wäre. Außerdem kann mit der Abgabe eines Angebots nicht gewartet werden, bis die Istkosten vorliegen.
In der Praxis ersetzt man die nur für die Kostenkontrolle wichtigen
Ist-Zuschlagsätze durch
Normal-Zuschlagsätze (Soll- Zuschlagsätze). Die aufgrund der Normal-Zuschlagsätze verrechneten Gemeinkosten heißen entsprechend
Normal- Gemeinkosten oder
Soll-Gemeinkosten.
Ein Vergleich zwischen Ist- und Normalkosten dient einerseits der Kostenkontrolle in den einzelnen Verantwortungsbereichen (
Kostenstellen) andererseits der Kontrolle der Kosten bei der Herstellung einzelner Produkte (
Kostenträger).
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Die Ermittlung der Normalzuschläge erfolgt z. B. durch Bildung des Durchschnitts der Istzuschläge der letzten 6 oder 12 Monate.
Liegen die Normalkosten über den Istkosten, spricht man von Kostenüberdeckung.
Liegen die Normalkosten unter den Istkosten, spricht man von Kostenunterdeckung.
Normalkosten > Istkosten = Überdeckung
Normalkosten < Istkosten = Unterdeckung
Am Beispiel eines BAB sieht das wie folgt aus:
Unterstellen wir weiterhin die folgenden Normalzuschlagsätze:
Nun lässt sich der BAB wieder um drei Zeilen erweitern:
In die erste neue Zeile werden die Normalzuschlagsätze eingetragen. Die Normalgemeinkosten ergeben sich dann durch Multiplikation der Normalzuschlagsätze mit den entsprechenden Zuschlagsgrundlagen. Die Über-/Unterdeckung wird ermittelt, indem von den Normalgemeinkosten die Ist-Gemeinkosten subtrahiert werden. Ist das Ergebnis negativ, liegt in dem entsprechenden Kostenbereich eine Unterdeckung vor, im umgehrten Fall handelt es sich um eine Überdeckung (positives Vorzeichen).
Nun müssen in einer Nebenrechnung die Herstellkosten des Umsatzes auf Normalkostenbasis ermittelt werden:
Die Herstellkosten des Umsatzes, ermittelt auf Normalkostenbasis, belaufen sich also auf 225.500 €. Multipliziert man nun diesen Wert mit den Normalzuschlagsätzen des Verwaltungs- und Vertriebsbereiches, so erhält man die Normalgemeinkosten der beiden Bereiche sowie die Über- und Unterdeckung.
Nun erfolgt noch die Vervollständigung des Kalkulationsschemas:
Die Zeile Über-/Unterdeckung im BAB muss selbstverständlich die gleichen Werte aufweisen wie die Spalte Über- /Unterdeckung im Kalkulationsschema.
Der Vergleich zwischen Normal- und Ist-Kosten kann nun zur Wirtschaftlichkeitskontrolle in den verschiedenen Verantwortungsbereichen (Kostenstellen) herangezogen werden.
Aufgaben zum Kapitel "Kalkulation mit Normalzuschlagsätzen" >>
letzte Änderung E.R. am 29.01.2021
Autor(en):
Dipl. Volkswirt Friedrich Schnepf
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