
Bevor ein Anbieter sein Produkt zum Verkauf anbieten kann, muss er den
Verkaufs- bzw. Angebotspreis des Produktes festlegen, d.h. den Preis kalkulieren.
Bei der Bemessung des Verkaufspreises sind verschiedene Fragestellungen zu berücksichtigen:
- Wie hoch ist der Preis, den Nachfrager bereit sind, für das Produkt zu zahlen?
- Wie hoch ist der Preis anderer Anbieter, die ein vergleichbares Produkt anbieten?
- Wie hoch sind die Kosten des Anbieters selbst, die er für den Bezug bzw. Verbrauch von Ressourcen vorher aufbringen muss, um das Produkt herstellen und in einen verkaufsfähigen Zustand versetzen zu können (Selbstkosten)?
Preiskalkulation und Kostenrechnung
Die Fragestellung "
Kalkulation Preis" setzt also voraus, dass der Anbieter alle in seinem Betrieb angefallenen Werteverzehre (Kosten) kennt, d.h.
- den Wert der verbrauchten Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (Materialkosten),
- die über die jeweiligen Nutzungsdauern verteilten Anschaffungskosten von Gebäuden, Maschinen, Fahrzeugen o.ä. (Abschreibungskosten),
- die an die Mitarbeiter gezahlten Löhne und Gehälter (Arbeitskosten),
- die an Dritte gezahlten Nutzungsentgelte für Immaterialgüterrechte wie Lizenzen und entgeltlich überlassene Gebrauchsgüter (Nutzungskosten),
- die an Dritte gezahlten Entgelte für die Inanspruchnahme von Handels-, Transport-, Lager-, Versicherungsleistungen etc. (Dienstleistungskosten),
- die an Dritte gezahlten Kreditzinsen (Zinskosten),
- die an den Fiskus gezahlten Aufwands- bzw. Kostensteuern und Abgaben.
Im Rahmen der so genannten
Kostenträgerrechnung werden die
betrieblichen Kosten einer Periode getrennt nach den einzelnen
Produkten bzw. den
Mengeneinheiten der einzelnen Produkte (Kostenträger) zu erfassen sein. Je umfangreicher und heterogener das Sortiment des Anbieters ist, desto komplexer wird seine
Kostenrechnung als Grundlage für die Preiskalkulation:
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Fallbeispiele
Fall 1:
Stellt der Anbieter in einer Periode nur
eine Mengeneinheit eines Erzeugnisses her, ist die Kalkulation der Produktkosten sehr einfach. Es müssen nur die oben genannten Werteverzehre in dieser Periode addiert werden (
Additionskalkulation).
Fall 2:
Stellt der Anbieter in einer Periode zwar nur
ein Produkt, dies jedoch
in mehreren Mengeneinheiten her, ist die Kalkulation der Produktkosten ebenso einfach. Es müssen ebenfalls nur die oben genannten Kostenarten addiert und deren Summe schließlich durch die Anzahl der hergestellten Mengeneinheiten dividiert werden (
Divisionskalkulation).
Fall 3:
Stellt der Anbieter in einer Periode
mehrere Produkte her, die aber in ihrem Herstellungsprozess sehr ähnlich, d.h. homogen, sind (
Sortenfertigung) und deren Kosten in einem konstanten Verhältnis zueinander stehen, so kommt eine differenzierte Divisionskalkulation, die so genannte
Äquivalenzziffernkalkulation, zur Anwendung.
Stichwort: Äquivalenzziffernkalkulation
Dabei wird zunächst das Produkt ermittelt, von dem die
niedrigste Kostenverursachung pro Mengeneinheit zu erwarten ist. Dieses Produkt wird als
Referenzprodukt mit dem Faktor bzw. der
Äquivalenzziffer 1 definiert. Für die übrigen Produkte werden die Äquivalenzziffern entsprechend dem
Kostenverhältnis des betrachteten Produktes zum Referenzprodukt geschätzt. Die
produktspezifischen Äquivalenzziffern werden mit den jeweils hergestellten Mengen eines jeden Produktes multipliziert; man erhält
Kalkulationseinheiten pro Produkt.
In einem nächsten Schritt wird die Summe der betrieblichen Kosten errechnet und durch die
Summe aller Kalkulationseinheiten dividiert (=
Kosten pro Kalkulationseinheit). Schließlich erhält man die
Kosten pro Produkt durch die Multiplikation der Kosten pro Kalkulationseinheit mit den Kalkulationseinheiten pro Produkt bzw. die Stückkosten eines Produktes durch die Division der Kosten pro Produkt mit den jeweils hergestellten Produktmengen.
Fall 4:
Am komplexesten wird die Preiskalkulation eines Anbieters, der in einer Periode
mehrere heterogene Erzeugnisse mit
unterschiedlichen Mengen herstellt. Hier kommt die so genannte
Zuschlagskalkulation zur Anwendung.
Zuschlagskalkulation bei der Preisfindung
Teilweise werden
Kosten direkt den unterschiedlichen
Produkten zurechenbar sein (so genannte
Kostenträger-Einzelkosten). Dies gilt für all die verbrauchten bzw. eingesetzten Ressourcen, die direkt in das Erzeugnis eingehen oder nur durch dieses Produkt verursacht werden, z.B.
Roh- und Hilfsstoffe, die
Arbeitsleistung von Arbeitskräften bzw. die
Abschreibungen von Gebrauchsgütern, die ausschließlich für die Entwicklung, Herstellung und den Vertrieb eines einzigen Produktes eingesetzt werden, usw. Dabei wird üblicherweise in
Materialeinzelkosten,
Fertigungseinzelkosten und
Sondereinzelkosten des Vertriebs unterschieden.
Jedoch fallen im Betrieb viele
produktunspezifische Kosten an (so genannte
Kostenträger-Gemeinkosten) an, die nur ganzen Unternehmensbereichen als
Ort des Ressourcenverbrauchs (=
Kostenstelle) zugeordnet werden können. Diese Gemeinkosten werden im Rahmen der so genannten
Kostenstellenrechnung so weit wie möglich einzelnen Kostenstellen direkt zugeordnet. Kosten, die auch nicht einzelnen Kostenstellen unmittelbar zugeordnet werden können bzw. die als Vorleistung in die Leistung einer anderen Kostenstelle eingehen, werden im Rahmen einer innerbetrieblichen Leistungsverrechnung zu verteilen sein. Dabei werden die Kosten dieser Kostenstellen entsprechend der Kostenverursachung bzw. des Anteils der Leistungsinanspruchnahme auf nachgelagerte Kostenstellen verrechnet.
Üblicherweise werden die Kostenstellen zu Material-, Fertigungs-, Vertriebs- und Verwaltungskostenstellen gruppiert.
In einem letzten Schritt werden die Gemeinkosten der Materialkostenstellen (Materialgemeinkosten) als Prozentsatz der
Materialeinzelkosten und die
Fertigungsgemeinkosten als Prozentsatz der Summe der
Fertigungseinzelkosten des Betriebs errechnet. Für die Vertriebsgemeinkosten und Verwaltungsgemeinkosten wird analog ein
Zuschlagssatz in der Regel auf Basis der Summe der Herstellkosten errechnet. Dabei verstehen sich die Herstellkosten als die Summe aus:
= Materialeinzelkosten + Materialgemeinkosten + Fertigungseinzelkosten + Fertigungsgemeinkosten
Die Selbstkosten eines Produktes ergeben sich schließlich, in dem die
Materialeinzelkosten um den
Zuschlagssatz der Materialgemeinkosten bzw. die
Fertigungseinzelkosten um den
Zuschlagssatz der Fertigungsgemeinkosten und die
Herstellkosten – als Summe der zuvor genannten – um die
Zuschlagssätze für die Vertriebs- und Verwaltungsgemeinkosten erhöht werden.
Gewinnaufschlag
In der Regel wird sich ein Anbieter allerdings nicht mit
Kostendeckung zufrieden geben. Er wird daher auf die Selbstkosten des Produktes einen
Gewinnaufschlag kalkulieren. Durch diesen Gewinnaufschlag wird er sicherstellen wollen, dass er eine
angemessene Vergütung für seine selbst erbrachte Leistung (
Unternehmerlohn) sowie einen
Ausgleich für eingegangene Risiken (
Risikoprämie) erhält.
Die Kosten des Produktes zuzüglich des Gewinnaufschlags werden in der Regel die
Preisuntergrenze für ein Produkt bestimmen. Diese Preisuntergrenze ist nun mit der
Preisbereitschaft der Nachfrager sowie dem Preis von vergleichbaren
Konkurrenzprodukten in Einklang zu bringen.
Ein Excel-Tool zur Berechnung der Selbstkosten und des Kalkulationspreises finden Sie hier >>
letzte Änderung A.W. am 18.08.2021
Autor(en):
Alexander Wildt
Bild:
panthermedia.net / ginasanders
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09.07.2014 09:47:46 - Gast
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