Vorsicht bei der Anwendung von Maschinenstundensätzen

 

Kalkulationen u. a. auch für Maschinenstundensätze müssen immer den Rechnungszweck und die jeweilige Situation berücksichtigen. Denn es ist offensichtlich, dass ein Maschinenstundensatz viel höher ist, wenn für die Produktion neue Maschinen gekauft und neue Mitarbeiter eingestellt werden müssen als wenn unausgelastete Maschinen von vorhandenem nicht ausgelasteten Personal bedient werden.

Dazu muss berücksichtigt werden, ob eine Engpasssituation der Art vorliegt, dass der Verkauf von Endprodukten beeinträchtigt wird. Es gibt somit nicht einen Maschinenstundensatz, sondern mehrere. Die wichtigsten sollen in diesem Beitrag abgeleitet werden, wobei auf eine klare Beschreibung der Einsatzvoraussetzungen geachtet wird.

Übliche Maschinenstundensatzrechnung  

Die Maschinenstundensatzrechnung entspringt der Erkenntnis, dass der Anteil der Fertigungslöhne immer geringer geworden ist. Wenn darauf dann die Gemeinkosten verrechnet würden, so erhielte man häufig Prozentsätze im dreistelligen Bereich. Zudem soll eine Bezugsgröße gefunden werden, zu der sich die Gemeinkosten weitgehend proportional verhalten.

Die Philosophie der Maschinenstundenkalkulation geht in diesem Sinne davon aus, dass alle Gemeinkosten auf die produktiven Stunden der Maschinennutzung verteilt werden. Dazu kommen die Einzelkosten der Maschine wie z. B. der Stromverbrauch, wenn er mit einem separaten Zähler erfasst wird. Genauso kann die Zeit des Bedienungspersonals gut ermittelt werden. 

Aber schon mit den Personalkosten können die Probleme starten, weil nicht klar ist, inwieweit das Bedienungspersonal ausgelastet ist. Es muss eine exakte Kalkulation der Kosten einer Personenstunde vorgenommen werden, welche alle Kostenkomponenten (auch den zweiten Lohn) erfasst. Dazu muss ermittelt werden, welche Bearbeitungszeiten mit welcher Mitarbeiterqualifikation an der Maschine benötigt werden. Teilweise wird argumentiert, dass diese Lohnkosten nicht relevant seien, weil die Mitarbeiter sowieso anwesend wären. Diese Aussage ist häufig falsch und gilt hauptsächlich für schlecht geführte Unternehmen. Denn mit Gleitzeit (Auf- und Abbau), Jahresarbeitszeitmodellen, Leiharbeit, Überstunden usw. kann die Anzahl der Mitarbeiterstunden weitgehend an die benötigten Arbeitsstunden angepasst werden. 

Deutlich schwieriger wird die Analyse bei der Frage nach dem Wertverzehr. Bei der üblichen zeitabhängigen Abschreibung pro Maschinenstunde spielt die Auslastung eine entscheidende Rolle. Je nach Auslastung kann es sein, dass mehr oder weniger Kosten für den Wertverzehr anfallen. Zur Lösung dieses Problems wird u. a. von Wedell/Dillig (S. 401) vorgeschlagen, mit einer Normalauslastung (Standard-Jahresstunden) zu arbeiten.

Einfach ist die Erfassung des Wertverzehrs im Sonderfall des leistungsabhängigen Wertverzehrs, bei dem mit jeder Stunde Laufzeit ein Teil des Gesamtpotentials verbraucht wird. Es liegen dann variable Kosten vor. Um die Probleme und ihre Lösungen besser zeigen zu können, wird eine häufig vorkommende Vorgehensweise aus der Literatur analysiert, die durch eine Restwertannahme ergänzt wurde. Es beruht auf den folgenden Daten:


Position Betrag Einheit
1 Anschaffungskosten 60.000 € in t=0
2 Laufzeitjahre 8 a
3 jährliche Laufzeit (Nutzzeit) 1.500 h/a
4 Restwert 2.400 € in t=8
5 Zinssatz 8,0 % p.a.
6 Reparatur gesamte Zeit 2.400
7 Stromkosten 0,36 €/h
8 Raumbedarf 12
9 Raumkosten 30 €/m²*a)
10 Fertigungslöhne 12,80 €/h
 
Abb 1: Daten des Beispiels (Hoberg)

Auf Basis der Anschaffungskosten (Zeile 1: 60000 €) und des Restwerts (Zeile 4: 2400 € in t=8) wird der gesamte Wertverzehr mit 57.600 € für die 8 Jahre errechnet. Wenn er auf ein Jahr verteilt wird, ergibt sich der jährliche Wertverzehr (kalk. AfA) von 7200 € pro Jahr. Dieser Wert ist in Zeile 1 in der folgenden Abb. 2 aufgeführt. Er wird weiter auf die Nutzungsstunden von 1500 h pro Jahr verteilt, so dass sich ein Wert von 4,80 € pro Nutzungsstunde (Zeile 2) ergibt.


Position Betrag Einheit
1 Afa pro Jahr 7.200 €/a
2 Afa pro Nutzstunde 4,80 €/h
3 Zinskosten auf ⌀ Kapital 2.496 €/a
4 Zinskosten pro Stunde 1,66 €/h
5 Summe AfA + Zinsen 6,46 €/h
6 Stromkosten 0,36 €/h
7 Raumkosten 0,24 €/h
8 Reparaturkosten 0,20 €/h
9 Summe Durchschnittskosten 7,26 €/h
 
Abb. 2: Übliche Stundensatzberechnung anhand des Beispiels (Hoberg)

Die Kapitalkosten werden mit der Durchschnittsmethode ermittelt, indem der Zinssatz mit dem durchschnittlich gebundenen Kapital multipliziert wird. Letztere ergibt sich zu (60000+2400)/2 = 31200 €, worauf dann die 8 % angewandt werden. Die resultierenden 2496 €/a (Zeile 3) werden auf die 1.500 Nutzungsstunden pro Jahr verteilt, so dass sich ein Stundensatz von gerundet 1,66 €/h ergibt. Die Stromkosten von 0,36 €/h sind meistens variable Kosten, weil sie nur anfallen, wenn die Maschine läuft. Der geringe Stromverbrauch z. B. beim Hochfahren und beim Werkzeugwechsel fällt üblicherweise nicht ins Gewicht.

Die Raumkosten werden wie in der Vollkostenrechnung üblich einfach auf die Nutzungsstunden umgelegt.

Problematisch sind die Reparaturkosten, von denen angenommen wird, dass sie über die gesamten Jahre mit insgesamt 2400 € anfallen, also auch im ersten Jahr. Hieraus ergeben sich Durchschnittskosten von 2400/(8*1500) = 0,20 €/ME. 

In der Summe hat das Unternehmen Kosten von 7,26 € pro Maschinenstunde. 

Dazu sind die anteiligen direkten Personalkosten zu addieren. Wenn ein Mitarbeiter 5 Maschinen beaufsichtigen kann und Gesamtkosten pro Stunde von 30 € erzeugt, so sind weitere 6 €/h zu addieren. Auf die Summe  von dann 13,26 €/h können dann noch verbleibende Gemeinkosten (z. B. für die Produktionsplanung) über einen Zuschlagsprozentsatz addiert werden. Sollen dann ein Produkt oder ein Auftrag kalkuliert werden, so kann die nötige Maschinenzeit mit diesem Maschinenstundensatz multipliziert werden.

Mögliche Probleme

Die beschriebene Standardvorgehensweise kann allerdings zu falschen Ergebnissen führen, wenn sie ohne Analyse der Entscheidungssituation durchgeführt wird. Die resultierenden Stundensätze können je nach Situation deutlich niedriger sein oder aber ein Vielfaches betragen. Wie häufig in der Betriebswirtschaftslehre muss man zwischen den Zeilen lesen, um herauszufinden, welche – meist implizite – Annahmen der Kalkulation zugrunde liegen. Im vorliegenden Fall ist das Ergebnis nur dann akzeptabel, wenn die folgenden Annahmen zutreffen:
  1. Der Wertverzehr ist gemäß dem Durchschnittsprinzip zu verrechnen. Abweichende Wiederbeschaffungskosten werden nicht berücksichtigt.
  2. Gleichmäßige Auslastung der Maschine im Jahr und zwischen den Jahren
  3. Reparaturkosten fallen immer in der gleichen Höhe an; dies gilt selbst für das erste Jahr, in dem gewöhnlich Garantie vorliegt.
  4. Zinsen werden mit der Durchschnittsmethode gerechnet und nicht auf Basis des tatsächlichen Verlaufs der Kapitalbindung.
  5. Keine Flächenkonkurrenz
  6. Der Stromtarif ist nicht geteilt, z. B. in Tag- und Nachttarife.
  7. Absatzmarktinformationen können außen vor bleiben.

Letzte Änderung W.V.R am 21.02.2023

Autor(en): Dr. Peter Hoberg
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