Progressive und retrograde Angebotskalkulation

Dipl. Volkswirt Friedrich Schnepf
Die mit Hilfe eines der Kalkulationsverfahren (Divisionskalkulation, Zuschlagskalkulation, Maschinenstundensatzrechnung, Kalkulation von Kuppelprodukten) ermittelten Stückkosten (Selbstkosten) sind Ausgangspunkt bei der Kalkulation des Angebotspreises.

Häufig findet bei der Kalkulation in der industriellen Kostenrechnung das folgende Kalkulationsschema Anwendung:

Selbstkosten
+ Gewinnzuschlag
= vorläufiger Verkaufspreis
+ Vertreterprovision
= Barverkaufspreis
+ Skonto
= Zielverkaufspreis
+ Rabatt
= Angebotspreis

Es wird allgemein zwischen der progressiven (vorwärtsgerichteten) und der retrograden (rückwärtsgerichteten) Angebotskalkulation unterschieden.


Progressive Angebotskalkulation

Man spricht von progressiver Angebotskalkulation oder auch Vorwärtskalkulation, wenn ein Anbieter ausgehend von den Selbstkosten den von ihm gewünschten Gewinnzuschlag, Vertreterprovisionen, Skonti und Rabatte festlegt und hieraus den Angebotspreis errechnet. Diese Art der Angebotskalkulation kann nur auf oligopolistisch oder monopolistisch strukturierten Märkten durchgeführt werden.

Muss das Produkt jedoch auf einem polypolistisch strukturierten Markt angeboten werden, so ist der Marktpreis für den einzelnen Anbieter ein Datum, er wird vom Markt vorgegeben. In diesem Fall steht der Angebotspreis fest, von ihm sind Rabatt, Skonto und Provisionen abzuziehen und der Gewinn ergibt sich als Differenz zwischen vorläufigem Verkaufspreis und Selbstkosten. Diese Form der Rechnung nennt man retrograde Angebotskalkulation oder auch Rückwärtsrechnung.

Beispiel für progressive Angebotskalkulation:

Ein Unternehmen hat die Selbstkosten eines Produktes mit 500 € ermittelt. Der Gewinnzuschlag soll 10 % auf die Selbstkosten betragen. Vertreterprovision in Höhe von 10 % und Skonto in Höhe von 3 % werden auf den Zielverkaufspreis gewährt. Rabatte werden in Höhe von 5 % auf den Angebotspreis gezahlt. Zu ermitteln ist der Angebotspreis.

Selbstkosten 500,00
Gewinn 10% (v. 100) 50,00
vorläufiger Verkaufspreis 550,00 87,00 %
Provision 10% (i. H.) 63,22 10,00%
Barverkaufspreis 613,22
Skonto 3% (i. H.) 18,97 3,00 %
Zielverkaufspreis 632,19 100,00 %
Rabat 5% (i.H.) 33,27  
Angebotspreis 665,46  

Erläuterungen:
  • Der Gewinnzuschlag von 10 % wird auf die Selbstkosten von 500 € berechnet (Vom-Hundert-Rechnung).
  • Da sowohl Provision wie auch Skonto auf den Zielverkaufspreis gezahlt werden, ist der Zielverkaufspreis gleich 100 % zu setzen. Der vorläufig Verkaufspreis beträgt dann 100 % - 10 % (Provision) - 3 % (Skonto) = 87 %. Die Berechnung von Provision und Skonto (Im-Hundert-Rechnung):
Provision:
550 / 87 * 10 = 63,22
Skonto:
550 / 87 * 3 = 18,97
  • Der Kunde kann vom Angebotspreis 5 % Rabatt abziehen, also beträgt der Zielverkaufspreis 95 % vom Angebotspreis. Die Rabatthöhe wird also folgendermaßen berechnet (Im-Hundert-Rechnung):
632,19 / 95 * 5 = 33,27

Retrograde Angebotskalkulation

Bei der retrograden Angebotskalkulation liegt der Marktpreis (Angebotspreis) fest. Die Rechnung erfolgt dann vom Angebotspreis ausgehend nicht im Hundert, sondern vom Hundert. Stehen Provision, Skonto und Rabatte fest, dann verbleibt als Variable der Gewinn.

Beispiel für retrograde Angebotskalkulation:

Der Barverkaufspreis eines Produktes ist mit 637 € festgelegt. Die Vertreterprovision soll 6 % betragen und es können 15 % Rabatt in Anspruch genommen werden. In der Kostenrechnung wurden Selbstkosten von 520 € ermittelt und das Produkt steht mit 780 € (ohne UST) in der Angebotsliste. Wie viel Prozent Skonto können unter diesen Umständen gewährt werden und welcher Gewinn verbleibt?

Selbstkosten 520,00
Gewinn 14,85 77,22
vorläufiger Verkaufspreis 597,22
Provision 6% 39,78
Barverkaufspreis 637,00
Skonto 3,92 26,00
Zielverkaufspreis 663,00
Rabatt 15,00 117,00
Angebotspreis 780,00

Erläuterungen:
  • 15 % Rabatt werden auf den Angebotspreis errechnet. Der Zielverkaufspreis ergibt sich dann aus der Differenz zwischen Angebotspreis und Rabatt.
  • Sowohl die Provision wie auch Skonto werden auf den Zielverkaufspreis berechnet. Die Vertreterprovision beträgt also 6 % vom Zielverkaufspreis, dies sind 39,78 €.
  • Die Höhe des Skontobetrags ergibt sich als Differenz zwischen Zielverkaufspreis und Barverkaufspreis in Höhe von 26.00 €. Dies sind 3,92 % vom Zielverkaufspreis
  • Der Gewinn von 77,22 € ergibt sich dann als Differenz aus vorläufigem Verkaufspreis und Selbstkosten. Der Gewinnzuschlag beträgt also 14,85 % von den Selbstkosten




letzte Änderung E.R. am 29.09.2024
Autor:  Dipl. Volkswirt Friedrich Schnepf

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