24. Aufgabe Einfaches Verfahren der differenzierten Zuschlagskalkulation mit Teilkostenrechnung

Günther Wittwer

Sicher zum Erfolg mit dem KLR-Telegramm 

A. Einführung 

Die differenzierte Zuschlagskalkulation wird in Betrieben verwendet, die vielgestaltige Erzeugnisse in unterschiedlichen Verfahren herstellen. Die Einzelkosten, z.B. Fertigungsmaterial und –löhne werden direkt ermittelt und die Gemeinkosten mit Hilfe von Zuschlagssätzen eingerechnet.  Die Zuschlagssätze sind aus dem BAB zu berechnen und zu entnehmen. 

B. Schema 

Differenzierte Zuschlagskalkulation
Fertigungsmaterial .... €
+ Materialgemeinkosten .... €
Materialkosten .... €
Fertigungslöhne .... €
+ Fertigungsgemeinkosten .... €
+ Sondereinzelkosten der Fertigung .... €
Fertigungskosten .... €
Herstellkosten .... €
+ Verwaltungsgemeinkosten .... €
+ Vertriebsgemeinkosten .... €
+ Sondereinzelkosten des Vertriebs .... €
Selbstkosten .... €
+ Gewinn .... €
Barverkaufspreis .... €
+ Vertreterprovision .... €
+ Kundenskonto .... €
Zielverkaufspreis .... €
+ Kundenrabatt .... €
Listenverkaufspreis .... €

C.  Rechenweg 

Bei der differenzierten Zuschlagskalkulation wird vom Fertigungsmaterial bis zum Barverkaufspreis mit der Prozentrechnung von Hundert berechnet, vom Barverkaufspreis bis zum Listenverkaufspreis im Hundert. 

D. Zuschlagssätze 

Bei der differenzierten Zuschlagskalkulation sind die folgenden Zuschlagssätze für die Gemeinkosten im BAB = Betriebsabrechnungsbogen anzuwenden: 

Fertigungsgemeinkostenzuschlag

Fertigungsgemeinkosten × 100
Fertigungslöhne
   
Materialgemeinkostenzuschlag 

Materialgemeinkosten × 100
Fertigungsmaterial

Verwaltungsgemeinkostenzuschlag 

Verwaltungsgemeinkosten × 100
    Herstellkosten des Umsatzes 

Vertriebsgemeinkostenzuschlag 

Vertriebsgemeinkosten × 100
    Herstellkosten des Umsatzes 


aa) – bis ac)
Fertigungsmaterial 1.200,00 €
+ 8 % Materialgemeinkosten 96,00 €
Materialkosten 1.296,00 €
Fertigungslöhne 2.200,00 €
+ 120 % Fertigungsgemeinkosten 2.640,00 €
Fertigungskosten 4.840,00 €
Herstellkosten 6.136,00 €
+ 25 % Verwaltungsgemeinkosten 1.534,00 €
+ 5 % Vertriebsgemeinkosten 306,80 €
+ Sondereinzelkosten des Vertriebs 850,00 €
Selbstkosten 8.826,80 €
+ 10 % Gewinn 882,68 €
Barverkaufspreis 9.709,48 €

b)
Fertigungsmaterial 1.200,00 €
+ Fertigungslöhne 2.200,00 €
+ Materialgemeinkosten  80 % von 96 € = 76,80 €
+ Fertigungsgemeinkosten 60 % von 2.640 € = 1.584,00 €
+ Verwaltungsgemeinkosten entfällt, weil 100 % fix 0,00 €
+ Vertriebsgemeinkosten 60 % von 306,80 € 184,08 €
+ Sondereinzelkosten des Vertriebs 850,00 €
Kurzfristige Preisuntergrenze (variable Kosten) 6.094,88 €

Sicher zum Erfolg mit dem KLR-Telegramm

Bei der kurzfristigen Preisuntergrenze muss gesichert sein, dass der Nettoverkaufspreis gerade noch die variablen Kosten je Stück deckt. Der Deckungsbeitrag je Stück null ist. Der Nettoverkaufspreis darf in keiner Hinsicht unter die kurzfristige Preisuntergrenze sinken. In diesem Fall wären die variablen Kosten, die entstanden sind, nicht gedeckt. Auf die Kosten der fixen Kosten wird ganz verzichtet.

Formel:

Kurzfristige Preisuntergrenze = Variable Kosten je Stück

Exkurs:

Bei der langfristigen Preisuntergrenze muss gesichert sein, dass der Nettoverkaufspreis gerade noch die Gesamtkosten je Stück deckt. Hier verzichtet der Unternehmer auf das Erzielen von Gewinn. Es deckt alle Kosten. (variable und fixe Kosten)     

c) 
Angebotspreis 7.850,00 €
- Variable Kosten 6.094,88 €
Deckungsbeitrag 1.755,12 €




letzte Änderung R. am 11.01.2025
Autor:  Günther Wittwer

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19.03.2014 09:13:26 - Gast

Hallo, Herr Wittwer,

Habe gestern die Aufgabe 24 KLR III gerechnet und bin auf folgendes Problem gestossen:

Bei der Berechnung der absoluten Preisuntergrenze = Kv haben Sie die %-Sätze für die variablen Kostenanteile der  VtGK einfach auf die GK der Vollkostenrechnung angewandt.Bei der Berechnung der variablen Anteile für VtGK habe ich doch jetzt eine ganz andere Bezugsbasis, nämlich die HK variabel, davon dann entsprechend die
Prozente:
Fertigungsmaterial 1.200,00 €
+ Fertigungslöhne 2.200,00 €
+ Materialgemeinkosten  80 % von 96 € = 76,80 €
+ Fertigungsgemeinkosten 60 % von 2.640 € = 1.584,00 €
+ Verwaltungsgemeinkosten entfällt, weil 100 % fix 0,00 €
= HK variabel: X 5.060,80 €
+ 5% VtGK X 253,04 €
+ SEK Vertrieb X 850,00 €

= absolute PUG X 6.163,84 €

Liege ich da verkehrt?? Bei den Normalkosten im BAB I muss ich die HKdU oder HKdE auch neu berechnen und dann die NGKZS für VwGK und VtGK ansetzen!

MfG
K.-H. Sadlowske
[ Zitieren | Name ]

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