Wissens - Telegramm - Einzelkosten im Rahmen der Kosten

Günther Wittwer

Kennzahl: Kosten

Die Kosten sind der Wertverzehr in einer Wirtschaftsperiode für die Erstellung und den Absatz der betrieblichen Leistungen.

Die Kosten gehen in die Kalkulation der Absatzpreise für die betrieblichen Leistungen ein. Der neutrale Erfolg gehört nicht zu den Kostenarten.

Es wird unterschieden:

1. Nach der Verursachung:

Die Einteilung erfolgt nach Kostenarten.

2. Nach der Bezugsgrundlage:


Die Gesamtkosten sind die Kosten, die in einem Unternehmen für die Erstellung einer betrieblichen Leistung in einer bestimmten Periode (z.B. Oktober 2011) entstanden sind.

Die Gesamtkosten bestehen aus fixe und variable Kosten.

Die Grenzkosten ist der Zuwachs der Gesamtkosten, der durch die Fertigung einer weiteren Leistungseinheit sich bildet.

Formel:

Kostenzuwachs
Mengenzuwachs

Die Stückkosten sind die Kosten pro Leistungseinheit.

Formel:

Gesamtkosten (€ / Periode)
Leistungsmenge (Stück / Periode)

3. Nach der Verrechnungsmöglichkeit:

3.1. Einzelkosten 

Die Einzelkosten sind Kosten, welche den Kostenträgern unmittelbar zugerechnet werden. In der Kosten– und Leistungsrechnung auch als direkte Kosten oder Kostenträgereinzelkosten bekannt.
   
Die Einzelkosten werden wie folgt unterschieden:
  • Fertigungsmaterialkosten
  • Fertigungslohnkosten
  • Sondereinzelkosten

3.1.1. Sondereinzelkosten der Fertigung
Beispiel: Konstruktionskosten, Patent-und Lizenzkosten, die für die einzelnen Aufträge festgestellt worden sind

3.1.2. Sondereinzelkosten des Vertriebs
Beispiel: Kosten der Verpackung, Ausgangsfrachten, Transportversicherungen, Verkaufsprovision

3.2. Gemeinkosten

Es sind Kosten, die den Trägern nur indirekt zugeordnet werden können, aber mittel-oder unmittelbar in einer Abrechnungsperiode (z.B. Oktober 2011) verursacht worden sind.

Alternative Erläuterung:

Die Gemeinkosten sind alle Kosten, die nicht Einzelkosten sind. Die Einzel-und Gemeinkosten sind unverzichtbare Bausteine bei der Erstellung einer Vollkostenrechnung.     

4. Nach der Abhängigkeit vom Beschäftigungsgrad:

4.1. Fixe Kosten

Es sind die Kosten, die vom Beschäftigungsgrad unabhängig sind. Diese Kosten sind auch vorhanden, wenn nicht produziert wird. In der Praxis sind die fixen Kosten auch als Kosten der Betriebsbereitschaft bekannt.
Zu den Fixkosten können zählen: Lineare Abschreibungen, Miet-und Leasingkosten, Gehälter
Merke:

Mit der Steigerung der Produktionsmenge reduzieren sich die fixen Kosten pro Stück.

4.2. Variable Kosten

Es sind die Kosten, die vom Beschäftigungsgrad abhängig sind.

5.  Nach dem Verlauf der Gesamtkostenkurve:
Proportionale, überproportionale und unterproportionale Kosten

6.  Nach dem Verlauf der Stückkostenkurve:
Konstante, progressive und degressive Kosten 


Nähere Einzelheiten über Nutz-und Leerkosten anhand einer Fallstudie

Nutzkosten

Es sind Kosten, die der genutzten Kapazität entsprechen.

Leerkosten

Es sind die Kosten, die der nicht genutzten Kapazität entsprechen.

Beispiel:

Die Trennsägemaschine erreicht eine Kapazität von 6.000 Stunden. Im Oktober 2011 werden nur 4.500 Stunden in Anspruch genommen. Die Abschreibungen für den Zeitraum betragen 7.500 €.

Ermitteln Sie die

a) Nutzkosten

7.500 €
×
4.500 Stunden
= 5.625 €
6.000 Stunden

b) Leerkosten

7.500 € – 5.625 € = 1.875 €




letzte Änderung Günther Wittwer am 11.01.2025

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