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Betriebliche, neutrale, periodenfremde Aufwendungen und Erträge

Aufwendungen und Erträge: Liste von Begriffen

Enrico Reimus, Wolff von Rechenberg, Alexander Wildt
Die Begriffe der Aufwendungen und Erträge können entsprechend ihres Anfallens spezifischer unterteilt werden. Eine Auflistung sowie kurze Beschreibung finden Sie im Folgenden.

Betriebliche Aufwendungen

Diese stehen im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Betriebszweck und entstehen durch den Verzehr von Gütern und/oder Dienstleistungen bei der Erbringung von Leistungen. In der Regel werden diese Aufwendungen als Kosten in die Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) übernommen.

Die neutralen Aufwendungen

Sie stehen nicht im Zusammenhang mit dem eigentlichen Betriebszweck. Sie entstehen unregelmäßig und/oder in außergewöhnlicher Höhe. Man unterscheidet bei den neutralen Aufwendungen zwischen betriebsfremden Aufwendungenaußerordentlichen Aufwendungen und periodenfremden Aufwendungen. Sie werden überhaupt nicht oder nicht in der ausgewiesenen Höhe in die KLR übernommen und müssen deshalb von den Kosten abgegrenzt werden.

Periodenfremde Aufwendungen

Jene sind Aufwendungen, die durch betriebliche Vorgänge entstehen, jedoch entsprechend ihrer Verursachung einer anderen Abrechungsperiode zugerechnet werden müssen. Zum Beispiel: Steuernachzahlungen, Prozesskosten etc., wenn diese, die dafür gebildete Rückstellung übersteigen.


Betriebliche Erträge

Solche entstehen beim Verkauf von Waren bzw. aus der ordentlichen Geschäftstätigkeit. Sie werden am Periodenende in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen und stehen dort den betrieblichen Aufwendungen gegenüber. Außerdem werden sie als Leistungen in der Kosten- und Leistungsrechnung verrechnet.

Neutrale Erträge

Diese stehen nicht im Zusammenhang mit dem eigentlichen Betriebszweck. Sie entstehen unregelmäßig und/oder in außergewöhnlicher Höhe. Man unterscheidet bei den neutralen Erträgen zwischen betriebsfremden Erträgen, betrieblichen außerordentlichen Erträgen und periodenfremden Erträgen. Da sie nicht in die KLR übernommen werden, müssen sie von den Leistungen abgegrenzt werden.

Periodenfremde Erträge

sind Erträge, die ursächlich einer anderen Abrechnungsperiode zuzurechnen sind. So kann z.B. das Auflösen einer Rückstellung, die in der vorangegangenen Periode gebildet, und in der jetzigen beansprucht wurde, einen periodenfremden Ertrag bewirken, wenn der einst zurückgestellte Betrag höher war als der tatsächlich zu zahlende. Die Differenz wird entsprechend als periodenfremder Ertrag verbucht. Ein weiteres Beispiel sind Steuerrückerstattungen.



letzte Änderung Enrico Reimus, Wolff von Rechenberg, Alexander Wildt am 18.04.2023

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Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

25.07.2017 15:42:07 - Gast

Guten Tag,

würdet ihr Zinserträge bzw. Zinsaufwendungen aus der Auf- bzw. Abzinsung von Pensionsrückstellungen auch dem neutralen Bereich zuordnen?
[ Zitieren | Name ]

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