Aufgrund von Globalisierung, Fusionen, Marktöffnung und Konsolidierungen wird auf gesteigerten Unternehmenswert immer mehr Wert gelegt. Besonders der Shareholder-Value-Ansatz ist ein gutes Beispiel dafür. Das ist ein Ansatz, der sich hauptsächlich an die Anteilseigner des Unternehmens richtet. Die Anteilseigner haben hauptsächlich finanzielle Interessen und zwar in dem Sinne, dass Ihre Anteile am Unternehmen immer mehr an Wert gewinnen sollen. So steht der Unternehmenswert für sie an erster Stelle und dieser sollte nach Möglichkeit Jahr für Jahr steigen. Das Problem dieses Ansatzes ist jedoch, dass Unternehmen nur sehr schwer miteinander verglichen werden können.
Aus diesem Grund wurden u.a. die International Financial Reporting Standards (IFRS) als standardisierte Rechnungslegungsvorschrift eingeführt, um Unternehmen aus verschiedenen Ländern miteinander vergleichen zu können. Es sollte jedoch beachtet werden, dass es nicht Ziel der Rechnungslegung ist, den „richtigen“ Unternehmenswert abzubilden.
(1) Vielmehr hat die Rechnungslegung das Ziel, „Informationen zu generieren, die für die Erstellung eigener Bewertungen durch die Adressaten der Rechnungslegung von Nutzen sind“. (2) Um einen ökonomischen Unternehmenswert abbilden zu können, wurde in den 90er Jahren von der US-amerikanischen Unternehmensberatung Stern Stewart & Co der EVA-Ansatz entwickelt.
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1. Das Konzept des EVA
Nach Horvath gehört das EVA-Konzept „zu den Instrumenten des Wertmanagements“. (3) In dem Konzept wird die „periodenbezogene Differenz zwischen dem durch das eingesetzte Kapital erwirtschafteten betriebwirtschaftlichen Gewinn und dem mit dem Kapitaleinsatz verbundenen Kosten eines Unternehmens“(4) ermittelt. Die auf diese Weise ermittelte Gewinngröße wird auch als Residualgröße bezeichnet. Eine andere Bezeichnung für dieses Konzept ist „Übergewinnkonzept“. (5)
Der EVA ist jedoch mehr als nur eine Kennzahl. Er vereint sowohl Managementansprüche als auch die der Aktionäre und Anteilseigner. So misst der EVA nicht nur die finanzielle Leistungsfähigkeit, sondern auch den Marktwert der Unternehmung. Ein positiver EVA heißt demzufolge, dass der Unternehmenswert weiter gesteigert werden konnte.
2. Die Berechnung
EVA = NOPAT(Net Operating Profit after Taxes) – c * Capital
Bestandteile der Formel:
NOPAT = Gewinn nach Steuern
c = Kapitalkostensatz
Capital = Kapital das eingesetzt wurde um NOPAT zu erreichen
Bsp.: EVA = 200.000,- - 10%* 1.000.000,-
EVA = 100.000,-
3. Abgrenzung zu MVA (Market-Value-Added)
Der EVA-Ansatz bezieht sich auf eine Periode, welches ein Quartal, ein Jahr oder auch mehr sein kann. D.h., dass der EVA immer für eine Periode berechnet wird und dann mit anderen Perioden gleicher Länge verglichen werden kann. Im Gegensatz dazu steht der MVA-Ansatz. Dieser wird immer nur zu einem bestimmten Zeitpunkt berechnet, meistens am Jahresende. „Im EVA-Ansatz ergibt er sich aus der Summe der abdiskontierten zukünftigen Übergewinne“.
4. Praxisbeispiel
Wie der EVA-Ansatz in der Praxis umgesetzt wird, soll am Beispiel der Metro AG gezeigt werden.
Hier wird die Berechnung analog zu der im Punkt2 dargestellten durchgeführt. Für die strategische Ausrichtung der Metro AG heißt dies bei der Umsetzung des EVA-Konzepts, dass Kapital nur noch in die Bereiche fließt, in denen die höchste Wertsteigerung zu erwarten ist.
5. Fazit
Das EVA-Konzept ist sowohl für Anteilseigner als auch Manager geeignet um den Unternehmenswert zu ermitteln. Es bietet eine hohe Vergleichbarkeit mit anderen Firmen. Jedoch sollte beachtet werden, dass sich die Berechnung des EVA auf Buchwerte bezieht und somit nicht die aktuellen Werte in die Berechnung einfließen. So könnte z.B. ein Unternehmen durch Wertsteigerung bei Grundstücken einen höheren EVA ausweisen. Analog kann es jedoch auch sein dass der EVA eines Unternehmens höher ist als er aktuell wäre, wenn die aktuellen Werte in die Berechnung eingegangen wären. Weiterhin sollte auch die Unternehmensgröße beachtet werden. Um auch hier einen vergleichbaren Wert schaffen zu können, sollte der Umsatz durch den EVA geteilt werden.
Quellen:
(1) Vgl. Einführung in das Controlling S.116; Weber/Schäffer
(2) Siehe Einführung in das Controlling S.116; Weber/Schäffer
(3) Siehe Controlling; BDU
(4) Siehe Einführung in das Controlling S.172; Weber/Schäffer
(5) Vgl. Einführung in das Controlling S.204; Weber/Schäffer
letzte Änderung Enrico Tursch am 09.09.2019
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19.07.2017 12:01:04 - Gast
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