Ermittlung und Einschätzung der Kapitaldienstfähigkeit

KDF als wesentlicher Beurteilungspunkt im Rahmen des Rating von Banken

Dirk Gostomski
Bei Finanzierungen mit Darlehen ist für Banken die Kapitaldienstfähigkeit der Kreditnehmer ein wesentlicher Beurteilungspunkt im Rahmen des Ratings. Dieser Beitrag erläutert ihnen, wie sie im Rahmen ihrer Finanzplanung auf Basis des sog. erweiterten Cashflows ihre jeweilige Kapitaldienstgrenze und deren Auslastung berechnen und so die Vergabe neuer Darlehen bzw. die Prolongation bestehender Kredite positiv beeinflussen können. Für eigene Berechnungen wird kostenlos eine Excel-Datei zum Download angeboten, mit der sich die Kapitaldienstgrenze und deren Auslastung für eine Kapitalgesellschaft (GmbH) ermitteln lassen.

Hintergrund

Sofern im Rahmen von Unternehmensfinanzierungen auch Fremdkapital - also Darlehen bzw. Kredite - eingesetzt werden soll, achten Banken streng auf die Bonität des Schuldners. Diese Beurteilung erfolgt insbesondere auf Basis der zukünftigen, nachhaltigen Kapitaldienstfähigkeit des Unternehmens bzw. Kreditnehmers.

Diese Kennzahl gibt den Banken darüber Auskunft, ob der Kreditnehmer zukünftig in der Lage ist, ausreichend Cashflow zu generieren, um seine Kapitaldienstverpflichtungen, d.h. sämtliche Zins- und Tilgungszahlungen, jederzeit erfüllen zu können. Ausgangsgröße für die Kapitaldienstfähigkeit ist die Ermittlung des zukünftigen, ordentlichen, erweiterten Cashflows (eCF), der die "wahre" zukünftige Ertragskraft des Unternehmens widerspiegelt. Wie dieser ermittelt wird und wie man die Kapitaldienstfähigkeit bankenkonform bewerten kann, wird im Weiteren erläutert.

Kapitaldienstfähigkeit: Ein wichtiger Nachweis für die Bonität

Für Banken ist die Kapitaldienstfähigkeit (KDF) ihrer Kreditnehmer ein wesentlicher Beurteilungspunkt im Rahmen des Ratings. Bei der Beurteilung der "wirtschaftlichen Verhältnisse" ermitteln die Banken - neben weiteren Kennzahlen - auch, ob das Unternehmen als zukünftiger Kreditnehmer in der Lage ist, jederzeit Zinsen und Tilgungen für alle Darlehen zu erwirtschaften. Nur wenn ihr Unternehmen in der Lage ist den Kapitaldienst zu erwirtschaften, kommt für die Bank eine Kreditgewährung überhaupt in Frage.

Aus diesem Grunde sollten sie proaktiv im Rahmen ihrer Finanzplanung die Kapitaldienstgrenze für die kommenden Jahre berechnen und damit belegen, dass der tatsächlich anfallende Kapitaldienst (Zinsen und Tilgung) aufgebracht werden kann und möglichst darüber hinaus noch ein jährlicher Liquiditätsüberschuss erwirtschaftet wird.


So zeigen sie Kreditgebern ihre Kapitaldienstfähigkeit

Während der zukünftige Kapitaldienst sich noch relativ einfach ermitteln lässt, in dem für alle Fremdmittel sämtliche Zins- und Tilgungszahlungen monatsgenau zusammengestellt werden, gestaltet sich die Berechnung der maximalen Kapitaldienstfähigkeit weitaus komplexer.

Ausgangsgröße hierfür ist die Ermittlung des zukünftigen, ordentlichen, erweiterten Cashflows (= eCF). Dabei handelt es sich nicht um den "normalen" Netto-Cashflow eines Unternehmens, sondern dieser muss um verschiedene Elemente korrigiert werden. Dazu gehört u.a. die Entfernung von einmaligen, periodenfremden bzw. außergewöhnlichen Elementen, aber auch die Berücksichtigung diverser Bindungen des Cashflow wie z.B. für Reinvestitionen und Entnahmen/Gewinnausschüttungen etc.

Abb_01_CP_KDF_01.png
Abb. 1: Berechnungsschema für den eCF für eine GmbH. Quelle: Excel-Finanzplan-Tool PRO von fimovi.de.

Wie in Abb. 1 ersichtlich, erfolgt ausgehend vom Periodenergebnis nach Korrektur um die nicht liquiditätswirksamen Abschreibungen zunächst eine Hinzurechnung des Zinsaufwandes (inkl. Leasing). Der nicht betrieblich verursachte Zinsaufwand ist abzuziehen (vgl. Pos. 6). Im nächsten Schritt werden weitere nicht liquiditätsrelevante Komponenten herausgerechnet. Dabei handelt es sich zum einen um die Veränderungen bei den langfristigen Rückstellungen, zum anderen um etwaige Zuführungen zu Rückdeckungsversicherungen.

Nun gilt es noch einige außerbilanzielle Korrekturen vorzunehmen. Dies betrifft
  1. die nicht werthaltigen Gesellschafterforderungen, 
  2. die Vergütung des/der Gesellschafter-Geschäftsführer(s) (GGf), 
  3. etwaige außerordentliche Positionen sowie 
  4. Korrekturen aus der Bilanz-Analyse (siehe Pos. 11, 12, 13 u. 14 in Abb. 1). 

Für die nicht werthaltigen Gesellschafterforderungen erfolgt eine analoge Behandlung wie für Entnahmen bei Personengesellschaften oder Einzelunternehmen. Die Vergütung der GGf ist auf einen "angemessenen" Betrag zu kürzen. Was dabei angemessen ist, hängt am Ende immer von den besonderen Umständen des Einzelfalls ab.

Beispiele für außerordentliche Korrekturpositionen sind u.a. Korrekturen der Erträge aus Anlagenverkauf, außergewöhnliche Schadensfälle, Versicherungserstattungen, periodenfremde Steuereffekte usw. Im Rahmen einer Bilanzanalyse sind zusätzlich noch Korrekturen zu berücksichtigen. Dies kann bspw. den Wertansatz von Beteiligungen, den Wertansatz der Vorräte, der Forderungen oder ggf. fehlende Rückstellungen betreffen.

Soweit die korrigierten Aufwände Einfluss auf das Periodenergebnis des Unternehmens haben, muss noch eine Anpassung der steuerwirksamen Beträge hinsichtlich Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag durchgeführt werden. Der sich ergebene Korrektursaldo (vgl. Pos. 15 in Abb. 1) ermöglicht dann die Ermittlung des erweiterten Cashflow (eCF).

Ermittlung der Kapitaldienstgrenze

Nach Berücksichtigung verschiedener Bindungen des nachhaltigen eCF (nach Korrekturen), z.B. für Reinvestitionen und Entnahmen bzw. Gewinnausschüttungen, ergibt sich als Restgröße die Kapitaldienstgrenze. Hinsichtlich der Reinvestitionen ist noch zu berücksichtigen, in wie weit diese fremdfinanziert werden sollen. Der übrige, eigenkapitalfinanzierte, Teil ist noch als "Bindung für Eigenkapitalverzinsung" in Abzug zu bringen (vgl. Abb. 2).  

  Abb_02_CP_KDF_02.png
Abb. 2: Vom erweiterten Cashflow (eCF) zur Kapitaldienstgrenze.

Die Kapitaldienstgrenze ist der Teil des erweiterten Cashflows, der zur Kapitaldiensterbringung zur Verfügung steht, also zur Begleichung von Zins- und Tilgungszahlungen. Das Delta zwischen der Kapitaldienstgrenze und dem ermittelten betriebswirtschaftlich notwendigen Kapitaldienst ergibt eine Über- oder Unterdeckung. Dabei bedeutet eine Überdeckung, dass eine nachhaltige zukünftige Kapitaldienstfähigkeit gegeben ist. Der Überschussbetrag kann als weitere zusätzliche Kapitaldienstfähigkeit interpretiert werden (siehe Abb. 3).
 
Abb_03_CP_KDF_03.png
Abb. 3: Auslastung der Kapitaldienstgrenze und bankenübliche Bewertung.

Damit die Nachhaltigkeit der Kapitaldienstfähigkeit gewährleistet ist, sollte die Überdeckung noch möglichst viele Reserven besitzen, um bspw. außerordentliche Einflüsse bzw. leichte Verschlechterungen der Erfolgsstrukturen auffangen zu können.

Als Kennzahl hat sich hier die prozentuale Ausschöpfung der Kapitaldienstgrenze etabliert. Zu deren Ermittlung wird einfach der Kapitaldienst ins Verhältnis mit der Kapitaldienstgrenze gesetzt (vgl. Pos. 24 in Abb. 3).

Zur Einordnung bzw. Bewertung dieser Kennzahl kann bspw. die in Abbildung 3 verwendete bankenübliche Einteilung in sieben verschiedene Klassen genutzt werden, wobei sich die einzelnen Kategorien übersichtlich, z.B. farblich, visualisieren lassen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die genauen Prozentwerte für die Grenzen sowie die Bezeichnungen der Klassen nicht normiert sind und sich ggf. von Bank zu Bank leicht unterscheiden können.

In der "Kür" einer jeden Finanzplanung, der Szenario-Analyse, kann man bspw. verschiedene Stress-Szenarien (z.B. Umsatzrückgänge um x% bzw. Kostensteigerungen um y% etc.) durchrechnen lassen und die Auswirkung auf die Auslastung der Kapitaldienstgrenze direkt sehen. Für Kreditengagements die einer besonderen Bearbeitung bedürfen, wird dies sogar von den Banken im Rahmen der Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft (MAK) zwingend gefordert.

Abschließende Hinweise

Für Personengesellschaften und Einzelunternehmen sieht das Berechnungsschema in Teilen etwas anders aus. Die Unterschiede resultieren im Wesentlichen aus unterschiedlichen Steuervorschriften, der speziellen Berücksichtigung von Privateinlagen bzw. -entnahmen sowie einer möglichen Berücksichtigung verschiedener kalkulatorischer Kosten, können hier aber nicht vertieft dargestellt werden.

Hier können Sie kostenlos die zugehörige Excel-Datei downloaden und eigene Berechnungen für ihre GmbH durchführen.

Kapitaldienstfähigkeit: Kostenlose Excel-Datei >>



letzte Änderung ).D.G. am 10.08.2022
Autor:  Dirk Gostomski
Bild:  Bilderquellen: www.fimovi.de, panthermedia.net / violetkaipa


Autor:in
Herr Dirk Gostomski (fimovi.de)
Dirk Gostomski ist seit mehr als 20 Jahren selbständiger Berater und Trainer im Bereich Financial Modelling mit Excel. Mit www.financial-modelling-videos.de bietet er auch Intensiv-Video-Workshops an, in denen Schritt für Schritt die Erstellung von professionellen Finanzplanungs, Projektfinanzierungs- und Cashflow-Modellen in Excel erläutert wird.
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23.05.2017 09:30:39 - Gast

Hallo Zusammen,
ich beziehe seit ca. 2 Jahren Ihren Newsletter und möchte Ihnen hierzu gratulieren – sehr informativ!
In der letzten Ausgabe war ein Beitrag zum Thema „Kapitaldienstfähigkeit“ mit dem Angebot eines kostenlosen Download enthalten; leider kann ich diesen nicht öffnen. Könnten Sie mir hierzu einen entsprechenden Link zusenden – hierfür wäre ich Ihnen sehr dankbar!
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Manhart
[ Zitieren | Name ]

23.05.2017 14:45:46 - wvr

Hallo,

vielen Dank für das Lob und für den Hinweis. tatsächlich ist der Link technisch nicht erreichbar gewesen. Wir haben das repariert und wünschen Ihnen weiterhin viel Spaß auf Controlling-Portal.de.

Mit besten Grüßen
wvr
[ Zitieren | Name ]

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