Kreditwürdigkeitsprüfung

Anna Werner
Gegenwärtig stellt die Beschaffung von Fremdkapital die größte Herausforderung für Unternehmen dar. Auf Grund der hohen Anzahl von Firmeninsolvenzen sowie der neuen Regelungen des Baseler Ausschusses bezüglich der Eigenkapitalhinterlegung für die Kreditinstitute haben sich die Anforderungen zur Kreditwürdigkeitsprüfung wesentlich erhöht. So ist die Fremdfinanzierung ohne eine strenge Kreditwürdigkeitsprüfung unmöglich geworden.

Kennzahl: Kreditwürdigkeitsprüfung
Die Kreditwürdigkeitsprüfung  ist eine Analyse und Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse (Bonität) eines Kreditsuchenden zur Abschätzung des mit einer Kreditvergabe verbundenen Risikos. Der Sinn dieser Analyse liegt darin, dass festgestellt werden soll, inwieweit der potentielle Kreditnehmer in der Lage sein wird, die Zins- und Tilgungszahlungen des beantragten Kredites zu den vorgesehenen Terminen in voller Höhe zu erbringen.

Das Ergebnis der Kreditwürdigkeitsprüfung, bei der die Bonität eines Kreditnehmers in standardisierter Weise  eingeschätzt wurde, wird als Entscheidungsgrundlage für die Gewährung beantragter Kredite herangezogen.  Die ermittelte Bonität wird in Form eines Ratings ausgedrückt. Auf den Finanzmärkten wurden standardisierte Ratingklassen zur Einstufung der Bonität entwickelt.

Je besser die Bonität des Kreditsuchenden, desto größer ist die Sicherheit für das Kreditinstitut und desto einfacher ist es für den Kreditsuchenden, sich einen Kredit zu verschaffen. Die ermittelte Bonität spielt auch eine wesentliche Rolle bei der Definition der Kreditkonditionen. Je höher die Zahlungsfähigkeit eines Kreditsuchenden, desto günstiger können die Kreditinstitute die Kredite vergeben.


Bis in die jüngste Vergangenheit hinein stützte sich die Kreditwürdigkeitsprüfung der Kreditinstitute hauptsächlich auf die Analyse der finanzwirtschaftlichen Lage, die im Rahmen einer Jahresabschlussanalyse durchgeführt wird. Durch die Vorschriften des Baseler Ausschusses für die Eigenkapitalhinterlegung seitens der Kreditinstitute haben sich die Anforderungen an die Bonitätsprüfung mit Basel II wesentlich verändert.

Für eine hinreichende Bonitätsanalyse sollen jetzt mehr Ratingkriterien als bisher einbezogen werden. Allein die Jahresabschlussanalyse (quantitative Beurteilung) ist nicht mehr ausreichend. Außer den quantitativen Kriterien sollen beim Rating auch qualitative Kriterien mitberücksichtigt werden.

Heutzutage besteht die Kreditwürdigkeitsprüfung seitens der Kreditinstitute in der Regel aus zwei Hauptkomponenten: quantitative und qualitative Beurteilung des Unternehmens. Es gibt jedoch kein einheitliches, von jedem Kreditinstitut verwendetes Ratingsystem. Das Ratingsystem jedes Kreditinstitutes enthält lediglich die wichtigsten Komponenten der Neuregelungen des Basler Ausschusses und wird ständig an die aktuellen Anforderungen angepasst.

Die typische Struktur der in der Praxis angewandten Modelle der Kreditwürdigkeitsprüfung setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen:

Die quantitativen Faktoren bilden die aus der Jahresabschlussanalyse gewonnenen Daten bzw. Kennzahlen. Der qualitative Teil setzt sich in der Regel aus der Beurteilung der Unternehmensführung, der Produktpolitik sowie der Marktanalyse zusammen.

Unter externen und internen Warnhinweisen / Frühwarnindikatoren werden die so genannten "downgrading-Faktoren", Warnsignale bzw. K.O.-Kriterien verstanden, die konkrete Hinweise auf Zahlungsschwierigkeiten geben und unabhängig von anderen Faktoren die Verschlechterung des Ratings bewirken können. Die Bewertung aller Komponenten führt zur der Bonitätseinschätzung.




letzte Änderung S.D. am 25.08.2024
Autor:  Anna Werner

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