Basel II und die Anforderungen an die Kreditwürdigkeitsprüfung

Anna Werner
Durch die in den Konsultationspapieren des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht enthaltenen Bestimmungen (Basel II) sind die Banken verpflichtet, bei der Vergabe eines Kredites mindestens 8 % der risikogewichteten Aktiva mit Eigenkapital zu unterlegen. Generell heißt das, dass die Kreditinstitute bei der Vergabe jedes weiteren Kredits zusätzlich einen Teil des Eigenkapitals blockieren müssen. Dieser Teil steht bis zur Rückzahlung des Kredites für andere Geschäfte nicht mehr zur Verfügung.

Die allgemeine Formel für die Berechnung der angemessenen Eigenkapitalausstattung bezogen auf die drei Risikoparameter setzt sich wie folgt zusammen: 

Eigenkapital gesamt = Eigenkapitalquote (>= 8 %)
Kreditrisiko - Marktrisiko + operationelles Risiko

Zur Berechnung der Höhe des für einen Kredit zu unterlegenden Eigenkapitals gilt vereinfacht folgende Formel: 

Höhe der Eigenkapitalunterlegung = Risikoaktivum Kredit * Risikogewichtung * 8 %

Die Risikogewichtung kann durchaus unterschiedlich sein und wird unter Berücksichtigung der Bonität des Kreditnehmers festgelegt. Die Grundidee liegt darin, die Eigenkapitalanforderungen im Kreditgeschäft stärker von der individuellen Bonität des Kreditnehmers abhängig zu machen, um das Bankenrisikoportfolio effektiver steuern zu können. 


Der Standardansatz zur Bonitätsprüfung

Eine Möglichkeit der Risikobeurteilung des Kredites ist der Standardansatz, der auf dem externen Rating basiert. Gemäß diesem Ansatz sollen die Banken das Risiko des jeweiligen Kredits auf Basis der Bonitätseinstufung von anerkannten Ratingagenturen (z. B. Standard & Poor’s, Moody’s) bemessen.

In der modernen Kreditwirtschaft wird die ermittelte Bonität in Form eines Ratings ausgedrückt. Auf den Finanzmärkten wurden standardisierte, so genannte Ratingklassen, zur Einstufung der Bonität entwickelt, wobei jede Klasse mit einer bestimmten Ausfallwahrscheinlichkeit rechnerisch verbunden ist. Die Ausfallwahrscheinlichkeit berücksichtigt dabei das Szenario, dass der Kreditnehmer seinen Verpflichtungen gegenüber dem Kreditgeber nicht nachkommen wird.

Der Standardansatz ordnet den verschiedenen Ratingklassen unterschiedliche Risikogewichte zu, die sich auf die Eigenkapitalunterlegungspflicht auswirken. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die von Standard & Poor´s (S&P) verwendeten Risikogewichte:

Risikogewichte nach dem Standardansatz (Ratingklassen: S&P)

Kredit Kreditnehmer Rating Richtgröße Gewichtung EK-Unterlegung
1 Mio. EUR Unternehmen AAA bis AA- 8 % 20 % 16.000,00 EUR
A+ bis A- 50 % 40.000,00 EUR
BB+ bis BB- 100 % 80.000,00 EUR
B+ bis C 150 % 120.000,00 EUR

Danach sind die jeweiligen Risikogewichte von der Bonitätseinstufung (Ratingnote) des jeweiligen Unternehmens abhängig. Je besser die Bonität des Kreditsuchenden, desto weniger Eigenkapital muss zurückgelegt werden, was sich wiederum in den besseren Kreditkonditionen für den Kreditnehmer widerspiegelt.

Wenn für das Unternehmen kein externes Rating von einer der anerkannten Ratingagenturen durchgeführt wurde, auf welches die Bank zugreifen kann, muss das Risiko in Höhe von 100 % angesetzt werden.

IRB-Ansätze

Eine andere Möglichkeit der Risikobeurteilung von Krediten sind die IRB-Ansätze (Internal Ratings Based Approach). Dadurch wird die Anpassung an das tatsächliche Risikoprofil der Kreditinstitute ermöglicht. Der Basisansatz und der fortgeschrittene Ansatz unterscheiden sich durch die Anzahl der zu berechnenden Komponenten, die zur Festlegung der Risikogewichtung notwendig sind. Die zentrale Komponente beider Ansätze ist die Ausfallwahrscheinlichkeit. Je nach dem Grad der Ausfallwahrscheinlichkeit wird das  Kreditrisiko eingeschätzt, die Bonität beurteilt sowie die Ratingklasse zugewiesen.

Die Wahl der Vorgehensweise für die Ausarbeitung des Ratingsystems kann von Kreditinstitut zu Kreditinstitut variieren. Die Kreditinstitute können in Rahmen dieser Ansätze selbst die Ratingskalen, die Anzahl der zu verwendeten Ratingstufen und auch das Ratingverfahren auswählen. Es lassen sich jedoch allgemeine Anforderungen feststellen.

Die Aussagekraft der mit jeder Ratingkategorie verbundenen  Ausfallwahrscheinlichkeit muss vor allem für jedes Kreditinstitut vergleichbar sein. Für die Ratingfestlegung sollen die Banken objektive Verfahren, wie mathematisch-statistische Verfahren oder Methoden der künstlichen Intelligenz, einsetzen, um die notwendige Objektivität gewährleisten zu können. Außerdem müssen die internen Ratingsysteme bestimmte Faktoren abdecken. Eine Liste der zu berücksichtigen Faktoren befindet sich auf der Seite der Bundesbank.

 

Quellen:
IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 5/2002, Seite 52 ff. (s. Webtipps)




letzte Änderung S.D. am 24.08.2024
Autor:  Anna Werner

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