![Basel II und die Anforderungen an die Kreditwürdigkeitsprüfung]()
                    Durch die in den 
Konsultationspapieren des 
Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht enthaltenen Bestimmungen (
Basel II) sind die Banken verpflichtet, bei der Vergabe eines Kredites mindestens 8 % der risikogewichteten Aktiva mit 
Eigenkapital zu unterlegen. Generell heißt das, dass die Kreditinstitute bei der Vergabe jedes weiteren Kredits zusätzlich einen Teil des Eigenkapitals blockieren müssen. Dieser Teil steht bis zur Rückzahlung des Kredites für andere Geschäfte nicht mehr zur Verfügung. 
 
 Die allgemeine Formel für die Berechnung der angemessenen Eigenkapitalausstattung bezogen auf die drei Risikoparameter setzt sich wie folgt zusammen: 
 
	| 
		 Eigenkapital gesamt
	 | 
	
		 =
	 | 
	
		 Eigenkapitalquote (>= 8 %)
	 | 
	| 
		 Kreditrisiko - Marktrisiko + operationelles Risiko
	 | 
 
 Zur 
Berechnung der Höhe des für einen Kredit zu unterlegenden Eigenkapitals gilt vereinfacht folgende Formel: 
 
	| 
		 Höhe der Eigenkapitalunterlegung
	 | 
	
		 =
	 | 
	
		 Risikoaktivum Kredit * Risikogewichtung * 8 %
	 | 
 
 Die 
Risikogewichtung kann durchaus unterschiedlich sein und wird unter Berücksichtigung der Bonität des Kreditnehmers festgelegt. Die Grundidee liegt darin, die 
Eigenkapitalanforderungen im Kreditgeschäft stärker von der individuellen Bonität des Kreditnehmers abhängig zu machen, um das Bankenrisikoportfolio effektiver steuern zu können. 
                                         	
	
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Der Standardansatz zur Bonitätsprüfung 
 Eine Möglichkeit der Risikobeurteilung des Kredites ist der 
Standardansatz, der auf dem externen 
Rating basiert. Gemäß diesem Ansatz sollen die Banken das Risiko des jeweiligen Kredits auf Basis der Bonitätseinstufung von anerkannten Ratingagenturen (z. B. Standard & Poor’s, Moody’s) bemessen. 
 
 In der modernen Kreditwirtschaft wird die ermittelte Bonität in Form eines Ratings ausgedrückt. Auf den Finanzmärkten wurden standardisierte, so genannte 
Ratingklassen, zur Einstufung der Bonität entwickelt, wobei jede Klasse mit einer bestimmten Ausfallwahrscheinlichkeit rechnerisch verbunden ist. Die 
Ausfallwahrscheinlichkeit berücksichtigt dabei das 
Szenario, dass der Kreditnehmer seinen Verpflichtungen gegenüber dem Kreditgeber nicht nachkommen wird. 
 
 Der Standardansatz ordnet den verschiedenen Ratingklassen unterschiedliche 
Risikogewichte zu, die sich auf die 
Eigenkapitalunterlegungspflicht auswirken. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die von Standard & Poor´s (S&P) verwendeten Risikogewichte: 
 
Risikogewichte nach dem Standardansatz (Ratingklassen: S&P)
	| 
		 Kredit
	 | 
	
		 Kreditnehmer
	 | 
	
		 Rating
	 | 
	
		 Richtgröße
	 | 
	
		 Gewichtung
	 | 
	
		 EK-Unterlegung
	 | 
	| 
		 1 Mio. EUR
	 | 
	
		 Unternehmen
	 | 
	
		 AAA bis AA-
	 | 
	
		 8 %
	 | 
	
		 20 %
	 | 
	
		 16.000,00 EUR
	 | 
	| 
	 | 
	
	 | 
	
		 A+ bis A-
	 | 
	
	 | 
	
		 50 %
	 | 
	
		 40.000,00 EUR
	 | 
	| 
	 | 
	
	 | 
	
		 BB+ bis BB-
	 | 
	
	 | 
	
		 100 %
	 | 
	
		 80.000,00 EUR
	 | 
	| 
	 | 
	
	 | 
	
		 B+ bis C
	 | 
	
	 | 
	
		 150 %
	 | 
	
		 120.000,00 EUR
	 | 
 
 Danach sind die jeweiligen Risikogewichte von der 
Bonitätseinstufung (Ratingnote) des jeweiligen Unternehmens abhängig. Je besser die Bonität des Kreditsuchenden, desto weniger Eigenkapital muss zurückgelegt werden, was sich wiederum in den besseren Kreditkonditionen für den Kreditnehmer widerspiegelt. 
 
 Wenn für das Unternehmen kein 
externes Rating von einer der anerkannten Ratingagenturen durchgeführt wurde, auf welches die Bank zugreifen kann, muss das Risiko in Höhe von 100 % angesetzt werden. 
 
IRB-Ansätze
 Eine andere Möglichkeit der Risikobeurteilung von Krediten sind die 
IRB-Ansätze (Internal Ratings Based Approach). Dadurch wird die Anpassung an das tatsächliche Risikoprofil der Kreditinstitute ermöglicht. Der Basisansatz und der fortgeschrittene Ansatz unterscheiden sich durch die Anzahl der zu berechnenden Komponenten, die zur Festlegung der Risikogewichtung notwendig sind. Die 
zentrale Komponente beider Ansätze ist die Ausfallwahrscheinlichkeit. Je nach dem Grad der Ausfallwahrscheinlichkeit wird das  Kreditrisiko eingeschätzt, die Bonität beurteilt sowie die Ratingklasse zugewiesen. 
 
 Die 
Wahl der Vorgehensweise für die Ausarbeitung des Ratingsystems kann von Kreditinstitut zu Kreditinstitut variieren. Die Kreditinstitute können in Rahmen dieser Ansätze selbst die Ratingskalen, die Anzahl der zu verwendeten Ratingstufen und auch das Ratingverfahren auswählen. Es lassen sich jedoch allgemeine Anforderungen feststellen. 
 
 Die Aussagekraft der mit jeder 
Ratingkategorie verbundenen  Ausfallwahrscheinlichkeit muss vor allem für jedes Kreditinstitut vergleichbar sein. Für die Ratingfestlegung sollen die Banken objektive Verfahren, wie 
mathematisch-statistische Verfahren oder Methoden der künstlichen Intelligenz, einsetzen, um die notwendige Objektivität gewährleisten zu können. Außerdem müssen die internen Ratingsysteme bestimmte Faktoren abdecken. Eine Liste der zu berücksichtigen Faktoren befindet sich auf der Seite der Bundesbank. 
 
	  
 
 Quellen:
 IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 5/2002, Seite 52 ff. (s. Webtipps) 
                 
        
        
                
        
                
        
             
            
			                 
                
                    
			  
     		 
                     letzte Änderung S.D.                     
                                            am 24.08.2024                     
                    
                    
                                            Autor: 
                                                    Anna Werner                        
                         
                    
                
                 
            
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