Rückstellungen - Definition und Arten sowie Buchungsbeispiele

Jörgen Erichsen
Als Rückstellungen werden Verpflichtungen bezeichnet, die in Bezug auf ihre Entstehung bestehen, aber dem Zeitpunkt der Fälligkeit oder der Höhe ungewiss sind. Rückstellungen werden auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen und stellen eine so genannte ungewisse Verbindlichkeit und damit Fremdkapital dar. Sie werden daher als separater Posten „B. Rückstellungen“ zwischen dem Eigenkapital und den Verbindlichkeiten ausgewiesen. Rückstellungen bieten Unternehmen immer wieder größeren Gestaltungsspielraum, und es lassen sich gezielt Steuern reduzieren bzw. in ein anderes Geschäftsjahr verschieben. Rückstellungen werden daher vom Finanzamt meist kritisch betrachtet und intensiv auf Richtigkeit und Angemessenheit geprüft. 

Was sind Rückstellungen?

Verbindlichkeiten (Schulden) müssen mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert werden (§ 253 Abs. 1 Handelsgesetzbuch, HGB). Das gilt für alle Verbindlichkeiten, bei denen keine Zweifel im Hinblick auf ihren Grund, die Fälligkeit oder die Höhe bestehen. Gibt es hieran Zweifel, sind diese Verbindlichkeiten dennoch zu bilanzieren, um das kaufmännische Vorsichtsprinzip einzuhalten (§ 252 HGB) und zwar als Rückstellungen.

Ziel der Bildung von Rückstellungen ist es, eine periodengerechte Erfolgsermittlung zum Bilanzstichtag sicherzustellen.

Dazu sind auch Aufwendungen zu erfassen, die wirtschaftlich dem aktuellen Abschlussjahr zuzurechnen sind, die ihrem Grunde nach bestehen, aber in der Höhe und / oder Fälligkeit nicht sicher sind. Es muss also bereits ein Geschäftsfall eingetreten sein, der eine Aufwendung zur Folge haben könnte aber nicht muss.

Art und Höhe von Rückstellungen müssen vom Unternehmen vorsichtig - „nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung“ - geschätzt und in der Bilanz passiviert werden. Maßgebend ist der voraussichtliche künftige Erfüllungsbetrag, nicht der Wert der Rückstellung zum Abschlussstichtag (§ 253 Abs. 1 Handelsgesetzbuch, HGB).
Die Ungewissheit über Eintreten, Höhe und / oder Fälligkeit unterscheidet die Rückstellungen von den genau bestimmbaren Verbindlichkeiten, etwa Lieferanten-, Darlehens- oder Hypothekenschulden. Daher werden sie auf der Passivseite der Bilanz auch separat unter „B. Rückstellungen“ vor den restlichen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Sie sind dabei nach § 266 HGB in Pensionsrückstellungen, Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen zu unterteilen (vergleiche Abb. 1). 

Rückstellungen-Bilanz.jpg
Abb. 1 vereinfachte Darstellung einer Bilanz (u.a. ohne Rechnungsabgrenzungsposten und latente Steuern)

Wofür müssen Rückstellungen gebildet werden?

Nach § 249 Abs. 1 HGB müssen Rückstellungen in folgenden Fällen gebildet werden:

Für andere Fälle dürfen Rückstellungen nicht gebildet werden. Beispielsweise ist es nicht statthaft, Rückstellungen für mögliche Umsatz- und Gewinneinbrüche oder steigende Kosten zu bilden. Diese allgemeinen Risiken müssen vom Unternehmer getragen werden. 

Wer ist verpflichtet, Rückstellungen zu bilden?

Nur bilanzierende Unternehmen dürfen Rückstellungen bilden, z.B. GmbH oder Aktiengesellschaften. Wer seinen Gewinn mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ermittelt, etwa Freiberufler, darf keine Rückstellungen bilden. Bei der EÜR zählen nur die tatsächlich realisierten Zu- und Abflüsse bei den Betriebseinnahmen und -ausgaben.

Wie wirken sich Rückstellungen auf den Unternehmenserfolg aus?

Da Rückstellungen für Aufwendungen gebildet werden, werden also in der Gewinn- und Verlustrechnung angesetzt und vermindern in der Folge Gewinn und die Einkommens- und Ertragssteuern. Das Besondere ist, dass Aufwandsbuchungen vorgezogen werden, ohne dass finanzielle Mittel fließen. Damit haben Rückstellungen auch unmittelbar positive Folgen für die Liquidität

Müssen Rückstellungen abgezinst werden?

Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr müssen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der Deutschen Bundesbank abgezinst werden (§253 Abs. 2 HGB). Die Abzinsung erfolgt zum durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten 7 Jahre mit Beachtung der Restlaufzeit der jeweiligen Rückstellung. Die jeweiligen Zinssätze finden sich hier Abzinsungszinssätze gemäß § 253 Abs. 2 HGB, 7-Jahresdurchschnitt | Deutsche Bundesbank. In der Steuerbilanz beläuft sich der Abzinsungszinssatz auf 5,5%. Pensionsrückstellungen sind mit 6% abzuzinsen (Stand: August 2023). 

Wie werden Rückstellungen gebildet?

Bei der Bildung von Rückstellungen wird zunächst das jeweilige Aufwandskonto im Soll mit dem geschätzten Betrag belastet. Dann folgt eine Gegenbuchung auf dem zugehörigen Rückstellungskonto im Haben.

Die Buchung lautet also: 
Aufwandskonto an Rückstellungskonto

Beispiel: Zum Bilanzstichtag wird mit einer Gewerbesteuernachzahlung für das Abschlussjahr in Höhe von 10.000 Euro gerechnet. Da es unterschiedliche Kontenrahmen gibt, wird auf die Nennung von Kontonummern verzichtet.

Die Buchung bei der Bildung der Rückstellung zum Jahresende lautet:

Gewerbesteuer an Steuerrückstellungen 10.000 Euro

Die Abschlussbuchung lautet:

Konto Gewinn- und Verlustrechnung 10.000 Euro an Konto Gewerbesteuer 10.000 Euro 
Steuerrückstellungen 10.000 Euro an Schlussbilanzkonto 10.000 Euro.


Wie werden Rückstellungen aufgelöst?

Rückstellungen müssen bei Inanspruchnahme oder sobald die Gründe hierfür entfallen, aufgelöst werden (§ 249 Abs. 2 HGB). Da die Bildung von Rückstellungen auf Schätzungen beruhen, sind drei Fälle möglich:
Fall1: Die Rückstellung entspricht exakt dem fälligen Zahlbetrag. Dann ist eine Auflösung nicht erforderlich.
Fall 2: Die Rückstellung ist größer als der fällige Zahlbetrag. Dann ergibt sich in Höhe der tatsächlichen Zahlung des der Rückstellung ein Ertrag, der über ein spezielles Konto gewinnerhöhend aufzulösen ist.
Fall 3: Die Rückstellung ist kleiner als der fällige Zahlbetrag. Dann ergibt sich ein zusätzlicher Aufwand, der den Gewinn reduziert.
Fortsetzung des Beispiels
Zu Beginn des Geschäftsjahres wird das Rückstellungskonto eröffnet. Die Buchung hierzu lautet:

Eröffnungsbilanzkonto an Steuerrückstellungen 10.000 Euro.

Fall 1: Rückstellungsauflösung mit dem gleichen Betrag

Die Gewerbesteuernachzahlung entspricht genau dem Betrag, der als Rückstellung gebildet wurde. Dann lautet die Buchung:

Bank an Steuerrückstellung 10.000 Euro
Fall 2: Rückstellungsauflösung mit höherem Rückstellungsbetrag

Die Gewerbesteuernachzahlung beträgt lediglich 8.500 Euro. Dann lauten die Buchungen:

Steuerrückstellungen 10.000 Euro an Bank 8.500 Euro
         an Erträge aus Auflösung von Rückstellungen 1.500 Euro
Fall 3: Rückstellungsauflösung mit niedrigerem Rückstellungsbetrag

Die Gewerbesteuernachzahlung beträgt 11.000 Euro. Dann lauten die Buchungen:

Steuerrückstellungen 10.000 Euro an Bank 11.000 Euro 
Gewerbesteuer Vorjahre 1.000 Euro


Hinweis: In bestimmten Fällen müssen Rückstellungen nicht jedes Mal aufgelöst und neu gebildet werden, sondern können einfach bestehen bleiben. Das kann z.B. für die Rechnung des Steuerberaters gelten, wenn die Aufwendungen jährlich in etwa gleich hoch ausfallen. Der Betrag der Rückstellung an sich darf in solchen Fällen nicht geändert werden. In diesen oder ähnlichen Fällen sollte mit dem Steuerberater Rücksprache gehalten werden.

Wie lange müssen Geschäftsunterlagen und Belege aufbewahrt werden?

Geschäftsunterlagen, aus denen hervorgeht, dass, warum und in welcher Höhe Rückstellungen gebildet wurden, müssen wie die meisten anderen Buchhaltungsunterlagen mindestens zehn Jahre aufbewahrt werden. 

Wichtig: Die Aufbewahrungsfrist beginnt erst mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Unterlagen oder Dokumente entstanden (z.B. Buchungsbelege) oder fertig gestellt worden sind (z.B. Bilanzen, Inventar, Eröffnungsbilanz). Bei Vertragsunterlagen beginnt die Frist erst nach Ablauf des Vertrages, nicht mit dem Ablauf des jeweiligen Geschäftsjahres.

Werden Rückstellungen in der Steuerbilanz berücksichtigt?

Grundsätzlich werden handelsrechtlich zu bildende Rückstellungen auch in der Steuerbilanz berücksichtigt. Allerdings dürfen Rückstellungen für drohende Verlust aus schwebenden Geschäften und Rückstellungen für Instandhaltungs- und Sanierungsarbeiten, die nicht im ersten Quartal des neuen Geschäftsjahres abgeschlossen sind, in der Steuerbilanz nicht angesetzt werden. Die Abzinsung von Rückstellungen erfolgt in der Steuerbilanz grundsätzlich mit dem Zinssatz von 5,5 Prozent; bei Pensionsrückstellungen mit 6 Prozent. Kostenpreissteigerungen, die handelsrechtlich berücksichtigt werden können, sind steuerlich herauszurechnen.

Ein weiterer Unterschied zwischen dem Ansatz in der Handels- und Steuerbilanz ist, dass in der Handelsbilanz künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt werden dürfen (es wird also der voraussichtliche Erfüllungsbetrag angesetzt), in der Steuerbilanz nicht. In der Steuerbilanz sind Rückstellungen zum Abschlussstichtag zu bewerten. 

Was unterscheidet Rückstellungen von Rücklagen?

Rückstellungen dürfen nicht mit Rücklagen verwechselt werden. Rücklagen haben Eigenkapitalcharakter und stärken diese Position. Sie stellen also eine finanzielle Reserve dar, die ein Unternehmen z.B. benötigt, um ein Verlustjahr zu überstehen oder Anschaffungen ohne Kredit vorzunehmen. Rücklagen werden unter Eigenkapital Nummer II und III ausgewiesen (s. Abb.1). 

Rücklagen müssen nur von Kapitalgesellschaften gebildet werden. Das betrifft Aktiengesellschaften (AG), Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA) und Genossenschaften.



letzte Änderung J.E. am 17.07.2024
Autor(en):  Jörgen Erichsen
Bild:  Bildagentur PantherMedia / Andrey Popov


Autor:in
Herr Jörgen Erichsen
Jörgen Erichsen ist selbstständiger Unternehmensberater. Davor hat er in leitenden Funktionen in Konzernen gearbeitet, u.a. bei Johnson & Johnson und Deutscher Telekom. Er ist Autor von Fachbüchern und -artikeln rund um Rechnungswesen und Controlling. Außerdem ist er als Referent zu diesen Themen für verschiedene Träger tätig. Beim Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller (BVBC) leitet Jörgen Erichsen den Arbeitskreis Controlling.
Homepage | weitere Fachbeiträge des Autors | Forenbeiträge

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Controlling-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten für Controller. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Element 11328 wurde nicht gefunden

Controlling- Newsletter

Neben aktuellen Fach- und Arbeitsmarkt-Trends für Controller und neu eingegangene Fachbeiträge, informieren wir Sie über interessante Veranstaltungen und stellen Ihnen einzelne Controlling-Tools im Detail vor.
Werden Sie jetzt monatlich über
neue Fachbeiträge, Jobs und Tools informiert! 
Zur Newsletter-Anmeldung >>

Über 3.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Controller-Community (über 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Controlling-Forum.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>
Anzeige
Premium-Mitgliedschaft

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Controlling.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Controller? Mit einer Stellenanzeige auf Controlling-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

KLR-Begriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Kostenrechnung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Controller und und diskutieren ihre Fragen zu Controlling-Themen.

Riesen- Ressource

Auf Controlling-Portal.de sind bereits über 1.800 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Amüsante Glosse

Zweifel_Denken_Frau_Brille_pm_luckyraccoon_400x300.jpg

Erfolgreiche Unternehmer einer Kleinstadt treffen sich regelmäßig im örtlichen Golfclub und diskutieren mit Ihrer Lieblingskellnerin und BWL-Studentin Pauline betriebswirtschaftliche Probleme. Amüsant und mit aktuellem Bezug geschrieben von Prof. Peter Hoberg.

Zur Serie "Neulich im Golfclub" >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Controller, u.a. auch Kurse zum Controller / IHK zusammengestellt.

Premium-Mitgliedschaft

Erhalten Sie Zugriff auf Premium-Inhalte von Controlling-Portal.de und Rechnungswesen-Portal.de. Aktuelle und ständig erweiterte Fachbeiträge. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über unsere Premium-Inhalte.

Mitgliedschaft für nur 39,- EUR einmalig bei unbegrenzter Laufzeit! Kein Abonnement! Weitere Informationen >>
 

Wie zufrieden sind Sie mit uns?

Über Ihre Meinung und auch ihre Anregungen für Veränderungen oder Erweiterungen würden wir uns sehr freuen. Nur 10 kurze Fragen, die schnell beantwortet sind. Vielen Dank im Voraus für Ihre Mithilfe! zur Umfrage >>
 

Jobletter und Newsletter!

Mit dem monatlich erscheinenden Newsletter werden Sie über neue Fachbeiträge, News und Excel-Tools informiert! zur Anmeldung >>

Der 14-tägige Jobletter informiert Sie automatisch über neue Stellenangebote und Arbeitsmarkt-News! zur Anmeldung >>
 

Fachbeitrag veröffentlichen?

Sie sind Autor von Fachbeiträgen mit Controlling-bzw. Rechnungswesen-Thema? Gerne veröffentlichen oder vermarkten wir ihren Fachbeitrag. Eine kurze Autorenvorstellung oder Unternehmensdarstellung am Ende des Artikels ist möglich. jetzt Mitmachen >>

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Controlling-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.

Buch-Vorstellungen


Kennzahlen-Guide

Kennzahlen-Guide-klein.pngÜber 200 Kennzahlen aus Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.
Jede Kennzahl wird in diesem Buch ausführlich erläutert. Neben der Formel wird eine Beispielrechnung aufgeführt. Für viele branchenneutrale Kennzahlen stehen Zielwerte bzw. Orientierungshilfen für eine Bewertung zur Verfügung. Für die genannten Bereiche hat die Redaktion von Controlling-Portal.de jeweils spezialisierte Experten als Autoren gewonnen, die auf dem jeweiligen Gebiet über umfangreiche Praxiserfahrung verfügen. 

Preis: ab 12,90 Euro Brutto  mehr Informationen >>
 

Dashboards mit Excel

dashboards_cover.jpgWie erstelle ich ein Tacho- oder Ampel-Diagramm? Wie kann ich Abweichungen in Tabellen ansprechend visualisieren? Das wird Ihnen hier anschaulich erklärt.

Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR
oder E-Book für 12,90 EUR 
mehr Informationen >>

  

Reporting 1x1

reporting1x1-klein.jpgViel ist zum Berichtswesen oder Reporting schon geschrieben worden. Dennoch zeigen Umfragen, dass rund 50 Prozent der Empfänger von Berichten mit dem Reporting nicht zufrieden sind. Jörgen Erichsen erklärt in diesem Buch die Bedeutung und die Handhabung des Berichtswesens speziell für kleinere Betriebe. Mit zahlreichen Beschreibungen, Beispielen und Checklisten.

Taschenbuch in Farbe für 24,90 EUR
oder E-Book für 15,90 EUR 
mehr Informationen >>

Anzeige

Wie zufrieden sind Sie mit uns?

teamwork_pm_Dmitriy_Shironosov_400x300.jpg  
Über Ihre Meinung und auch ihre Anregungen für Veränderungen oder Erweiterungen würden wir uns sehr freuen. Nur 3 kurze Fragen, die schnell beantwortet sind. Vielen Dank im Voraus für Ihre Mithilfe! zur Umfrage >>

Controlling-Software gesucht?

controlling_Dashboard_pm_ml12nan_B9707546_400x300.jpg

Verschaffen Sie sich hier einen Überblick >>
Facebook_Logo_Primary.png
Bleiben Sie auf dem Laufenden und informieren sich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und Jobangebote auf unserer Facebook-Seite >>

Stellenanzeigen

Stellvertretende Leitung Finanzbuchhaltung (m/w/d)
Bei uns bist DU Mensch: Starte deine Karriere bei BRUNATA-METRONA München. Seit Generationen kümmern wir uns um die Erfassung und Abrechnung von Heizenergie, Wasser und Strom in den verschiedensten Immobilienarten. Dank unserer digitalen Messtechniken können wir Kundinnen und Kunden verlässliche ... Mehr Infos >>

Fachkraft (w/m/d) im Bereich Buchhaltung
Das Max-Planck-Institut für Gesellschafts­forschung (MPIfG) ist eine Einrichtung der Spitzenforschung in den Sozialwissenschaften mit verkehrsgünstigem Sitz in der Kölner Südstadt. Es ist Teil der Max-Planck-Gesellschaft, Deutschlands führender außeruniversitärer Forschungsorganisation mi... Mehr Infos >>

Mitarbeiter (w/m/d) Buchhaltung mit Schwerpunkt Kreditoren
Energie Süd­bayern (ESB) bildet gemeinsam mit den Tochter­unter­nehmen Energienetze Bayern und der ESB Wärme die ESB-Unternehmens­gruppe. Mit rund 450 Mit­arbeiterinnen und Mit­arbeitern, Auszu­bildenden und Trainees stehen wir für leistungs­fähigen Service, flexible Energie­produkte und ... Mehr Infos >>

Accountant HGB (m/w/d)
Du suchst eine neue Herausforderung in einem dynamischen und agilen Umfeld? Du treibst Themen proaktiv voran und trägst somit zum Erfolg unserer Bank bei? Dann bist Du bei uns genau richtig. Die Airbus Bank ist eine auf Finanzierungen im Bereich Aerospace und Commercial Real Estate spezialisierte... Mehr Infos >>

Senior Accountant (m/f/d)
Wir suchen jemanden, der nicht nur bucht, sondern mitdenkt. Als Senior Accountant bist du der Dreh- und Angelpunkt für die Buchhaltung von Wellster Deutschland – vom Tagesgeschäft über Prozessoptimierung bis hin zur Projektleitung. Du hast Lust, Dinge besser zu machen – und zwar nachhaltig? Dann ... Mehr Infos >>

Teamleiter (m/w/d) Anlagenbuchhaltung
Essendi steht für mehr als den reinen Hotelbetrieb – wir schaffen die Dynamik, die Hotels erfolgreich macht. Als europäischer Marktführer im Economy- und Midscale-Segment investieren und agieren wir mit einem klaren Ziel: jede unserer Immobilien in einen nachhaltigen, lebendigen und bedeutungsvol... Mehr Infos >>

Finanzbuchhalter*in als Sachbearbeiter*in Rechnungswesen
Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (MPG) ist eine von Bund und Ländern finanzierte Selbstverwaltungsorganisation der Wissenschaft. Sie betreibt in gegenwärtig 84 Instituten und Forschungsstellen im In- und Ausland Grundlagenforschung auf natur- und geistesw... Mehr Infos >>

Mitarbeiter (m/w/d) Controlling
Wir sind seit 1908 ein führendes Finanz­dienst­leistungs­unter­nehmen mit Sitz im Herzen Münchens. Mit mehr als 300 Mitarbeitern und einer Bilanz­summe von über 4,7 Mrd. EUR. DIE genossenschaftliche Spezial­bank für Immobilien­besitzer und die Immobilien­wirtschaft mit einem ganz­heit­lichen Bera... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Folgen Sie uns!

panthermedia_B90564160_patronestaff_310px.jpg

Controlling-Portal auf:
Facebook >> und  Linkedin >>

Veranstaltungs-Tipp

Confex_Online-Banner_290px.jpg
Lernen Sie von unseren Experten alle Tricks zum Thema Power BI.
  • Erfahrene Trainer mit fundiertem Power BI Wissen
  • Praxisnahe Beispiele und Übungen für sofortige Anwendung
  • Kleine Gruppen für maximale Interaktion
Melden Sie sich jetzt an, es gibt noch freie Plätze.

JOB- TIPP

Karriere_290px.png
Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Interessante Stellenangebote für Controller finden Sie in der Controlling-Portal Stellenbörse. Immer auf dem Laufenden bleiben und neue Jobangebote mit dem Jobletter automatisch erhalten? Zur Jobletter-Anmeldung >>

Excel-Tool Bilanz- und Erfolgsanalyse

Bilanzanalyse-Tool 290px.jpg
Aus Bilanz und G+V werden alle gängigen Bilanz- und Erfolgskennzahlen errechnet und versucht, die Bewertung der Zahlen mit den Ampelfarben grün, gelb und rot deutlich zu machen. Die Ableitung bzw. Berechnung der Kennzahlen wird ausführlich dargestellt.

Jetzt hier für 34,- EUR downloaden >>

Excel-Tools für Controller!

Diagramme_Charts_pm_chormail@hotmail-com_B347361660_400x300.jpg

Über 500 Vorlagen direkt zum Download. Verschaffen Sie sich einen Überblick >>

Software-Tipps

LucaNet_simply_intelligent_Logo_RGB.jpg
LucaNet.Financial Consolidation ist die Software für eine prüfungssichere Konsolidierung, die alle Funktionen für die Erstellung eines legalen Konzernabschlusses nach unterschiedlichen Rechnungslegungsstandards bietet.
Mehr Informationen >>

jedox-logo-250px.jpg
Jedox wird für Planung, Budgetierung, Analyse und Management-Reporting eingesetzt. Dank Excel-naher Benutzeroberfläche und ausgefeilter Dashboard- und Reporting-Funktionen genießt die Lösung eine hohe Akzeptanz im gesamten Unternehmen. Mehr Informationen >>

Weitere Controlling-Software-Lösungen im Marktplatz >>
Nützliche Excel-Tools
digital_laptop_business_illustration_pm_elenabs_B110819976_290px.jpg
Personalkostenplanung mit Kurzarbeit
Das Excel-Tool „Personalkostenplanung“ ermöglicht eine branchenunabhängige Personalkostenplanung auf monatlicher Basis für bis zu 50 Mitarbeiter für maximal 3 Jahre. Die maximale Anzahl der Mitarbeiter sowie der Planungshorizont lassen sich einfach erweitern. mehr Infos >>

Arbeitszeiterfassung und Tätigkeitsnachweis

Arbeitszeiten erfassen und Tätigkeitsnachweise erstellen Professionelle, branchenübergreifende Excel-Vorlage für die Erfassung von Arbeitszeiten bzw. die Erstellung von Tätigkeitsnachweisen. Die Vorlage eignet sich besonders für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), aber auch für Freiberufler, Freelancer und Privatpersonen. mehr Infos >>

Excel-Rechnungsgenerator

Der „Rechnungsgenerator“ ist ein professionelles Excel-Tool zur einfachen, automatisierten Erstellung von Angeboten, Rechnungen und Lieferscheinen. Damit lassen sich rechtskonforme Rechnungen für in- und ausländische Unternehmens- oder Privatkunden... mehr Infos >>

Weitere Excel-Vorlagen finden Sie hier >>
Premium-Mitglied werden

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>