Rückstellungen - Definition und Arten sowie Buchungsbeispiele

Jörgen Erichsen
Als Rückstellungen werden Verpflichtungen bezeichnet, die in Bezug auf ihre Entstehung bestehen, aber dem Zeitpunkt der Fälligkeit oder der Höhe ungewiss sind. Rückstellungen werden auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen und stellen eine so genannte ungewisse Verbindlichkeit und damit Fremdkapital dar. Sie werden daher als separater Posten „B. Rückstellungen“ zwischen dem Eigenkapital und den Verbindlichkeiten ausgewiesen. Rückstellungen bieten Unternehmen immer wieder größeren Gestaltungsspielraum, und es lassen sich gezielt Steuern reduzieren bzw. in ein anderes Geschäftsjahr verschieben. Rückstellungen werden daher vom Finanzamt meist kritisch betrachtet und intensiv auf Richtigkeit und Angemessenheit geprüft. 

Was sind Rückstellungen?

Verbindlichkeiten (Schulden) müssen mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert werden (§ 253 Abs. 1 Handelsgesetzbuch, HGB). Das gilt für alle Verbindlichkeiten, bei denen keine Zweifel im Hinblick auf ihren Grund, die Fälligkeit oder die Höhe bestehen. Gibt es hieran Zweifel, sind diese Verbindlichkeiten dennoch zu bilanzieren, um das kaufmännische Vorsichtsprinzip einzuhalten (§ 252 HGB) und zwar als Rückstellungen.

Ziel der Bildung von Rückstellungen ist es, eine periodengerechte Erfolgsermittlung zum Bilanzstichtag sicherzustellen.

Dazu sind auch Aufwendungen zu erfassen, die wirtschaftlich dem aktuellen Abschlussjahr zuzurechnen sind, die ihrem Grunde nach bestehen, aber in der Höhe und / oder Fälligkeit nicht sicher sind. Es muss also bereits ein Geschäftsfall eingetreten sein, der eine Aufwendung zur Folge haben könnte aber nicht muss.

Art und Höhe von Rückstellungen müssen vom Unternehmen vorsichtig - „nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung“ - geschätzt und in der Bilanz passiviert werden. Maßgebend ist der voraussichtliche künftige Erfüllungsbetrag, nicht der Wert der Rückstellung zum Abschlussstichtag (§ 253 Abs. 1 Handelsgesetzbuch, HGB).
Die Ungewissheit über Eintreten, Höhe und / oder Fälligkeit unterscheidet die Rückstellungen von den genau bestimmbaren Verbindlichkeiten, etwa Lieferanten-, Darlehens- oder Hypothekenschulden. Daher werden sie auf der Passivseite der Bilanz auch separat unter „B. Rückstellungen“ vor den restlichen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Sie sind dabei nach § 266 HGB in Pensionsrückstellungen, Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen zu unterteilen (vergleiche Abb. 1). 

Rückstellungen-Bilanz.jpg
Abb. 1 vereinfachte Darstellung einer Bilanz (u.a. ohne Rechnungsabgrenzungsposten und latente Steuern)

Wofür müssen Rückstellungen gebildet werden?

Nach § 249 Abs. 1 HGB müssen Rückstellungen in folgenden Fällen gebildet werden:

Für andere Fälle dürfen Rückstellungen nicht gebildet werden. Beispielsweise ist es nicht statthaft, Rückstellungen für mögliche Umsatz- und Gewinneinbrüche oder steigende Kosten zu bilden. Diese allgemeinen Risiken müssen vom Unternehmer getragen werden. 

Wer ist verpflichtet, Rückstellungen zu bilden?

Nur bilanzierende Unternehmen dürfen Rückstellungen bilden, z.B. GmbH oder Aktiengesellschaften. Wer seinen Gewinn mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ermittelt, etwa Freiberufler, darf keine Rückstellungen bilden. Bei der EÜR zählen nur die tatsächlich realisierten Zu- und Abflüsse bei den Betriebseinnahmen und -ausgaben.

Wie wirken sich Rückstellungen auf den Unternehmenserfolg aus?

Da Rückstellungen für Aufwendungen gebildet werden, werden also in der Gewinn- und Verlustrechnung angesetzt und vermindern in der Folge Gewinn und die Einkommens- und Ertragssteuern. Das Besondere ist, dass Aufwandsbuchungen vorgezogen werden, ohne dass finanzielle Mittel fließen. Damit haben Rückstellungen auch unmittelbar positive Folgen für die Liquidität

Müssen Rückstellungen abgezinst werden?

Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr müssen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der Deutschen Bundesbank abgezinst werden (§253 Abs. 2 HGB). Die Abzinsung erfolgt zum durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten 7 Jahre mit Beachtung der Restlaufzeit der jeweiligen Rückstellung. Die jeweiligen Zinssätze finden sich hier Abzinsungszinssätze gemäß § 253 Abs. 2 HGB, 7-Jahresdurchschnitt | Deutsche Bundesbank. In der Steuerbilanz beläuft sich der Abzinsungszinssatz auf 5,5%. Pensionsrückstellungen sind mit 6% abzuzinsen (Stand: August 2023). 

Wie werden Rückstellungen gebildet?

Bei der Bildung von Rückstellungen wird zunächst das jeweilige Aufwandskonto im Soll mit dem geschätzten Betrag belastet. Dann folgt eine Gegenbuchung auf dem zugehörigen Rückstellungskonto im Haben.

Die Buchung lautet also: 
Aufwandskonto an Rückstellungskonto

Beispiel: Zum Bilanzstichtag wird mit einer Gewerbesteuernachzahlung für das Abschlussjahr in Höhe von 10.000 Euro gerechnet. Da es unterschiedliche Kontenrahmen gibt, wird auf die Nennung von Kontonummern verzichtet.

Die Buchung bei der Bildung der Rückstellung zum Jahresende lautet:

Gewerbesteuer an Steuerrückstellungen 10.000 Euro

Die Abschlussbuchung lautet:

Konto Gewinn- und Verlustrechnung 10.000 Euro an Konto Gewerbesteuer 10.000 Euro 
Steuerrückstellungen 10.000 Euro an Schlussbilanzkonto 10.000 Euro.


Wie werden Rückstellungen aufgelöst?

Rückstellungen müssen bei Inanspruchnahme oder sobald die Gründe hierfür entfallen, aufgelöst werden (§ 249 Abs. 2 HGB). Da die Bildung von Rückstellungen auf Schätzungen beruhen, sind drei Fälle möglich:
Fall1: Die Rückstellung entspricht exakt dem fälligen Zahlbetrag. Dann ist eine Auflösung nicht erforderlich.
Fall 2: Die Rückstellung ist größer als der fällige Zahlbetrag. Dann ergibt sich in Höhe der tatsächlichen Zahlung des der Rückstellung ein Ertrag, der über ein spezielles Konto gewinnerhöhend aufzulösen ist.
Fall 3: Die Rückstellung ist kleiner als der fällige Zahlbetrag. Dann ergibt sich ein zusätzlicher Aufwand, der den Gewinn reduziert.
Fortsetzung des Beispiels
Zu Beginn des Geschäftsjahres wird das Rückstellungskonto eröffnet. Die Buchung hierzu lautet:

Eröffnungsbilanzkonto an Steuerrückstellungen 10.000 Euro.

Fall 1: Rückstellungsauflösung mit dem gleichen Betrag

Die Gewerbesteuernachzahlung entspricht genau dem Betrag, der als Rückstellung gebildet wurde. Dann lautet die Buchung:

Bank an Steuerrückstellung 10.000 Euro
Fall 2: Rückstellungsauflösung mit höherem Rückstellungsbetrag

Die Gewerbesteuernachzahlung beträgt lediglich 8.500 Euro. Dann lauten die Buchungen:

Steuerrückstellungen 10.000 Euro an Bank 8.500 Euro
         an Erträge aus Auflösung von Rückstellungen 1.500 Euro
Fall 3: Rückstellungsauflösung mit niedrigerem Rückstellungsbetrag

Die Gewerbesteuernachzahlung beträgt 11.000 Euro. Dann lauten die Buchungen:

Steuerrückstellungen 10.000 Euro an Bank 11.000 Euro 
Gewerbesteuer Vorjahre 1.000 Euro


Hinweis: In bestimmten Fällen müssen Rückstellungen nicht jedes Mal aufgelöst und neu gebildet werden, sondern können einfach bestehen bleiben. Das kann z.B. für die Rechnung des Steuerberaters gelten, wenn die Aufwendungen jährlich in etwa gleich hoch ausfallen. Der Betrag der Rückstellung an sich darf in solchen Fällen nicht geändert werden. In diesen oder ähnlichen Fällen sollte mit dem Steuerberater Rücksprache gehalten werden.

Wie lange müssen Geschäftsunterlagen und Belege aufbewahrt werden?

Geschäftsunterlagen, aus denen hervorgeht, dass, warum und in welcher Höhe Rückstellungen gebildet wurden, müssen wie die meisten anderen Buchhaltungsunterlagen mindestens zehn Jahre aufbewahrt werden. 

Wichtig: Die Aufbewahrungsfrist beginnt erst mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Unterlagen oder Dokumente entstanden (z.B. Buchungsbelege) oder fertig gestellt worden sind (z.B. Bilanzen, Inventar, Eröffnungsbilanz). Bei Vertragsunterlagen beginnt die Frist erst nach Ablauf des Vertrages, nicht mit dem Ablauf des jeweiligen Geschäftsjahres.

Werden Rückstellungen in der Steuerbilanz berücksichtigt?

Grundsätzlich werden handelsrechtlich zu bildende Rückstellungen auch in der Steuerbilanz berücksichtigt. Allerdings dürfen Rückstellungen für drohende Verlust aus schwebenden Geschäften und Rückstellungen für Instandhaltungs- und Sanierungsarbeiten, die nicht im ersten Quartal des neuen Geschäftsjahres abgeschlossen sind, in der Steuerbilanz nicht angesetzt werden. Die Abzinsung von Rückstellungen erfolgt in der Steuerbilanz grundsätzlich mit dem Zinssatz von 5,5 Prozent; bei Pensionsrückstellungen mit 6 Prozent. Kostenpreissteigerungen, die handelsrechtlich berücksichtigt werden können, sind steuerlich herauszurechnen.

Ein weiterer Unterschied zwischen dem Ansatz in der Handels- und Steuerbilanz ist, dass in der Handelsbilanz künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt werden dürfen (es wird also der voraussichtliche Erfüllungsbetrag angesetzt), in der Steuerbilanz nicht. In der Steuerbilanz sind Rückstellungen zum Abschlussstichtag zu bewerten. 

Was unterscheidet Rückstellungen von Rücklagen?

Rückstellungen dürfen nicht mit Rücklagen verwechselt werden. Rücklagen haben Eigenkapitalcharakter und stärken diese Position. Sie stellen also eine finanzielle Reserve dar, die ein Unternehmen z.B. benötigt, um ein Verlustjahr zu überstehen oder Anschaffungen ohne Kredit vorzunehmen. Rücklagen werden unter Eigenkapital Nummer II und III ausgewiesen (s. Abb.1). 

Rücklagen müssen nur von Kapitalgesellschaften gebildet werden. Das betrifft Aktiengesellschaften (AG), Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA) und Genossenschaften.



letzte Änderung J.E. am 17.07.2024
Autor(en):  Jörgen Erichsen
Bild:  Bildagentur PantherMedia / Andrey Popov


Autor:in
Herr Jörgen Erichsen
Jörgen Erichsen ist selbstständiger Unternehmensberater. Davor hat er in leitenden Funktionen in Konzernen gearbeitet, u.a. bei Johnson & Johnson und Deutscher Telekom. Er ist Autor von Fachbüchern und -artikeln rund um Rechnungswesen und Controlling. Außerdem ist er als Referent zu diesen Themen für verschiedene Träger tätig. Beim Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller (BVBC) leitet Jörgen Erichsen den Arbeitskreis Controlling.
Homepage | weitere Fachbeiträge des Autors | Forenbeiträge

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Controlling-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten für Controller. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Element 11328 wurde nicht gefunden

Neueste Stellenangebote

Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News. Jobletter jetzt abonnieren >>

Über 3.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Controller-Community (über 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Controlling-Forum.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>
Anzeige
RS Controlling System

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Controlling.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Controller? Mit einer Stellenanzeige auf Controlling-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

KLR-Begriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Kostenrechnung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Controller und und diskutieren ihre Fragen zu Controlling-Themen.

Riesen- Ressource

Auf Controlling-Portal.de sind bereits über 1.800 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Amüsante Glosse

Zweifel_Denken_Frau_Brille_pm_luckyraccoon_400x300.jpg

Erfolgreiche Unternehmer einer Kleinstadt treffen sich regelmäßig im örtlichen Golfclub und diskutieren mit Ihrer Lieblingskellnerin und BWL-Studentin Pauline betriebswirtschaftliche Probleme. Amüsant und mit aktuellem Bezug geschrieben von Prof. Peter Hoberg.

Zur Serie "Neulich im Golfclub" >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Controller, u.a. auch Kurse zum Controller / IHK zusammengestellt.

Premium-Mitgliedschaft

Erhalten Sie Zugriff auf Premium-Inhalte von Controlling-Portal.de und Rechnungswesen-Portal.de. Aktuelle und ständig erweiterte Fachbeiträge. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über unsere Premium-Inhalte.

Mitgliedschaft wahlweise für nur 119,- EUR für ein Jahr, 199,- für 2 Jahre oder 399,- für 5 Jahre Laufzeit! Studenten und Auszubildende 39,- EUR für zwei Jahre! Kein Abonnement! Weitere Informationen >>
 

Wie zufrieden sind Sie mit uns?

Über Ihre Meinung und auch ihre Anregungen für Veränderungen oder Erweiterungen würden wir uns sehr freuen. Nur 10 kurze Fragen, die schnell beantwortet sind. Vielen Dank im Voraus für Ihre Mithilfe! zur Umfrage >>
 

Jobletter und Newsletter!

Mit dem monatlich erscheinenden Newsletter werden Sie über neue Fachbeiträge, News und Excel-Tools informiert! zur Anmeldung >>

Der 14-tägige Jobletter informiert Sie automatisch über neue Stellenangebote und Arbeitsmarkt-News! zur Anmeldung >>
 

Fachbeitrag veröffentlichen?

Sie sind Autor von Fachbeiträgen mit Controlling-bzw. Rechnungswesen-Thema? Gerne veröffentlichen oder vermarkten wir ihren Fachbeitrag. Eine kurze Autorenvorstellung oder Unternehmensdarstellung am Ende des Artikels ist möglich. jetzt Mitmachen >>

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Controlling-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.

Buch-Vorstellungen


Kennzahlen-Guide

Kennzahlen-Guide-klein.pngÜber 200 Kennzahlen aus Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.
Jede Kennzahl wird in diesem Buch ausführlich erläutert. Neben der Formel wird eine Beispielrechnung aufgeführt. Für viele branchenneutrale Kennzahlen stehen Zielwerte bzw. Orientierungshilfen für eine Bewertung zur Verfügung. Für die genannten Bereiche hat die Redaktion von Controlling-Portal.de jeweils spezialisierte Experten als Autoren gewonnen, die auf dem jeweiligen Gebiet über umfangreiche Praxiserfahrung verfügen. 

Preis: ab 12,90 Euro Brutto  mehr Informationen >>
 

Dashboards mit Excel

dashboards_cover.jpgWie erstelle ich ein Tacho- oder Ampel-Diagramm? Wie kann ich Abweichungen in Tabellen ansprechend visualisieren? Das wird Ihnen hier anschaulich erklärt.

Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR
oder E-Book für 12,90 EUR 
mehr Informationen >>

  

Reporting 1x1

reporting1x1-klein.jpgViel ist zum Berichtswesen oder Reporting schon geschrieben worden. Dennoch zeigen Umfragen, dass rund 50 Prozent der Empfänger von Berichten mit dem Reporting nicht zufrieden sind. Jörgen Erichsen erklärt in diesem Buch die Bedeutung und die Handhabung des Berichtswesens speziell für kleinere Betriebe. Mit zahlreichen Beschreibungen, Beispielen und Checklisten.

Taschenbuch in Farbe für 24,90 EUR
oder E-Book für 15,90 EUR 
mehr Informationen >>

Anzeige
kennzahlen-guide_titel_250px.jpg
Kennzahlen-Guide für Controller - Über 200 Kennzahlen mit Erläuterung und Beispielrechnung aus den Bereichen Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.

Preis: E-Book 12,90 EUR mehr >>

Controlling-Software gesucht?

controlling_Dashboard_pm_ml12nan_B9707546_400x300.jpg

Verschaffen Sie sich hier einen Überblick >>
LI-In-Bug.pngBleiben Sie auf dem Laufenden und informieren sich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und Jobangebote auf unserer LinkedIn-Seite >>

Stellenanzeigen

Sachbearbeitung Unternehmensplanung & Fachadministration im Fach- und Unternehmenscontrolling (w/m/d)
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist das Immobilienunternehmen des Bundes, das die immobilienpolitischen Ziele der Bundesregierung unterstützt und für fast alle Bundesbehörden die notwendigen Flächen und Gebäude zur Verfügung stellt. Dementsprechend sind wir in ganz Deutsch... Mehr Infos >>

Stellvertretende Leitung Finanzbuchhaltung (m/w/d)
Bei uns bist DU Mensch: Starte deine Karriere bei BRUNATA-METRONA München. Seit Generationen kümmern wir uns um die Erfassung und Abrechnung von Heizenergie, Wasser und Strom in den verschiedensten Immobilienarten. Dank unserer digitalen Messtechniken können wir Kundinnen und Kunden verlässliche ... Mehr Infos >>

Fachkraft (w/m/d) im Bereich Buchhaltung
Das Max-Planck-Institut für Gesellschafts­forschung (MPIfG) ist eine Einrichtung der Spitzenforschung in den Sozialwissenschaften mit verkehrsgünstigem Sitz in der Kölner Südstadt. Es ist Teil der Max-Planck-Gesellschaft, Deutschlands führender außeruniversitärer Forschungsorganisation mi... Mehr Infos >>

Senior Accountant (m/f/d)
Wir suchen jemanden, der nicht nur bucht, sondern mitdenkt. Als Senior Accountant bist du der Dreh- und Angelpunkt für die Buchhaltung von Wellster Deutschland – vom Tagesgeschäft über Prozessoptimierung bis hin zur Projektleitung. Du hast Lust, Dinge besser zu machen – und zwar nachhaltig? Dann ... Mehr Infos >>

Finanz- / Bilanzbuchhalter (m/w/d)
Ihre Aufgaben: Selbstständige, eigenverantwortliche Verbuchung aller Geschäftsvorfälle im Bereich Kreditoren, Debitoren, Banken und Sachkonten, Durchführung und Verbuchung des Zahlungsverkehrs sowie Verbuchung der Kasse, Forderungsmanagement inkl. Mahnwesen, Abstimmung von Konten, Bearbeitung der... Mehr Infos >>

Controllerin / Controller im Fachgebiet Planung (w/m/d)
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist das Immobilien­unternehmen des Bundes, das die immobilien­politischen Ziele der Bundes­regierung unterstützt und für fast alle Bundesbehörden die notwendigen Flächen und Gebäude zur Verfügung stellt. Dementsprechend sind wir in ganz Deut... Mehr Infos >>

Controller (w/m/d) in Voll- oder Teilzeit
Die Max-Planck-Stiftung engagiert sich für friedvollen Wandel, nachhaltige Entwicklung und die Stärkung von Rechtsstaatlichkeit. Durch Mediation, juristische Beratung sowie Aus- und Weiterbildungen unterstützt sie Staaten, die ihre Rechtssysteme grundlegend reformieren und ihre Institutionen stär... Mehr Infos >>

Finance Advice Expert – Cost Management Advisor (w/m/d)
Du denkst strategisch, hinterfragst kritisch und bringst komplexe Sachverhalte auf den Punkt? Perfekt! In unserem Team bist Du nicht nur Zahlenversteher, sondern auch Challenger – mit direkter Sichtbarkeit bis ins Board und (Senior) Management. Wir leben eine Kultur auf Augenhöhe, in der ... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Folgen Sie uns!

panthermedia_B90564160_patronestaff_310px.jpg

Controlling-Portal auf:
Facebook >> und  Linkedin >>

Viele kostenlose Webinare rund ums Controlling

CoPlanner_Logo_2_RGB_tuerkis_300dpi-controllingportal.jpg
In unseren Webinaren erfahren Sie, wie Sie Ihr Controlling auf ein neues Niveau heben. Neueste Trends, praxisnahe Einblicke und wie Sie Ihre Fähigkeiten optimieren können.  Vom präzisen Forecasting über HR-Controlling bis zur Konsolidierung und integrierten Planung: Die Webinare sind darauf ausgerichtet, Sie zu inspirieren, zu informieren und zu befähigen.     Mehr Infos >>  

JOB- TIPP

Karriere_290px.png
Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Interessante Stellenangebote für Controller finden Sie in der Controlling-Portal Stellenbörse. Immer auf dem Laufenden bleiben und neue Jobangebote mit dem Jobletter automatisch erhalten? Zur Jobletter-Anmeldung >>

Kostenverfolgung Bauprojekte

Kostenverfolgung-Bauprojekte.jpg
Mit diesem einfachen Excel-Tool lässt sich die Kostenverfolgung für Bauprojekte leicht gestalten. Sie pflegen separate Listen für das Budget, Hauptaufträge, Nachträge, erwartete Kosten und Rechnungen und bekommen diese Kosten in einer Übersicht auf einem separaten Blatt nach Vergabeeinheiten und Kostengruppen zusammengefasst.

Jetzt hier für 20,- EUR downloaden >>

Excel-Tools für Controller!

Diagramme_Charts_pm_chormail@hotmail-com_B347361660_400x300.jpg

Über 500 Vorlagen direkt zum Download. Verschaffen Sie sich einen Überblick >>

Software-Tipps

QuoVadis.jpg
Der BusinessPlanner besticht seit Jahren durch seine schnelle und professionelle Umsetzung einer integrierten Unternehmensplanung. Ein besonderer Fokus liegt auf der Integration von Planbilanz und Finanzplan / Cashflow – inklusive transparentem und aussagekräftigem Reporting.
Mehr Informationen >>

LucaNet_simply_intelligent_Logo_RGB.jpg
LucaNet.Planner deckt alle Anforderungen der integrierten Unternehmensplanung, des Reportings und der Analyse ab. Setzen Sie auf eine Software, die Ihnen mit maximaler Transparenz Arbeitsprozesse erleichtert. Mit wenigen Mausklicks passen Sie vorgefertigte Strukturen an Ihre Bedürfnisse an und importieren Ist-Zahlen über fertige Schnittstellen aus Ihrem Vorsystem.  Mehr Informationen >>

idl.png
Die IDL CPM Suite ist eine Software für die Unternehmenssteuerung mit integrierten Applikationen für Konzernkonsolidierung, Finanzplanung, operative Planung, Managementreporting, regulatorisches Berichtswesen und Analyse. Herausragende Usability, hohe Automatisierung und Fachlichkeit zeichnen sie aus. Mehr Informationen >>

Weitere Controlling-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

03_Liquiditaetstool.png
Dieses Excel-Tools bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig.
Mehr Informationen >>

Excel-Finanzplan-Tool PRO für Kapitalgesellschaften

Dieses Excel-Tool ist ein umfangreiches - auch von Nicht-Betriebswirten schnell nutzbares - integriertes Planungstool, welches den Nutzer Schritt-für-Schritt durch alle Einzelplanungen (Absatz- und Umsatz-, Kosten-, Personal-, Investitionsplanung etc.) führt und daraus automatisch Plan-Liquidität (Cashflow), Plan-Bilanz und Plan-GuV-Übersichten für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren erstellt.
Mehr Informationen >>

Vorlage - Formular für Investitionsplanung, Investitionsantrag

PantherMedia_Prakasit-Khuansuwan_400x299.jpg
Dieses Excel-Tool bietet Ihnen Muster-Formulare für die Steuerung von Investitionen/ Anlagenbeschaffungen in einem Unternehmen. Es sind es sind Vorlagen zu Investitionsplanung und Investitionsantrag enthalten.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>
kennzahlen-guide_titel_250px.jpg
Kennzahlen-Guide für Controller - Über 200 Kennzahlen mit Erläuterung und Beispielrechnung aus den Bereichen Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.

Preis: E-Book 12,90 EUR mehr >>

Kosten- und Leistungsrechnung: Aus der Praxis für die Praxis von Jörgen Erichsen 

kosten-muenzen-geld-pm_Boris_Zerwann_240x180.jpg
Zur KLR gibt es zahllose Veröffentlichungen, die sich vor allem mit Definitionen und Theorien befassen. Im Unterschied dazu ist diese Serie aus 6 Teilen so konzipiert, dass sie sich vor allem mit der Anwendbarkeit im Tagesgeschäft befasst und so gerade für Unternehmer in kleinen Betrieben und Selbstständige einen hohen Nutzwert bieten. Weitere interessante Serien finden Sie hier >> 

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>