Steuerrückstellungen - Beispiele und Buchung

Jörgen Erichsen
Steuerrückstellungen müssen u.a. für Gewerbe- und Körperschaftssteuer gebildet werden. Passive latente Steuern werden seit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetztes nicht mehr unter den Rückstellungen sondern im Sonderposten „Passive latente Steuern“ ausgewiesen.

Wofür werden Steuerrückstellungen gebildet?

Steuerrückstellungen werden für Gewerbe- und Körperschaftssteuer – weiter auch mit Solidaritätszuschlag, der nach wie vor für Kapitalgesellschaften erhoben wird - gebildet. Im Normalfall ist bei der Erstellung des Jahresabschlusses nicht genau bekannt, wie hoch die zu entrichtenden Steuern sein werden. Daher müssen sie nach „vernünftiger kaufmännischer Beurteilung“ geschätzt werden. Zusätzlich sind für Nachzahlungen, etwa im Rahmen von Außen- oder Betriebsprüfungen, Rückstellungen zu bilden, wenn sie bis zum Bilanzstichtag noch nicht bezahlt worden sind.
Hinweis: Auch für noch nicht entrichtete Quellen-, Grund- und Verbrauchsteuern, z. B. Strom- oder Mineralölsteuer, sind Rückstellungen zu bilden. Steuerzahlungen, deren Höhe sicher ist, werden als sonstige Verbindlichkeit bilanziert, das gilt u.a. für die Umsatzsteuer, weil die Abgabe der Steueranmeldung als Festsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung erfolgt.

Steuerverbindlichkeiten sind ungewisse Verbindlichkeiten. Das deshalb, weil die fällige Steuer vom Unternehmen zwar ermittelt werden, der Bescheid des Finanzamtes von der Erklärung des Unternehmens aber abweichen kann. Zudem ist meist nicht bekannt, bis wann das Finanzamt den Bescheid erteilt und die Fälligkeit genau eintritt. Somit sind sowohl Höhe als auch Fälligkeit unsicher. Eine Abzinsung von Steuerrückstellungen erfolgt nicht.

Kapital- und Personenhandelsgesellschaften im Sinne von § 264a HGB sind verpflichtet, Steuerrückstellungen in einer separaten Bilanzposition Steuerrückstellungen auszuweisen (§ 266 Abs. 3 B. 2. HGB).
Hinweis: Für reine Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag auf die Einkommensteuer sowie auf diese Steuern entfallende Nebenleistungen dürfen in Handels- und Steuerbilanz keine Steuerrückstellungen gebildet werden.

Welche wichtigen Gesetzte und Vorschriften gibt es?

Die Höhe der tatsächlichen Steuer ist nach „vernünftiger kaufmännischer Beurteilung“ zu schätzen. Da (Steuer-)Rückstellungen großen Einfluss auf die Gewinnhöhe und somit die Steuern haben, gibt es strenge Handels- und steuerrechtliche Regelungen, die Unternehmen möglichst genau befolgen sollten.

Handelsrechtlich ist die Passivierung von Rückstellungen in § 249 HGB (Handelsgesetzbuch) geregelt. Das Steuerrecht verweist in § 5 Abs. 1 EStG (Einkommensteuergesetz) auf die handelsrechtlichen Normen. Die Bewertung erfolgt handelsrechtlich nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB, steuerrechtlich nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 und 3a EStG. Allgemeine Erläuterungen finden sich in den Hinweisen R 5.7 sowie 6.11 der EStR (Einkommensteuer-Richtlinien). Nach § 4 Abs. 5b EStG sind die Gewerbesteuer und ihre Nebenleistungen für Veranlagungszeiträume ab 2008 keine Betriebsausgaben.

Zum Thema Steuerrückstellungen gibt es zudem zahlreiche einzelne Verfügungen und Anweisungen seitens der Finanzverwaltung sowie eine Fülle von zum Teil höchstrichterlichen Urteilen (Bundesfinanzhof (BFH)). Nicht zuletzt sind zusätzlich ggf. Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) sowie der internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) zu berücksichtigen. Es ist also erforderlich, laufend die Rechtsprechung zu verfolgen, um alle aktuellen Anforderungen erfüllen zu können.

Besonderheit Handels- und Steuerrecht

Durch das Maßgeblichkeitsprinzip sind sowohl in Handels- als auch Steuerbilanz Rückstellungen für Steuern zu bilden. Handelsrechtlich stellt die Steuerrückstellung eine Betriebsausgabe dar, steuerrechtlich muss die Gewinnauswirkung außerbilanziell wieder korrigiert werden. Denn bei Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer handelt es sich um nicht abziehbare Aufwendungen. Führt die Bildung einer Steuerrückstellung zu einer Gewinnauswirkung, hat dies auf die steuerliche Gewinnermittlung keinen Einfluss, weil es eine außerbilanzielle Hinzurechnung gibt.
Beispiel: Ein Unternehmen bildet für das abgelaufene Jahr eine Steuerrückstellung von 20.000 Euro, die sowohl den handels- als auch steuerrechtlichen Gewinn um diesen Betrag mindert. Da diese Rückstellung im Steuerrecht nicht abzugsfähig ist, muss die Rückstellung in vollem Umfang außerhalb der Bilanz wieder hinzugerechnet werden. Damit zahlt das Unternehmen auch auf den Rückstellungsbetrag Körperschaft- und Gewerbesteuer. 

Wie werden Steuerrückstellungen gebucht?

Die Bildung von Steuerrückstellungen erfolgt wie bei anderen Rückstellungen, über das Aufwands- mit dem entsprechenden Rückstellungskonto. Bei der Auflösung gibt es drei Fälle: 

Fall 1: Die Rückstellung entspricht genau dem Aufwand. Damit ist eine Auflösung nicht erforderlich. 
Fall 2: Die Rückstellung ist kleiner als die Steuerschuld, damit entsteht ein Aufwand.
Fall 3: Die Rückstellung ist größer als die Steuerschuld, es ergibt sich ein Ertrag.
Beispiel: Ein Unternehmen rechnet mit einer Gewerbesteuernachzahlung in Höhe von 20.000 Euro. Die Buchungen zu Steuerrückstellungen sehen dann grds. wie folgt aus (unabhängig vom genutzten Kontenrahmen):

Zum Jahresabschluss wird wie folgt gebucht:

Der Buchungssatz bei Rückstellungsbildung zum 31 Dezember lautet:

1. Gewerbesteuer an Steuerrückstellungen 20.000 Euro

Die Abschlussbuchungen lauten:

2. Gewinn- und Verlustrechnungskonto an Gewerbesteuer 20.000 Euro
3. Steuerrückstellungen an Schlussbilanzkonto 20.000 Euro

Im Folgejahr gibt es drei grundlegende Möglichkeiten, je nachdem, wie der Bescheid des Finanzamtes ausfällt:

Der abschließende Steuerbescheid lautet auf 20.000 Euro (Fall 1), 21.000 Euro (Fall 2) und 19.000 Euro (Fall 3). 

Zu Beginn des neuen Geschäftsjahres wird zunächst das Rückstellungskonto mit folgendem Buchungssatz eröffnet:

Eröffnungsbilanzkonto an Steuerrückstellungen 20.000 Euro

Buchung im Fall 1 – Rückstellung und Zahlbetrag sind gleich:

Steuerrückstellungen an Bank 20.000 Euro

Buchung im Fall 2 – Rückstellung ist kleiner als Zahlbetrag:

Steuerrückstellungen 20.000 Euro
Gewerbesteuer-Vorjahre 1.000 Euro an Bank 21.000 Euro

Buchung im Fall 3 – Rückstellung ist größer als Zahlbetrag:

Steuerrückstellung 20.000 Euro an Bank 19.000 Euro
         an Erträge aus Auflösung von Rückstellungen 1.000 Euro



letzte Änderung J.E. am 07.06.2024
Autor(en):  Jörgen Erichsen


Autor:in
Herr Jörgen Erichsen
Jörgen Erichsen ist selbstständiger Unternehmensberater. Davor hat er in leitenden Funktionen in Konzernen gearbeitet, u.a. bei Johnson & Johnson und Deutscher Telekom. Er ist Autor von Fachbüchern und -artikeln rund um Rechnungswesen und Controlling. Außerdem ist er als Referent zu diesen Themen für verschiedene Träger tätig. Beim Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller (BVBC) leitet Jörgen Erichsen den Arbeitskreis Controlling.
Homepage | weitere Fachbeiträge des Autors | Forenbeiträge

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Controlling-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten für Controller. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Element 1054085 wurde nicht gefunden

Controlling- Newsletter

Neben aktuellen Fach- und Arbeitsmarkt-Trends für Controller und neu eingegangene Fachbeiträge, informieren wir Sie über interessante Veranstaltungen und stellen Ihnen einzelne Controlling-Tools im Detail vor.
Werden Sie jetzt monatlich über
neue Fachbeiträge, Jobs und Tools informiert! 
Zur Newsletter-Anmeldung >>

Über 3.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Controller-Community (über 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Controlling-Forum.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>
Anzeige

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Controlling.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Controller? Mit einer Stellenanzeige auf Controlling-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

KLR-Begriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Kostenrechnung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Controller und und diskutieren ihre Fragen zu Controlling-Themen.

Riesen- Ressource

Auf Controlling-Portal.de sind bereits über 1.800 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Amüsante Glosse

Zweifel_Denken_Frau_Brille_pm_luckyraccoon_400x300.jpg

Erfolgreiche Unternehmer einer Kleinstadt treffen sich regelmäßig im örtlichen Golfclub und diskutieren mit Ihrer Lieblingskellnerin und BWL-Studentin Pauline betriebswirtschaftliche Probleme. Amüsant und mit aktuellem Bezug geschrieben von Prof. Peter Hoberg.

Zur Serie "Neulich im Golfclub" >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Controller, u.a. auch Kurse zum Controller / IHK zusammengestellt.

Premium-Mitgliedschaft

Erhalten Sie Zugriff auf Premium-Inhalte von Controlling-Portal.de und Rechnungswesen-Portal.de. Aktuelle und ständig erweiterte Fachbeiträge. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über unsere Premium-Inhalte.

Mitgliedschaft für nur 39,- EUR einmalig bei unbegrenzter Laufzeit! Kein Abonnement! Weitere Informationen >>
 

Wie zufrieden sind Sie mit uns?

Über Ihre Meinung und auch ihre Anregungen für Veränderungen oder Erweiterungen würden wir uns sehr freuen. Nur 10 kurze Fragen, die schnell beantwortet sind. Vielen Dank im Voraus für Ihre Mithilfe! zur Umfrage >>
 

Jobletter und Newsletter!

Mit dem monatlich erscheinenden Newsletter werden Sie über neue Fachbeiträge, News und Excel-Tools informiert! zur Anmeldung >>

Der 14-tägige Jobletter informiert Sie automatisch über neue Stellenangebote und Arbeitsmarkt-News! zur Anmeldung >>
 

Fachbeitrag veröffentlichen?

Sie sind Autor von Fachbeiträgen mit Controlling-bzw. Rechnungswesen-Thema? Gerne veröffentlichen oder vermarkten wir ihren Fachbeitrag. Eine kurze Autorenvorstellung oder Unternehmensdarstellung am Ende des Artikels ist möglich. jetzt Mitmachen >>

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Controlling-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.

Buch-Vorstellungen


Kennzahlen-Guide

Kennzahlen-Guide-klein.pngÜber 200 Kennzahlen aus Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.
Jede Kennzahl wird in diesem Buch ausführlich erläutert. Neben der Formel wird eine Beispielrechnung aufgeführt. Für viele branchenneutrale Kennzahlen stehen Zielwerte bzw. Orientierungshilfen für eine Bewertung zur Verfügung. Für die genannten Bereiche hat die Redaktion von Controlling-Portal.de jeweils spezialisierte Experten als Autoren gewonnen, die auf dem jeweiligen Gebiet über umfangreiche Praxiserfahrung verfügen. 

Preis: ab 12,90 Euro Brutto  mehr Informationen >>
 

Dashboards mit Excel

dashboards_cover.jpgWie erstelle ich ein Tacho- oder Ampel-Diagramm? Wie kann ich Abweichungen in Tabellen ansprechend visualisieren? Das wird Ihnen hier anschaulich erklärt.

Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR
oder E-Book für 12,90 EUR 
mehr Informationen >>

  

Reporting 1x1

reporting1x1-klein.jpgViel ist zum Berichtswesen oder Reporting schon geschrieben worden. Dennoch zeigen Umfragen, dass rund 50 Prozent der Empfänger von Berichten mit dem Reporting nicht zufrieden sind. Jörgen Erichsen erklärt in diesem Buch die Bedeutung und die Handhabung des Berichtswesens speziell für kleinere Betriebe. Mit zahlreichen Beschreibungen, Beispielen und Checklisten.

Taschenbuch in Farbe für 24,90 EUR
oder E-Book für 15,90 EUR 
mehr Informationen >>

Anzeige

Wie zufrieden sind Sie mit uns?

teamwork_pm_Dmitriy_Shironosov_400x300.jpg  
Über Ihre Meinung und auch ihre Anregungen für Veränderungen oder Erweiterungen würden wir uns sehr freuen. Nur 3 kurze Fragen, die schnell beantwortet sind. Vielen Dank im Voraus für Ihre Mithilfe! zur Umfrage >>

Controlling-Software gesucht?

controlling_Dashboard_pm_ml12nan_B9707546_400x300.jpg

Verschaffen Sie sich hier einen Überblick >>
LI-In-Bug.pngBleiben Sie auf dem Laufenden und informieren sich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und Jobangebote auf unserer LinkedIn-Seite >>

Stellenanzeigen

Prozessmanager (m/w/d) Rechnungswesen
Die Stadtwerke Heilbronn GmbH ist ein wachstums­orientiertes Infrastruktur- und Dienst­leistungs­unter­nehmen. Mit ca. 420 Mitarbeitern erbringen wir Leistungen für die Einwohner der Stadt Heilbronn und die in Heilbronn ansässigen Unternehmen in den Bereichen Wasser­versorgung, Stadtbahn und -bus... Mehr Infos >>

Referent*in Finanzabteilung
An der Hochschule Emden/Leer, die sich als innovative, richtungsweisende Zukunfts­hochschule versteht, ist in der Finanz­abteilung (FA) am Campus Emden zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Stelle mit der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit einer Vollbeschäftigung – zunächst befristet... Mehr Infos >>

Referent Bewertungen (w/m/d)
Energie Süd­bayern (ESB) bildet gemeinsam mit den Tochter­unter­nehmen Energienetze Bayern und der ESB Wärme die ESB-Unternehmens­gruppe. Mit rund 450 Mit­arbeiterinnen und Mit­arbeitern, Auszu­bildenden und Trainees stehen wir für leistungs­fähigen Service, flexible Energie­produkte und ... Mehr Infos >>

Buchhalter (m/w/d) Vollzeit/Teilzeit
Wir sind der erste Ansprechpartner für die Marken Volvo, Peugeot und Ford im Raum Aschaffenburg. Freuen Sie sich auf ein modernes, innovatives Autohaus und wachsen Sie mit uns! Wir bieten Ihnen: Flexible Arbeitszeiten, Ab dem ersten Tag einen unbefristeten Arbeitsvertrag, 30 Tage Urlaub, Verkürzt... Mehr Infos >>

Bilanzbuchhalter (m/w/d)
Flossbach von Storch zählt heute zu den größten unabhängigen Vermögensverwaltern in Europa. Mit mehr als 400 Mitarbeitenden betreuen wir rund 70 Mrd. Euro für private und institutionelle Kunden. Seit der Gründung im Jahr 1998 stehen wir für erstklassiges Investmentmanagement mit einem fundamental... Mehr Infos >>

Produktionscontroller (m/w/d)
GOLDBECK realisiert zukunftsweisende Immobilien in Europa. Wir verstehen Gebäude als Produkte und bieten alle Leistungen aus einer Hand: vom Design über den Bau bis zu Services im Betrieb. Aktuell beschäftigt unser Familienunternehmen mehr als 13.000 Mitarbeitende an über 100 Standorten bei einer... Mehr Infos >>

Senior Controller*in (w/m/div)
Du arbeitest gerne authentisch auf Augenhöhe von Mensch zu Mensch? Dann komm zu uns! Wir, die Sparda-Bank Berlin mit ca. 800 Kolleg*innen, sind als Genossenschaftsbank im und für den Osten von Deutschland tätig. Für unsere 460.000 Privatkund*innen arbeiten wir alle täglich daran positive Kundener... Mehr Infos >>

Controller (M/W/D) in Vollzeit - Schwerpunkt Abteilungscontrolling & Reporting
Wir sind immer auf der Suche nach engagierten Talenten, die unsere dynamische Organisation verstärken. Mit einem kollegialen, kooperativen und innovativen Arbeitsumfeld sowie guten Entwicklungsmöglichkeiten ist dies die perfekte Gelegenheit für alle, die mit Leidenschaft etwas im Gesundheitswesen... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Folgen Sie uns!

panthermedia_B90564160_patronestaff_310px.jpg

Controlling-Portal auf:
Facebook >> und  Linkedin >>

Veranstaltungs-Tipp

it-kurse-excel-und-controlling-bei-pc-college.png
Sie sind Controller und wollen Ihre Excel oder Power-BI Kenntnisse verbessern? Dann sind unsere Excel /Power-BI Schulungen genau das Richtige für Sie! Lernen Sie, wie Sie Daten effizient analysieren, visualisieren und präsentieren können. Nutzen Sie die Vorteile von Pivot-Tabellen, Formeln, Makros und mehr. Melden Sie sich jetzt an und werden Sie zum Excel oder Power-BI Profi!  Mehr Infos >>  

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.

Kostenverfolgung Bauprojekte

Kostenverfolgung-Bauprojekte.jpg
Mit diesem einfachen Excel-Tool lässt sich die Kostenverfolgung für Bauprojekte leicht gestalten. Sie pflegen separate Listen für das Budget, Hauptaufträge, Nachträge, erwartete Kosten und Rechnungen und bekommen diese Kosten in einer Übersicht auf einem separaten Blatt nach Vergabeeinheiten und Kostengruppen zusammengefasst.

Jetzt hier für 20,- EUR downloaden >>

Excel-Tools für Controller!

Diagramme_Charts_pm_chormail@hotmail-com_B347361660_400x300.jpg

Über 500 Vorlagen direkt zum Download. Verschaffen Sie sich einen Überblick >>

Software-Tipps

Lucanet_logo.jpg
LucaNet.Financial Consolidation ist die Software für eine prüfungssichere Konsolidierung, die alle Funktionen für die Erstellung eines legalen Konzernabschlusses nach unterschiedlichen Rechnungslegungsstandards bietet.
Mehr Informationen >>

jedox-logo-250px.jpg
Jedox wird für Planung, Budgetierung, Analyse und Management-Reporting eingesetzt. Dank Excel-naher Benutzeroberfläche und ausgefeilter Dashboard- und Reporting-Funktionen genießt die Lösung eine hohe Akzeptanz im gesamten Unternehmen. Mehr Informationen >>

Weitere Controlling-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Projekt Toolbox

Bild Projekt Toolbox.png
Die Projekt-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich im Projektmanagement bewährt haben. Ideal für Projektleiter und Mitarbeiter aus dem Projektmanagement.
Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

PantherMedia_Wavebreakmedia_ltd_400x289.jpg
Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Premium-Inhalte

Als Premium-Mitglied erhalten Sie Zugriff auf ausgewählte sonst kostenpflichtige Fachbeiträge und Video-Kurse für Premium-Mitglieder inklusive (über 400 Beiträge allein auf Controlling-Portal.de + Premiuminhalte auf Rechnungswesen-Portal.de).

Beispiele:

- Serie zum Berichtswesen in Unternehmen
- Kundenwertanalyse – Wie profitabel ist ein Kunde?
- Potenzialanalyse mit Excel
- Unsere amüsante Glosse: Neulich im Golfclub
- Kostenmanagement in der Logistik
- Dashboards im Kostenmanagement
- Von Total Cost of Ownership (TCO) zu TCOplus
- KLR - Aus der Praxis für die Praxis

Die Gesamtliste an Premium-Fachbeiträgen können Sie hier einsehen >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>