![Die EU-Taxonomie-Verordnung – vier Jahre Berichterstattung – ein Vergleich]()
Auch wenn sich durch das Omnibus-Verfahren der EU Kommission zur
Nachhaltigkeitsberichterstattung u.a. einiges für die
EU-Taxonomie-Verordnung geändert hat: Es liegen nun bereits vier Berichtsjahre mit konkreten Zahlen über taxonomiekonforme (soll heißen nachhaltige) Wirtschaftsaktivitäten vor. Das scheint Anlass genug zu sein, einmal auf die Zahlen zu schauen und womöglich Erkenntnisse daraus abzuleiten: Was sagen die veröffentlichten KPIs über die Nachhaltigkeit verschiedener Wirtschaftsaktivitäten aus, was lässt sich aus ihnen nicht ablesen? Gibt es Branchenähnlichkeiten, gibt es zeitliche Entwicklungen, die auffällig oder zumindest interessant sind? Das soll in diesem Beitrag durch einen Vergleich anhand von drei Branchen und sieben Unternehmen und deren Veröffentlichungen zur EU-Taxonomie beispielhaft beleuchtet werden.
1. Kurze Erläuterung zur EU-Taxonomie-Verordnung
Die Funktionsweise der Berichterstattung von Nicht-Finanz-Unternehmen [1] nach der EU-Taxonomie-Verordnung wurde in dem Beitrag „
Die EU-Taxonomie“ an dieser Stelle [2] bereits näher erläutert. Demnach müssen die berichtspflichtigen Nicht-Finanz-Unternehmen insbesondere
drei Kennzahlen veröffentlichen:
- Anteil des taxonomiekonformen Umsatzes am Gesamtumsatz
- Anteil der taxonomiekonformen Investitionsausgaben an den gesamten Investitionsausgaben (CapEx)
- Anteil der taxonomiekonformen Betriebsausgaben (OpEx) an einem vorgeschriebenen Ausschnitt aus den gesamten Betriebsausgaben
Die Untersuchung der letzten
Kennzahl (OpEx) wird in diesem Beitrag vernachlässigt, da sie 1. schwierig(er) zu ermitteln ist, 2. wenig(er) aussagekräftig ist und 3. demnächst möglicherweise durch die neu eröffnete Möglichkeit der Kategorisierung als „nicht wesentlich“ bei vielen Unternehmen aus der Berichterstattung herausfallen könnte.
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Ein hoher Wert beim
taxonomiekonformen Umsatzanteil eines Unternehmens weist darauf hin, dass das Unternehmen bereits jetzt nachhaltig agiert. Ein hoher
Investitionsausgabenanteil weist darauf hin, dass das Unternehmen sich auch für die Zukunft (neu oder weiterhin) nachhaltig aufstellt.
Im Zeitablauf ist nicht zwingend zu erwarten, dass die Anteile Schritt für Schritt immer größer werden. Ein
Anstieg im Zeitablauf kann zwar bedeuten, dass das Unternehmen tatsächlich nachhaltiger agiert, während ein Absinken das Gegenteil bedeuten kann. Ein Anstieg könnte aber auch damit zusammenhängen, dass von einem Jahr zum nächsten mehr Wirtschaftsaktivitäten des Unternehmens in den Katalog der taxonomiefähigen Wirtschaftsaktivitäten aufgenommen wurden und daher ab diesem Zeitpunkt überhaupt erst auf Taxonomiekonformität geprüft werden können.
Ein
Rückgang kann dem entsprechend auch damit zusammenhängen, dass gewisse Wirtschaftsaktivitäten, die zuvor als taxonomiefähig eingestuft wurden, dies nun nicht mehr sind. Ein Beispiel dafür stellt die Wirtschaftsaktivität „Herstellung CO2-armer Verkehrstechnologien“ dar. Bis 31.12.2025 zählten dazu nicht nur Elektrofahrzeuge, sondern auch hybride Fahrzeuge, sofern sie weniger als 50g CO2 pro km ausstießen. Letztere zählen seit 01.01.2026 aber nicht mehr dazu. Ein Unternehmen, das einen hohen Umsatzanteil aus diesem Produktionsbereich generierte, verliert somit von einem Jahr auf das nächste auch den entsprechenden taxonomiekonformen Umsatzanteil.
Gegen diese scheinbare Inkonsistenz ist nicht grundsätzlich etwas einzuwenden. Es bedeutet ja nur, dass die Anforderungen für die Bewertung als „nachhaltig“ = taxonomiekonform durchaus von Jahr zu Jahr höher werden (können) und die Unternehmen sich nicht auf ihren einmal erreichten taxonomiekonformen Umsatzanteilen „ausruhen“ können.
Im Folgenden wird zunächst die
deutsche Automobilbranche betrachtet und anhand der beiden KPIs taxonomiekonformer Umsatzanteil und taxonomiekonformer Investitionsausgabenanteil über die
Jahre 2022 bis 2025 miteinander verglichen.
2. Vergleich der drei Automobilhersteller BMW, VW und Mercedes
Zunächst ist festzuhalten, welche Wirtschaftsaktivitäten bei Automobilherstellern überhaupt taxonomiefähig, also
auf Taxonomiekonformität prüfbar sind, von denen also erwartet werden kann, dass sie möglicherweise einen positiven Beitrag zu einem der sechs Umweltziele [3] leisten können. BMW hat in seinem Lagebericht 2025 unter dem Kapitel EU-Taxonomie die folgenden Wirtschaftsaktivitäten als taxonomiefähig angegeben:
- Herstellung von CO2-armen Verkehrstechnologien
- Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen
- Verkauf von Gebrauchtwaren.
VW gibt neben der Herstellung von CO2-armen Verkehrstechnologien außerdem die Herstellung von Automobil- und Mobilitätskomponenten an, Mercedes hingegen zusätzlich das Leasing und die Finanzierung CO2-armer PKW, Vans und Nutzfahrzeuge sowie Ladeinfrastruktur.
Für BMW und VW konnte nach Prüfung auf Taxonomiekonformität nur die Herstellung von CO2-armen Verkehrstechnologien als nachhaltig festgestellt werden, für BMW zusätzlich (aber nur in sehr geringem Umfang) die Beförderung mit Motorrädern, PKW und leichten Nutzfahrzeugen. Die Entwicklung der beiden KPIs für die drei Unternehmen über die vier Jahre ist in der folgenden Tabelle dargestellt.
Im Zeitablauf lässt sich folgende Entwicklung feststellen: Der
taxonomiekonforme Umsatzanteil bei BMW konnte von 2022 auf 2025 um 27% gesteigert werden, bei VW um 22% und bei Mercedes um 40%, wobei dies bei allen drei Unternehmen nicht durch eine regelmäßige jährliche Steigerung erzielt wurde, sondern es kam zwischendurch auch zu Absenkungen der Umsatzanteile.
Beim
Investitionsausgabenanteil konnte BMW von 2022 bis 2025 insgesamt eine Steigerung um 19% erzielen, während der Anteil bei VW sogar um 3% zurückgegangen ist; Mercedes konnte hingegen eine Steigerung von 32% erzielen. Insgesamt liegt der Wert des Investitionsausgabenanteils bei VW im Vergleich zu den anderen beiden Unternehmen trotzdem am höchsten. Beim Umsatzanteil liegen BMW und Mercedes gleichauf, aber höher als VW. Für alle drei Unternehmen sind die taxonomiekonformen Umsatzanteile mit 11 bis 14% im Jahr 2025 aber dennoch relativ niedrig und auch eine Zukunftsorientierung in Richtung Nachhaltigkeit ist bei allen drei Unternehmen anhand der Investitionsausgabenanteile von 25% bis 34% im Jahr 2025 zumindest nicht sehr deutlich erkennbar.
3. Vergleich der zwei Energieversorger RWE und EnBW
Was die nachhaltige Zukunftsausrichtung angeht, sieht es bei den beiden untersuchten Energieversorgern anders (besser) aus als bei den Automobilherstellern. Dabei hat RWE die folgenden
Wirtschaftsaktivitäten als taxonomiefähig identifiziert:
- Stromerzeugung
- mittels Photovoltaiktechnologie
- aus Windkraft
- aus Wasserkraft
- aus Bioenergie
- Speicherung von Strom
- Herstellung von Biogas, Biokraftstoff und flüssigen Biobrennstoffen, Kraft-Wärme-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen, Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung mit Bioenergie und die Stromerzeugung aus Erdgas.
EnBW hat für sich zusätzlich zu den oben angegebenen taxonomiefähigen Wirtschaftsaktivitäten die folgenden weiteren identifiziert:
- Übertragung und Verteilung von Elektrizität
- Fernleitungs- und Verteilernetze für erneuerbare und CO2-arme Gase
- Fernwärme-/Fernkälteverteilung
- Elektrizitätserzeugung aus fossilen gasförmigen Brennstoffen
- hocheffiziente Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen
- Bau, Erweiterung und Betrieb von Systemen der Wassergewinnung, -behandlung und -versorgung sowie
- Infrastruktur für einen CO2-armen Straßenverkehr und öffentlichen Verkehr (E-Lade-Infrastruktur)
Laut eigener Aussage von RWE erfüllt die
Stromerzeugung aus Erdgas noch nicht die Kriterien zur Taxonomiekonformität. Tatsächlich gab es 2022 eine Diskussion darüber, ob Gas (und Kernkraft) überhaupt als taxonomiefähig eingestuft werden sollten. Das wurde zwar (aus politischen Gründen) positiv entschieden, aber damit gelten diese beiden Aktivitäten nicht automatisch als nachhaltig, auch wenn das in der Presse teilweise so formuliert wurde.
Für die positive Entscheidung auf Taxonomiekonformität (Nachhaltigkeit) müssen hingegen weiterhin starke Kriterien erfüllt werden, z.B. die Anforderung, dass ab dem Jahr 2036
nur noch erneuerbare oder CO2-arme Gase genutzt werden dürfen. Auch die Aktivitäten im Zusammenhang mit Bioenergie entsprechen laut eigener Aussage von RWE noch nicht den Kriterien zur Erfüllung der Taxonomiekonformität. Gar nicht erst taxonomiefähig ist erwartungsgemäß vor allem die Stromerzeugung aus Kohle.
In der folgenden Tabelle sind die
KPIs für die beiden Energieversorger von 2022 bis 2025 dargestellt.
Sowohl was den taxonomiekonformen Umsatzanteil angeht, als auch und vor allem, was den Investitionsausgabenanteil angeht, liegt die
Energiebranche deutlich über den Werten der Automobilbranche. Vor allem der Investitionsausgabenanteil lag bereits 2022 schon sehr deutlich über den Werten in der Automobilbranche und bewegt sich bei RWE bereits in Richtung 100%.
Des weiteren kann man feststellen, dass bei beiden Unternehmen im Zeitablauf eine
durchgängige Steigerung der taxonomiekonformen Anteile festzustellen ist, das gilt für beide KPIs. Die hohen Investitionen in eine nachhaltige Energieerzeugung müssten sich dann zukünftig auch in einer deutlichen Erhöhung der Umsatzanteile auswirken. Wie schnell und wie stark diese Steigerung ausfällt, hängt allerdings stark davon ab, inwieweit weiterhin fossile Brennstoffe nachgefragt und zur Verfügung gestellt werden. Werden z.B. auch weiterhin neu eingebaute Heizungen mit Öl und Gas betrieben, kann sich die Umstellung hinauszögern.
4. Vergleich der zwei Pharma-/Chemieunternehmen BASF und Bayer
Zusätzlich zu den Automobilherstellern und den Energieversorgern wurden zwei Pharmaunternehmen betrachtet, weil es sich hier um eine Branche handelt, der es offenbar schwerfällt, überhaupt einen positiven Beitrag zu einem der sechs Umweltziele nachzuweisen.
BASF weist die Herstellung der im Folgenden aufgelisteten Produkte als seine
taxonomiefähigen Wirtschaftsaktivitäten aus:
- Batterien
- energieeffiziente Gebäudeausrüstungen
- Wasserstoff
- Soda
- Chlor
- organische Grundstoffen und Chemikalien
- wasserfreies Ammoniak
- Salpetersäure
- Kunststoffe in Primärformen
- pharmazeutische Wirkstoffe (seit 2023)
Während BASF die Taxonomiefähigkeit der genannten Wirtschaftsaktivitäten unter das Umweltziel Klimaschutz einordnet, gibt Bayer ausschließlich die Herstellung von Arzneimitteln als taxonomiefähige Wirtschaftsaktivität an und ordnet diese dem Umweltziel
Vermeidung von Umweltverschmutzung zu.
Bei den Pharmaunternehmen ist eine weitere Besonderheit gegenüber den anderen beiden Branchen festzustellen, und zwar, dass sie zwar in relevanter Größenordnung taxonomiefähige Wirtschaftsaktivitäten ausweisen, diese aber nur in extrem geringem Umfang oder gar nicht taxonomiekonform sind. Das zeigen die KPIs in der folgenden Tabelle deutlich.
In der Tabelle wurde für das Jahr 2025 sowohl der
Anteil taxonomiefähiger Wirtschaftsaktivitäten, als auch der Anteil der taxonomiekonformen Umsätze und Investitionsausgaben ausgewiesen, damit deutlich wird, dass der potenziell taxonomiekonforme Anteil der Aktivitäten zwar eine relevante Größenordnung hat, und zwar 12,7% (Umsatzanteil) und 18,8% (Investitionsausgabenanteil) für BASF und 39,4% bzw. 8,9% für Bayer. Bayer weist davon aber 0% als taxonomiekonform aus, BASF sehr niedrige 1,5% bzw. 0,5%.
Solche niedrigen Werte wären anders zu beurteilen, wenn bereits der taxonomiefähige Anteil nahe bei 0 läge, weil dann die Wirtschaftsaktivitäten der Unternehmen nicht einmal als potenziell nachhaltig eingestuft wären. Das würde dann allerdings im Sinne der Nachhaltigkeit das komplette Geschäftsmodell in Frage stellen. So aber geht es offensichtlich „nur“ darum, dass trotz grundsätzlicher Taxonomiefähigkeit
kein (kaum ein) positiver Beitrag zum Klimaschutz oder zur Vermeidung von Umweltverschmutzung geleistet wird, obwohl dies möglich wäre.
Während der taxonomiekonforme Umsatzanteil bei BASF von 0,4% im Jahr 2022 auf immerhin 1,5% im Jahr 2025 angestiegen ist, ist der Investitionsausgabenanteil nach anfänglicher leichter Steigerung 2025 sogar wieder auf die 0,5% des Jahres 2022 zurückgefallen. Bayer dagegen ist bisher offensichtlich gar nicht in der Lage, einen positiven Beitrag zur Vermeidung von Umweltverschmutzung zu leisten.
5. Fazit
Insgesamt kann man aus den Daten der ersten vier Jahre für die betrachteten Unternehmen erkennen, dass es
große Unterschiede in der Einstufung der Nachhaltigkeit verschiedener Wirtschaftsaktivitäten gibt: Während bei den Automobilherstellern eine Steigerung der taxonomiekonformen Umsatzanteile offensichtlich nur durch langfristig größere Investitionen in die E-Automobilität erreichbar sind, scheinen die Energieversorger über ihre Investitionen in erneuerbare Energien bereits auf diesem Weg zu sein. Dass Pharma-/Chemieunternehmen (noch) nicht punkten können, ist vielleicht eine Erkenntnis, die erwartbar war, allerdings in der gezeigten Größenordnung dennoch überraschend.
Auch wenn die Methodik, die die EU-Taxonomie zur Verfügung stellt, für die
Nachhaltigkeitsmessung noch nicht perfekt ist: Der Trend - die Entwicklung der KPIs über die vier Jahre - lässt bereits jetzt Vergleiche zwischen Branchen und auch zwischen verschiedenen Unternehmen innerhalb einer Branche zu.
Also: Mission erfüllt !?
Es wird sicher weitere Jahre und umfangreicher Untersuchungen benötigen, bis sich das System etabliert und weitere sinnvolle Anpassungen durchlaufen hat. Nach weiteren vier Jahren sollte sich neben einem erneuten KPI-Vergleich dann auch die Untersuchung der Frage lohnen, inwieweit die Berichterstattung nach EU-Taxonomie tatsächlich Einfluss auf das Investitionsverhalten hat(te). Denn die Lenkung der Investitionen hin zu nachhaltigen Aktivitäten ist ja die eigentliche Zielsetzung der EU-Taxonomie.
Quellen:
[1] Für Finanzunternehmen sind die zu meldenden KPIs anders gestaltet und schwerer zu interpretieren. Deshalb beschränkt sich dieser Beitrag auf Nicht-Finanz-Unternehmen.
[2]
https://www.controllingportal.de/Fachinfo/Sonstiges/die-eu-taxonomie.html
[3] Dies sind: Klimaschutz, Klimawandelanpassung, nachhaltige Nutzung von Wasserressourcen, Wandel zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung von Verschmutzung sowie Schutz von Ökosystemen und Biodiversität.
letzte Änderung P.D.U.B.
am 15.06.2026
Autor:
Prof. Ursula Binder
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Autor:in
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Frau Prof. Dr. Ursula Binder
Professorin für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Rechnungswesen und Controlling an der TH Köln, vorher kaufmännische Leiterin eines mittelständischen Dienstleistungsunternehmens, Unternehmensberaterin, Seminarleiterin (Inhouse und öffentliche Seminare), Verfasserin von Lernbriefen für das Fernstudium, Autorin: Nachhaltigkeitsberichterstattung in mittelständischen Unternehmen, Haufe 2024, Schnelleinstieg Controlling, 8. Auflage 2023, Die 5 wichtigsten Steuerungsinstrumente für kleine Unternehmen, 1. Auflage 2017, Kennzahlen-Guide für Controller, 1. Auflage 2019.
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