Kostenrechnerische Korrekturen - mit Aufgaben und Lösungen

Günther Wittwer
Kostenrechnerische Korrekturen sind die in der Buchführung erfassten Aufwendungen für jene Positionen, die in der Ergebnisrechnung im Rechnungskreis II als kalkulatorische Kosten (Anders-und Zusatzkosten) ausgewiesen werden.

Auszug aus einer Ergebnistabelle 

KostenrechnerischeKorrekturen_Tab1.png
*1) die Zahlen sind angenommen! Abb.: Wittwer

Erklärung:

Im Rechnungskreis I ist in der Geschäftsbuchführung unter Erfolgsausweis als Aufwendungen die Abschreibung für Maschinen von 50.000 € ausgewiesen. Die Abschreibung für Maschinen orientiert sich in der Geschäftsbuchführung nicht nach der tatsächlichen Abnutzung, sondern vielmehr nach den finanzpolitischen Grundregeln, unterstützt mit der Afa-Tabelle. Die Abschreibung aus der Geschäftsbuchführung wird unter betrieblichen Aufwendungen eingetragen. Der Ausweis der kalkulatorischen Abschreibung für den KLR-Bereich Betriebsergebnis wird unter verrechnete Kosten eingetragen. 

Der Saldo aus kostenrechnerischen Erträgen und kostenrechnerische Aufwendungen ist das Ergebnis der kostenrechnerischen Korrekturen. In der Kosten- und Leistungsrechnung sind durch die kostenrechnerische Korrekturen ausgewiesen:

Kostenrechnerische Korrekturen
Bilanzmäßiger Abschreibungen           Kalkulatorische Abschreibungen         
Gezahlte Fremdkapitalzinsen Kalkulatorische Zinsen
Eingetretener Wagnisse Kalkulatorische Wagnisse
Gezahlte Mietaufwendungen Kalkulatorische Miete

Kalkulatorische Unternehmerlohn


Aufgaben und Lösungen

1. Aufgabe

Am 15. Januar 2014 kaufte Belter GmbH eine Sägemaschine. Die Anschaffungskosten betrugen 32.000 € netto. Nach Einsicht in die Afa-Tabelle zeigt sich eine Nutzungsdauer von 8 Jahre. Ermitteln Sie für die Eintragung in der Ergebnistabelle

  1. die Aufwendungen in € für den Eintrag in der Finanzbuchhaltung/Rechnungskreis I
  2. die kalkulatorische Kosten bei Wiederbeschaffungskosten von 36.000 € und einer tatsächlichen Nutzungsdauer von 6 Jahren.

2. Aufgabe

Für welche Kosten der KLR gibt es keine Aufwendungen in der Finanzbuchhaltung?

3. Aufgabe

Welche Aufwendungen der Finanzbuchführung sind zugleich Kosten in der KLR?

4. Aufgabe

  1. Welche kalkulatorischen Wagnisse sind kein Kostenbestandteil?
  2. Handeln Sie richtig, wenn ein Verlust aus Schadensfällen in den kostenrechnerischen Korrekturen aufgenommen wird?

5. Aufgabe

Richard Salentin, beschäftigt als langjähriger Kalkulator bei der Schmidt GmbH in Gerolstein, hat für die Feststellung der kalkulatorischen Zinsen die folgenden Daten bekanntgegeben:

  1. Abzugskapital Dieser Kapitalposten steht der Schmidt GmbH zinslos zur Verfügung. Hierzu zählen: Anzahlungen von Kunden, Sonstige Verbindlichkeiten, Rückstellungen, Lieferantenkredite, sofern keine Skontierungsmöglichkeit besteht. Saldo: 700.000 €
  2. Anlagevermögen nach kalkulatorischen Restwerte, ohne vermietete Gebäude Saldo: 8.500.000 €
  3. Umlaufvermögen nach kalkulatorischen Mittelwerten, ohne Wertpapiere Saldo: 6.200.000 €

Der kalkulatorische Zinssatz beträgt 5 %. Die bisherigen Zinsaufwendungen aus der Finanzbuchführung betragen 620.000 €.
  1. Ermitteln Sie die kalkulatorischen Zinsen in €.
  2. Zeigen Sie die Auswirkung der kalkulatorischen Zinsen in der Abgrenzungsrechnung unter kostenrechnerischen Korrekturen.

Lösungen:

1. Aufgabe

  1. In der Ergebnistabelle unter Erfolgsbereich der Geschäftsbuchhaltung wird unter Aufwendungen 4.000 € eingetragen. (32.000 € : 8 Jahre)
  2. Die Summe aus dem Erfolgsbereich der Geschäftsbuchhaltung im Rechnungskreis I von 4.000 € wird im Rechnungskreis II unter kostenrechnerische Korrekturen unter betrieblicher Aufwand erfasst. Dagegen unter kostenrechnerische Korrekturen bei verrechnete Korrekturen für den Ausweis im Betriebsergebnis unter Kosten ein Betrag von 6.000 € (Wiederbeschaffungswert: 36.000 € : 6 Jahre)

2. Aufgabe

Es sind die Zusatzkosten. Hier zählt der kalkulatorischer Unternehmer und die kalkulatorische Miete für die betrieblich unentgeltlich genutzten Privaträume.

3. Aufgabe

Es sind die Grundkosten. Dazu zählt z.B. der Rohstoffaufwand, die Personalaufwendungen etc.

4. Aufgabe

  1. Das allgemeine Unternehmensrisiko, z.B. Beschäftigungsrückgang, technischer Fortschritt ist kein Kostenbestandteil. Diese Position ist mit dem Betriebsgewinn abgegolten.
  2. Der Verlust aus Schadensfällen wird als Aufwand in der Gesamtergebnisrechnung in der Finanzbuchhaltung erfasst. Diese Position ist aus Gründen der zeitlich unregelmäßigen Form und im Zusammenhang in einer unterschiedlichen Höhe für die Kostenrechnung ungeeignet.

5. Aufgabe

a. Anlagevermögen 8.500.000 € + Umlaufvermögen 6.200.000 €
  = Betriebsnotwendiges Vermögen 14.700.000

- Abzugskapital 700.000 €

= Betriebsnotwendiges Kapital 14.000.000 €

Die kalkulatorischen Zinsen für das Jahr betragen 700.000 €.

b. Hier werden die Zinsaufwendungen aus der Finanzbuchführung mit den verrechneten kalkulatorischen Zinsen gegenübergestellt.

Kostenrechnerische Korrekturen: 
Betriebliche Aufwendungen     Verrechnete Kosten

620.000 € 700.000 € -> KLR unter Kosten
Summe 620.000 € 700.000 €
Saldo 80.000 €

700.000 € 700.000 €


Es zeigt sich ein neutraler Gewinn von 80.000 €.




letzte Änderung W.V.R. am 31.03.2023
Autor:  Günther Wittwer
Bild:  panthermedia.net / ginasanders

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