![Kalkulation von Stundensätzen]()
Überwiegend die Handwerksbetriebe und Dienstleistungsunternehmen kalkulieren ihre Aufträge im Rahmen einer Kalkulation mit Stundenverrechnungssätzen. Eine Kalkulation des Stundenverrechnungssatzes kann in den folgenden Arbeitsschritten erfolgen:
- Feststellung der zukünftigen wahrscheinlichen produktiven Arbeitsstunden
- Ermittlung der Lohnsummen und der deckenden Gemeinkosten
- Berechnung des neuen Gemeinkostenzuschlagssatzes
- Aufstellung einer Kalkulation mit Feststellung des neuen Stundenverrechnungs-satzes unter Berücksichtigung eines Gewinn- und Risikoaufschlages.
Aus der nachfolgenden Aufgabe werden Sie diese Einzelheiten erkennen.
2. Feststellung der wahrscheinlichen produktiven Stunden (Sollberechnung)
Der erste Schritt ist die Eintragung der Kalendertage des Berichtsjahres. Danach folgt die Eintragung der Samstage und Sonntage. Aus der Subtraktion der Kalendertage und Samstage und Sonntage ergeben sich die wahrscheinlichen Wochentage. Die wahrscheinlichen Arbeitstage ergeben sich aus der Subtraktion der wahrscheinlichen Wochentage und Feiertage. Für die Ermittlung der wahrscheinlichen Anwesenheitstage sind die Tage für Urlaub, wegen Krankheit, Schulungen in dieser Fallstudie abzuziehen. Nach Angabe des prozentualen Anteils für die unproduktive Arbeitszeit erfolgt die Teilung der möglichen produktiven und unproduktiven Tage.
Allgemeine Feststellung
*1) Es gilt ein 6%iger Anteil der produktiven Beschäftigten für die unproduktive Anwesenheit.
Unter Aufnahme von mehr Schulungsmaßnahmen wird der technische Leiter eine wahrscheinliche unproduktive Anwesenheit im Durchschnitt von 208 Tage und wahrscheinliche produktive Tage von 43 Tage erreichen.
Die drei technischen Auszubildenden werden in der Planung (Sollrechnung) 790 produktive Stunden und durch ihre vielfachen internen und externen Schulungsmaßnahmen 5.100 unproduktive Stunden erreichen.
Der durchschnittliche Stundenlohn für die vier Mitarbeiter in der Produktion beträgt 16,50 €, für den technischen Leiter 18,20 € und für die technischen Auszubildenden wird für eine produktive Lohnsumme von 2.200 € und unproduktive Lohnsumme von 12.900 € festgestellt.
Die sonstige Gemeinkosten betragen 240.000 €. Es wird mit einer Kostensteigerung von 5,5 % gerechnet und kalkuliert. Der Gewinn-und Risikozuschlagssatz beträgt 7 %.
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3. Gesamtaufstellung der Stunden von den einzelnen Mitarbeiter
Berechnungen
Produktion:
Produktive Stunden
4 Mitarbeiter x 1.462,5 Stunden = 5.850 Stunden
Unproduktive Stunden
4 Mitarbeiter x 495 Stunden = 1.980 Stunden
Technischer Leiter:
Produktive Stunden
43 Tage x 7,5 Stunden = 322,50 Stunden
Unproduktive Stunden
208 Tage x 7,5 Stunden = 1.560 Stunden
4. Lohnsummen der einzelnen Mitarbeiter
Berechnungen
Produktion:
Produktiver Stundenlohn
5.850 Stunden x 16,50 € = 96.525 €
Unproduktiver Stundenlohn
1.980 Stunden x 16,50 € = 32.670 €
Technischer Leiter:
Produktiver Stundenlohn
322,50 Stunden x 18,20 € = 5.869,50 €
Unproduktiver Stundenlohn
1.560 Stunden x 18,20 € = 28.392 €
Allgemeine Formel
Formel für die Berechnung
6. Planberechnung der Gemeinkosten
Info
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Gemeinkosten
Zu den Gemeinkosten in einem Unternehmen können zählen:
- Gebuchte Aufwendungen aus dem externen Rechnungswesen, gleichzeitig die Grundkosten für die Kosten-und Leistungsrechnung
Personalkosten, Miete, Pacht, Energiekosten, Verwaltungskosten (Büro- material, Telekommunikationskosten, Beitrage, Gebühren etc.), Fuhrpark- kosten (Benzin, Reparaturen, Kfz.-Steuer und Versicherungen), Vertriebs- kosten (Werbung, Provision an Vertreter), Zinsaufwendungen für die Aufnahme von betrieblichen Darlehen.
- Kalkulatorische Kosten, z.B. Kalkulatorische Abschreibungen, Kalkulatorische Miete, Kalkulatorische Wagnisse, kalkulatorischer Unternehmerlohn, kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung.
Die kalkulatorische Kosten dürfen im externen Rechnungswesen (geführte Buchhaltung in einem Unternehmen) nicht erfasst werden.
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7. Neuer Gemeinkostenzuschlagssatz
Allgemeine Formel
8. Stundenverrechnungssatz - Allgemeine Formel
Fertigungsstundensatz / Produktionslohn
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+ Gemeinkostenzuschlagssatz in Prozent
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= Selbstkostenverrechnungssatz
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+ Risiko-und Gewinnzuschlagssatz in Prozent
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= Netto-Stundenverrechnungssatz
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+ Regelsteuersatz (vielfach 19 % Umsatzsteuer)
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= Brutto-Stundenverrechnungssatz
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Für die Ermittlung der Selbstkosten werden auf dem Produktionslohn die Gemeinkosten in Prozent aufgeschlagen. Für die Feststellung des Netto-Stundenverrechnungssatzes wird ein Risiko-und Gewinnzuschlagssatz aufgeschlagen.
Produktionslohn
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15,02 €
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+ 312,79 % Gemeinkostenzuschlagssatz
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46,98 €
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Planrechnung / Selbstkosten
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62,00 €
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+ 7 % Gewinn
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4,34 €
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Netto Stundenverrechnungssatz
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66,34 €
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+ 19 % Umsatzsteuer
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12,60 € *2)
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= Brutto Stundenverrechnungssatz
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78,94 €
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*2) Als durchlaufender Posten deklariert. Die erhaltene Umsatzsteuer ist an das Finanzamt abzuführen.
letzte Änderung W.V.R. am 19.09.2019
Autor(en):
Günther Wittwer
Bild:
panthermedia.net / Phovoi R.
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23.10.2015 15:50:44 - Gast
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