1. Problem
Hersteller von teuren Produkten versuchen häufig, ihre hohen Preise mit guten Restwerten zu rechtfertigen. So ist es im Automarkt üblich, die Preisunterschiede weg zu argumentieren, weil der Mehrpreis ja am Ende wieder hereinkommen würde. Dies kann aber eine riskante Wette sein wie der Dieselskandal gezeigt hat. Die Restwerte, die erst in vielen Jahren realisiert werden können, sind mit großer Unsicherheit behaftet. Dies gilt selbst für Produkte mit ziemlich stabilen Preisen, die man bei Fahrzeugen beobachten kann. Noch problematischer aber sind Restwertbetrachtungen, wenn bereits die Neupreise fallen und wenn Aufarbeitungskosten anfallen. Für die verschiedenen Fälle wird berechnet, welchen Bedeutung die Restwerte noch aufweisen, wenn sie korrekt berechnet werden.
2. Restwertbedeutung bei stabilen Preisen
Hohe Restwerte sind für den Käufer im ersten Schritt zunächst einmal vorteilhaft, weil sie im Falle des Verkaufes für einen Geldzufluss sorgen. In der Investitionsrechnung werden Restwerte daher am Ende des Planungszeitraum berücksichtigt (vgl. z. B. Hoberg (2015), S. 1337 ff., wo auch der Fall negativer Restwerte analysiert wird). Ein Problem positiver Restwerte besteht darin, dass der Geldzufluss erst am Ende der Nutzungsdauer erfolgt, so dass der Kaufpreis während der Nutzung zunächst vollständig finanziert werden muss.
Wenn Kaufpreis und Restwert zusammen analysiert werden sollen, ist das nur zulässig, wenn ein einheitlicher Vergleichszeitpunkt zur Anwendung kommt. Wird er auf den Startzeitpunkt t=0 gelegt, so muss der Restwert entsprechend abgezinst werden. Angenommen sei ein Zinssatz von 5% und eine Erstlaufzeit von 8 Jahren. Im ersten Fall (Premiumfahrzeug) des folgenden Beispiels wird ein Restwert von 10.000 €
8 prognostiziert, der barwertmäßig aber nur noch 10.000 €
8 / (1,05
8 €
8 / €
0) = 6768 €
0 wert ist. Für die Einheiten wird eine neue Schreibweise eingesetzt, bei welcher der Zeitindex in der Währung sofort zeigt, auf welchen Zeitpunkt der Betrag bezogen ist (vgl. zu dieser Schreibweise Hoberg (2018), S. 468 ff.). Im Beispiel sind die Daten für 3 unterschiedliche Fahrzeugtypen aufgeführt:
Abb. 1: Vorteilhaftigkeit von Fahrzeugen bei Restwertberücksichtigung
Durch die Abzinsung wird der Restwert auf den Startzeitpunkt t=0 bezogen. Erst jetzt kann er mit dem Nettopreis verrechnet werden, was für das Premiumfahrzeug eine Barwertsumme BWS von 33.232 €
0 ergibt. Das Standardfahrzeug und der neue Marktteilnehmer weisen schlechtere Restwertprognosen auf, aber dadurch, dass die Restwerte abgezinst werden, ist ihr Einfluss zum Startzeitpunkt deutlich geringer. Die Barwertsummen weisen deutlich geringere Summen auf. Das Restwertargument ist also nicht sehr stichhaltig. Dazu darf nicht vergessen werden, dass der Restwert der Unsicherheit unterliegt.
Marktänderungen können dazu führen, dass die Produkte dramatisch an Wert verlieren. Wenn Stuttgart jetzt wirklich Euro 5 Diesel aussperrt, kann dies als extremes Beispiel gelten. Dies würde gerade die Restwerte der Premiumfahrzeuge treffen. Bei technischen Produkten muss zusätzlich beachtet werden, dass die Neupreise häufig fallen und somit auch die Obergrenze der Restwerte nach unten ziehen. Dies wird im nächsten Absatz analysiert.
(7 Seiten)
Letzte Änderung W.V.R am 31.07.2020
Autor(en):
Dr. Peter Hoberg
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