Schon die Vertreter der organischen Richtung der Betriebswirtschaft haben das Unternehmen mit dem lebenden Organismus verglichen. Auch Unternehmen können erkranken und wieder gesunden. Ist eine Krise eingetreten, braucht es einen konzertierten Kraftakt, um Sanierungsfähigkeit und -würdigkeit sicherzustellen. Effektives Sanieren einer Organisation bedeutet, ihr Immunsystem zu stärken, auf Widerstandsfähigkeit zu achten und nachhaltige Prävention zu betreiben, damit sich eine Krise nicht wiederholt. Es geht dabei um finanzwirtschaftliche Sanierung und um strategische Fundamental-Kritik.
Unter
Sanierung wird in der Betriebswirtschaft die Rettung eines in Krise befindlichen Unternehmens verstanden, die eine Vielzahl außergewöhnlicher Maßnahmen zur Uraschenbehebung erfordert (vgl. Krystek und Moldenhauer 2007, S. 140). Es geht um ein Bündel von Maßnahmen zur nachhaltigen Beseitigung existenzgefährdender wirtschaftlicher Schwächen und zur Wiederherstellung der vollen Leistungsfähigkeit eines Unternehmens durch Beseitigung bzw. das Management der größten und drängendsten Risiken (vgl. Feldbauer-Durstmüller und Binder 2007, S. 149).
Krise
Krise ist der Bruch einer bis dato kontinuierlichen Entwicklung; sie stellt den Wende- bzw. Höhepunkt einer
gefährlichen Entwicklung dar. Unter (Unternehmens-)Krise verstehen wir ungeplante bzw. außergewöhnliche Ereignisse bzw. Prozesse, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden. Außergewöhnlich meint dabei die existenzielle Bedrohung, also das Risiko, dass das Unternehmen rechtlich und faktisch nicht überlebt.
Damit der Fortbestand („
Going Concern“) möglich wird, braucht es in einer Krise als außergewöhnliches Phänomen im Lebenszyklus eines Unternehmens auch außergewöhnliche Maßnahmen seitens der Führung, eben Sanierungs-, Turnaround- oder Restrukturierungsmaßnahmen (vgl. Grünbichler 2020, S. 21).
Das eigentliche Problem für Unternehmen bzw. Unternehmer ist, dass die Krise die
Grenze der Belastbarkeit des sozialen Systems Unternehmen bzw. der Akteure zu überschreiten droht bzw. bereits überschritten hat. Eine Krise beeinträchtigt – vergleichbar einer Sogwirkung – aber auch Interessen Dritter (Stakeholder), wie vor allem Gesellschafter, Kunden, Gläubiger und Staat.
Letzte Änderung W.V.R am 21.04.2021
Autor(en):
Dr. Helmut Siller