Der englische Begriff Controlling Corruption wurde im Jahre 1988 erstmalig von Klitgaard verwendet (vgl. Klitgaard, 1998, S. 23 f.). Im deutschsprachigen Raum forderte Schaupensteiner erstmalig 1994 ein gezieltes Korruptionscontrolling zur Korruptionsbekämpfung (vgl. Schaupensteiner, 1994, S. 520).
Im Jahre 2006 entwickelte Stierle im Rahmen einer Forschungsarbeit an der Bergischen Universität Wuppertal auf der formalen Grundlage der Agency-Theory ein Korruptionscontrollingmodell mit den Akteuren Prinzipal, Agent und Klient. Dieses Modell wurde mit seinem Prämissen, Grundbeziehungen und Elementen sowie den Zielen, Verhaltensnormen und Verhaltensweisen der Akteure in öffentlichen und privaten Unternehmen beschrieben. Die Beziehungen zwischen den Akteuren im Grundmodell werden in der Abbildung dargestellt.
Auf Grund dieses Modells konnte der folgende deutsche Begriff entwickelt werden (vgl. Stierle, 2006, S. 209): Korruptionscontrolling ist die planmäßige und systematische Minimierung von korruptionsbedingten Risiken/Schäden durch den Prinzipal bzw. die externen/internen Prüfungs- und Kontrollorgane des öffentlichen/privaten Unternehmens durch die Implementierung eines Frühwarnsystems, die Steuerung der Aufbau- und Ablauforganisation sowie die Steuerung der Mitarbeiter und Kunden/Lieferanten.
Korruptive Handlungen der Agenten und Klienten können im Unternehmen zu materiellen oder immateriellen Schäden führen. Auf Grund juristischer Regelungen (z. B. § 91 Abs. 2 AktG, § 130 OWiG) ist die Unternehmensleitung – der Prinzipal – zur Minimierung von korruptionsbedingten Risiken/Schäden zur Einführung eines Frühwarnsystems und eines wirksamen Korruptionscontrollings verpflichtet.
Die Umsetzung dieser Aufgabe delegiert der Vorstand in größeren Unternehmen auf den Korruptionscontroller sowie weitere externe und interne Prüf- und Steuerungsorgane. Bei den externen Prüf- und Steuerungsorganen handelt es sich hauptsächlich um die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, Rechtsanwaltskanzleien, Steuerberater sowie spezialisierte Unternehmensberater. Interne Prüf- und Steuerungsorgane sind beispielsweise die Organisationseinheiten Innenrevision, Controlling, Organisationsentwicklung, Einkauf, Personalwirtschaft, Finanz- und Versicherungsmanagement sowie die Rechtsabteilung und der Pressesprecher.
Frühwarnsysteme sollen die Veränderungen des Unternehmens und der Umwelt, die Korruptionsgefahren für die Unternehmung bedeuten, frühzeitig ankündigen, so dass Maßnahmen zur Abwendung der Ereignisse möglich sind (vgl. Rieser, 1980, S. 29). Der Korruptionscontroller sollte im Rahmen der durchgeführten Risiko- und Schwachstellenanalyse festlegen, welche Bereiche innerhalb und außerhalb des Unternehmens eine mögliche Bedrohung sein können und beobachtet werden sollten. [...]
erschienen in Controlling, Heft 12/2007
Download des vollständigen Beitrages:
Korruptionscontrolling.pdf
letzte Änderung J.S. am 13.04.2018
Autor(en):
Dr. Jürgen Stierle
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Der Autor:
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Dr. Jürgen Stierle
Als Diplom-Kaufmann leitet er seit 1996 als Geschäftsführer das Trainings-und Beratungsunternehmen Stierle-Consulting und führt mit seinem Team u.a. Seminare, Coaching und Projekte in den Bereichen Gesundheitscontrolling, Korruptionscontrolling, Compliance, Unternehmensführung, Personalmanagement und Verkauf in öffentlichen und privaten Unternehmen durch. Er promovierte im Jahr 2005 an der bergischen Universität Wuppertal mit dem Thema „Korruptionscontrolling in öffentlichen und privaten Unternehmen“. Seit 2007 motiviert und fördert er als Lehrbeauftragter die Studenten verschied. Hochschulen.
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