Wochenendpendler unterstützt der Staat nicht nur bei den Kosten für die Doppelte Haushaltsführung, sondern auch bei regelmäßigen Familienheimfahrten. Doch so umfangreich wie die Doppelte Haushaltsführung hat der Fiskus auch die steuerliche Bewertung der Familienheimfahrten geregelt. Was Familienheimfahrer wissen sollten, hat die Redaktion von Rechnungswesen-Portal zusammengetragen.
Die erste und die letzte Fahrt
Die erste und die letzte Fahrt kann ein Berufstätiger vollständig von der Steuer absetzen. Mit der ersten Fahrt begründet ein Pendler seine Doppelte Haushaltsführung, und mit der letzten endet sie. Die Kosten für diese Fahrten kann ein Berufstätiger als Werbungskosten in der Steuererklärung ansetzen. Dafür stehen ihm folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
Die tatsächlichen Fahrtkosten pro Kilometer im Privatwagen: Die Methode erfordert das Führen eines Fahrtenbuches und das Sammeln aller Belege.
Der Ansatz der Kilometerpauschale (0,30 Euro, 0,38 Euro ab dem 21. Kilometer) im Privatwagen: Der einfachere Weg zum Steuervorteil. Es zählt die gesamte Kilometerzahl und nicht wie bei der Pendlerpauschale nur die einfache Entfernung. Das gilt auch dann, wenn der Auswärtsarbeiter seine erste und seine letzte Fahrt in einer Fahrgemeinschaft zurücklegt.
Die erste und letzte Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln sind in voller Höhe steuerlich absetzbar. Das gilt selbst für ein Flugticket.
Achtung! Auf für die erste und der letzte Fahrt können Berufstätige auch Reisenebenkosten steuerlich absetzen. Darunter fallen zum Beispiel Parkgebühren.
Wöchentliche Familienheimfahrten mit dem Privatauto
Der Staat begünstigt steuerlich eine Familienheimfahrt in der Woche. Wer die Fahrten im Privatauto zurücklegt, der kann gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG die Entfernungspauschale von 0,30 Euro als Werbungskosten von der Steuer absetzen (0,35 Euro ab dem 21. Kilometer). Dabei gilt die einfache Entfernung – wie im Fall der Pendlerpauschale. Dabei gilt für Familienheimfahrten keine Höchstgrenze. Zum Vergleich: Für die Pendlerpauschale können Arbeitnehmer nur bis zu einem Höchstbetrag von derzeit 4.500 Euro im Jahr absetzen.
Steuerlich absetzbar sind auch Fahrten in der Fahrgemeinschaft. Teilen sich mehrere Arbeitnehmer ein Auto für die Familienheimfahrten, dann können alle Teilnehmer der Fahrgemeinschaft – der Fahrer und die Beifahrer – für diese Fahrten die Entfernungspauschale in Anspruch nehmen. Auch hier gilt keine Höchstgrenze. Rechtsvorschrift § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG
Achtung! Menschen mit Behinderung besonders begünstigt. Ab einem Grad der Behinderung von 70 gilt nicht mehr die Entfernungspauschale. Betroffene können 0,30 Euro pro Kilometer absetzen (0,38 Euro ab dem 21. Kilometer). Das gilt auch für Menschen mit einem Behinderungsgrad von mehr als 50, wenn zudem eine erhebliche Gehbehinderung besteht (§ 9 Abs. 2 EStG).
Familienheimfahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Wer Bus und Bahn benutzt, um die wöchentliche Reise zu den Lieben daheim anzutreten, der kann beim Berechnen des Steuervorteils zwischen dem Ticketpreis und der Kilometerpauschale wählen.
Tipp: Liegt der Ticketpreis unter dem Betrag der Entfernungspauschale, dann lohnt sich natürlich die Kilometerpauschale. Das ist erlaubt.
Keine Wahl haben Fluggäste. Wer am Wochenende zum Erstwohnsitz fliegt, der muss den Preis der Flugtickets absetzen. Die Entfernungspauschale findet in diesem Fall keine Anwendung.
Wenn die Familie anreist
Die Bestimmungen für Familienheimfahrten gelten umgekehrt entsprechend. Wenn der Wochenendpendler beispielsweise wegen Wochenenddienst nicht zu seiner Familie fahren kann, dann darf die Familie ihn besuchen – und erhält dafür ebenfalls den Steuervorteil, berechnet mit der Entfernungspauschale. Treffen sich die Partner auf halber Strecke, dann können beide Fahrtkosten für je die Hälfte der Strecke absetzen.
Familienheimfahrten mit dem Dienstwagen
Berufstätige, die mit einem Dienstwagen am Wochenende zur Familie fahren, dürfen dafür keine Werbungskosten in der Steuererklärung ansetzen. § 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG bestimmt: Aufwendungen für Familienheimfahrten mit einem dem Steuerpflichtigen im Rahmen einer Einkunftsart überlassenen Kraftfahrzeug werden nicht berücksichtigt. Andererseits gelten die Familienheimfahrten auch nicht als zusätzlicher geldwerter Vorteil. Auch der Dienstwagenfahrer muss diese Fahrten also nicht versteuern.
Faustregel: Alle Fahrten, für die dem Fahrer eines Privatwagens der Werbungskostenabzug zustünde, sind für den Dienstwagenfahrer mit der monatlichen Entfernungspauschale von 0,03 % vom Bruttolistenneupreis für die Fahrten zwischen Zweitwohnung und erster Tätigkeitsstätte abgegolten.
Fährt der Dienstwagenfahrer häufiger als einmal in der Woche gen Heimat, dann entsteht jedoch ein zusätzlicher geldwerter Vorteil. Dieser berechnet sich je nach der Methode, nach der das Unternehmen des geldwerten Vorteil allgemein bewertet:
1 %-Regel: Für die zweite und jede weitere Familienheimfahrt muss das Unternehmen für jeden Entfernungskilometer 0,002 % vom Bruttolistenneupreis des Autos zum geldwerten Vorteil hinzurechnen.
Fahrtenbuchmethode: Der geldwerte Vorteil ist für jede zweite oder weitere Familienheimfahrt um den durch das Fahrtenbuch nachgewiesenen Kilometersatz pro gefahrenem Kilometer zu erhöhen.
Beispiel: Monika R. aus Hannover tritt eine Stelle in Berlin an und bezieht dort eine Zweitwohnung. Der Arbeitgeber stellt ihm einen Dienstwagen zur Verfügung. Bruttolistenneupreis: 30.000 Euro. Den geldwerten Vorteil für den Dienstwagen bewertet das Unternehmen nach der 1 %-Regel: Er beträgt danach 300 Euro.
Die Dienstwohnung liegt 7 km vom Büro entfernt. Für diese Fahrten muss das Unternehmen noch einmal 0,03 % vom Bruttolistenneupreis (9 Euro) pro Kilometer für die Fahrten ins Büro hinzurechnen. Dabei zählen nicht die gefahrenen Kilometer, sondern die einfache Entfernung: 7 x 9 = 63 Euro.
Der geldwerte Vorteil für Frau R. beläuft sich also auf monatlich 363 Euro. Darin enthalten ist eine Familienheimfahrt pro Woche. Da Frau R. Überstunden abbummeln muss, hat sie in einer Woche einen zusätzlichen freien Tag genehmigt bekommen, am Mittwoch. Also setzt sie sich am Dienstag nach Feierabend in ihren Dienstwagen und fährt die 250 Kilometer ins heimische Hannover.
Im Privatwagen könnte Frau R. diese Fahrt nicht mehr bei den Werbungskosten absetzen, weil es sich um eine zusätzliche Familienheimfahrt handelt. Deshalb muss Frau R., die die Strecke ja mit dem Dienstwagen zurücklegt, die Tour ebenfalls versteuern. Die Buchhaltung muss ihr noch einmal einen geldwerten Vorteil berechnen: 0,002 % vom Bruttolistenneupreis pro Kilometer. Auch in diesem Fall zählt die einfache Entfernung und nicht die gefahrenen Kilometer:
0,002 % von 30.000 Euro sind 60 Eurocent, 250 x 60 Cent = 150 Euro.
Achtung! Die Bewertung des geldwerten Vorteils für weitere Familienheimfahrten bezieht sich nicht auf den ganzen Monat. Der geldwerte Vorteil muss vielmehr für jede Fahrt erneut angerechnet werden.
Viele Einzelheiten und Beispiele zur Doppelten Haushaltsführung und zu Familienheimfahrten finden sich in zwei Schreiben des Bundesfinanzministeriums: Vom 24. Oktober 2014 und vom 23. Dezember 2014 (IV C 6 -S 2145/10/10005).
Quelle:
Haufe.de, Dashoefer.de, doppelte-haushaltsfuehrung.de, lohn-info.de, Finanztip.de letzte Änderung W.V.R.
am 08.07.2022 Autor(en):
Wolff von Rechenberg Bild:
panthermedia.net / Arne_Trautmann
Autor:in
Herr Wolff von Rechenberg
Wolff von Rechenberg ist Wirtschaftsjournalist und versorgt seit 2012 die Fachportale der reimus.NET mit News und Fachartikeln.
RS Controlling-System: Das RS- Controlling-System bietet Planung, Ist- Auswertung und Forecasting in einem Excel-System. Monatliche und mehrjährige Planung. Ganz einfach Ist- Zahlen mit Hilfe von Plan/Ist-Vergleichen, Kennzahlen und Kapitalflussrechnung analysieren. Alle Funktionen im Überblick >>
Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter
Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Controlling-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten für Controller. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>
Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>
Neben aktuellen Neuigkeiten für Controller und neu eingegangene Fachartikel, informieren wir Sie über interessante Literaturtipps, Tagungen , Seminarangebote und stellen Ihnen einzelne Software- Produkte im Detail vor.
Werden Sie jetzt monatlich über neue Fachbeiträge, Controlling-Tools und News informiert!Zur Newsletter-Anmeldung >>
Werden Sie Mitglied in einer großen Controller-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Controlling-Forum.
Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Controlling. Zu den Stellenanzeigen >>
Sie suchen einen Controller? Mit einer Stellenanzeige auf Controlling-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>
Erfolgreiche Unternehmer einer Kleinstadt treffen sich regelmäßig im örtlichen Golfclub und diskutieren mit Ihrer Lieblingskellnerin und BWL-Studentin Pauline betriebswirtschaftliche Probleme. Amüsant und mit aktuellem Bezug geschrieben von Prof. Peter Hoberg.
Erhalten Sie Zugriff auf Premium-Inhalte von Controlling-Portal.de und Rechnungswesen-Portal.de. Aktuelle und ständig erweiterte Fachbeiträge. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über unsere Premium-Inhalte.
Mitgliedschaft wahlweise für nur 119,- EUR für ein Jahr, 199,- für 2 Jahre oder 399,- für 5 Jahre Laufzeit! Studenten und Auszubildende 39,- EUR für zwei Jahre! Kein Abonnement! Weitere Informationen >>
Wie zufrieden sind Sie mit uns?
Über Ihre Meinung und auch ihre Anregungen für Veränderungen oder Erweiterungen würden wir uns sehr freuen. Nur 10 kurze Fragen, die schnell beantwortet sind. Vielen Dank im Voraus für Ihre Mithilfe! zur Umfrage >>
Jobletter und Newsletter!
Mit dem monatlich erscheinenden Newsletter werden Sie über neue Fachbeiträge, News und Excel-Tools informiert! zur Anmeldung >>
Der 14-tägige Jobletter informiert Sie automatisch über neue Stellenangebote und Arbeitsmarkt-News! zur Anmeldung >>
Fachbeitrag veröffentlichen?
Sie sind Autor von Fachbeiträgen mit Controlling-bzw. Rechnungswesen-Thema? Gerne veröffentlichen oder vermarkten wir ihren Fachbeitrag. Eine kurze Autorenvorstellung oder Unternehmensdarstellung am Ende des Artikels ist möglich. jetzt Mitmachen >>
Talentpool - Jobwechsel einfach!
Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Controlling-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.
Buch-Vorstellungen
Kennzahlen-Guide
Über 200 Kennzahlen aus Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.
Jede Kennzahl wird in diesem Buch ausführlich erläutert. Neben der Formel wird eine Beispielrechnung aufgeführt. Für viele branchenneutrale Kennzahlen stehen Zielwerte bzw. Orientierungshilfen für eine Bewertung zur Verfügung. Für die genannten Bereiche hat die Redaktion von Controlling-Portal.de jeweils spezialisierte Experten als Autoren gewonnen, die auf dem jeweiligen Gebiet über umfangreiche Praxiserfahrung verfügen.
Wie erstelle ich ein Tacho- oder Ampel-Diagramm? Wie kann ich Abweichungen in Tabellen ansprechend visualisieren? Das wird Ihnen hier anschaulich erklärt.
Viel ist zum Berichtswesen oder Reporting schon geschrieben worden. Dennoch zeigen Umfragen, dass rund 50 Prozent der Empfänger von Berichten mit dem Reporting nicht zufrieden sind. Jörgen Erichsen erklärt in diesem Buch die Bedeutung und die Handhabung des Berichtswesens speziell für kleinere Betriebe. Mit zahlreichen Beschreibungen, Beispielen und Checklisten.
Über Ihre Meinung und auch ihre Anregungen für Veränderungen oder Erweiterungen würden wir uns sehr freuen. Nur 3 kurze Fragen, die schnell beantwortet sind. Vielen Dank im Voraus für Ihre Mithilfe! zur Umfrage >>
Teamleiter Controlling (m/w/d)
Queisser Pharma entwickelt, produziert und vertreibt als erfolgreiches mittelständisches Unternehmen mit international 800 Mitarbeitern freiverkäufliche Arzneimittel, Nahrungsergänzungsmittel und Medizinprodukte. Unsere Marken Doppelherz und Protefix nehmen führende Stellungen in ihre... Mehr Infos >>
Abteilungsleitung (gn*) Controlling – Planung, Berichtswesen und Investitionsmanagement
Wir sind das UKM. Wir haben einen klaren gesellschaftlichen Auftrag und mit der Verbindung von Krankenversorgung, Forschung und Lehre eine besondere gesellschaftliche Verantwortung. Damit wir unserem hohen Anspruch tagtäglich gerecht werden, freuen wir uns auf Führungsexpertise im Geschäftsbereic... Mehr Infos >>
Referent (m/w/d) Konzernabschluss
Diakoneo ist eines der größten Gesundheits- und Sozialunternehmen in Deutschland. Als international vernetztes diakonisches Unternehmen in Süddeutschland begleitet Diakoneo Menschen, die in ihren Lebenssituationen verlässliche Unterstützung suchen. Mit rund 10.000 Mitarbeitenden in über 200 ... Mehr Infos >>
(Senior) Controller (m/w/d) mit Schwerpunkt Kostenrechnung
Als Systemlieferant für mechanische Verbindungssysteme entwickeln, projektieren und fertigen wir maßgeschneiderte automatisierte Lösungen für unsere internationalen Kunden aus der Automobilindustrie. Keiner unserer Kunden ist wie der andere – und deshalb ist bei uns kein Tag wie der a... Mehr Infos >>
Experte Konzernbilanzierung & Financial Reporting (d/m/w)
Die VR Smart Finanz AG zählt zur DZ BANK Gruppe und damit zu den Eckpfeilern des Allfinanzangebotes der Genossenschaftlichen FinanzGruppe. In Deiner Rolle als Experte:in für Konzernbilanzierung und Financial Reporting bist Du Teil eines Teams, dass die Erstellung der monatlichen Einzel- und Konze... Mehr Infos >>
Teamleitung Finanzen (m/w/d)
Wir bieten eine interessante und anspruchsvolle Tätigkeit in einem dynamischen, anregenden und unterstützenden internationalen Forschungsumfeld. Die Vergütung erfolgt nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), je nach persönlicher Qualifikation und Erfahrung bis zur Entgel... Mehr Infos >>
Buchhalter*in (w/m/d)
Das Leibniz-Institut für Virologie (LIV) ist eine selbstständige Forschungseinrichtung für biomedizinische Grundlagenforschung und nimmt als Stiftung bürgerlichen Rechts und Mitglied der Leibniz-Gemeinschaft national und international eine Spitzenstellung ein. Das LIV ist auf dem Fo... Mehr Infos >>
Kreditsachbearbeiter für das Immobiliencenter (m/w/d)
Als Tochterunternehmen der Frankfurter Sparkasse und Mitglied der Landesbank Hessen-Thüringen bieten wir von der 1822direkt innovative Direktbankdienstleistungen mit herausragendem Service und attraktiven Konditionen. Unsere Mission seit der Gründung 1996: Kundenorientierung und Qualität auf höch... Mehr Infos >>
Sie sind Controller und wollen Ihre Excel oder Power-BI Kenntnisse verbessern? Dann sind unsere Excel /Power-BI Schulungen genau das Richtige für Sie! Lernen Sie, wie Sie Daten effizient analysieren, visualisieren und präsentieren können. Nutzen Sie die Vorteile von Pivot-Tabellen, Formeln, Makros und mehr. Melden Sie sich jetzt an und werden Sie zum Excel oder Power-BI Profi!
Mehr Infos >>
JOB- Letter
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.
Excel-Vorlage für Angebotsvergleich
Formelgestützte Ermittlung des "besten" Angebots durch Gegenüberstellung der Angebotskonditionen verschiedener Anbieter. Das Excel-Tool bietet einen quantitativen und einen qualitativen Angebotsvergleich, in dem zunächst der Anbieter mit dem günstigsten Bezugspreis und anschließend nach bestimmten Bewertungskriterien der "beste" Lieferant ermittelt wird.
Über 500 Vorlagen direkt zum Download. Verschaffen Sie sich einen Überblick >>
Software-Tipps
Jabatix NC ist eine Rechenmaschine, als add-on für Excel, für Controller in kleinen und mittleren Unternehmen. Sie führt komplexe Berechnungen durch und stellt die Ergebnisse in EXCEL bereit – ohne lange Einarbeitung.
Mehr Informationen >>
SWOT. Für bessere Entscheidungen. Ob Business 1.0 oder 4.0 - je dynamischer die Märkte werden, desto schneller muss auch das Controlling sein: Wo stehen wir tagesaktuell mit dem Umsatz, welche Produkte liefern aktuell welche Deckungsbeiträge oder wie sieht bei der heutigen Auftragslage der Cashflow im nächsten Quartal aus usw. Mehr Informationen >>
Diamant/3 bietet Ihnen ein Rechnungswesen mit integriertem Controlling für Bilanz- / Finanz- und Kosten- / Erfolgs- Controlling sowie Forderungsmanagement und Personalcontrolling. Erweiterbar bis hin zum unternehmensweiten Controlling. Mehr Informationen >>
Die Projekt-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich im Projektmanagement bewährt haben. Ideal für Projektleiter und Mitarbeiter aus dem Projektmanagement. Mehr Informationen >>
Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen
Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden. Mehr Informationen >>
Als Premium-Mitglied erhalten Sie Zugriff auf ausgewählte sonst kostenpflichtige Fachbeiträge und Video-Kurse für Premium-Mitglieder inklusive (über 400 Beiträge allein auf Controlling-Portal.de + Premiuminhalte auf Rechnungswesen-Portal.de).
Beispiele:
- Serie zum Berichtswesen in Unternehmen
- Kundenwertanalyse – Wie profitabel ist ein Kunde?
- Potenzialanalyse mit Excel
- Unsere amüsante Glosse: Neulich im Golfclub
- Kostenmanagement in der Logistik
- Dashboards im Kostenmanagement
- Von Total Cost of Ownership (TCO) zu TCOplus
- KLR - Aus der Praxis für die Praxis
Die Gesamtliste an Premium-Fachbeiträgen können Sie hier einsehen >>
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. Mehr Informationen >>
Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damitschnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>
Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden. Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen Management. Mehr Informationen>>
Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>