Wenn ein Arbeitnehmer einen Dienstwagen auch privat nutzen darf, dann entsteht ihm ein geldwerter Vorteil. Dieser geldwerte Vorteil ist steuer- und sozialversicherungspflichtig wie das normale Gehalt. Um den geldwerten Vorteil zu berechnen, sieht der Gesetzgeber die 1%-Regel vor. Aber was besagt die 1%-Regel eigentlich? Wie muss man den geldwerten Vorteil verbuchen und wie kann man ihn senken? Welche Sonderregeln gelten für Autos mit Hybrid- oder Elektroantrieb?
Über einen Dienstwagen freut sich wohl jeder Arbeitnehmer. Logisch: Da er den Firmenwagen in der Regel auch privat benutzen darf, spart er beim eigenen Auto. Diesen Vorteil nennt man "geldwerten Vorteil", und der unterliegt der Lohnsteuer- und Sozialversicherungspflicht. Das Unternehmen berechnet und versteuert diesen fiktiven Betrag nach der 1%-Regel. Nach dieser Lösung wird der geldwerte Vorteil pauschal mit einem Prozent des Brutto-Listenpreises angesetzt.
Wichtig!
Die 1%-Regel gilt nur, wenn die beruflichen Fahrten wenigstens die Hälfte der Gesamtnutzung ausmachen. Außerdem: Der BFH hat entschieden, dass ein geldwerte Vorteil schon dann vorliegt, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer erlaubt, das Fahrzeug für Privatfahrten zu nutzen. Ob der Arbeitnehmer dann tatsächlich privat mit seinem Dienstwagen fährt, spielt keine Rolle.
Steht dem Arbeitnehmer der Firmenwagen ausschließlich für Bereitschaftszeiten zur Verfügung, entsteht kein geldwerter Vorteil. Arbeitgeber sollten allerdings darauf achten, dass die Nutzung für andere Fahrten tatsächlich ausgeschlossen ist.
Die Besteuerung eines geldwerten Vorteils können Unternehmen vermeiden, indem sie ihre Mitarbeiter dazu verpflichten, ein Fahrtenbuch zu führen. Alternativ kann der Arbeitgeber die Privatnutzung des Dienstwagens im Arbeitsvertrag ausschließen. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden (Az.: VI R 46/11).
So errechnet man den geldwerten Vorteil
Wie hoch liegt nun der geldwerte Vorteil, den ein Arbeitnehmer erhält, wenn er einen Dienstwagen auch privat nutzen darf? Die Grundlage bildet immer der Brutto-Listenneupreis im Inland gemäß § 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 EStG. Diesen Preis rundet man auf volle 100 Euro ab. Ein Prozent dieser Summe muss der Arbeitgeber monatlich auf den Bruttolohn des Arbeitnehmers aufschlagen. Zum geldwerten Vorteil fällt außerdem die Nutzung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.
Beispiel:
Jürgen K. hat von seiner Firma einen Dienstwagen bekommen, einen Ford Mondeo in Grundausstattung. Kostenpunkt nach Liste: 19.990 Euro brutto. Er darf den Wagen auch privat benutzen. Außerdem fährt er jeden Tag die 20 Kilometer von der Wohnung ins Büro mit dem Wagen. Jürgen K. verdient im Monat 3.000 Euro brutto.
Dass er einen Dienstwagen benutzen darf, stellt für Jürgen K. einen sogenannten "geldwerten Vorteil" dar. Diesen Vorteil muss das Unternehmen nun auf den monatlichen Bruttolohn von 3.000 Euro aufschlagen. Auf diesen Betrag fallen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge an, wie auf den Bruttolohn. Für die Berechnung des geldwerten Vorteils für die Fahrten eines Arbeitnehmers zwischen Wohnung und Arbeitsplatz muss der geldwerte Vorteil für Pendelfahrten mit einer Kilometerpauschale in Höhe von 0,03 % des Bruttolistenpreises berechnet werden. Wie bei der Pendlerpauschale zählt der Weg immer nur einfach.
Aus den Daten ergibt sich dann folgende Rechnung:
Listenpreis des Dienstautos: 19.990 Euro
Abgerundet auf volle 100 Euro: 19.900 Euro
1 % des Bruttolistenpreises: 199 Euro
0,03 % des Listenpreises pro Kilometer: 5,97 Euro
Für 20 Kilometer: 119,40 Euro
Der geldwerte Vorteil beträgt: 199 + 119,40 = 318,40 Euro
Die Lohnbuchhaltung muss also Herrn K.s monatliches Bruttogehalt auf 3.318,40 Euro berechnen. Dieser Betrag dient als Grundlage zur Berechnung der Lohnsteuerabzüge und der Sozialversicherungsbeiträge.
Geldwerter Vorteil lässt sich mindern
Der Betrag lässt sich mindern. So könnte das Unternehmen mit Herrn K. ein Nutzungsentgelt vereinbaren. Dieses monatliche Nutzungsentgelt wird vom geldwerten Vorteil abgezogen.
Vorsicht: Übersteigt das Nutzungsentgelt den geldwerten Vorteil, zahlt der Arbeitnehmer den Rest aus seinem Nettolohn.Jürgen K. aus unserem Beispiel würde also ein schlechtes Geschäft machen, wenn er für den Firmenwagen 200 Euro oder mehr als Nutzungsentgelt zahlen müsste. Der geldwerte Vorteil kann zwar theoretisch auf Null sinken. Er kann aber keinen negativen Betrag erreichen.
Fahrten zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte
Das Unternehmen kann Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte pauschal ermitteln. Das geschieht wie beschrieben mit einer Pauschale von 0.03 % des Listenpreises. Der Gesetzgeber räumt außerdem die Pauschalierung der Lohnsteuer auf die Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte zu einem Satz von 15 % an. Der Arbeitgeber kann dabei eine Nutzung an 15 Arbeitstagen im Monat ausgehen (R 40.2 Abs. 6 Lohnsteuer-Richtlinien). Er kann aber auch die Anzahl der tatsächlichen Arbeitstage zugrunde legen. Demnach errechnen sich die Fahrtkosten folgendermaßen:
20 km x 0,30 Euro x 15 Arbeitstage = 90 Euro
Wichtig: Die Entfernungspauschale ab dem 21. Entfernungskilometer beträgt 0,38 Euro. Wenn Herr K. ins Büro eine Entfernung von 25 Kilometern zurücklegt, gilt folgende Berechnung:
(20 km x 0,30 Euro x 15 Tage) + (5 km x 0,38 Euro x 15 Tage) = 118,50 Euro
Will der Arbeitgeber die Fahrten zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte einzeln bewerten, dann kann er sie pro Entfernungskilometer und Fahrt mit 0,002 % vom Bruttolistenpreis berechnen. Auch hierfür besteht die Möglichkeit der Lohnsteuerpauschalierung. Bei Anwendung der Pauschalversteuerung mit 15 % fallen auf den Fahrtkostenanteil Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer an, allerdings keine Sozialversicherungsbeiträge.
Achtung! Selbstständige und Gewerbetreibende können ihren Fahrtkostenanteil zwischen Wohnung und Betriebsstätte ausschließlich mit 0,03 % des Bruttolistenpreises des Firmenwagens bewerten.
Buchung des geldwerten Vorteils
Der geldwerte Vorteil ist ein fiktiver Betrag, den der Arbeitnehmer nicht ausgezahlt bekommt. Der geldwerte Vorteil wird zunächst wie oben beschrieben berechnet und auf den Bruttolohn des Arbeitnehmers aufgeschlagen. Vom Gesamtbetrag werden Steuern und Sozialversicherungsbeträge abgezogen.
Wichtig: Der Nettobetrag muss anschließend wieder vom Nettolohn abgezogen werden. Denn die eigentlichen Kosten entstehen ja beim Unternehmen als Abschreibungen, KFZ-Steuer und -Versicherung sowie in Gestalt weiterer laufender Kosten.
Sonderregeln für Firmenwagen mit Hybrid- oder Elektroantrieb
Um den Anteil der Firmenwagen mit umweltschonendem Hybrid- oder Elektroantrieb zu steigern, setzt der Gesetzgeber Steueranreize für Unternehmen und Selbstständige. Der Unternehmer durfte gemäß § 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 und 3 EStG bei der Berechnung des geldwerten Vorteils den Listenpreis eines vor dem 31. Dezember 2013 angeschafften Hybrid- oder Elektroautos um 500 Euro pro Kilowattstunde mindern - bis zu einem Höchstbetrag von 10.000 Euro.
Für in den darauffolgenden Jahren angeschaffte Hybrid- oder Elektrofahrzeuge sank dieser Steuerbonus um jährlich 50 Euro, der Höchstbetrag um 500 Euro. Für ein 2018 angeschafftes E-Auto darf das Unternehmen bei der Berechnung des geldwerten Vorteils den Listenpreis nur noch um 250 Euro je Kilowattstunde mindern, höchstens aber um 7.500 Euro.
0,5 %-Regel für Firmenwagen mit Hybrid- oder Elektroantrieb
Für Firmenwagen mit Hybrid- oder Elektroantrieb, die nach dem 1. Januar 2019 und vor dem 31. Dezember 2021 angeschafft werden, hat der Gesetzgeber eine einfachere Regel aufgestellt. Unternehmen dürfen den Listenpreis bei der Berechnung des geldwerten Vorteils einfach halbieren. Aus der 1-Prozentregel wird eine 0,5-Prozentregel. Die Halbierung gilt auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie für Familienheimfahrten bei einer doppelten Haushaltsführung.
Die Halbierungsregel gilt grundsätzlich auch für Firmenwagen mit Hybridantrieb. Allerdings müssen diese Fahrzeuge zwei Voraussetzungen erfüllen:
Das Auto darf höchstens 50 Gramm Kohlendioxid pro gefahrenem Kilometer ausstoßen.
Das Auto muss allein mit dem Elektroantrieb mindestens 40 Kilometer fahren können.
Für Hybridfahrzeuge, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, gelten bei der Bewertung des geldwerten Vorteils weiter die Regeln der Minderung des Listenpreises um einen festen Geldbetrag.
Fragen und Antworten
Gilt die 1%-Regel auch für Gebrauchtwagen?
Auch für gebrauchte Firmenwagen muss das Unternehmen vom Bruttolistenneupreis ausgehen. Das gilt auch für sehr, sehr alte Autos.
Ich habe meinen Firmenwagen mitten im Monat erhalten. Gilt die 1%-Regel dann erst ab diesem Tag?
Die 1%-Regel wird immer in ganzen Monaten berechnet. In diesem Fall also für den gesamten Monat, obwohl der Firmenwagen nur die Hälfte des Monats zur Verfügung stand.
Quelle:
Gesetze im Internet, Haufe.de, Lexware.de, Steuerlinks.de, Beck.de letzte Änderung W.V.R.
am 08.07.2022 Autor(en):
Wolff von Rechenberg Bild:
panthermedia.net / crashtackle
Autor:in
Herr Wolff von Rechenberg
Wolff von Rechenberg ist Wirtschaftsjournalist und versorgt seit 2012 die Fachportale der reimus.NET mit News und Fachartikeln.
Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter
Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Controlling-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten für Controller. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>
Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>
Neben aktuellen Neuigkeiten für Controller und neu eingegangene Fachartikel, informieren wir Sie über interessante Literaturtipps, Tagungen , Seminarangebote und stellen Ihnen einzelne Software- Produkte im Detail vor.
Werden Sie jetzt monatlich über neue Fachbeiträge, Controlling-Tools und News informiert!Zur Newsletter-Anmeldung >>
Werden Sie Mitglied in einer großen Controller-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Controlling-Forum.
Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Controlling. Zu den Stellenanzeigen >>
Sie suchen einen Controller? Mit einer Stellenanzeige auf Controlling-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>
Erfolgreiche Unternehmer einer Kleinstadt treffen sich regelmäßig im örtlichen Golfclub und diskutieren mit Ihrer Lieblingskellnerin und BWL-Studentin Pauline betriebswirtschaftliche Probleme. Amüsant und mit aktuellem Bezug geschrieben von Prof. Peter Hoberg.
Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Controlling-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.
Tipp der Woche
CP Newsletter: Neben aktuellen Neuigkeiten für Controller und neueingegangene Fachartikel, informieren wir Sie über interessante Literaturtipps, Tagungen , Seminarangebote und stellen Ihnen einzelne Software- Produkte im Detail vor. zur Eintragung >>
Controller*in – Forschungsinstitut
Die Fraunhofer-Gesellschaft (www.fraunhofer.de) betreibt in Deutschland derzeit 76 Institute und Forschungseinrichtungen und ist eine der führenden Organisationen für anwendungsorientierte Forschung. Rund 32 000 Mitarbeitende erarbeiten das jährliche Forschungsvolumen von 3,4 Milliarden ... Mehr Infos >>
Kaufmann / Kauffrau (w/m/d) als Bilanzbuchhalter / Steuerfachwirt (w/m/d)
Die Energie Südbayern (ESB) bildet gemeinsam mit den Tochterunternehmen Energienetze Bayern und der ESB Wärme die ESB-Unternehmensgruppe. Mit rund 450 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Auszubildenden und Trainees stehen wir für leistungsfähigen Service, flexible Energiepr... Mehr Infos >>
Controller (m/w/d) − Production Controlling (m/w/d)
LITEF-Produkte sind weltweit in einer Vielzahl von Anwendungen im Einsatz. Unsere Lösungen und Erfahrungen bieten wir Kunden, die dynamische Vorgänge (Beschleunigungen und Drehungen) messen und regeln wollen, Lage und Kurs von Fahrzeugen ermitteln oder navigieren wollen – auf dem Land, in... Mehr Infos >>
Leitung Controlling (m/w/d)
Die Stadtwerke Heilbronn GmbH ist ein wachstumsorientiertes Infrastruktur- und Dienstleistungsunternehmen. Mit 400 Mitarbeitern erbringen wir Leistungen für die Einwohner der Stadt Heilbronn und die in Heilbronn ansässigen Unternehmen in den Bereichen Wasserversorgung, Stadtbahn und -bus, Eis... Mehr Infos >>
Kaufmännischer Leiter (m/w/d)
Sie übernehmen als kaufmännischer Leiter (m/w/d) die Verantwortung für die Führung Ihres Teams und unterstützen den Geschäftsführer der Lorenz GmbH & Co. KG bei allen betriebswirtschaftlichen Fragen zur Steuerung des Unternehmens. Fachlich berichten Sie an die in München ansässige BRUNATA... Mehr Infos >>
Controller (m/w/d)
MESSRING ist Branchenführer für Crashtest-Technologie. Seit mehr als fünf Jahrzehnten machen wir mit unseren Produkten und Dienstleistungen Mobilität sicherer – und das weltweit. Unsere Systeme ermöglichen es Unternehmen, Transportmittel zu entwickeln, die Menschen schützen und Leben im Straßenve... Mehr Infos >>
Finanzprüfer*in (w/m/d)
Die Stadt Weinheim mit rund 45.000 Einwohner*innen ist innerhalb der Metropolregion Rhein-Neckar ein beliebter Wohnort mit großem Bildungs-, Sport- und Kulturangebot. Wir als Beschäftigte (ca. 800) der Stadtverwaltung wollen unsere Stadt Tag für Tag weiterentwickeln. Wenn Sie Teil un... Mehr Infos >>
(Junior) Business Partner* Controlling
Du hast Lust in einer Mannschaft zu arbeiten, für die partnerschaftliches Miteinander an erster Stelle steht? Mit Menschen, die genauso viel Freude an ihrer Arbeit haben wie du? Dann komm zu uns. Die Paul Bauder GmbH & Co. KG in Stuttgart ist seit über 160 Jahren inhabergeführt und Europas führen... Mehr Infos >>
(Production) Controller (m/w/d)
Unsere ausgeprägte Leidenschaft für Live Entertainment, Musicals und Theateraufführungen auf höchstem Niveau ist, was uns bei Stage verbindet. Diese gemeinsame Begeisterung macht aus den vielfältigsten Mitarbeitenden in unterschiedlichsten Jobs ein hingebungsvolles Team: ein echtes „Wir“. Und das... Mehr Infos >>
Controller (m/w/d)
Sie suchen einen erfüllenden Job, der 365 mal im Jahr Sinn ergibt? Bewerben Sie sich bei der NGD! Erziehen – Fördern – Pflegen – Heilen … Mit rund 70-jähriger Erfahrung im sozialen Dienstleistungsbereich wirkt die Norddeutsche Gesellschaft für Diakonie mit ihren ca. 5.700 Mitarbeitenden in rund 3... Mehr Infos >>
Controller (w/m/d) Supply Chain Finance
Techtronic Industries ist weltweit führend in der Herstellung und im Vertrieb von hochwertigen Elektrowerkzeugen für den DIY-Markt und den Profieinsatz sowie von Gartengeräten. Ein strategischer Fokus auf leistungsstarke Marken, innovative Produkte und außergewöhnliche Menschen bestimmt unseren E... Mehr Infos >>
Teamleitung Finanzbuchhaltung (m/w/d)
Sie sind ein versierter Zahlenexperte mit Führungstalent und suchen eine Aufgabe, in der Ihr Können wirklich geschätzt wird? Das bieten wir Ihnen: Polstermöbel Fischer zählt mit rund 250 Mitarbeitenden zu den großen Polstermöbel-Filialunternehmen in Deutschland mit dem Ziel die Nr. 1 zu sein! Wir... Mehr Infos >>
Office Manager & Personal Assistant (w/m/d)
Die WHU – Otto Beisheim School of Management ist die renommierteste private Hochschule in Deutschland und genießt auch international hohes Ansehen. Unsere Standorte in Vallendar und Düsseldorf bieten ein spannendes und sehr internationales Arbeitsumfeld. Die Kultur an der WHU ist geprägt von unte... Mehr Infos >>
(Senior) Accountant / Finanzbuchhalter (m/w/d)
Die Vidal MMI Germany GmbH (Vidal MMI) ist ein E-Health-Unternehmen, welches medienübergreifende Arzneimittelinformationssysteme und IT-Lösungen für Ärzte, Kliniken und Apotheken sowie weitere Leistungserbringer im Gesundheitswesen erstellt. Mehr Infos >>
Steuerfachangestellter / Finanzbuchhalter (m/w/d)
Die SVG Straßenverkehrsgenossenschaft Berlin und Brandenburg eG ist eine von derzeit 15 Straßenverkehrsgenossenschaften im gesamten Bundesgebiet. Als rechtlich und wirtschaftlich selbständige Genossenschaft sind wir ein Mitgesellschafter der SVG Zentrale in Frankfurt am Main. Sie bündelt und... Mehr Infos >>
Führende Expert:innen geben Ihnen Einblicke in die aktuellen Themen, Trends und Entwicklungen im Controlling. Als Teilnehmer:in erwartet Sie ein abwechslungsreiches Programm mit Vorträgen, Best Practices, Diskussionen und virtuellem Networking. Freuen Sie sich auf wertvolle Impulse, innovative Ideen und konkrete Empfehlungen, um Ihr Controlling zukunftssicher zu gestalten.
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.
Kostenverfolgung Bauprojekte
Mit diesem einfachen Excel-Tool lässt sich die Kostenverfolgung für Bauprojekte leicht gestalten. Sie pflegen separate Listen für das Budget, Hauptaufträge, Nachträge, erwartete Kosten und Rechnungen und bekommen diese Kosten in einer Übersicht auf einem separaten Blatt nach Vergabeeinheiten und Kostengruppen zusammengefasst.
Über 500 Vorlagen direkt zum Download. Verschaffen Sie sich einen Überblick >>
Software-Tipps
LucaNet.Financial Consolidation ist die Software für eine prüfungssichere Konsolidierung, die alle Funktionen für die Erstellung eines legalen Konzernabschlusses nach unterschiedlichen Rechnungslegungsstandards bietet. Mehr Informationen >>
Die Projekt-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich im Projektmanagement bewährt haben. Ideal für Projektleiter und Mitarbeiter aus dem Projektmanagement. Mehr Informationen >>
Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen
Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden. Mehr Informationen >>
Nachhaltigkeit und KI sind keine Gegensätze, sondern verstärken sich gegenseitig. Für Controller bietet das Buch eine unschätzbare Hilfestellung. Mit einem klaren Bezug zum Controlling bietet es Ihnen die Werkzeuge, um ESG- und CSRD-Anforderungen erfolgreich zu erfüllen und gleichzeitig die Potenziale von künstlicher Intelligenz (KI) wie ChatGPT auszuschöpfen.
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. Mehr Informationen >>
Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damitschnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>
Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden. Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen Management. Mehr Informationen>>
Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>