Lohnabrechnung bei Dienstwagen - die 1%-Regel

Wolff von Rechenberg
Wenn ein Arbeitnehmer einen Dienstwagen auch privat nutzen darf, dann entsteht ihm ein geldwerter Vorteil. Dieser geldwerte Vorteil ist steuer- und sozialversicherungspflichtig wie das normale Gehalt. Um den geldwerten Vorteil zu berechnen, sieht der Gesetzgeber die 1%-Regel vor. Aber was besagt die 1%-Regel eigentlich? Wie muss man den geldwerten Vorteil verbuchen und wie kann man ihn senken? Welche Sonderregeln gelten für Autos mit Hybrid- oder Elektroantrieb?

Über einen Dienstwagen freut sich wohl jeder Arbeitnehmer. Logisch: Da er den Firmenwagen in der Regel auch privat benutzen darf, spart er beim eigenen Auto. Diesen Vorteil nennt man "geldwerten Vorteil", und der unterliegt der Lohnsteuer- und Sozialversicherungspflicht. Das Unternehmen berechnet und versteuert diesen fiktiven Betrag nach der 1%-Regel. Nach dieser Lösung wird der geldwerte Vorteil pauschal mit einem Prozent des Brutto-Listenpreises angesetzt.

Wichtig!
  • Die 1%-Regel gilt nur, wenn die beruflichen Fahrten wenigstens die Hälfte der Gesamtnutzung ausmachen. Außerdem: Der BFH hat entschieden, dass ein geldwerte Vorteil schon dann vorliegt, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer erlaubt, das Fahrzeug für Privatfahrten zu nutzen. Ob der Arbeitnehmer dann tatsächlich privat mit seinem Dienstwagen fährt, spielt keine Rolle.
  • Steht dem Arbeitnehmer der Firmenwagen ausschließlich für Bereitschaftszeiten zur Verfügung, entsteht kein geldwerter Vorteil. Arbeitgeber sollten allerdings darauf achten, dass die Nutzung für andere Fahrten tatsächlich ausgeschlossen ist.

Die Besteuerung eines geldwerten Vorteils können Unternehmen vermeiden, indem sie ihre Mitarbeiter dazu verpflichten, ein Fahrtenbuch zu führen. Alternativ kann der Arbeitgeber die Privatnutzung des Dienstwagens im Arbeitsvertrag ausschließen. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden (Az.: VI R 46/11).


So errechnet man den geldwerten Vorteil

Wie hoch liegt nun der geldwerte Vorteil, den ein Arbeitnehmer erhält, wenn er einen Dienstwagen auch privat nutzen darf? Die Grundlage bildet immer der Brutto-Listenneupreis im Inland gemäß § 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 EStG. Diesen Preis rundet man auf volle 100 Euro ab. Ein Prozent dieser Summe muss der Arbeitgeber monatlich auf den Bruttolohn des Arbeitnehmers aufschlagen. Zum geldwerten Vorteil fällt außerdem die Nutzung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.     
Beispiel:
Jürgen K. hat von seiner Firma einen Dienstwagen bekommen, einen Ford Mondeo in Grundausstattung. Kostenpunkt nach Liste: 19.990 Euro brutto. Er darf den Wagen auch privat benutzen. Außerdem fährt er jeden Tag die 20 Kilometer von der Wohnung ins Büro mit dem Wagen. Jürgen K. verdient im Monat 3.000 Euro brutto.
Dass er einen Dienstwagen benutzen darf, stellt für Jürgen K. einen sogenannten "geldwerten Vorteil" dar. Diesen Vorteil muss das Unternehmen nun auf den monatlichen Bruttolohn von 3.000 Euro aufschlagen. Auf diesen Betrag fallen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge an, wie auf den Bruttolohn. Für die Berechnung des geldwerten Vorteils für die Fahrten eines Arbeitnehmers zwischen Wohnung und Arbeitsplatz muss der geldwerte Vorteil für Pendelfahrten mit einer Kilometerpauschale in Höhe von 0,03 % des Bruttolistenpreises berechnet werden. Wie bei der Pendlerpauschale zählt der Weg immer nur einfach.
Aus den Daten ergibt sich dann folgende Rechnung:
  • Listenpreis des Dienstautos: 19.990 Euro
  • Abgerundet auf volle 100 Euro: 19.900 Euro
  • 1 % des Bruttolistenpreises: 199 Euro
  • 0,03 % des Listenpreises pro Kilometer: 5,97 Euro
  • Für 20 Kilometer: 119,40 Euro
  • Der geldwerte Vorteil beträgt: 199 + 119,40 = 318,40 Euro  

Die Lohnbuchhaltung muss also Herrn K.s monatliches Bruttogehalt auf 3.318,40 Euro berechnen. Dieser Betrag dient als Grundlage zur Berechnung der Lohnsteuerabzüge und der Sozialversicherungsbeiträge.

Geldwerter Vorteil lässt sich mindern

Der Betrag lässt sich mindern. So könnte das Unternehmen mit Herrn K. ein Nutzungsentgelt vereinbaren. Dieses monatliche Nutzungsentgelt wird vom geldwerten Vorteil abgezogen.
Vorsicht: Übersteigt das Nutzungsentgelt den geldwerten Vorteil, zahlt der Arbeitnehmer den Rest aus seinem Nettolohn.Jürgen K. aus unserem Beispiel würde also ein schlechtes Geschäft machen, wenn er für den Firmenwagen 200 Euro oder mehr als Nutzungsentgelt zahlen müsste. Der geldwerte Vorteil kann zwar theoretisch auf Null sinken. Er kann aber keinen negativen Betrag erreichen.

Fahrten zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte

Das Unternehmen kann Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte pauschal ermitteln. Das geschieht wie beschrieben mit einer Pauschale von 0.03 % des Listenpreises. Der Gesetzgeber räumt außerdem die Pauschalierung der Lohnsteuer auf die Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte zu einem Satz von 15 % an. Der Arbeitgeber kann dabei eine Nutzung an 15 Arbeitstagen im Monat ausgehen (R 40.2 Abs. 6 Lohnsteuer-Richtlinien). Er kann aber auch die Anzahl der tatsächlichen Arbeitstage zugrunde legen. Demnach errechnen sich die Fahrtkosten folgendermaßen:
20 km x 0,30 Euro x 15 Arbeitstage = 90 Euro

Wichtig: Die Entfernungspauschale ab dem 21. Entfernungskilometer beträgt 0,38 Euro. Wenn Herr K. ins Büro eine Entfernung von 25 Kilometern zurücklegt, gilt folgende Berechnung:

(20 km x 0,30 Euro x 15 Tage) + (5 km x 0,38 Euro x 15 Tage) = 118,50 Euro

Will der Arbeitgeber die Fahrten zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte einzeln bewerten, dann kann er sie pro Entfernungskilometer und Fahrt mit 0,002 % vom Bruttolistenpreis berechnen. Auch hierfür besteht die Möglichkeit der Lohnsteuerpauschalierung. Bei Anwendung der Pauschalversteuerung mit 15 % fallen auf den Fahrtkostenanteil Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer an, allerdings keine Sozialversicherungsbeiträge.
Achtung! Selbstständige und Gewerbetreibende können ihren Fahrtkostenanteil zwischen Wohnung und Betriebsstätte ausschließlich mit 0,03 % des Bruttolistenpreises des Firmenwagens bewerten.

Buchung des geldwerten Vorteils

Der geldwerte Vorteil ist ein fiktiver Betrag, den der Arbeitnehmer nicht ausgezahlt bekommt. Der geldwerte Vorteil wird zunächst wie oben beschrieben berechnet und auf den Bruttolohn des Arbeitnehmers aufgeschlagen. Vom Gesamtbetrag werden Steuern und Sozialversicherungsbeträge abgezogen.
Wichtig: Der Nettobetrag muss anschließend wieder vom Nettolohn abgezogen werden. Denn die eigentlichen Kosten entstehen ja beim Unternehmen als Abschreibungen, KFZ-Steuer und -Versicherung sowie in Gestalt weiterer laufender Kosten. 

Sonderregeln für Firmenwagen mit Hybrid- oder Elektroantrieb

Um den Anteil der Firmenwagen mit umweltschonendem Hybrid- oder Elektroantrieb zu steigern, setzt der Gesetzgeber Steueranreize für Unternehmen und Selbstständige. Der Unternehmer durfte gemäß § 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 und 3 EStG bei der Berechnung des geldwerten Vorteils den Listenpreis eines vor dem 31. Dezember 2013 angeschafften Hybrid- oder Elektroautos um 500 Euro pro Kilowattstunde mindern - bis zu einem Höchstbetrag von 10.000 Euro.

Für in den darauffolgenden Jahren angeschaffte Hybrid- oder Elektrofahrzeuge sank dieser Steuerbonus um jährlich 50 Euro, der Höchstbetrag um 500 Euro. Für ein 2018 angeschafftes E-Auto darf das Unternehmen bei der Berechnung des geldwerten Vorteils den Listenpreis nur noch um 250 Euro je Kilowattstunde mindern, höchstens aber um 7.500 Euro.

0,5 %-Regel für Firmenwagen mit Hybrid- oder Elektroantrieb

Für Firmenwagen mit Hybrid- oder Elektroantrieb, die nach dem 1. Januar 2019 und vor dem 31. Dezember 2021 angeschafft werden, hat der Gesetzgeber eine einfachere Regel aufgestellt.  Unternehmen dürfen den Listenpreis bei der Berechnung des geldwerten Vorteils einfach halbieren. Aus der 1-Prozentregel wird eine 0,5-Prozentregel. Die Halbierung gilt auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie für Familienheimfahrten bei einer doppelten Haushaltsführung. 

Die Halbierungsregel gilt grundsätzlich auch für Firmenwagen mit Hybridantrieb. Allerdings müssen diese Fahrzeuge zwei Voraussetzungen erfüllen:
  • Das Auto darf höchstens 50 Gramm Kohlendioxid pro gefahrenem Kilometer ausstoßen. 
  • Das Auto muss allein mit dem Elektroantrieb mindestens 40 Kilometer fahren können.

Für Hybridfahrzeuge, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, gelten bei der Bewertung des geldwerten Vorteils weiter die Regeln der Minderung des Listenpreises um einen festen Geldbetrag.

 


Fragen und Antworten

  • Gilt die 1%-Regel auch für Gebrauchtwagen?
    Auch für gebrauchte Firmenwagen muss das Unternehmen vom Bruttolistenneupreis ausgehen. Das gilt auch für sehr, sehr alte Autos.
  • Ich habe meinen Firmenwagen mitten im Monat erhalten. Gilt die 1%-Regel dann erst ab diesem Tag?
    Die 1%-Regel wird immer in ganzen Monaten berechnet. In diesem Fall also für den gesamten Monat, obwohl der Firmenwagen nur die Hälfte des Monats zur Verfügung stand.

Noch Fragen offen? Dann stellen Sie ihre Frage im Forum für Lohnabrechnung auf Lohn1x1.de >>




Quelle: Gesetze im Internet, Haufe.de, Lexware.de, Steuerlinks.de, Beck.de
letzte Änderung W.V.R. am 08.07.2022
Autor(en):  Wolff von Rechenberg
Bild:  panthermedia.net / crashtackle


Autor:in
Herr Wolff von Rechenberg
Wolff von Rechenberg ist Wirtschaftsjournalist und versorgt seit 2012 die Fachportale der reimus.NET mit News und Fachartikeln.
weitere Fachbeiträge des Autors | Forenbeiträge
Webtipps

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Controlling-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten für Controller. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Element 126411 wurde nicht gefunden

Neueste Stellenangebote

Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News. Jobletter jetzt abonnieren >>

Über 3.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Controller-Community (über 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Controlling-Forum.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>
Anzeige
Premiummitgliedschaft Studenten

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Controlling.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Controller? Mit einer Stellenanzeige auf Controlling-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

KLR-Begriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Kostenrechnung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Controller und und diskutieren ihre Fragen zu Controlling-Themen.

Riesen- Ressource

Auf Controlling-Portal.de sind bereits über 1.800 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Amüsante Glosse

Zweifel_Denken_Frau_Brille_pm_luckyraccoon_400x300.jpg

Erfolgreiche Unternehmer einer Kleinstadt treffen sich regelmäßig im örtlichen Golfclub und diskutieren mit Ihrer Lieblingskellnerin und BWL-Studentin Pauline betriebswirtschaftliche Probleme. Amüsant und mit aktuellem Bezug geschrieben von Prof. Peter Hoberg.

Zur Serie "Neulich im Golfclub" >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Controller, u.a. auch Kurse zum Controller / IHK zusammengestellt.

Premium-Mitgliedschaft

Erhalten Sie Zugriff auf Premium-Inhalte von Controlling-Portal.de und Rechnungswesen-Portal.de. Aktuelle und ständig erweiterte Fachbeiträge. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über unsere Premium-Inhalte.

Mitgliedschaft wahlweise für nur 119,- EUR für ein Jahr, 199,- für 2 Jahre oder 399,- für 5 Jahre Laufzeit! Studenten und Auszubildende 39,- EUR für zwei Jahre! Kein Abonnement! Weitere Informationen >>
 

Wie zufrieden sind Sie mit uns?

Über Ihre Meinung und auch ihre Anregungen für Veränderungen oder Erweiterungen würden wir uns sehr freuen. Nur 10 kurze Fragen, die schnell beantwortet sind. Vielen Dank im Voraus für Ihre Mithilfe! zur Umfrage >>
 

Jobletter und Newsletter!

Mit dem monatlich erscheinenden Newsletter werden Sie über neue Fachbeiträge, News und Excel-Tools informiert! zur Anmeldung >>

Der 14-tägige Jobletter informiert Sie automatisch über neue Stellenangebote und Arbeitsmarkt-News! zur Anmeldung >>
 

Fachbeitrag veröffentlichen?

Sie sind Autor von Fachbeiträgen mit Controlling-bzw. Rechnungswesen-Thema? Gerne veröffentlichen oder vermarkten wir ihren Fachbeitrag. Eine kurze Autorenvorstellung oder Unternehmensdarstellung am Ende des Artikels ist möglich. jetzt Mitmachen >>

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Controlling-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.

Buch-Vorstellungen


Kennzahlen-Guide

Kennzahlen-Guide-klein.pngÜber 200 Kennzahlen aus Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.
Jede Kennzahl wird in diesem Buch ausführlich erläutert. Neben der Formel wird eine Beispielrechnung aufgeführt. Für viele branchenneutrale Kennzahlen stehen Zielwerte bzw. Orientierungshilfen für eine Bewertung zur Verfügung. Für die genannten Bereiche hat die Redaktion von Controlling-Portal.de jeweils spezialisierte Experten als Autoren gewonnen, die auf dem jeweiligen Gebiet über umfangreiche Praxiserfahrung verfügen. 

Preis: ab 12,90 Euro Brutto  mehr Informationen >>
 

Dashboards mit Excel

dashboards_cover.jpgWie erstelle ich ein Tacho- oder Ampel-Diagramm? Wie kann ich Abweichungen in Tabellen ansprechend visualisieren? Das wird Ihnen hier anschaulich erklärt.

Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR
oder E-Book für 12,90 EUR 
mehr Informationen >>

  

Reporting 1x1

reporting1x1-klein.jpgViel ist zum Berichtswesen oder Reporting schon geschrieben worden. Dennoch zeigen Umfragen, dass rund 50 Prozent der Empfänger von Berichten mit dem Reporting nicht zufrieden sind. Jörgen Erichsen erklärt in diesem Buch die Bedeutung und die Handhabung des Berichtswesens speziell für kleinere Betriebe. Mit zahlreichen Beschreibungen, Beispielen und Checklisten.

Taschenbuch in Farbe für 24,90 EUR
oder E-Book für 15,90 EUR 
mehr Informationen >>

Anzeige
kennzahlen-guide_titel_250px.jpg
Kennzahlen-Guide für Controller - Über 200 Kennzahlen mit Erläuterung und Beispielrechnung aus den Bereichen Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.

Preis: E-Book 12,90 EUR mehr >>

Controlling-Software gesucht?

controlling_Dashboard_pm_ml12nan_B9707546_400x300.jpg

Verschaffen Sie sich hier einen Überblick >>
Facebook_Logo_Primary.png
Bleiben Sie auf dem Laufenden und informieren sich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und Jobangebote auf unserer Facebook-Seite >>

Stellenanzeigen

Payroll Manager (m/w/d)
Als einer der bedeutendsten Messeveranstalter der Welt steht die Messe München für faszinierende Erlebnisse und inspirierende Begegnungen. Auf unseren rund 90 Fachmessen im In- und Ausland bieten wir Begegnungsplattformen, auf denen man aus nächster Nähe Innovationen und die Welt von morgen erleb... Mehr Infos >>

Finance Advice Expert – Cost Management Advisor (w/m/d)
Du denkst strategisch, hinterfragst kritisch und bringst komplexe Sachverhalte auf den Punkt? Perfekt! In unserem Team bist Du nicht nur Zahlenversteher, sondern auch Challenger – mit direkter Sichtbarkeit bis ins Board und (Senior) Management. Wir leben eine Kultur auf Augenhöhe, in der ... Mehr Infos >>

Sachbearbeitung Unternehmensplanung & Fachadministration im Fach- und Unternehmenscontrolling (w/m/d)
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist das Immobilienunternehmen des Bundes, das die immobilienpolitischen Ziele der Bundesregierung unterstützt und für fast alle Bundesbehörden die notwendigen Flächen und Gebäude zur Verfügung stellt. Dementsprechend sind wir in ganz Deutsch... Mehr Infos >>

Stellvertretende Leitung Finanzbuchhaltung (m/w/d)
Bei uns bist DU Mensch: Starte deine Karriere bei BRUNATA-METRONA München. Seit Generationen kümmern wir uns um die Erfassung und Abrechnung von Heizenergie, Wasser und Strom in den verschiedensten Immobilienarten. Dank unserer digitalen Messtechniken können wir Kundinnen und Kunden verlässliche ... Mehr Infos >>

Fachkraft (w/m/d) im Bereich Buchhaltung
Das Max-Planck-Institut für Gesellschafts­forschung (MPIfG) ist eine Einrichtung der Spitzenforschung in den Sozialwissenschaften mit verkehrsgünstigem Sitz in der Kölner Südstadt. Es ist Teil der Max-Planck-Gesellschaft, Deutschlands führender außeruniversitärer Forschungsorganisation mi... Mehr Infos >>

Expertin / Experte für SAP, Finanzen und Controlling (w/m/d)
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist das Immobilienunternehmen des Bundes, das die immobilienpolitischen Ziele der Bundesregierung unterstützt und für fast alle Bundesbehörden die notwendigen Flächen und Gebäude zur Verfügung stellt. Dementsprechend sind wir in ganz Deutsch... Mehr Infos >>

Stellvertretende Leitung Rechnungswesen (m/w/d)
Die Stadtwerke Heilbronn GmbH ist ein wachstums­orientiertes Infrastruktur- und Dienst­leistungs­unter­nehmen. Mit ca. 420 Mitarbeitern erbringen wir Leistungen für die Einwohner der Stadt Heilbronn und die in Heilbronn ansässigen Unternehmen in den Bereichen Wasser­versorgung, Stadtbahn und -bus... Mehr Infos >>

Kreditoren-Buchhalter/in, m,w,d (Vollzeit, 38 h pro Woche)
Die Alte Oper Frankfurt Konzert- und Kongresszentrum GmbH ist eines der führenden Konzert- und Veranstaltungshäuser Deutschlands. Mehr als 450.000 Menschen besuchen pro Jahr rund 450 Veranstaltungen aus den Bereichen klassische und zeitgenössische Musik, Kinder- und Familienkonzerte, Entertainmen... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Folgen Sie uns!

panthermedia_B90564160_patronestaff_310px.jpg

Controlling-Portal auf:
Facebook >> und  Linkedin >>

Online-Seminar:
Storytelling mit Daten für Controller:innen und Datenprofis

20241008-07373_290x100.jpg
Mit diesem Online-Seminar lernst du Kernbotschaften und Handlungsempfehlungen wirksam zu vermitteln. Denn von Controller:innen und Business Analyst:innen wird heutzutage mehr verlangt als Reports und Dashboards. Sie sollen Daten in handlungsrelevante Empfehlungen übersetzen und Unternehmensleitung, sowie Fachbereiche mit ihrem datenbasierten Wissen beraten. Für diese anspruchsvolle Aufgabe braucht es eine Vielzahl an Fähigkeiten. Eine der Wichtigsten ist, datenbasierte Erkenntnisse und Ideen strukturiert, überzeugend und zielgruppengerecht zu kommunizieren.   

Erfahre mehr zum Online-Seminar >>  

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.

Excel-Vorlage für Angebotsvergleich

Angebotsvergleich Excel 290px.jpg
Formelgestützte Ermittlung des "besten" Angebots durch Gegenüberstellung der Angebotskonditionen verschiedener Anbieter. Das Excel-Tool bietet einen quantitativen und einen qualitativen Angebotsvergleich, in dem zunächst der Anbieter mit dem günstigsten Bezugspreis und anschließend nach bestimmten Bewertungskriterien der "beste" Lieferant ermittelt wird.

Jetzt hier für 25,- EUR downloaden >>

Excel-Tools für Controller!

Diagramme_Charts_pm_chormail@hotmail-com_B347361660_400x300.jpg

Über 500 Vorlagen direkt zum Download. Verschaffen Sie sich einen Überblick >>

Software-Tipps

Jabatix_logo_200px.jpg
Jabatix NC ist eine Rechenmaschine, als add-on für Excel, für Controller in kleinen und mittleren Unternehmen. Sie führt komplexe Berechnungen durch und stellt die Ergebnisse in EXCEL bereit – ohne lange Einarbeitung. Mehr Informationen >>

Diamant.PNG
Diamant/3 bietet Ihnen ein Rechnungswesen mit integriertem Controlling für Bilanz- / Finanz- und Kosten- / Erfolgs- Controlling sowie Forderungsmanagement und Personalcontrolling. Erweiterbar bis hin zum unternehmensweiten Controlling. Mehr Informationen >>


Weitere Controlling-Software-Lösungen im Marktplatz >>

PLC Businessplan

Sie benötigen Hilfe bei der Erstellung Ihres Businessplans? Der automatisierte Businessplan hilft Ihnen systematisch bei der Erstellung und das automatisiert und ohne viel Dateneingabe.
 Mehr Informationen >>

Nutzwertanalyse

Die Nutzwertanalyse ist eine Methode zur quantitativen Bewertung des Nutzens von Entscheidungsalternativen, die wegen fehlender numerischer oder monetärer Vergleichskriterien nicht oder schwer miteinander vergleichbar sind.
Mehr Informationen >>

Meilensteintrendanalyse

Meilensteintrendanalyse.png
Diese auf Excel basierende Meilensteintrendanalyse ist ein effizientes grafisches Werkzeug zur Verfolgung von Projektmeilensteinen. Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>
Premium-Mitglied werden

Premium-WebinareVideo Kurs: Kennzahlen im Controlling

PantherMedia_Yuri_Arcurs200x150.jpg
Bei der Erstellung eines Kennzahlen-Cockpit, stellt sich oft die Frage, welche KPIs hier zwingend mit aufgenommen werden sollen. In diesem Online-Kurs lernen Sie Schritt für Schritt inkl. praktischer Übungsaufgaben, wie Kennzahlen im Unternehmen priorisiert und im Controlling effektiv eingesetzt werden. Zum Video-Kurs >>

Video Kurs: Controlling kompakt

Controller sind die internen Unternehmensberater im Betrieb. In diesem Controlling Kompakt-Kurs erhalten Sie mehrere Lernvideos, wie gutes Controlling funktioniert. Die Videos sind "Best-of" Auszüge aus anderen spezifischen Video-Kursen. Zum Video-Kurs >>

Video Kurs: Controlling im E-Commerce

Die Gesetze im E-Commerce sind für das Controlling anders. Die Kennzahlen müssen richtig interpretiert werden, um aus den Analysen die richtigen Maßnahmen ableiten zu können. In diesem Online-Kurs lernen Sie Schritt für Schritt, wie erfolgreiches Controlling im E-Commerce funktioniert. Zum Video-Kurs >>

Weitere Video-Kurse finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>