Mieter zahlt seine Miete nicht – Was kann der Vermieter tun?

Anna Werner
Auch wenn der Mietinteressent beim Vertragsschluss einen sympathischen und zuverlässigen Eindruck macht, muss dies nicht bedeuten, dass er auch sorgsam mit der Mietwohnung umgeht und die Miete zuverlässig zahlt. Fast jeder Vermieter hat es schon mal erlebt, dass ein Mieter seine Miete nicht zahlt, obwohl die Mietzahlung die wichtigste Vertragspflicht des Mieters ist. Doch was sollte Vermieter bei Mietausfall tun? Vermieter1x1 klärt auf.

Grundsätzlich ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten (§ 535 Abs. 2 BGB). Die Fälligkeit der Miete ist gesetzlich geregelt. Nach § 556 b Abs. 1 BGB wird die Miete monatsweise zu Beginn, spätestens bis zum dritten Werktag eines Kalendermonats fällig. Sonn- und Feiertage sind keine Werktage, werden also hierbei nicht mitgezählt. Überweist der Mieter seine Miete nicht rechtzeitig oder nur unvollständig, kommt er ohne Mahnung bereits an dem Tag, der auf den 3. Werktag folgt, in Verzug (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB).


Wenn ein zuverlässiger, langjähriger Mieter nicht zahlt

Unpünktliche Mietzahlung kann unterschiedliche Ursachen haben: Fehler in der Überweisung, Vergesslichkeit, Mietminderung, technische Probleme oder Zahlungsschwierigkeiten. Hat zuverlässiger, langjähriger Mieter bisher immer pünktlich die Miete gezahlt, sollte dem Vermieter das wert sein, kurzfristig Kontakt zu seinem Mieter aufzunehmen und nachzufragen, warum er die fällige Miete nicht überwiesen hat.

Vielleicht gibt es einen Grund für einen Ausfall der monatlichen Miete. Es ist möglich, dass der Mieter die Miete auf falsches Konto überwiesen oder bei einem Bankwechsel ein Dauerauftrag versehentlich nicht wiedereingerichtet hat. Er könnte auch krank oder vorübergehend zahlungsunfähig sein. Jeder vernünftige Mieter wird sich in einem solchen Fall von sich aus bemühen, die Situation möglichst frühzeitig zu klären und fällige Miete zu bezahlen.

Mieter überweist ständig zu spät

Geht die Mietzahlung ständig mit einer Verspätung beim Vermieter ein, sollte Vermieter seinen Mieter wissen lassen, dass er sein Verhalten nicht hinnimmt. Denn wenn der Mieter immer wieder seine Miete zu spät begleicht, ist das eine schuldhafte, nicht unerhebliche Verletzung mietvertraglicher Pflichten. Oft benötigt der Vermieter die Miete, um das Mietobjekt zu finanzieren. Natürlich sind für ihn ständig verspätete Mietzahlungen ärgerlich.

In einer derartigen Situation lohnt es sich sicherlich zunächst eine kurze Nachricht mit dem Hinweis, zu einem festgesetzten Zeitpunkt die Miete zu zahlen, an den Mieter zu schicken. Ist der Mieter generell solvent und hat nur kurzfristige Zahlungsschwierigkeiten, dann könnte der Vermieter mit Ihm auch eine Ratenzahlung vereinbaren. Dies sollte der Vermieter dokumentieren, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Reagiert der Mieter nicht auf die Nachrichten und zahlt wiederholt unpünktlich, ist der Vermieter berechtigt, ihn abzumahnen und zur pünktlichen Zahlung aufzufordern (§ 556b Abs. 1 BGB).

Wird die Miete weiterhin zu spät überwiesen, bleibt dem Vermieter in der Regel nur der Weg, eine ordentliche Kündigung auszusprechen (§ 573b Abs. 2). Hierbei muss er die Kündigungsfrist von in der Regel drei Monaten einhalten. In schweren Fällen könnte der Vermieter das Mietverhältnis wegen „Unzumutbarkeit“ sogar fristlos kündigen (§ 543 Abs. 1 BGB). Fristlos bedeutet mit einer Räumungsfrist von 10-14 Tagen. Wichtig ist es hierbei, dass der Vermieter die Formalitäten genau einhält. Hierfür muss er den Mieter vorab schriftlich abmahnen und zur pünktlichen Zahlung auffordern. Empfehlenswert ist es, dass der Mieter per Einschreiben abgemahnt wird, so kann der Vermieter sicherstellen, dass der Mieter die Abmahnung auch erhält.

Zieht der Mieter innerhalb der gesetzten Frist nicht aus, sollte Vermieter beim zuständigen Amtsgericht unverzüglich eine Räumungsklage einreichen.

Mieter zahlt unvollständig

Zahlt der Mieter wiederholt unvollständig, verletzt er schuldhaft und erheblich seine Mietzahlungspflicht. In diesem Fall sollte der Vermieter schnell reagieren. Wer zu lange wartet, lässt leicht einen erheblichen Mietrückstand entstehen. Offene Mietzahlungen können gerichtlich geltend gemacht werden. Empfehlenswert ist es dennoch, den Mieter schriftlich vorher auf den Verzug aufmerksam zu machen und ihm eine kurze Frist zur Nachzahlung zu setzen. Kommt die Zahlung nicht, folgt der nächste Schritt: Der Vermieter kann seinen Mietanspruch durch Zahlungsklage vor dem zuständigen Amtsgericht durchsetzen. Zudem können dem Mieter auch die Verzugszinsen in Rechnung gestellt werden.

Ferner kann die Verletzung der Mietzahlungspflicht eine außerordentliche und erst recht eine ordentliche fristgemäße Kündigung nach sich ziehen (BGH, Urteil v. 11.01.2006, VIII ZR 364/04). Wenn der Mieter entweder für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils der Mieten in Verzug ist, oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Miete in Höhe eines Betrages, der die Miete für zwei Monate erreicht, in Verzug ist, ermöglichen die §§ 543, 569 BGB dem Vermieter eine fristlose Kündigung. Außerordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzug gemäß §§ 543 Abs.2 S.1 Nr.3, 569 Abs.3 BGB setzt im Mietrecht keine vorherige Abmahnung des Mieters voraus.

Erreicht der Mietrückstand den für eine fristlose Kündigung erforderlichen Betrag von mindestens zwei Monatsmieten noch nicht, kommt unter Umständen eine ordentliche Kündigung des Mieters nach § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB wegen Zahlungsverzugs. Eine ordentliche Kündigung des Mietvertrages wegen eines Mietrückstandes ist auch dann wirksam, wenn der Zahlungsrückstand eine Monatsmiete übersteigt und die Verzugsdauer mehr als einen Monat beträgt (BGH, Urteil v. 10.10.2012, VIII ZR 107/12). So ist in diesem Fall ein Mietrückstand ausreichend, der einen Betrag von einer Monatsmiete + 0,01 € beträgt.

Ordentliche Kündigung gem. 573 BGB bedarf ebenfalls keiner der Kündigung vorausgehenden Abmahnung. Allerdings besteht häufig das vorrangige Interesse des Vermieters gar nicht darin, das Mietverhältnis zu beenden, sondern die Mietzahlung zu erhalten. Auch wenn eine vorherige Abmahnung des Mieters nicht immer erforderlich ist, sollte der Vermieter diese trotzdem aussprechen, um die Bereitschaft des Mieters zur Zahlung zu fördern.




Quelle:
letzte Änderung A.W. am 12.02.2025
Autor(en):  Anna Werner
Bild:  Bildagentur PantherMedia / Wavebreakmedia ltd.

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Controlling-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten für Controller. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Element 692797 wurde nicht gefunden

Controlling- Newsletter

Neben aktuellen Fach- und Arbeitsmarkt-Trends für Controller und neu eingegangene Fachbeiträge, informieren wir Sie über interessante Veranstaltungen und stellen Ihnen einzelne Controlling-Tools im Detail vor.
Werden Sie jetzt monatlich über
neue Fachbeiträge, Jobs und Tools informiert! 
Zur Newsletter-Anmeldung >>

Über 3.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Controller-Community (über 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Controlling-Forum.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Controlling.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Controller? Mit einer Stellenanzeige auf Controlling-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

KLR-Begriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Kostenrechnung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Controller und und diskutieren ihre Fragen zu Controlling-Themen.

Riesen- Ressource

Auf Controlling-Portal.de sind bereits über 1.800 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Amüsante Glosse

Zweifel_Denken_Frau_Brille_pm_luckyraccoon_400x300.jpg

Erfolgreiche Unternehmer einer Kleinstadt treffen sich regelmäßig im örtlichen Golfclub und diskutieren mit Ihrer Lieblingskellnerin und BWL-Studentin Pauline betriebswirtschaftliche Probleme. Amüsant und mit aktuellem Bezug geschrieben von Prof. Peter Hoberg.

Zur Serie "Neulich im Golfclub" >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Controller, u.a. auch Kurse zum Controller / IHK zusammengestellt.

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Controlling-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.
kennzahlen-guide_titel_250px.jpg
Kennzahlen-Guide für Controller - Über 200 Kennzahlen mit Erläuterung und Beispielrechnung aus den Bereichen Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.

Preis: E-Book 12,90 EUR mehr >>

Controlling-Software gesucht?

controlling_Dashboard_pm_ml12nan_B9707546_400x300.jpg

Verschaffen Sie sich hier einen Überblick >>
LI-In-Bug.pngBleiben Sie auf dem Laufenden und informieren sich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und Jobangebote auf unserer LinkedIn-Seite >>

Stellenanzeigen

Finanzbuchhalter / Bilanzbuchhalter (m/w/d)
Wir sind eine seit über 20 Jahren etablierte Full-Service-Marketing-Agentur mit klarer unternehmerischer Ausrichtung. Wir wachsen, entwickeln uns weiter und arbeiten leistungsorientiert. Bei uns zählt Einsatz. Verantwortung. Ergebnisorientierung. Wir suchen keine „Verwaltung“, sondern jemanden, d... Mehr Infos >>

Bilanzbuchhalter (m/w/d) für unser Hauptbuch
Wir von Hedin Automotive haben es uns zum Ziel gemacht, fester Teil der Mobilität von morgen zu werden. Die Herausforderungen dabei meistern wir tagtäglich im Team. Und zwar als einer von Deutschlands größten Handelspartnern von Mercedes-Benz, Daimler Truck und Hyundai mit über 30 Standorten. Uns... Mehr Infos >>

Controller (m/w/d)
Deine Zukunft – perfekt verpackt. Smurfit Westrock ist der weltweit wegweisende Anbieter von papier­basierten Ver­pack­ungs­lösungen. Mit mehr als 100.000 Mitarbeitenden, 500 Ver­arbei­tungs­betrieben und 63 Fabriken in 40 Ländern bieten wir unseren Kunden eine breite Palette an un­verwechsel­bar... Mehr Infos >>

Mitarbeiter (m/w/d) Finanzbuchhaltung (m/w/d)
Wir von Hedin Automotive haben es uns zum Ziel gemacht, fester Teil der Mobilität von morgen zu werden. Die Herausforderungen dabei meistern wir tagtäglich im Team. Und zwar als einer von Deutschlands größten Handelspartnern von Mercedes-Benz, Daimler Truck und Hyundai mit über 30 Standorten. Uns... Mehr Infos >>

Finanzbuchhalter (m/w/d)
Die DPG ist der innovative Dienstleister für hochwertige elektrische und nichtelektrische Betriebssicherheitsprüfungen. Unsere qualifizierten und engagierten Mitarbeitenden bieten bundesweit ein breites Prüfangebot auf Basis modernster Technologien, unterstützt durch hochwertiges Messequipment, a... Mehr Infos >>

Referent (m/w/d) im Bereich aufsichtsrechtliche Regulatorik
Deine Aufgaben: Du wirkst aktiv an den jährlichen und unterjährigen Solvenzberechnungen mit. Darüber hinaus bist du mitverantwortlich für die Erstellung der Quartals- und Jahresmeldungen (QRTs) im Rahmen von Solvency II. Du unterstützt Vorstand und Abteilungsleitung im Rahmen des internen... Mehr Infos >>

Controller Konzernkostenrechnung und Reporting (m/w/d)
Als dynamisch wachsendes Pharma­unter­nehmen setzen wir uns für das wert­vollste Gut der Menschen ein – die Gesundheit. Weltweit arbeiten wir mit mehr als 2.000 Mit­arbeitenden für das vereinte Ziel, die Lebens­qualität von Patienten (m/w/d) zu ver­bessern. Wir sind spezialisiert auf die ... Mehr Infos >>

Sachbearbeitung im Rechnungswesen
Wir, die Eisenbahner-Baugenossenschaft München-Hauptbahnhof eG, wurden 1908 gegründet. Heute bewirtschaften wir über 2.566 Wohneinheiten, 41 Gewerbeeinheiten sowie über 1.000 Garagen und Stellplätze. Wir sind stolz auf unsere lange Tradition als erfolgreiche Genossenschaft und realisieren heute a... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Folgen Sie uns!

panthermedia_B90564160_patronestaff_310px.jpg

Controlling-Portal auf:
Facebook >> und  Linkedin >>

Veranstaltungs-Tipp

45808e48-f094-4f2d-8e7b-b68c402dad0d.jpg            
Lernen Sie heute, was Sie morgen brauchen! 
Mehr wissen zu Controlling & Finance, KI, Data Management, Reporting, Digitalisierung …
Für alle, die mit Power im Job stehen.  
Jetzt Seminare entdecken >>
eBook Cover 290px geschnitten nur Hand.jpg

eBook: Controlling mit Chat GPT

Dieses Buch zeigt praxisnah, wie Sie ChatGPT effektiv in Ihren Controlling-Alltag integrieren können. Von der Erstellung intelligenter Prompts bis hin zur Automatisierung von Controlling-Prozessen – Sie erhalten das Wissen und die Werkzeuge, um Ihre Arbeit auf das nächste Level zu heben.

Jetzt hier für 9,99 EUR downloaden >>

Excel-Vorlage für Angebotsvergleich

Angebotsvergleich Excel 290px.jpg
Formelgestützte Ermittlung des "besten" Angebots durch Gegenüberstellung der Angebotskonditionen verschiedener Anbieter. Das Excel-Tool bietet einen quantitativen und einen qualitativen Angebotsvergleich, in dem zunächst der Anbieter mit dem günstigsten Bezugspreis und anschließend nach bestimmten Bewertungskriterien der "beste" Lieferant ermittelt wird.

Jetzt hier für 25,- EUR downloaden >>

Excel-Tools für Controller!

Diagramme_Charts_pm_chormail@hotmail-com_B347361660_400x300.jpg

Über 500 Vorlagen direkt zum Download. Verschaffen Sie sich einen Überblick >>

Software-Tipps

Lucanet_logo.jpg
LucaNet.Financial Consolidation ist die Software für eine prüfungssichere Konsolidierung, die alle Funktionen für die Erstellung eines legalen Konzernabschlusses nach unterschiedlichen Rechnungslegungsstandards bietet.
Mehr Informationen >>

jedox-logo-250px.jpg
Jedox wird für Planung, Budgetierung, Analyse und Management-Reporting eingesetzt. Dank Excel-naher Benutzeroberfläche und ausgefeilter Dashboard- und Reporting-Funktionen genießt die Lösung eine hohe Akzeptanz im gesamten Unternehmen. Mehr Informationen >>

Weitere Controlling-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Kreditrechner - 50 Darlehen in Excel verwalten

Kreditrechner_Excel.jpg
Mit diesem Kreditrechner für Excel hast du deine gesamte Schuldenlage im Griff – einfach, übersichtlich und effektiv. Spare bares Geld durch bessere Planung. Dieser Planer wurde speziell dafür entwickelt, auch bei komplexen Kreditstrukturen Übersicht und Kontrolle zu behalten. Bis zu 50 Kredite gleichzeitig verwalten und Laufzeiten bis zu 50 Jahre abbilden

Jetzt hier für 17,90 EUR downloaden!
Premium-Mitglied werden

Begriffsverwirrung vermeiden - Eine Serie von Prof. Ursula Binder 

PantherMedia_Wavebreakmedia_ltd_400x289.jpg
Im Laufe der Zeit haben sich Fachbegriffe entwickelt, die exakt definiert sind. Jedoch sind einige Begriffe mehrdeutig, was zu vielen Missverständnissen und Fehlern führt. In dieser Serien werden einige Begriffe vorgestellt um Verwirrungen zu vermeiden.
Zur kompletten Serie >>
Weitere interessante Serien finden Sie hier >> 

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>