Die Mieterhöhung nach Modernisierung

Ulf Matzen
Eine Mieterhöhung nach Modernisierung ist nach § 559 BGB erlaubt, wenn an der Wohnung bauliche Veränderungen stattgefunden haben, durch welche Endenergie nachhaltig eingespart wird (energetische Modernisierung),
  • der Wasserverbrauch nachhaltig reduziert wird,
  • der Gebrauchswert der Mietsache nachhaltig erhöht wird,
  • die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessert werden oder
  • die aufgrund von Umständen durchgeführt wird, für die der Vermieter nichts kann und die keine Erhaltungsmaßnahmen sind.

Dies betrifft zum Beispiel neue baurechtliche Pflichten oder Nachrüstpflichten im Bereich Energie und Wärmedämmung. Seit 01.01.2019 gilt: Der Vermieter darf die Miete nach einer solchen Modernisierung um acht Prozent (nicht mehr um elf Prozent) der aufgewendeten Kosten erhöhen – auf Dauer. Allerdings zählen hier nur die Kosten für die oben erwähnten Arbeiten.

Finden gleichzeitig Erhaltungs- oder Instandhaltungsmaßnahmen oder optische Verschönerungen statt, müssen die entsprechenden Gelder herausgerechnet werden. Die Mieterhöhung nach Modernisierung soll eine echte Steigerung des Wohnwertes ausgleichen – Erhaltungsmaßnahmen dienen nur der Erhaltung des Zustandes, der vorher herrschte. Auch öffentliche Fördermittel sind von den Modernisierungskosten abzuziehen, die der Berechnung der Mieterhöhung dienen.

Außerdem darf der Vermieter bei Mieterhöhungen nach einer Modernisierung die Monatsmiete innerhalb von sechs Jahren nicht um mehr als drei Euro je Quadratmeter Wohnfläche erhöhen. Wenn die Monatsmiete vor der Mieterhöhung weniger als sieben Euro pro Quadratmeter Wohnfläche betragen hat, darf der Vermieter sie unabhängig von den übrigen Regelungen maximal um zwei Euro je Quadratmeter Wohnfläche erhöhen.

Ein Urteil des Bundesgerichtshofes besagt: Ersetzt der Vermieter 60 Jahre alte Fenster und die ebenso alte Haustür, die aber noch funktionsfähig waren, durch neue und höherwertige Teile, darf er die entstehenden Kosten nicht vollständig für die Berechnung der Mieterhöhung ansetzen.

Er muss einen Teil für die ersparte Instandhaltung der alten Bauteile abziehen [1]. Zur Berechnung dieses Anteils sagt das Urteil: "… regelmäßig wird eine Schätzung genügen (§ 559 Abs. 2 Halbs. 2 BGB), die sich an der üblichen Lebensdauer der erneuerten Einrichtung und dem bereits eingetretenen Abnutzungsgrad orientiert."


Auch eine Mieterhöhung nach einer Modernisierung muss gegenüber dem Mieter in Textform begründet werden. Dazu gehört eine Erläuterung, wie der Erhöhungsbetrag rechnerisch zustande kommt. Eine Zustimmung des Mieters ist nicht erforderlich. Generell muss das Schreiben enthalten:
  • Namen / Anschriften von Mieter und Vermieter
  • Welche Arbeiten wurden durchgeführt?
  • Worauf gründet sich die Mieterhöhung? (z. B. Einsparung von Endenergie)
  • Sind die Arbeiten abgeschlossen?
  • Gesamtkosten für das Haus
  • Herausrechnen von nicht umlagefähigen Kostenanteilen
  • bei mehreren Wohnungen: Aufteilungsschlüssel
  • nachvollziehbare Berechnung der Mieterhöhung
  • Fälligkeitsdatum der neuen Miete

Zu zahlen ist die erhöhte Miete dann ab Beginn des dritten Monats nach Zugang der Erhöhungserklärung beim Mieter.
Achtung: Enthält die Erhöhungserklärung nicht die erforderlichen Angaben, verlängert sich diese Frist um sechs Monate. Dies gilt auch, wenn die tatsächliche Mieterhöhung die angekündigte um mehr als zehn Prozent übersteigt.

Die Mieter können mit dem Argument eines finanziellen Härtefalles einer Mieterhöhung nach Modernisierung widersprechen. Dabei kommt es darauf an, ob die Erhöhung auch unter Berücksichtigung der zukünftigen Betriebskosten für den Mieter eine Härte bedeuten würde, die nicht zu rechtfertigen ist, auch wenn man die Interessen des Vermieters berücksichtigt. In diesem Fall wäre die Mieterhöhung dann nach § 559 Abs. 4 BGB ausgeschlossen.

Hier entscheiden die Gerichte jeden Einzelfall unter Abwägung der gegenseitigen Interessen. Zum Teil wird von einem Härtefall ausgegangen, wenn die Miete nach der Erhöhung 40 Prozent des Nettohaushaltseinkommens des Mieters überschreitet. Die Gerichte berücksichtigen durchaus auch weitere Faktoren, etwa die Dauer des Mietverhältnisses, die Größe der Wohnung oder die Gesundheit des Mieters. Feste Regeln kann man hier jedoch schwer aufstellen.

Der Bundesgerichtshof bestätigte 2019 einen Härtefall bei einem Mieter, der bereits seit 1962 als Kind mit seinen Eltern in der 86 qm großen Wohnung gewohnt hatte und nun dort allein lebte. Der Vermieter hatte die oberste Geschossdecke und die Außenfassade dämmen lassen, den Balkon auf 5 qm vergrößert und einen stillgelegten Aufzug wieder aktiviert. Er wollte die Miete um 240 Euro im Monat auf über 800 Euro erhöhen.

Der Mieter war ALG-II-Empfänger und widersprach der Mieterhöhung, weil er sich die neue Miete nicht leisten könne. Der Vermieter brachte vor, dass es dem Mieter freistünde, in eine kleinere Wohnung umzuziehen, die er dann auch bezahlen könne. Das Gericht bezog zwar durchaus die für einen Mieter zu große Wohnung in seine Entscheidung ein.

Dies sei jedoch nicht allein entscheidend. Sinn der gesetzlichen Regelung sei, dem Mieter die Beibehaltung seines Lebensmittelpunktes zu ermöglichen. Auch seine Verwurzelung in der Wohnung und sein Gesundheitszustand seien zu berücksichtigen [2].

Ausgeschlossen ist das Argument "Härtefall" allerdings nach § 559 Abs. 4 BGB, wenn
  • die Mietwohnung lediglich in den allgemein üblichen Zustand versetzt wurde,
  • die Modernisierungsmaßnahme auf Grund von Umständen durchgeführt wurde, die der Vermieter nicht zu vertreten hatte (etwa neue gesetzliche Regelungen zur Wärmedämmung).

Eine weitere Einschränkung: Der Mieter muss nach § 559 Abs. 5 BGB den Härtefalleinwand rechtzeitig geltend machen. Dies muss er in Textform innerhalb eines Monats nach Zugang der Modernisierungsankündigung des Vermieters tun.
Achtung: Diese Frist beginnt nur zu laufen, wenn auch Ihre Modernisierungsankündigung vorschriftsmäßig erfolgt ist. Diese vom Mieter zu beachtende Ausschlussfrist gilt außerdem nicht, wenn die tatsächliche Mieterhöhung um mehr als zehn Prozent höher ist, als ursprünglich angekündigt.

Das Sonderkündigungsrecht nach Mieterhöhung

Wenn der Vermieter eine Mieterhöhung zur ortsüblichen Vergleichsmiete oder nach einer Modernisierung vornimmt, hat der Mieter ein Sonderkündigungsrecht. Gemäß § 561 BGB darf er bis zum Ablauf des zweiten Monats nach dem Zugang der Mieterhöhungserklärung den Mietvertrag außerordentlich zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen. Kündigt er, tritt die Mieterhöhung nicht in Kraft.


Fußnoten:
  • [1] BGH, Urteil vom 17.06.2020, Az. VIII ZR 81/19
  • [2] BGH, Urteil vom 09.10.2019, Az. VIII ZR 21/19
  • [3] BGH, Urteil vom 12.11.2008, Az. VIII ZR 270/07




letzte Änderung U.M. am 01.12.2024
Autor(en):  Ulf Matzen


Autor:in
Herr Ulf Matzen
Ulf Matzen ist Volljurist und schreibt freiberuflich Beiträge für Online-Portale und Unternehmen. Ein wichtiges Thema ist dabei das Immobilienrecht, aber auch das Verbraucherrecht ist häufig vertreten. Ulf Matzen ist Mitautor des Lexikons "Immobilien-Fachwissen von A-Z" (Grabener-Verlag) sowie von Kundenzeitungen und Ratgebern.
weitere Fachbeiträge des Autors | Forenbeiträge

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Controlling-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten für Controller. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Element 882651 wurde nicht gefunden

Controlling- Newsletter

Neben aktuellen Neuigkeiten für Controller und neu eingegangene Fachartikel, informieren wir Sie über interessante Literaturtipps, Tagungen , Seminarangebote und stellen Ihnen einzelne Software- Produkte im Detail vor.
Werden Sie jetzt monatlich über
neue Fachbeiträge, Controlling-Tools und News informiert! Zur Newsletter-Anmeldung >>

Über 3.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Controller-Community (über 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Controlling-Forum.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>
Anzeige
RS Controlling System

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Controlling.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Controller? Mit einer Stellenanzeige auf Controlling-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

KLR-Begriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Kostenrechnung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Controller und und diskutieren ihre Fragen zu Controlling-Themen.

Riesen- Ressource

Auf Controlling-Portal.de sind bereits über 1.800 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Amüsante Glosse

Zweifel_Denken_Frau_Brille_pm_luckyraccoon_400x300.jpg

Erfolgreiche Unternehmer einer Kleinstadt treffen sich regelmäßig im örtlichen Golfclub und diskutieren mit Ihrer Lieblingskellnerin und BWL-Studentin Pauline betriebswirtschaftliche Probleme. Amüsant und mit aktuellem Bezug geschrieben von Prof. Peter Hoberg.

Zur Serie "Neulich im Golfclub" >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Controller, u.a. auch Kurse zum Controller / IHK zusammengestellt.

Premium-Mitgliedschaft

Erhalten Sie Zugriff auf Premium-Inhalte von Controlling-Portal.de und Rechnungswesen-Portal.de. Aktuelle und ständig erweiterte Fachbeiträge. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über unsere Premium-Inhalte.

Mitgliedschaft wahlweise für nur 119,- EUR für ein Jahr, 199,- für 2 Jahre oder 399,- für 5 Jahre Laufzeit! Studenten und Auszubildende 39,- EUR für zwei Jahre! Kein Abonnement! Weitere Informationen >>
 

Wie zufrieden sind Sie mit uns?

Über Ihre Meinung und auch ihre Anregungen für Veränderungen oder Erweiterungen würden wir uns sehr freuen. Nur 10 kurze Fragen, die schnell beantwortet sind. Vielen Dank im Voraus für Ihre Mithilfe! zur Umfrage >>
 

Jobletter und Newsletter!

Mit dem monatlich erscheinenden Newsletter werden Sie über neue Fachbeiträge, News und Excel-Tools informiert! zur Anmeldung >>

Der 14-tägige Jobletter informiert Sie automatisch über neue Stellenangebote und Arbeitsmarkt-News! zur Anmeldung >>
 

Fachbeitrag veröffentlichen?

Sie sind Autor von Fachbeiträgen mit Controlling-bzw. Rechnungswesen-Thema? Gerne veröffentlichen oder vermarkten wir ihren Fachbeitrag. Eine kurze Autorenvorstellung oder Unternehmensdarstellung am Ende des Artikels ist möglich. jetzt Mitmachen >>

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Controlling-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.

Buch-Vorstellungen


Kennzahlen-Guide

Kennzahlen-Guide-klein.pngÜber 200 Kennzahlen aus Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.
Jede Kennzahl wird in diesem Buch ausführlich erläutert. Neben der Formel wird eine Beispielrechnung aufgeführt. Für viele branchenneutrale Kennzahlen stehen Zielwerte bzw. Orientierungshilfen für eine Bewertung zur Verfügung. Für die genannten Bereiche hat die Redaktion von Controlling-Portal.de jeweils spezialisierte Experten als Autoren gewonnen, die auf dem jeweiligen Gebiet über umfangreiche Praxiserfahrung verfügen. 

Preis: ab 12,90 Euro Brutto  mehr Informationen >>
 

Dashboards mit Excel

dashboards_cover.jpgWie erstelle ich ein Tacho- oder Ampel-Diagramm? Wie kann ich Abweichungen in Tabellen ansprechend visualisieren? Das wird Ihnen hier anschaulich erklärt.

Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR
oder E-Book für 12,90 EUR 
mehr Informationen >>

  

Reporting 1x1

reporting1x1-klein.jpgViel ist zum Berichtswesen oder Reporting schon geschrieben worden. Dennoch zeigen Umfragen, dass rund 50 Prozent der Empfänger von Berichten mit dem Reporting nicht zufrieden sind. Jörgen Erichsen erklärt in diesem Buch die Bedeutung und die Handhabung des Berichtswesens speziell für kleinere Betriebe. Mit zahlreichen Beschreibungen, Beispielen und Checklisten.

Taschenbuch in Farbe für 24,90 EUR
oder E-Book für 15,90 EUR 
mehr Informationen >>

Anzeige
kennzahlen-guide_titel_250px.jpg
Kennzahlen-Guide für Controller - Über 200 Kennzahlen mit Erläuterung und Beispielrechnung aus den Bereichen Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.

Preis: E-Book 12,90 EUR mehr >>

Controlling-Software gesucht?

controlling_Dashboard_pm_ml12nan_B9707546_400x300.jpg

Verschaffen Sie sich hier einen Überblick >>
LI-In-Bug.pngBleiben Sie auf dem Laufenden und informieren sich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und Jobangebote auf unserer LinkedIn-Seite >>

Stellenanzeigen

Controller (m/w/d)
Unsere Produkte sind am Ende ihrer Reise angekommen, unsere Gäste sind glücklich und nun gibt es noch eine Sache zu tun, die besonders wichtig ist: Allen, die Brötchen, Brezeln und Brote auf den Weg bringen, den Rücken freizuhalten. In den Büros der Verwaltung unterstützen Sie die Kollegen von Ba... Mehr Infos >>

Controller (all genders) – Forschungsinstitut
Die Fraunhofer-Gesellschaft (www.fraunhofer.de) betreibt in Deutschland derzeit 76 Institute und Forschungs­einrichtungen und ist eine der führenden Organisationen für anwendungsorientierte Forschung. Rund 32 000 Mitarbeitende erarbeiten das jährliche Forschungsvolumen von 3,4 Milliarden ... Mehr Infos >>

Bilanzbuchhalter als Referent Konzernrechnungslegung (m/w/d)
Wir gestalten die Photonik-Revolution des 21. Jahr­hunderts aktiv mit. Mit der steigenden Komplexität von Anwen­dungen in der Energie­technik, industriellen Kommuni­kation, Mess­technik sowie Medizin und Diagnostik steigen auch die Anfor­derungen und Heraus­forderungen an photonische Lösungen sta... Mehr Infos >>

Controller (m/w/d) Schwerpunkt Produktionscontrolling
GOLDBECK realisiert zukunftsweisende Immobilien in Europa. Wir verstehen Gebäude als Produkte und bieten alle Leistungen aus einer Hand: vom Design über den Bau bis zu Services im Betrieb. Aktuell beschäftigt unser Familienunternehmen mehr als 13.000 Mitarbeitende an über 100 Standorten bei einer... Mehr Infos >>

Finanzbuchhaltung (m/w/d)
Die E&P Reisen und Events GmbH ist ein Reiseveranstalter mit den Schwerpunkten Wintersportreisen, Gruppenreisen, Events und Incentivereisen.  Mit uns verreisen jährlich mehr als 27.000 Kund:innen. Diese übernachten überwiegend in von uns geführten Sportclubs und Gruppenhäusern. Unter de... Mehr Infos >>

Business Partner (w/m/d) Controlling mit unternehmerischem Gestaltungswillen
Wir sind MAINGAU – ein ambitioniertes Energie- und Techunternehmen mit klarem Fokus auf technologiegetriebene Lösungen für die Energiewelt von morgen. Mehr als 1.000.000 Kundenbeziehungen europaweit und ein Umsatz von 1,3 Milliarden Euro in 2024 machen uns zu einem der am schnellsten wachsenden E... Mehr Infos >>

Betriebswirt / Volkswirt / Industriekaufmann als Controller / Referent Controlling Finance Medizintechnik (m/w/d)
RAUMEDIC entwickelt mit rund 1.200 Mitarbeitenden Lösungen für das Leben. Um die Diagnose und Therapie von Erkrankungen zu verbessern, konzentrieren wir uns auf kunststoffbasierte Lösungen für die medizinische und pharmazeutische Anwendung sowie auf Produkte zur intensivmedizinischen Versorgung. Mehr Infos >>

Kreditoren-Buchhalter/in, m,w,d (Vollzeit, 38 h pro Woche)
Die Alte Oper Frankfurt Konzert- und Kongresszentrum GmbH ist eines der führenden Konzert- und Veranstaltungshäuser Deutschlands. Mehr als 450.000 Menschen besuchen pro Jahr rund 450 Veranstaltungen aus den Bereichen klassische und zeitgenössische Musik, Kinder- und Familienkonzerte, Entertainmen... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Folgen Sie uns!

panthermedia_B90564160_patronestaff_310px.jpg

Controlling-Portal auf:
Facebook >> und  Linkedin >>

Veranstaltungs-Tipp

it-kurse-excel-und-controlling-bei-pc-college.png
Sie sind Controller und wollen Ihre Excel oder Power-BI Kenntnisse verbessern? Dann sind unsere Excel /Power-BI Schulungen genau das Richtige für Sie! Lernen Sie, wie Sie Daten effizient analysieren, visualisieren und präsentieren können. Nutzen Sie die Vorteile von Pivot-Tabellen, Formeln, Makros und mehr. Melden Sie sich jetzt an und werden Sie zum Excel oder Power-BI Profi!  Mehr Infos >>  

JOB- TIPP

Karriere_290px.png
Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Interessante Stellenangebote für Controller finden Sie in der Controlling-Portal Stellenbörse. Immer auf dem Laufenden bleiben und neue Jobangebote mit dem Jobletter automatisch erhalten? Zur Jobletter-Anmeldung >>

Excel-Tool Bilanz- und Erfolgsanalyse

Bilanzanalyse-Tool 290px.jpg
Aus Bilanz und G+V werden alle gängigen Bilanz- und Erfolgskennzahlen errechnet und versucht, die Bewertung der Zahlen mit den Ampelfarben grün, gelb und rot deutlich zu machen. Die Ableitung bzw. Berechnung der Kennzahlen wird ausführlich dargestellt.

Jetzt hier für 34,- EUR downloaden >>

Excel-Tools für Controller!

Diagramme_Charts_pm_chormail@hotmail-com_B347361660_400x300.jpg

Über 500 Vorlagen direkt zum Download. Verschaffen Sie sich einen Überblick >>

Software-Tipps

Jabatix_logo_200px.jpg
Jabatix NC ist eine Rechenmaschine, als add-on für Excel, für Controller in kleinen und mittleren Unternehmen. Sie führt komplexe Berechnungen durch und stellt die Ergebnisse in EXCEL bereit – ohne lange Einarbeitung. Mehr Informationen >>

Diamant.PNG
Diamant/3 bietet Ihnen ein Rechnungswesen mit integriertem Controlling für Bilanz- / Finanz- und Kosten- / Erfolgs- Controlling sowie Forderungsmanagement und Personalcontrolling. Erweiterbar bis hin zum unternehmensweiten Controlling. Mehr Informationen >>


Weitere Controlling-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Excel-Vorlage: Bilanzanalyse

Analysieren Sie die Bilanz Ihres Unternehmens oder Wettbewerbers ohne großen Aufwand aber transparent in Grafiken aufbereitet. Profitieren Sie von einer klaren Übersicht und Jahresvergleich der einzelnen Bilanzpositionen.
Mehr Informationen >>

Excel Vorlage Boston Matrix

Boston_Matrix_Excel_Vorlage.png
Mit der Excel-Vorlage "Boston Matrix" haben ein strategisches Tool für die Analyse von Marktteilnehmern. Nachdem Sie eine Kennzahl, zum Beispiel Umsatz, der Marktteilnehmer und dem Benchmark-Teilnehmer in einer Eingabemaske eingegeben haben, werden diese im 4 Felder-Portfolio visualisiert. Ideal für Unternehmensberater bzw. strategische Auswertungen.
Mehr Informationen >>

RS Toolpaket - Planung

Wir setzen für Sie den Rotstift an. Sparen Sie mit unsrem RS Toolpaket - Planung über 35% im Vergleich zum Einzelkauf. Das RS Toolpaket -Planung stellt Ihnen die wichtigsten Werkzeuge für Ihre Unternehmensplanung zur Verfügung. Das Planungspaket umfasst 4 Excel-Tools! 
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>
Premium-Mitglied werden

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>