Besuch in der Mietwohnung – was ist erlaubt?

Ulf Matzen
Nicht selten gibt es Streit um das Thema "Besuch in der Mietwohnung". Da geht es um Vermieter, die mit der Kamera auf den neuen Freund der Mieterin lauern, um "Beweisfotos" zu machen, da wird vehement gegen vermutete illegale Untermieter eingeschritten. Mancher Besucher bleibt auf Dauer und macht mehr Lärm, als es Nachbarn und Vermieter lieb ist. Und mancher Mieter traut sich nicht, die neue Partnerin oder gar die bettlägerige Mutter bei sich aufzunehmen, weil dies jemanden stören könnte. Was ist nun also rechtlich erlaubt?

Was gilt für Besucher, die wieder gehen?

In einer Mietwohnung hat der Mieter das Hausrecht. Grundsätzlich hat der Vermieter ihm nicht vorzuschreiben, wen er als Besuch empfängt. Ob der Mieter also Damen- oder Herrenbesuch erhält und zu welcher Uhrzeit, hat den Vermieter nicht zu interessieren. Sehr schön geht dies aus einem Urteil des Amtsgerichts München hervor, das erklärte: Das Besuchsrecht gehöre zum Kern des Nutzungsrechts an einer Wohnung. Der Mieter bestimme eigenverantwortlich, wem er Zutritt gewähre und wem nicht (Urteil vom 16. September 2013, Az. 424 C 14519/13).


Dies gilt grundsätzlich auch für den Freund der Mieterin, der sie regelmäßig am Wochenende besucht. Ob solche Besuche den Moralvorstellungen des Vermieters oder der Nachbarn entsprechen, spielt keine Rolle: Die Zeiten von "kein Herrenbesuch nach 22 Uhr" sind vorbei.

Was dürfen Besucher?

Besucher dürfen auch in einer Mietwohnung übernachten. Sie dürfen sich dort in Abwesenheit des Mieters aufhalten und sie dürfen auch einen Haus- und Wohnungsschlüssel bekommen, um die Wohnung selbstständig betreten zu können. Sie müssen sich allerdings an die Hausordnung halten.

Besucher dürfen durchaus auch ihr Tier – etwa einen Hund – mitbringen. Dies gilt selbst dann, wenn der Mietvertrag die Hundehaltung ausschließt. Der Hund darf bei einer solchen Absprache allerdings nicht regelmäßig in der Wohnung übernachten.

Wann darf der Vermieter einschreiten?

Der Vermieter hat zwar kein Hausrecht an der vermieteten Wohnung, sehr wohl aber am nicht vermieteten Teil des Gebäudes – also zum Beispiel am Treppenhaus oder Eingangsbereich. Er kann in bestimmten Fällen ein Hausverbot aussprechen – natürlich nicht für seine Mieter selbst, aber in bestimmten Ausnahmefällen durchaus für Besucher.

Zum Beispiel dann, wenn diese wiederholt andere Mieter durch Lärmbelästigung während der Ruhezeiten gestört haben oder Schäden oder Verschmutzungen am Gebäude oder an Gemeinschaftsräumen anrichten.

Es muss sich aber schon um ernsthafte Vorfälle und vor allem um mehrere Vorfälle durch die gleiche Person handeln. Nicht ausreichend ist es zum Beispiel, wenn ein einziges Mal in einer Wohnung in Abwesenheit des Mieters eine wilde Party mit Drogen gefeiert wird (Amtsgericht Köln, Urteil vom 22. September 2004, Az. 209 C 108/04).

Übrigens: Kunden sind keine Besucher. Eine nicht vertraglich vereinbarte gewerbliche Tätigkeit mit regelmäßigen Kundenbesuchen in der Wohnung darf der Vermieter untersagen. Hier wären eine Abmahnung und im Wiederholungsfall eine Kündigung möglich.

Besucher oder Untermieter – was ist der Unterschied?

Ein Untermieter unterscheidet sich von einem Besucher zunächst einmal dadurch, dass er Miete zahlt. Eine Untervermietung erfordert immer die vorherige Zustimmung des Vermieters. Bei Untervermietung eines Teils der Wohnung darf der Vermieter diese nicht verweigern, wenn der Mieter daran ein berechtigtes Interesse hat (etwa Geldmangel nach Jobverlust).

Trotzdem muss ihn der Mieter vorher fragen und kann nicht einfach ein Zimmer untervermieten. Denn auch hier gibt es Fälle, in denen der Vermieter ablehnen darf. Dies gilt etwa bei Überbelegung oder, wenn es in der Person des Untermieters gute Gründe dafür gibt – wenn dies zum Beispiel jemand ist, der im Haus schon früher randaliert hat. Die Untervermietung der ganzen Wohnung muss immer vom Vermieter erlaubt werden, hier hat der Mieter keine Ansprüche.

Wann wird der Besuch zum Mitbewohner?

Dies hängt grundsätzlich von der Dauer des Besuchs ab. Faustregel: Nach sechs Wochen ununterbrochener Anwesenheit des Besuchers dürfen Zweifel daran bestehen, dass es sich noch um Besuch handelt. Der Vermieter darf dann zumindest nachfragen. Will er einschreiten, liegt die Beweislast beim Vermieter. Hier können zum Beispiel Zeugenaussagen hilfreich sein.

Der Vermieter darf auch Buch darüber führen, wann der Besucher kommt und geht. Nach drei Monaten handelt es sich in keinem Fall mehr um Besuch – dann ist die Erlaubnis des Vermieters erforderlich. Diese Zeiträume gelten nicht, wenn der Besucher offensichtlich auf Dauer eingezogen ist. Anzeichen --dafür sind die Zahlung von Untermiete oder der Auszug des bisherigen Mieters.

Wen dürfen Mieter in ihre Wohnung aufnehmen?

Enge Familienangehörige wie Eltern, Kinder oder Ehepartner darf der Mieter immer mit in die Mietwohnung aufnehmen – egal, wie lange sie bleiben. Zum Teil zählen die Gerichte zu den nahen Angehörigen auch Nichten, Neffen und Geschwister sowie Partner einer eingetragenen (gleichgeschlechtlichen) Lebenspartnerschaft.

Faustregel bei Verwandten: Je weiter entfernt die Verwandtschaft ist, desto enger muss das persönliche Verhältnis sein. Auch Hausangestellte oder im Haushalt wohnende Pflegekräfte können darunter fallen. Unverheiratete Partner zählen bisher nicht zu den nahen Angehörigen. Wollen sie auf Dauer mit einziehen, ist grundsätzlich die Erlaubnis des Vermieters erforderlich.

Auch wenn der Vermieter in den oben genannten Fällen nichts gegen die Aufnahme einer Person in die Mietwohnung unternehmen kann, hat er doch das Recht, über den Neuzugang informiert zu werden. Denn: Zum Teil werden einzelne Betriebskostenpositionen nach der Personenzahl auf die Mieter im Haus verteilt. Hier wäre dann eine Anpassung vorzunehmen.

Einspruch erheben kann der Vermieter, wenn die Wohnung deutlich überbelegt ist. Leider ist nicht einheitlich gesetzlich definiert, wann dies der Fall ist. Das Amtsgericht München sieht noch keine Überbelegung, wenn auf jede erwachsene Person oder auf je zwei Kinder bis zum 13. Lebensjahr ein Raum von jeweils rund zwölf Quadratmetern entfällt oder wenn bei einer Familie jede Person durchschnittlich zehn Quadratmeter Wohnfläche zur Verfügung hat (Faustregel). Werden diese Grenzen deutlich überschritten, liegt demnach eine Überbelegung vor (Urteil vom 29.4.2015, Az. 415 C 3152/15).

Es gibt in verschiedenen Bundesländern Wohnungsaufsichtsgesetze, die regeln, wie viele Quadratmeter Wohnfläche mindestens pro Person zur Verfügung stehen müssen.
Beispiel NRW: 9 Quadratmeter für Erwachsene, 6 Quadratmeter für Kinder bis sechs Jahren. Aber: Diese Gesetze geben der Gemeinde das Recht, gegen den Vermieter und die Bewohner einzuschreiten und begründen keine Ansprüche des Vermieters. Sie können natürlich vor Gericht als Argument angeführt werden, dass zu viele Personen in der Wohnung leben.

Wer haftet für Schäden durch Besucher?

Meist geht man davon aus, dass der Mieter für Schäden haftet, die seine Besucher an Wohnung oder Haus anrichten. Hier werden Besucher als "Erfüllungsgehilfen" des Mieters angesehen und wer Erfüllungsgehilfen einspannt, um seinen vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen, haftet auch für deren Missetaten.

Und hier zeigt sich schon das Problem: Einige Gerichte sehen Besucher nicht als Erfüllungsgehilfen an, da der Begriff hier nicht wirklich passt (Amtsgericht Düren vom 28. April 2010, Az. 47 C 43/10). Hier ist also die Rechtsprechung nicht einheitlich. Der Vermieter kann natürlich auch die Besucher direkt auf Schadensersatz in Anspruch nehmen, wenn er sie denn kennt.

Fest steht: Halten sich die Personen nicht (mehr) mit Erlaubnis des Mieters im Haus auf, haftet dieser auch nicht für von ihnen verursachte Schäden. Gemeint sind hier zum Beispiel alkoholisierte Partygäste nach einem Rausschmiss durch den Mieter oder randalierende Ex-Partner, die sich nicht mit einer Trennung abfinden wollen.




letzte Änderung U.M. am 31.01.2025
Autor(en):  Ulf Matzen
Bild:  Bildagentur PantherMedia / Phovoi_R


Autor:in
Herr Ulf Matzen
Ulf Matzen ist Volljurist und schreibt freiberuflich Beiträge für Online-Portale und Unternehmen. Ein wichtiges Thema ist dabei das Immobilienrecht, aber auch das Verbraucherrecht ist häufig vertreten. Ulf Matzen ist Mitautor des Lexikons "Immobilien-Fachwissen von A-Z" (Grabener-Verlag) sowie von Kundenzeitungen und Ratgebern.
weitere Fachbeiträge des Autors | Forenbeiträge

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Controlling-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten für Controller. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Element 821370 wurde nicht gefunden

Controlling- Newsletter

Neben aktuellen Fach- und Arbeitsmarkt-Trends für Controller und neu eingegangene Fachbeiträge, informieren wir Sie über interessante Veranstaltungen und stellen Ihnen einzelne Controlling-Tools im Detail vor.
Werden Sie jetzt monatlich über
neue Fachbeiträge, Jobs und Tools informiert! 
Zur Newsletter-Anmeldung >>

Über 3.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Controller-Community (über 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Controlling-Forum.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Controlling.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Controller? Mit einer Stellenanzeige auf Controlling-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

KLR-Begriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Kostenrechnung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Controller und und diskutieren ihre Fragen zu Controlling-Themen.

Riesen- Ressource

Auf Controlling-Portal.de sind bereits über 1.800 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Amüsante Glosse

Zweifel_Denken_Frau_Brille_pm_luckyraccoon_400x300.jpg

Erfolgreiche Unternehmer einer Kleinstadt treffen sich regelmäßig im örtlichen Golfclub und diskutieren mit Ihrer Lieblingskellnerin und BWL-Studentin Pauline betriebswirtschaftliche Probleme. Amüsant und mit aktuellem Bezug geschrieben von Prof. Peter Hoberg.

Zur Serie "Neulich im Golfclub" >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Controller, u.a. auch Kurse zum Controller / IHK zusammengestellt.

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Controlling-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.

Gemeinsam durch den Jahresabschluss: Mit einem Lächeln

Media-FIN Bildermaße 200x 150 px_CoPilot.gif
Egal, ob Sie noch in der Vorbereitung, schon mittendrin oder bereits in der Prüfung sind – der Jahresabschluss ist eine anspruchsvolle Zeit. Mit Haufe Finance Office Premium inkl. KI-Assistent CoPilot Finance sind Sie bestens vorbereitet.   

Mehr erfahren!

Controlling-Software gesucht?

controlling_Dashboard_pm_ml12nan_B9707546_400x300.jpg

Verschaffen Sie sich hier einen Überblick >>

Stellenanzeigen

Teamleitung Finanzbuchhaltung (m/w/d)
Seit 1930 steht die Ulmer Wohnungs- und Siedlungs-Gesellschaft mbH für bezahlbares Wohnen in Ulm. In den mehr als 95 Jahren haben wir uns zum größten lokalen Mietwohnungsanbieter entwickelt – mit über 7.500 Wohnungen geben wir zahlreichen Ulmerinnen und Ulmern aus unterschiedlichen Gesellschaftss... Mehr Infos >>

Teamleitung Rechnungswesen (m/w/d)
Im Auftrag unseres Kunden suchen wir eine Teamleitung Rechnungswesen (m/w/d) für ein mittelständisches IT-Beratungsunternehmen. Das Beratungsunternehmen umfasst sechs Geschäftsbereiche und beschäftigt insgesamt rund 145 Mitarbeitende. Der Hauptsitz liegt in Sachsen, ergänzt durch weitere ... Mehr Infos >>

Senior Bilanzbuchhalter / Konzernbuchhalter (m/w/d)
PlanET Biogastechnik GmbH plant, entwickelt und konstruiert Biogasanlagen für Landwirtschaft sowie Industrie im nationalen wie auch internationalen Markt. Auf unserem erfolgreichen Weg brauchen wir dich als Verstärkung. Bringe deine Ideen bei uns ein und verwirkliche dich bei uns. In unserem fami... Mehr Infos >>

Junior Site Controller (m/w/d)
In dieser Position unterstützen Sie aktiv die finanzielle Steuerung und Transparenz unseres Werks, leisten einen wichtigen Beitrag zu fundierten Managemententscheidungen und tragen zur wirtschaftlichen Weiterentwicklung des Standorts bei – mit attraktiven Möglichkeiten zur fachlichen und persönli... Mehr Infos >>

Bilanzbuchhalter*in / Buchhalter*in (Schwerpunkt Anlagevermögen)
Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (MPG) ist eine von Bund und Ländern finanzierte Selbstverwaltungs­organisation der Wissenschaft. Sie betreibt in gegenwärtig 85 Instituten und Forschungs­stellen im In- und Ausland Grundlagen­forschung auf natur- und geist... Mehr Infos >>

Controller (m/w/d)
Deine Zukunft – perfekt verpackt. Smurfit Westrock ist der weltweit wegweisende Anbieter von papier­basierten Ver­pack­ungs­lösungen. Mit mehr als 100.000 Mitarbeitenden, 500 Ver­arbei­tungs­betrieben und 63 Fabriken in 40 Ländern bieten wir unseren Kunden eine breite Palette an un­verwechsel­bar... Mehr Infos >>

(Junior) Accountant / Kreditorenbuchhalter (all genders)
Als Accountant (m/w/d) im Bereich Kreditorenbuchhaltung (befristet auf 1 Jahr) stellst Du sicher, dass unsere finanziellen Prozesse präzise, transparent und regelkonform ablaufen. Mit Deiner strukturierten Arbeitsweise trägst Du dazu bei, dass ARMEDANGELS auf einer stabilen finanz... Mehr Infos >>

Beteiligungscontroller:in (w/m/d)
Berlin gemeinsam besser, grüner und sauberer machen – das ist unsere Mission als größtes kommunales Entsorgungsunternehmen Deutschlands. Dafür suchen wir engagierte Persönlichkeiten. Für unseren Geschäftsbereich Controlling / Finanz- und Rechnungswesen suchen wir am Standort Ringbahnstraße befris... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Folgen Sie uns!

panthermedia_B90564160_patronestaff_310px.jpg

Controlling-Portal auf:
Facebook >> und  Linkedin >>

Viele kostenlose Webinare rund ums Controlling

CoPlanner_Logo_2_RGB_tuerkis_300dpi-controllingportal.jpg
In unseren Webinaren erfahren Sie, wie Sie Ihr Controlling auf ein neues Niveau heben. Neueste Trends, praxisnahe Einblicke und wie Sie Ihre Fähigkeiten optimieren können.  Vom präzisen Forecasting über HR-Controlling bis zur Konsolidierung und integrierten Planung: Die Webinare sind darauf ausgerichtet, Sie zu inspirieren, zu informieren und zu befähigen.     Mehr Infos >>  

JOB- TIPP

Karriere_290px.png
Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Interessante Stellenangebote für Controller finden Sie in der Controlling-Portal Stellenbörse. Immer auf dem Laufenden bleiben und neue Jobangebote mit dem Jobletter automatisch erhalten? Zur Jobletter-Anmeldung >>

Kostenverfolgung Bauprojekte

Kostenverfolgung-Bauprojekte.jpg
Mit diesem einfachen Excel-Tool lässt sich die Kostenverfolgung für Bauprojekte leicht gestalten. Sie pflegen separate Listen für das Budget, Hauptaufträge, Nachträge, erwartete Kosten und Rechnungen und bekommen diese Kosten in einer Übersicht auf einem separaten Blatt nach Vergabeeinheiten und Kostengruppen zusammengefasst.

Jetzt hier für 20,- EUR downloaden >>

Excel-Tools für Controller!

Diagramme_Charts_pm_chormail@hotmail-com_B347361660_400x300.jpg

Über 500 Vorlagen direkt zum Download. Verschaffen Sie sich einen Überblick >>

Software-Tipps

jabatix_logo_Businessplan_290px.png
Jabatix NC ist eine Rechenmaschine, als add-on für Excel, für Controller in kleinen und mittleren Unternehmen. Sie führt komplexe Berechnungen durch und stellt die Ergebnisse in EXCEL bereit – ohne lange Einarbeitung. Mehr Informationen >>

Diamant.PNG
Diamant/3 bietet Ihnen ein Rechnungswesen mit integriertem Controlling für Bilanz- / Finanz- und Kosten- / Erfolgs- Controlling sowie Forderungsmanagement und Personalcontrolling. Erweiterbar bis hin zum unternehmensweiten Controlling. Mehr Informationen >>


Weitere Controlling-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Excel-Tool Unternehmensbewertung (Valuation Box)

Die „Valuation Box“ von Fimovi beinhaltet drei verschiedene, unabhängig voneinander verwendbare Excel-Vorlagen zur einfachen und schnellen Unternehmensbewertung. Dabei werden die Verfahren die Discounted Cashflow Methode (DCF), Venture Capital Methoden und First Chicago Methode.
Mehr Informationen >>

Break Even Analyse

BreakEven.png
Nach Eingabe der Fixkosten, der variablen Stückkosten und des Verkaufspreises wird die Break-Even-Menge sowie für alternative Absatzmengen die Kosten-, Erlös- und Gewinnwerte ermittelt. Für die tabellarische Lösung kann durch die Eingabe der Schrittweite frei festgelegt werden, für welche Absatzmengen die jeweiligen Kosten und Erlöse dargestellt werden sollen.
Mehr Informationen >>

RS Liquiditätsplanung L (Excel-Tool)

Liquiditätsplan.png
Es handelt sich hierbei um ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen sind auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorhanden. Auswertungen erfolgen in der Jahresplanung mit monatlichen Werten.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Premium-Inhalte

Als Premium-Mitglied erhalten Sie Zugriff auf ausgewählte sonst kostenpflichtige Fachbeiträge und Video-Kurse für Premium-Mitglieder inklusive (über 400 Beiträge allein auf Controlling-Portal.de + Premiuminhalte auf Rechnungswesen-Portal.de).

Beispiele:

- Serie zum Berichtswesen in Unternehmen
- Kundenwertanalyse – Wie profitabel ist ein Kunde?
- Potenzialanalyse mit Excel
- Unsere amüsante Glosse: Neulich im Golfclub
- Kostenmanagement in der Logistik
- Dashboards im Kostenmanagement
- Von Total Cost of Ownership (TCO) zu TCOplus
- KLR - Aus der Praxis für die Praxis

Die Gesamtliste an Premium-Fachbeiträgen können Sie hier einsehen >>

Kosten- und Leistungsrechnung: Aus der Praxis für die Praxis von Jörgen Erichsen 

kosten-muenzen-geld-pm_Boris_Zerwann_240x180.jpg
Zur KLR gibt es zahllose Veröffentlichungen, die sich vor allem mit Definitionen und Theorien befassen. Im Unterschied dazu ist diese Serie aus 6 Teilen so konzipiert, dass sie sich vor allem mit der Anwendbarkeit im Tagesgeschäft befasst und so gerade für Unternehmer in kleinen Betrieben und Selbstständige einen hohen Nutzwert bieten. Weitere interessante Serien finden Sie hier >> 

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>