Gesetzliche Nachtruhe für Mieter: Wann sind die Ruhezeiten?

Ulf Matzen
Die meisten Menschen arbeiten tagsüber und wünschen sich abends und nachts Ruhe und Erholung. Allerdings möchte man natürlich auch mal den Geburtstag feiern. Oder an einem schönen Sommerabend auf dem Balkon grillen. Und das Fußballspiel des Lieblingsvereins kann man doch schon gar nicht leise oder mit Kopfhörern anschauen! Welche Regeln stellt der Gesetzgeber für Lärm auf?

Welche Gesetze regeln, wann Nachtruhe herrschen muss?

Eine bundeseinheitliche gesetzliche Regelung für die Nachtruhe gibt es nicht. Stattdessen gibt es Vorschriften der einzelnen Bundesländer, teils auch Satzungen von Gemeinden, die Ruhezeiten vorschreiben. Nicht einmal die Bezeichnungen dieser Regelwerke sind gleich.

Immerhin gibt es eine bundeseinheitliche Vorschrift für einen besonderen Bereich: Die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung. Dies ist eine Durchführungsverordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz. Sie befasst sich mit Lärm durch technische Geräte und betrifft auch Privatleute. Und dann gibt es noch private vertragliche Absprachen – zum Beispiel im Mietvertrag bzw. der Hausordnung von Mietshäusern. Diese decken sich nicht immer mit den örtlichen Lärmschutzvorschriften.


Lärmschutzverordnungen und -gesetze der Bundesländer

Hier einige Beispiele für die Regelungen der Bundesländer:

In Hamburg gibt es ein eigenes Lärmschutzgesetz. Dieses verbietet in Gebieten, in denen das Wohnen zulässig ist, an Sonn- und Feiertagen ganztägig und an Werktagen zwischen 20 Uhr und 7 Uhr morgens Arbeiten unter Einsatz von Werkzeugen oder Geräten, die unbeteiligte Personen durch Geräusche erheblich belästigen. Auch Fernseher, Radio, jegliche Tonwiedergabegeräte und selbstgemachte Hausmusik begrenzt das Hamburger Gesetz zwischen 21 und sieben Uhr auf eine Lautstärke, durch die andere nicht erheblich belästigt werden.

Bayern hat ein eigenes Immissionsschutzgesetz. Dieses ermächtigt die Gemeinden, Verordnungen zum Lärmschutz zu treffen. So gibt es zum Beispiel in München eine Hausarbeits- und Musiklärmverordnung. Diese besagt:

Ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten dürfen nur von Montag bis einschließlich Samstag in der Zeit von 8 Uhr bis 12 Uhr sowie von 15 bis 18 Uhr ausgeführt werden. Besonderheiten gelten für Freischneider mit Verbrennungsmotor, Grastrimmer/Graskantenschneider mit Verbrennungsmotor, Laubbläser und Laubsammler mit Verbrennungs- oder Elektromotor: Sie dürfen nur von Montag bis einschließlich Samstag von 9 Uhr bis 12 Uhr und von Montag bis einschließlich Freitag von 15 Uhr bis 17 Uhr arbeiten.

Die Lautstärke von Musikinstrumenten und Tonübertragungs- und Tonwiedergabegeräten ist so zu gestalten, dass andere nicht erheblich belästigt werden. Zwischen 22 Uhr und 7 Uhr darf die Nachtruhe durch die Benutzung dieser Instrumente und Geräte nicht gestört werden, außer, dass die Störung auch unter besonderer Berücksichtigungen des Schutzes der Nachbarschaft und der Allgemeinheit vor nächtlichem Lärm objektiv zumutbar ist. Bürger, die sich nicht an diese Regeln halten, riskieren ein Bußgeld - es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit.

Eine Besonderheit soll hier nicht unterschlagen werden: die bayerische Biergartenverordnung. Diese definiert den "Tag" als die Zeit zwischen 7 Uhr und 23 Uhr und legt Richtwerte fest – zum Beispiel in reinen Wohngebieten 55 dB(A). "Musikdarbietungen" sind um spätestens 22 Uhr zu beenden, spätestens um 22 Uhr 30 ist Schluss mit der Ausgabe von Speisen und Getränken und die Betriebszeit ist so zu gestalten, dass um 23 Uhr der durch Gäste entstehende Straßenverkehr abgewickelt ist.

Auch in Brandenburg gibt es ein Landesimmissionsschutzgesetz. Dieses sagt ganz einfach: "Von 22 Uhr bis 6 Uhr sind Betätigungen verboten, welche die Nachtruhe zu stören geeignet sind." Davon gibt es mehrere Ausnahmen, etwa für die Beseitigung von Notlagen, für Ernte- und Feldarbeiten zwischen 5 Uhr und 6 Uhr sowie zwischen 22 Uhr und 23 Uhr. Bis maximal 23 oder 24 Uhr darf sich auch die Außengastronomie noch hören lassen, dies ist von der Umgebung (Wohngebiet) und vom Wochentag abhängig. Die Gemeinden können eigene Regeln erlassen.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Die Bundesländer haben verschiedene Vorstellungen davon, wann die gesetzliche Nachtruhe zu herrschen hat. Nicht einmal die Faustregel "von 22 Uhr bis 7 Uhr" ist verlässlich. Es ist unumgänglich, sich im Zweifelsfall über die Regelung der Ruhezeiten im eigenen Bundesland oder der eigenen Gemeinde zu informieren.

Gilt die Nachtruhe auch in Mischgebieten?

Dies hängt von der jeweiligen Regelung ab. Oft finden sich Formulierungen wie "in Gebieten, in denen eine Wohnnutzung zulässig ist" (Hamburg). Dies schließt Mischgebiete mit gewerblicher Nutzung und Wohnnutzung ein. Zum Teil gelten einzelne Regelungen aber auch nur in reinen Wohngebieten entsprechend der Zuordnung nach dem Bebauungsplan. So setzt die Bayerische Biergartenverordnung unterschiedliche dB(A)-Werte für reine Wohngebiete und für andere Gebiete fest.

Was ist mit der Mittagsruhe?

Früher war eine Mittagsruhe in den Regelungen der Bundesländer vorgesehen. Heute wird diese zunehmend unüblich. Allerdings können Gemeinden entsprechende Regelungen treffen. Oft werden dann Ruhezeiten zwischen 12 und 15 Uhr vorgeschrieben. Auch eine vertraglich vereinbarte Hausordnung kann eine solche Mittagsruhe im Mehrfamilienhaus regeln.

Was besagt die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung?

Diese bundesweite Verordnung regelt den Lärm, der von bestimmten Maschinen ausgeht. Nach § 7 dürfen in reinen, allgemeinen und besonderen Wohngebieten und verschiedenen weiteren Gebieten Geräte und Maschinen nach dem Anhang der Verordnung an Sonn- und Feiertagen ganztägig, sowie an Werktagen in der Zeit von 20 Uhr bis 7 Uhr nicht betrieben werden. Dies sind zum Beispiel Rasenmäher, Rasentrimmer, Laubbläser, Laubsammler, Vertikutierer, Betonmischer und Bohrgeräte.

Bestimmte Geräte dürfen auch nicht an Werktagen in der Zeit von 7 Uhr bis 9 Uhr, von 13 Uhr bis 15 Uhr und von 17 Uhr bis 20 Uhr betrieben werden - außer, sie tragen ein EU-Umweltzeichen. Darunter fallen etwa Freischneider, Grastrimmer, Rasenkantenschneider, Laubbläser und Laubsammler.

Was gilt im Mietshaus?

Im Mietshaus gibt es oft eigene Regeln. Wann hier Nachtruhe zu herrschen hat bzw. Ruhezeiten sind, steht meist in der Hausordnung. Diese ist in der Regel Bestandteil des Mietvertrages. Manchmal unterscheiden sich diese Ruhezeiten von denen der Gemeindesatzung. Trotzdem müssen sich die Mieter daran halten, denn dies haben sie nun einmal vertraglich vereinbart.

Wenn die Ruhezeiten von einzelnen Mietern nicht eingehalten werden, können die anderen entweder gegenüber dem Vermieter ihre Miete mindern, damit dieser einschreitet, oder zivilrechtlich ihre Nachbarn auf Unterlassung verklagen. Viele Regelungen, auch in Hausordnungen, enthalten den Begriff "Zimmerlautstärke". Das bedeutet: Geräusche sind außerhalb der eigenen Wohnung nicht oder nur noch sehr geringfügig wahrzunehmen.

Gibt es einen Rechtsanspruch auf eine laute Party pro Jahr?

Einen solchen Anspruch gibt es nicht, auch wenn viele Menschen dies glauben. Die staatlichen Vorgaben über die Nachtruhe und die Regelungen der Hausordnung sind im Mehrfamilienhaus immer einzuhalten, das ganze Jahr und unabhängig vom Anlass.

Natürlich hilft es, die Nachbarn freundlich zu stimmen, wenn man sie rechtzeitig vorwarnt und um ihr Verständnis bittet, dass es aus besonderem Anlass ausnahmsweise mal etwas lauter werden könnte. Manchmal reicht dafür schon ein entsprechender Aushang im Treppenhaus. Auch sollte man natürlich nicht mitten in der Woche feiern, wenn die Mehrzahl der Nachbarn früh zur Arbeit muss.




letzte Änderung U.M. am 14.12.2024
Autor(en):  Ulf Matzen
Bild:  Bildagentur PantherMedia / olly18


Autor:in
Herr Ulf Matzen
Ulf Matzen ist Volljurist und schreibt freiberuflich Beiträge für Online-Portale und Unternehmen. Ein wichtiges Thema ist dabei das Immobilienrecht, aber auch das Verbraucherrecht ist häufig vertreten. Ulf Matzen ist Mitautor des Lexikons "Immobilien-Fachwissen von A-Z" (Grabener-Verlag) sowie von Kundenzeitungen und Ratgebern.
weitere Fachbeiträge des Autors | Forenbeiträge

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Controlling-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten für Controller. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Element 913722 wurde nicht gefunden

Controlling- Newsletter

Neben aktuellen Neuigkeiten für Controller und neu eingegangene Fachartikel, informieren wir Sie über interessante Literaturtipps, Tagungen , Seminarangebote und stellen Ihnen einzelne Software- Produkte im Detail vor.
Werden Sie jetzt monatlich über
neue Fachbeiträge, Controlling-Tools und News informiert! Zur Newsletter-Anmeldung >>

Über 3.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Controller-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Controlling-Forum.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Controlling.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Controller? Mit einer Stellenanzeige auf Controlling-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

KLR-Begriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Kostenrechnung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Controller und und diskutieren ihre Fragen zu Controlling-Themen.

Riesen- Ressource

Auf Controlling-Portal.de sind bereits über 1.500 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Amüsante Glosse

Zweifel_Denken_Frau_Brille_pm_luckyraccoon_400x300.jpg

Erfolgreiche Unternehmer einer Kleinstadt treffen sich regelmäßig im örtlichen Golfclub und diskutieren mit Ihrer Lieblingskellnerin und BWL-Studentin Pauline betriebswirtschaftliche Probleme. Amüsant und mit aktuellem Bezug geschrieben von Prof. Peter Hoberg.

Zur Serie "Neulich im Golfclub" >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Controller, u.a. auch Kurse zum Controller / IHK zusammengestellt.

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Controlling-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.

Buch-Tipp


kennzahlen.png Kennzahlen-Guide für Controller- Über 200 Kennzahlen aus Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.
Jede Kennzahl wird in diesem Buch ausführlich erläutert. Neben der Formel wird eine Beispielrechnung aufgeführt. Für viele branchenneutrale Kennzahlen stehen Zielwerte bzw. Orientierungshilfen für eine Bewertung zur Verfügung. Für die genannten Bereiche hat die Redaktion von Controlling-Portal.de jeweils spezialisierte Experten als Autoren gewonnen, die auf dem jeweiligen Gebiet über umfangreiche Praxiserfahrung verfügen. 
Preis: ab 12,90 Euro Brutto mehr >>

Controlling-Software gesucht?

controlling_Dashboard_pm_ml12nan_B9707546_400x300.jpg

Verschaffen Sie sich hier einen Überblick >>
Anzeige
Excel-Vorlagen-Markt.de

Stellenanzeigen

Leiter Steuern und Konzernrechnungswesen (m/w/d)
Werner Sobek steht weltweit für Engineering, Design und Nach­haltigkeit. Mehr als 450 Kolleg:innen arbeiten in unserem Unter­nehmen, das auf mehreren Kontinenten vertreten ist. Unsere Arbeiten zeichnen sich durch hoch­klassige Gestaltung auf der Basis von heraus­ragendem Engineering und integrale... Mehr Infos >>

(Senior) Controller (m/w/d) mit Schwerpunkt Kostenrechnung
Als Systemlieferant für mechanische Ver­bindungs­systeme entwickeln, projek­tieren und fertigen wir maß­ge­schneiderte auto­ma­ti­sierte Lösungen für unsere inter­natio­nalen Kunden aus der Auto­mobil­industrie. Keiner unserer Kunden ist wie der andere – und deshalb ist bei uns kein Tag wie der a... Mehr Infos >>

Junior Controller (m/w/d)
Als Tochterunternehmen der Frankfurter Sparkasse und Mitglied der Landesbank Hessen-Thüringen bieten wir von der 1822direkt innovative Direktbankdienstleistungen mit herausragendem Service und attraktiven Konditionen. Unsere Mission seit der Gründung 1996: Kundenorientierung und Qualität auf höch... Mehr Infos >>

Process Expert Accounting & Reporting (w/m/d)
Du verbindest exzellentes Accounting- & Reporting-Know-how mit tiefem Prozessverständnis? Vom kleinsten Detail bis hin zum großen Ganzen behältst Du alles im Blick? Und das am liebsten in einem Unternehmen, das bunte Lebensläufe und ein Miteinander auf Augenhöhe schätzt? Perfekt! Bewirb Dich jetz... Mehr Infos >>

Abteilungsleitung (gn*) Controlling – Planung, Berichtswesen und Investitionsmanagement
Wir sind das UKM. Wir haben einen klaren gesellschaftlichen Auftrag und mit der Verbindung von Krankenversorgung, Forschung und Lehre eine besondere gesellschaftliche Verantwortung. Damit wir unserem hohen Anspruch tagtäglich gerecht werden, freuen wir uns auf Führungsexpertise im Geschäftsbereic... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter (m/w/d) Rechnungsprüfung und Budgetplanung/-überwachung
Die Staatliche Lotterie- und Spielbankverwaltung ist ein Wirtschaftsunternehmen des Freistaats Bayern. Mit rund 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei LOTTO Bayern und den Bayerischen Spielbanken sorgen wir für verantwortungsbewusstes Glücksspiel mit einem technisch sicheren Spielablauf für ... Mehr Infos >>

Referent (m/w/d) Konzernabschluss
Diakoneo ist eines der größten Gesundheits- und Sozial­unternehmen in Deutschland. Als international vernetztes diakonisches Unter­nehmen in Süddeutsch­land begleitet Diakoneo Menschen, die in ihren Lebens­situationen verlässliche Unter­stützung suchen. Mit rund 10.000 Mitarbeitenden in über 200 ... Mehr Infos >>

Experte Konzernbilanzierung & Financial Reporting (d/m/w)
Die VR Smart Finanz AG zählt zur DZ BANK Gruppe und damit zu den Eckpfeilern des Allfinanzangebotes der Genossenschaftlichen FinanzGruppe. In Deiner Rolle als Experte:in für Konzernbilanzierung und Financial Reporting bist Du Teil eines Teams, dass die Erstellung der monatlichen Einzel- und Konze... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Folgen Sie uns!

panthermedia_B90564160_patronestaff_310px.jpg

Controlling-Portal auf:
Facebook >> und  Linkedin >>

Veranstaltungs-Tipp

Confex_Online-Banner_290px.jpg
Lernen Sie von unseren Experten alle Tricks zum Thema Power BI.
  • Erfahrene Trainer mit fundiertem Power BI Wissen
  • Praxisnahe Beispiele und Übungen für sofortige Anwendung
  • Kleine Gruppen für maximale Interaktion
Melden Sie sich jetzt an, es gibt noch freie Plätze.

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.

Excel-Tool Bilanz- und Erfolgsanalyse

Bilanzanalyse-Tool 290px.jpg
Aus Bilanz und G+V werden alle gängigen Bilanz- und Erfolgskennzahlen errechnet und versucht, die Bewertung der Zahlen mit den Ampelfarben grün, gelb und rot deutlich zu machen. Die Ableitung bzw. Berechnung der Kennzahlen wird ausführlich dargestellt.

Jetzt hier für 34,- EUR downloaden >>

Excel-Tools für Controller!

Diagramme_Charts_pm_chormail@hotmail-com_B347361660_400x300.jpg

Über 500 Vorlagen direkt zum Download. Verschaffen Sie sich einen Überblick >>

Software-Tipps

QuoVadis.jpg
Der BusinessPlanner besticht seit Jahren durch seine schnelle und professionelle Umsetzung einer integrierten Unternehmensplanung. Ein besonderer Fokus liegt auf der Integration von Planbilanz und Finanzplan / Cashflow – inklusive transparentem und aussagekräftigem Reporting.
Mehr Informationen >>

LucaNet_simply_intelligent_Logo_RGB.jpg
LucaNet.Planner deckt alle Anforderungen der integrierten Unternehmensplanung, des Reportings und der Analyse ab. Setzen Sie auf eine Software, die Ihnen mit maximaler Transparenz Arbeitsprozesse erleichtert. Mit wenigen Mausklicks passen Sie vorgefertigte Strukturen an Ihre Bedürfnisse an und importieren Ist-Zahlen über fertige Schnittstellen aus Ihrem Vorsystem.  Mehr Informationen >>

idl.png
Die IDL CPM Suite ist eine Software für die Unternehmenssteuerung mit integrierten Applikationen für Konzernkonsolidierung, Finanzplanung, operative Planung, Managementreporting, regulatorisches Berichtswesen und Analyse. Herausragende Usability, hohe Automatisierung und Fachlichkeit zeichnen sie aus. Mehr Informationen >>

Weitere Controlling-Software-Lösungen im Marktplatz >>

!RER-A Rollierende Liquiditätsplanung

Mit Hilfe dieses Excel-Kalkulationsprogrammes sind Sie in der Lage, die zukünftig zu erwartende Liquidität für sich und für externe Kapitalgeber (z.B. Kreditinstitute)  transparent darzustellen. Das Tool vermittelt ein Gefühl für die Bestimmungsgrößen der Liquiditätsentwicklung.
 Mehr Informationen >>


Cha-Ris - Übungsprogramm zur Verbesserung der Risikoeinschätzungs-Kompetenz

Risikobasiertes Denken und Handeln bedeutet Unbestimmtheiten zu beseitigen, gepaart mit dem Blick auf sich bietende Gelegenheiten. Dieses Programm errechnet für jedes Risiko die Schadenshöhe.
Mehr Informationen >>

Prozesskostenrechnung - Ermittlung Prozesskostensatz

prozesskosten.png
Mit dem Excel-Tool Prozesskostenrechnung ermitteln Sie die Kosten auf Ebene einzelner Teilprozesse und wissen so, was ein bestimmter Vorgang wirklich kostet. Das sorgt für mehr Transparenz der Gemeinkosten. Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Buch-Tipp

Dashboards mit Excel im Controlling

dashboards_cover.jpgWie erstelle ich ein Tacho- oder Ampel-Diagramm? Wie kann ich Abweichungen in Tabellen ansprechend visualisieren? Das wird Ihnen hier anschaulich erklärt.

E-Book für 12,90 EUR mehr Infos >>


Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>