Betriebsausgabe und Weihnachtsfeier - Achtung bei den Lohnsteuergrenzen

Steuerfrei bis 110 Euro pro Teilnehmer

Wolff von Rechenberg
Die Weihnachtsfeier ist steuerlich absetzbar, wenn ihre Kosten 110 Euro pro Teilnehmer nicht übersteigen und alle Mitarbeiter eingeladen sind. Außerdem darf die Weihnachtsfeier höchstens die zweite Betriebsfeier sein. Ist der Arbeitgeber zu freigiebig, fordert das Finanzamt Lohnsteuer. 

Die Betriebsweihnachtsfeier ist ein Dankeschön an die Mitarbeiter. Dafür greifen viele Arbeitgeber zum Jahresende tief in die Tasche, denn die Kosten für die Weihnachtsfeier sind steuerlich absetzbar. Allerdings knüpft das Finanzamt diesen Vorteil an eine Reihe von Bedingungen. Erfüllt das Weihnachtsessen im Kollegenkreis nur eine dieser Bedingungen nicht, gelten die Kosten für die Feier als geldwerter Vorteil. Der Arbeitgeber muss in dem Fall Lohnsteuer und eventuell Sozialabgaben bezahlen. Außerdem geht der Vorsteuerabzug verloren. 

Unter folgenden Bedingungen bleibt die Weihnachtsfeier steuerfrei:

  • Die Kosten dürfen 110 Euro pro Mitarbeiter nicht überschreiten.
  • Die Weihnachtsfeier darf höchstens die zweite Betriebsveranstaltung im Jahr sein.
  • Eingeladen müssen alle Mitarbeitenden einer Organisationseinheit sein, einer Abteilung, eines Standortes oder einer Filiale.

110 Euro: Freigrenze wird Freibetrag

Die Grenze von 110 Euro gilt ab 2015 als Freibetrag, nicht als Freigrenze. Wurden bis 2014 die Kosten der Weihnachtsfeier komplett steuerpflichtig, wenn sie den Betrag von 110 Euro pro Teilnehmer überstiegen, so hat der Gesetzgeber ab 2015 die Regeln entschärft. Wenn die Kosten der Weihnachtsfeier in diesem Jahr 110 Euro pro Teilnehmer übersteigen, dann muss der Arbeitgeber nur den Anteil versteuern, der über dem Freibetrag liegt. Andere Regeln hat der Gesetzgeber verschärft. 

Die 110 Euro pro Teilnehmer müssen alle Kosten der Feier enthalten. Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte 2013 entschieden, dass nur solche Leistungen mitgerechnet werden müssen, die die Teilnehmer direkt konsumieren (Az. VI R 94/10). Der Gesetzgeber hat die Regeln ab 2015 dennoch strenger formuliert: So zählen jetzt neben Speisen und Getränken beispielsweise die folgenden Kosten wieder mit zum Gesamtbetrag, der durch die Zahl der Teilnehmer geteilt werden muss
  • Saalmiete
  • Personal
  • Künstler/DJ
  • Eventmanager
  • Eigene Mitarbeiter, die mit der Vorbereitung der Feier beauftragt waren


Achtung! Bei den 110 Euro handelt es sich um einen Bruttobetrag. Netto darf die Weihnachtsfeier nur 92,44 Euro für jeden Mitarbeiter kosten.

Den Gesamtpreis inklusive Umsatzsteuer teilt der Arbeitgeber durch die Anzahl der Teilnehmer

Nur tatsächlich Anwesende sind Teilnehmer

Lange war unklar, ob auch Mitarbeiter zu zählen sind, die eingeladen waren, dann aber doch ferngeblieben sind. Inzwischen hat der Bundesfinanzhof ein Machtwort gesprochen:  "Die Rechtsprechung des BFH ist so auszulegen, dass als Teilnehmer bei einer Betriebsveranstaltung nur diejenigen Personen gerechnet werden, die tatsächlich teilgenommen haben", erklärt Ulrike Höreth, Fachanwältin für Steuerrecht bei der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei Ebner Stolz Mönning Bachem. Wer sicher gehen will, kalkuliert das ein und plant die Weihnachtsfeier so, dass ihre Kosten auch bei einigen Spontanabsagen noch unter 110 Euro pro Mitarbeiter bleiben.

Als steuerlich absetzbar gilt die Weihnachtsfeier nur, wenn sie alle genannten Bedingungen erfüllt. Hat ein Unternehmen seine Mitarbeiter schon im Frühjahr zu einem Osterfest und im Sommer zu einer Grillparty eingeladen, dann wäre die Weihnachtsfeier insgesamt die dritte Feier. In diesem Fall würde das Finanzamt die steuerliche Absetzbarkeit nicht anerkennen.

Der Arbeitgeber müsste nachträglich entscheiden, für welche der drei Veranstaltungen der Steuervorteil nicht gilt und dann Lohnsteuer abführen. "Das gilt sogar dann, wenn einzelne Arbeitnehmer an den vorherigen Feiern nicht teilgenommen haben", erläutert Steuerberaterin Stefanie Peter von Ebner Stolz Mönning Bachem. Das gleiche gilt, wenn der Chef die Kosten aus dem Blick verliert oder einzelne Mitarbeiter bei der Einladung übergeht.

Ausweg Lohnsteuerpauschalierung

Erfüllt die Betriebsweihnachtsfeier eine der Bedingungen zur steuerlichen Absetzbarkeit nicht, dann eröffnet der Gesetzgeber einen Ausweg über die Lohnsteuerpauschalierung. Der Unternehmer muss gemäß § 40 Abs. 2 Nr. 2 EStG in diesem Fall einen Lohnsteuersatz von 25 Prozent ansetzen. Aber auch die Lohnsteuerpauschalierung gilt nur in Grenzen. Die Grenze wäre beispielsweise überschritten, wenn der Chef die Weihnachtsfeier nutzt, teure Geschenke zu überreichen (Az. VI R 58/04). "Das kann öfters vorkommen, beispielsweise wenn der Betrieb mit der Belegschaft auf ein gewinnbringendes Geschäftsjahr oder besonders erfolgreiche Angestellte anstoßen will", weiß Stefanie Peter. Hierbei handelt es sich dann um eine untypische Programmgestaltung, da eine solche Zuwendung auch völlig losgelöst von der Veranstaltung vorgenommen werden könnte.

Im Urteilsfall ging es um überreichte Goldmünzen. Gelegenheitsgeschenke aus Anlass von Weihnachtsfeiern und ähnlichen Betriebsveranstaltungen sind daher nur solche, die den Rahmen und das Programm der Festivitäten betreffen. "Daher führen unübliche Präsente bei den Beschenkten zu steuerpflichtigem Arbeitslohn", warnt die Expertin. Damit nicht genug: Lässt sich die Lohnsteuerpauschalierung auf die Weihnachtsfeier nicht anwenden, dann muss der Arbeitgeber zusätzlich von der regulären Lohnsteuer noch Sozialabgaben für die Mitarbeiter zahlen. 
Tipp: Ist die Weihnachtsfeier die dritte Betriebsfeier im Jahr, kann der Arbeitgeber wählen, für welche der drei Betriebsfeiern er statt der Steuerfreiheit die Lohnsteuerpauschalierung in Anspruch nimmt. Es empfiehlt sich dann, die insgesamt günstigste Feier zu versteuern.   

Weihnachtsfeier für Minijobber

Vorsehen müssen sich Unternehmen, die Minijobber beschäftigen. Die Betriebsfeier kann die Grenzen der Minijobs sprengen. Solange das Unternehmen sich bei der Weihnachtsfeier an alle genannten Kriterien hält, gelten für Minijobber keine Sonderregeln. Wenn die Kosten jedoch den Betrag von 110 Euro brutto pro Mitarbeiter übersteigen, dann können durch die Minijobber zusätzliche Kosten entstehen. Schließlich schlägt das Finanzamt nun die Kosten der Feier auf die Löhne auf.

Steigt damit der Lohn eines Minijobbers über die Verdienstgrenze, dann gilt er als normaler sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer. Diese Einstufung gilt zumindest ab dem Monat, in dem die Weihnachtsfeier stattfand. Allerdings kann der Arbeitgeber den Minijobber zum neuen Jahr erneut als solchen anmelden, erklärt die Minijobzentrale auf Anfrage. Wer Minijobber beschäftigt, sollte also besonders genau auf die Regeln achten.

Weihnachtsessen mit Kunden

Laden Arbeitnehmer Kunden oder Geschäftspartner zum Weihnachtsessen ein, sind hierbei die allgemeinen Regeln für Bewirtungsaufwendungen anzuwenden. Das bedeutet, dass ordnungsgemäße Quittungen vorliegen müssen und eine gesonderte Aufzeichnungspflicht in der Buchführung beachtet werden muss. Unter dieser Voraussetzung kann der Arbeitgeber den Angestellten die Kosten in voller Höhe ohne Lohnsteuerpflicht erstatten, sich die Umsatzsteuer aus der Rechnung in voller Höhe vom Finanzamt zurückholen und von den Nettokosten 70 Prozent selbst als Betriebsausgaben absetzen.

Werbungskostenabzug beim Weihnachtsessen für Mitarbeiter

Oft kommt es vor, dass Vorgesetzte ihre Mitarbeiter aus eigener Tasche zur Weihnachtsfeier einladen, als Dank für geleistete Dienste und zur Motivation für die künftige Arbeit. Hier war das Finanzamt in den vergangenen Jahren besonders kritisch und verwies meist auf die private Lebensführung. Aufgrund der geänderten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs darf die Bewirtung von Kollegen jetzt aber nicht mehr generell vom Werbungskostenabzug ausgeschlossen werden. Diese günstigen Urteile wendet die Verwaltung an, indem etwa eine Aufteilung in beruflich und privat nach Köpfen erfolgen darf, wenn etwa neben Geschäftspartnern auch sonstige Personen teilnehmen. Bewirtungsaufwendungen für Kollegen lassen sich sogar voll absetzen, wenn sie beruflich veranlasst sind. 





Quelle: Ebner Stolz Mönning Bachem, Handwerkskammer Hamburg, BFH
letzte Änderung W.V.R. am 22.12.2025
Autor(en):  Wolff von Rechenberg
Bild:  panthermedia.net / pressmaster


Autor:in
Herr Wolff von Rechenberg
Wolff von Rechenberg ist Wirtschaftsjournalist und versorgt seit 2012 die Fachportale der reimus.NET mit News und Fachartikeln.
weitere Fachbeiträge des Autors | Forenbeiträge

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Controlling-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten für Controller. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Element 106330 wurde nicht gefunden

Controlling- Newsletter

Neben aktuellen Fach- und Arbeitsmarkt-Trends für Controller und neu eingegangene Fachbeiträge, informieren wir Sie über interessante Veranstaltungen und stellen Ihnen einzelne Controlling-Tools im Detail vor.
Werden Sie jetzt monatlich über
neue Fachbeiträge, Jobs und Tools informiert! 
Zur Newsletter-Anmeldung >>

Über 3.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Controller-Community (über 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Controlling-Forum.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>
Anzeige
Premium-Mitgliedschaft

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Controlling.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Controller? Mit einer Stellenanzeige auf Controlling-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

KLR-Begriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Kostenrechnung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Controller und und diskutieren ihre Fragen zu Controlling-Themen.

Riesen- Ressource

Auf Controlling-Portal.de sind bereits über 1.800 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Amüsante Glosse

Zweifel_Denken_Frau_Brille_pm_luckyraccoon_400x300.jpg

Erfolgreiche Unternehmer einer Kleinstadt treffen sich regelmäßig im örtlichen Golfclub und diskutieren mit Ihrer Lieblingskellnerin und BWL-Studentin Pauline betriebswirtschaftliche Probleme. Amüsant und mit aktuellem Bezug geschrieben von Prof. Peter Hoberg.

Zur Serie "Neulich im Golfclub" >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Controller, u.a. auch Kurse zum Controller / IHK zusammengestellt.

Premium-Mitgliedschaft

Erhalten Sie Zugriff auf Premium-Inhalte von Controlling-Portal.de und Rechnungswesen-Portal.de. Aktuelle und ständig erweiterte Fachbeiträge. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über unsere Premium-Inhalte.

Mitgliedschaft für nur 39,- EUR einmalig bei unbegrenzter Laufzeit! Kein Abonnement! Weitere Informationen >>
 

Wie zufrieden sind Sie mit uns?

Über Ihre Meinung und auch ihre Anregungen für Veränderungen oder Erweiterungen würden wir uns sehr freuen. Nur 10 kurze Fragen, die schnell beantwortet sind. Vielen Dank im Voraus für Ihre Mithilfe! zur Umfrage >>
 

Jobletter und Newsletter!

Mit dem monatlich erscheinenden Newsletter werden Sie über neue Fachbeiträge, News und Excel-Tools informiert! zur Anmeldung >>

Der 14-tägige Jobletter informiert Sie automatisch über neue Stellenangebote und Arbeitsmarkt-News! zur Anmeldung >>
 

Fachbeitrag veröffentlichen?

Sie sind Autor von Fachbeiträgen mit Controlling-bzw. Rechnungswesen-Thema? Gerne veröffentlichen oder vermarkten wir ihren Fachbeitrag. Eine kurze Autorenvorstellung oder Unternehmensdarstellung am Ende des Artikels ist möglich. jetzt Mitmachen >>

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Controlling-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.

Buch-Vorstellungen


Kennzahlen-Guide

Kennzahlen-Guide-klein.pngÜber 200 Kennzahlen aus Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.
Jede Kennzahl wird in diesem Buch ausführlich erläutert. Neben der Formel wird eine Beispielrechnung aufgeführt. Für viele branchenneutrale Kennzahlen stehen Zielwerte bzw. Orientierungshilfen für eine Bewertung zur Verfügung. Für die genannten Bereiche hat die Redaktion von Controlling-Portal.de jeweils spezialisierte Experten als Autoren gewonnen, die auf dem jeweiligen Gebiet über umfangreiche Praxiserfahrung verfügen. 

Preis: ab 12,90 Euro Brutto  mehr Informationen >>
 

Dashboards mit Excel

dashboards_cover.jpgWie erstelle ich ein Tacho- oder Ampel-Diagramm? Wie kann ich Abweichungen in Tabellen ansprechend visualisieren? Das wird Ihnen hier anschaulich erklärt.

Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR
oder E-Book für 12,90 EUR 
mehr Informationen >>

  

Reporting 1x1

reporting1x1-klein.jpgViel ist zum Berichtswesen oder Reporting schon geschrieben worden. Dennoch zeigen Umfragen, dass rund 50 Prozent der Empfänger von Berichten mit dem Reporting nicht zufrieden sind. Jörgen Erichsen erklärt in diesem Buch die Bedeutung und die Handhabung des Berichtswesens speziell für kleinere Betriebe. Mit zahlreichen Beschreibungen, Beispielen und Checklisten.

Taschenbuch in Farbe für 24,90 EUR
oder E-Book für 15,90 EUR 
mehr Informationen >>

Anzeige

Excel-Tool für Investitionsrechnung

meeting_diskussion_haende_pm_pressmaster_290px (1).png
Professionelle Investitionsrechnung in Excel – HGB-konform: NPV inkl. AfA-Tax-Shield, IRR, statischer und dynamischer Payback, BMF-AfA-Tabelle mit 33 Anlagenklassen, Priorisierung: PRIO 0–3, Szenarien, Leasing-vs-Kauf und ein fertiger DATEV-Aktivierungs-Buchungssatz. Druckfertige GF-Vorlage, KI-Prompt, keine Makros.

Jetzt hier für 69,90 EUR downloaden!

Controlling-Software gesucht?

controlling_Dashboard_pm_ml12nan_B9707546_400x300.jpg

Verschaffen Sie sich hier einen Überblick >>
LI-In-Bug.pngBleiben Sie auf dem Laufenden und informieren sich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und Jobangebote auf unserer LinkedIn-Seite >>

Stellenanzeigen

Buchhalter Immobilien (m/w/d) – Schwerpunkt Mieten- und Objektbuchhaltung
Strohauer ist ein langjährig gewachsenes, familiäres Wohnungsunternehmen mit Immobilienbeständen in Berlin, Hamburg und Dresden. Durch die eigenständige Verwaltung der Immobilien soll ein qualitativ hochwertiges und soziales Arbeiten sichergestellt werden, das den Bestand umsichtig entwickelt. St... Mehr Infos >>

Sachbearbeitung Buchhaltung – „Allround-Talent“ (w/m/d)
Die Verwaltung des Max-Planck-Instituts für extraterrestrische Physik (MPE), des Max-Planck-Instituts für Astrophysik (MPA) und der Max Planck Computing and Data Facility (MPCDF) ist eine zentrale Service­einrichtung und betreut rund 650 Instituts­angehörige. Die gemein­sa... Mehr Infos >>

Leitung Controlling Finanzen (m/w/d)
Sie sind ein analytischer Kopf mit Führungskompetenz und suchen eine Schlüsselposition, in der Sie die Controlling-Strategie eines systemrelevanten, gemeinnützigen Konzerns aktiv prägen, digitalisieren und weiterentwickeln können? Für unser Institut Mannheim suchen wir Sie als Abteilungsleitung C... Mehr Infos >>

Immobilienkauffrau/ - kaufmann (m/w/d) in Voll-/ Teilzeit
Wir, die Eisenbahner-Baugenossenschaft München-Hauptbahnhof eG, wurden 1908 gegründet. Heute bewirtschaften wir über 2.566 Wohneinheiten, 43 Gewerbeeinheiten sowie über 1.000 Garagen und Stellplätze. Wir sind stolz auf unsere lange Tradition als erfolgreiche Genossenschaft und realisieren heute a... Mehr Infos >>

Controller (m/w/d) für Förder- und Innovationsprojekte
Gestalte mit uns die Zukunft der Halb­leiter­techno­logie und starte Deine Karriere bei Siltronic! Siltronic ist einer der welt­weit größten Her­steller für Wafer aus Reinst­silizium und Partner vieler führender Chip-Her­steller mit rund 4.300 Mitarbeitenden und Pro­duktions­stätten in Europa, As... Mehr Infos >>

Financial Controller (m/w/d)
Ihre Zukunft – perfekt verpackt. Smurfit Westrock ist der weltweit wegweisende Anbieter von papier­basierten Ver­pack­ungs­lösungen. Mit mehr als 100.000 Mitarbeitenden, 500 Ver­arbei­tungs­betrieben und 63 Fabriken in 40 Ländern bieten wir unseren Kunden eine breite Palette an un­verwechsel­bare... Mehr Infos >>

Senior Finanzbuchhalter (m/w/d)
Seit Generationen kümmert sich BRUNATA-METRONA München um die Erfassung und Abrechnung von Heizenergie, Wasser und Strom in den verschiedensten Immobilienarten. Dank unserer digitalen Messtechniken können wir Kundinnen und Kunden verlässliche Daten über ihren Energieverbrauch zur Verfügung stelle... Mehr Infos >>

Örtlicher Bestandsmanager (m/w/d)
Wir, die Eisenbahner-Baugenossenschaft München-Hauptbahnhof eG, wurden 1908 gegründet. Heute bewirtschaften wir über 2.566 Wohneinheiten, 43 Gewerbeeinheiten sowie über 1.000 Garagen und Stellplätze. Wir sind stolz auf unsere lange Tradition als erfolgreiche Genossenschaft und realisieren heute a... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Folgen Sie uns!

panthermedia_B90564160_patronestaff_310px.jpg

Controlling-Portal auf:
Facebook >> und  Linkedin >>

Viele kostenlose Webinare rund ums Controlling

CoPlanner_Logo_2_RGB_tuerkis_300dpi-controllingportal.jpg
In unseren Webinaren erfahren Sie, wie Sie Ihr Controlling auf ein neues Niveau heben. Neueste Trends, praxisnahe Einblicke und wie Sie Ihre Fähigkeiten optimieren können.  Vom präzisen Forecasting über HR-Controlling bis zur Konsolidierung und integrierten Planung: Die Webinare sind darauf ausgerichtet, Sie zu inspirieren, zu informieren und zu befähigen.     Mehr Infos >>  

Ebook_DG_ISBN_978-3-00-050814-1_290px.png

eBook: Erstellung einer integrierten Finanz- und Liquiditätsplanung mit Excel

Dieses Buch zeigt praxisnah und verständlich, wie Sie mit Excel eine integrierte, investoren- und bankenkonforme Finanz- und Liquiditätsplanung aufbauen. Die Notwendigkeit für einen solchen professionellen Finanzplan ergibt sich nicht nur in Gründungs- und Wachstumsphasen, z.B. bei der Kapitalbedarfsermittlung, Businessplanerstellung und Investorenansprache, sondern auch als Steuerungsinstrument im laufenden Betrieb sowie in Insolvenz- und Sanierungssituationen.

Jetzt hier für 26,75 EUR downloaden >>

Excel-Tool Bilanz- und Erfolgsanalyse

Bilanzanalyse-Tool 290px.jpg
Aus Bilanz und G+V werden alle gängigen Bilanz- und Erfolgskennzahlen errechnet und versucht, die Bewertung der Zahlen mit den Ampelfarben grün, gelb und rot deutlich zu machen. Die Ableitung bzw. Berechnung der Kennzahlen wird ausführlich dargestellt.

Jetzt hier für 34,- EUR downloaden >>

Excel-Tools für Controller!

Diagramme_Charts_pm_chormail@hotmail-com_B347361660_400x300.jpg

Über 500 Vorlagen direkt zum Download. Verschaffen Sie sich einen Überblick >>

Software-Tipps

QuoVadis.jpg
Der BusinessPlanner besticht seit Jahren durch seine schnelle und professionelle Umsetzung einer integrierten Unternehmensplanung. Ein besonderer Fokus liegt auf der Integration von Planbilanz und Finanzplan / Cashflow – inklusive transparentem und aussagekräftigem Reporting.
Mehr Informationen >>

Lucanet_logo.jpg
LucaNet.Planner deckt alle Anforderungen der integrierten Unternehmensplanung, des Reportings und der Analyse ab. Setzen Sie auf eine Software, die Ihnen mit maximaler Transparenz Arbeitsprozesse erleichtert. Mit wenigen Mausklicks passen Sie vorgefertigte Strukturen an Ihre Bedürfnisse an und importieren Ist-Zahlen über fertige Schnittstellen aus Ihrem Vorsystem.  Mehr Informationen >>

idl.png
Die IDL CPM Suite ist eine Software für die Unternehmenssteuerung mit integrierten Applikationen für Konzernkonsolidierung, Finanzplanung, operative Planung, Managementreporting, regulatorisches Berichtswesen und Analyse. Herausragende Usability, hohe Automatisierung und Fachlichkeit zeichnen sie aus. Mehr Informationen >>

Weitere Controlling-Software-Lösungen im Marktplatz >>

PLC Businessplan

Sie benötigen Hilfe bei der Erstellung Ihres Businessplans? Der automatisierte Businessplan hilft Ihnen systematisch bei der Erstellung und das automatisiert und ohne viel Dateneingabe.
 Mehr Informationen >>

Nutzwertanalyse

Die Nutzwertanalyse ist eine Methode zur quantitativen Bewertung des Nutzens von Entscheidungsalternativen, die wegen fehlender numerischer oder monetärer Vergleichskriterien nicht oder schwer miteinander vergleichbar sind.
Mehr Informationen >>

Meilensteintrendanalyse

Meilensteintrendanalyse.png
Diese auf Excel basierende Meilensteintrendanalyse ist ein effizientes grafisches Werkzeug zur Verfolgung von Projektmeilensteinen. Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Excel-Tool für Investitionsrechnung

meeting_diskussion_haende_pm_pressmaster_290px (1).png
Professionelle Investitionsrechnung in Excel – HGB-konform: NPV inkl. AfA-Tax-Shield, IRR, statischer und dynamischer Payback, BMF-AfA-Tabelle mit 33 Anlagenklassen, Priorisierung: PRIO 0–3, Szenarien, Leasing-vs-Kauf und ein fertiger DATEV-Aktivierungs-Buchungssatz. Druckfertige GF-Vorlage, KI-Prompt, keine Makros.

Jetzt hier für 69,90 EUR downloaden!

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>