Kurzfristige Beschäftigung: Lohn, Steuern, Regeln, Tipps

Wolff von Rechenberg
Kurzfristige Beschäftigung ist die Alternative zu den regelmäßigen Minijobs, die unter einer Verdienstgrenze bleiben müssen – ab 01.01.2025 556 Euro im Monat. Für kurzfristig Beschäftigte gilt keine Obergrenze beim Verdienst. Dafür stellt der Gesetzgeber andere Anforderungen an kurzfristige Beschäftigung. Unternehmer sollten die Regeln genau kennen. Es drohen teure Fallen. 

Urlaubsvertretungen, Ferienjobs und saisonale Beschäftigungsverhältnisse sind typische Felder für kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse. Die Gastronomie beschäftigt Saisonkräfte oft nur kurzfristig. Auch Land- und Forstwirtschaft brauchen Saisonarbeiter. Für die Land- und Waldarbeiter hat der Gesetzgeber besondere Regeln formuliert, die am Ende dieses Beitrags erklärt werden. 

Von einer kurzfristigen Beschäftigung sprechen wir, wenn die Beschäftigung innerhalb eines Kalenderjahres auf längstens drei Monate oder 70 Arbeitstage nach ihrer Eigenart begrenzt zu sein pflegt oder im Voraus vertraglich begrenzt ist.
Achtung: Diese Definition gemäß § 8 SGB IV Ist nicht deckungsgleich mit der Definition aus Steuersicht in § 40a Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG). Dazu später mehr.

Arbeitgeber sollten darauf achten, dass die kurzfristige Beschäftigung keinen berufsmäßigen Umfang annimmt. Die Minijob-Zentrale erklärt, was darunter zu verstehen ist:
  • Arbeitet der Minijobber in einem Job regelmäßig fünf oder mehr Tage wöchentlich und in einem anderen weniger als fünf Tage, darf er insgesamt auf nicht mehr als 70 Arbeitstage im Kalenderjahr kommen. 
  • Ist der Minijobber in allen Zeiträumen mindestens an fünf Tagen in der Woche beschäftigt, sind seine Einsätze auf drei Monate begrenzt. Dauern die Einsätze keine vollen Kalendermonate, dürfen sie zusammen nicht mehr als 90 Kalendertage betragen. (Quelle: Minijob-Zentrale)

Überschreitet der Minijobber im einen oder anderen Fall diese Grenzen, geht die Rentenversicherung von Berufsmäßigkeit aus. Als Stichtag gilt der Tag, an dem dies eintritt.
Wichtig: Der Rentenversicherungsträger ist an diese Stichtagsregelung nur dann gebunden, wenn der Arbeitgeber den Sachverhalt gemeldet hat. Hat er dies absichtlich oder grob fahrlässig versäumt, kann dies zu Nachforderungen oder Strafzahlungen führen.


Kurzfristige Minijobs kombiniert

Die Fristen von drei Monaten oder 70 Tagen gelten auch für mehrere Beschäftigungsverhältnisse. Hat ein Minijobber schon 70 Tage bei Arbeitgeber A gearbeitet, dann kann er bei Arbeitgeber B keinen kurzfristigen Minijob mehr annehmen. Beispiele: 
  • Arbeitnehmer 1 hat bei einem Arbeitgeber schon 35 Tage kurzfristig geringfügig gearbeitet. In einem neuen Job darf er noch weitere 35 Tage in gleicher Weise angestellt sein. 
  • Arbeitnehmer 2 hat bereits zwei komplette Kalendermonate durchgängig kurzfristig geringfügig gearbeitet. Bei einem zweiten Arbeitgeber darf er höchstens noch einen Monat am Stück kurzfristig geringfügig arbeiten. 
  • Arbeitnehmer 3 wechselt von einem regelmäßigen Minijob in ein kurzfristiges Beschäftigungsverhältnis. Handelt es sich bei dem kurzfristigen Job eindeutig um einen neuen Aufgabenbereich, kann er dort für drei Monate oder 70 Tage beschäftigt werden. Allerdings muss es sich eindeutig um zwei voneinander unabhängige Beschäftigungsverhältnisse handeln. 

Kurzfristige Beschäftigung und Lohnsteuer

Die kurzfristige Beschäftigung gehört zum Bereich der geringfügigen Arbeitsverhältnisse. Wie für regelmäßige Minijobber zahlt der Arbeitgeber auch für kurzfristig Beschäftigte keine Beiträge zur Sozialversicherung. Dafür gibt es für Saisonkräfte keine Verdienstgrenze.

Der Arbeitgeber muss kurzfristig Beschäftigte wie reguläre Arbeitnehmer bei der Berufsgenossenschaft (gesetzliche Unfallversicherung) versichern. Außerdem fällt eine Insolvenzgeldumlage in Höhe von 0,15Prozent an. Minijobber haben ein Recht auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Mutterschutz. Dafür zahlt der Arbeitgeber Umlagen. Diese gelten auch für kurzfristig Beschäftigte.

Kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse sind lohnsteuerpflichtig. Zusätzlich fällt gegebenenfalls die Kirchensteuer an. Die Lohnsteuer wird dem kurzfristig Beschäftigten wie jedem Arbeitnehmer vom Lohn abgezogen und ans Finanzamt überwiesen, erklärt die Minijob-Zentrale. Berechnungsgrundlage sind die elektronischen Lohnsteuermerkmale ELStAM.

Als Vereinfachung bietet der Gesetzgeber dem Arbeitgeber eine Lohnsteuerpauschale für kurzfristige Beschäftigung an. Er darf für kurzfristige Beschäftigung eine Lohnsteuerpauschale von 25 Prozent abführen. Die Pauschale lohnt sich für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
  • Der Arbeitgeber spart sich die Lohnsteuerberechnung und zahlt dafür eine Pauschale, die etwa dem Betrag entspricht, den er für einen regulären Arbeitnehmer mit Sozialversicherungsbeiträgen auch hätte bezahlen müssen.
  • Der Arbeitnehmer vermeidet den Progressionsvorbehalt. Wird das kurzfristige Beschäftigungsverhältnis neben einem regulären Job ausgeübt, führt der zusätzliche Lohn normalerweise zu einem Ansteigen des Einkommensteuersatzes. Bei Anwendung der Lohnsteuerpauschale gilt das zusätzliche Einkommen jedoch als versteuert. Es wird nicht mehr angerechnet.

Die Bedingungen der Lohnsteuerpauschalierung regelt § 40a Abs.1 Einkommensteuergesetz (EStG). Auch in dieser Vorschrift bezeichnet der Gesetzgeber kurzfristige Beschäftigung als gelegentlich und nicht wiederkehrend. Aber es finden sich noch weitere Bedingungen:
  • Zunächst darf kurzfristige Beschäftigung nicht länger als 18 Tage am Stück ausgeübt werden. Wer seine Saisonkräfte für zwei Monate durchgängig beschäftigen möchte, kann dafür demnach keine Lohnsteuerpauschale berechnen.
  • Um die Lohnsteuerpauschale nutzen zu können, darf der Arbeitgeber seinen kurzfristig Beschäftigten nicht mehr als durchschnittlich 120 Euro am Tag zahlen.
  • Der durchschnittliche Tageslohn spielt keine Rolle, wenn das Beschäftigungsverhältnis unvorhersehbar sofort notwendig wird.

Erfüllt das Beschäftigungsverhältnis diese Bedingungen nicht, muss der Arbeitgeber den üblichen Lohnsteuersatz vom Einkommen abziehen.

Kurzfristige Beschäftigung: Vorsicht vor Berufsmäßigkeit

Für die kurzfristige Beschäftigung setzt der Gesetzgeber keine Verdienstgrenzen. Allerdings unterliegt kurzfristige Beschäftigung vielen Einschränkungen und Bedingungen. Die wichtigste: Die kurzfristige Beschäftigung darf keine berufsmäßigen Züge tragen. Von einer Berufsmäßigkeit wird der Fiskus immer ausgehen bei
  • Saisonkräften, die wiederholt kurzzeitig für dieselbe Arbeit einstellt werden, 
  • Beziehern von Arbeitslosengeld I,
  • Bezieherinnen oder Bezieher von Elterngeld,
  • Arbeitnehmern im unbezahlten Urlaub.

Auch darf der kurzfristige Minijob nicht die Haupteinnahmequelle des Arbeitnehmers sein. Verstößt ein kurzfristiges Beschäftigungsverhältnis gegen eine der vielen genannten Regeln, tritt sofort eine Sozialversicherungspflicht ein.

Kurzfristige Beschäftigung: Tipps für Arbeitgeber

Das Einstellen von kurzfristig Beschäftigten zählt nicht zu den Herausforderungen, denen sich ein Unternehmer ohne fachlichen Rat stellen sollte. Die folgenden Tipps sollten Unternehmer beherzigen:
  1. Fachkundigen Rat einholen, beispielsweise vom Steuerberater.
  2. Arbeitgeber sollten neuen kurzfristig Beschäftigten vor Arbeitsbeginn einen Fragebogen vorlegen. Darin sollte der angehende Minijobber vorherige Beschäftigungsverhältnisse mitteilen. 
  3. Der Arbeitgeber sollte sich versichern lassen, dass der Bewerber nicht arbeitssuchend gemeldet ist oder andere staatliche Leistungen bezieht, die einer kurzfristigen Beschäftigung entgegenstehen. Gibt es wegen falscher Angaben des Minijobbers später Schwierigkeiten, hat das Unternehmen eine Handhabe.

Kurzfristige Beschäftigung in Land- und Forstwirtschaft

Das Wort "Saisonarbeit" ist im öffentlichen Bewusstsein beispielsweise mit der Spargelernte verknüpft. Für kurzfristige Beschäftigung in Land- und Forstwirtschaft gelten abweichende Regeln in Sachen Lohnsteuer. So können Arbeitgeber in Land- und Forstwirtschaft für sogenannte Aushilfskräfte eine niedrigere Lohnsteuerpauschale von nur 5 Prozent vom Lohn abziehen. Auch diese Lohnsteuerpauschale regelt § 40a EStG.

Die Pauschale gilt demnach für Aushilfskräfte, die
  • ausschließlich für typische Aufgaben in Land- oder Forstwirtschaft eingesetzt werden. 
  • für Arbeiten eingesetzt werden, die nicht ganzjährig anfallen.
  • nicht zu den ausgebildeten Fachkräften in Land- und Forstwirtschaft zählen.
  • nicht mehr als 180 Tage im Kalenderjahr beschäftigt werden.
  • nicht mehr als 120 Euro am Tag verdienen.
  • nicht beim selben Arbeitgeber bereits lohnsteuerpflichtig beschäftigt sind. 

(Stand: 2024)




Quelle: Gesetze-im-Internet.de, Haufe.de, Minijob-Zentrale, Steuerberaterkammer, Techniker Krankenkasse
letzte Änderung W.V.R. am 25.11.2024
Autor(en):  Wolff von Rechenberg
Bild:  Bildagentur PantherMedia / Volodymyr Melnyk


Autor:in
Herr Wolff von Rechenberg
Wolff von Rechenberg ist Wirtschaftsjournalist und versorgt seit 2012 die Fachportale der reimus.NET mit News und Fachartikeln.
weitere Fachbeiträge des Autors | Forenbeiträge

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Controlling-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten für Controller. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Element 146622 wurde nicht gefunden

Controlling- Newsletter

Neben aktuellen Fach- und Arbeitsmarkt-Trends für Controller und neu eingegangene Fachbeiträge, informieren wir Sie über interessante Veranstaltungen und stellen Ihnen einzelne Controlling-Tools im Detail vor.
Werden Sie jetzt monatlich über
neue Fachbeiträge, Jobs und Tools informiert! 
Zur Newsletter-Anmeldung >>

Über 3.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Controller-Community (über 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Controlling-Forum.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>
Anzeige
RS Controlling System

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Controlling.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Controller? Mit einer Stellenanzeige auf Controlling-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

KLR-Begriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Kostenrechnung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Controller und und diskutieren ihre Fragen zu Controlling-Themen.

Riesen- Ressource

Auf Controlling-Portal.de sind bereits über 1.800 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Amüsante Glosse

Zweifel_Denken_Frau_Brille_pm_luckyraccoon_400x300.jpg

Erfolgreiche Unternehmer einer Kleinstadt treffen sich regelmäßig im örtlichen Golfclub und diskutieren mit Ihrer Lieblingskellnerin und BWL-Studentin Pauline betriebswirtschaftliche Probleme. Amüsant und mit aktuellem Bezug geschrieben von Prof. Peter Hoberg.

Zur Serie "Neulich im Golfclub" >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Controller, u.a. auch Kurse zum Controller / IHK zusammengestellt.

Premium-Mitgliedschaft

Erhalten Sie Zugriff auf Premium-Inhalte von Controlling-Portal.de und Rechnungswesen-Portal.de. Aktuelle und ständig erweiterte Fachbeiträge. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über unsere Premium-Inhalte.

Mitgliedschaft für nur 39,- EUR einmalig bei unbegrenzter Laufzeit! Kein Abonnement! Weitere Informationen >>
 

Wie zufrieden sind Sie mit uns?

Über Ihre Meinung und auch ihre Anregungen für Veränderungen oder Erweiterungen würden wir uns sehr freuen. Nur 10 kurze Fragen, die schnell beantwortet sind. Vielen Dank im Voraus für Ihre Mithilfe! zur Umfrage >>
 

Jobletter und Newsletter!

Mit dem monatlich erscheinenden Newsletter werden Sie über neue Fachbeiträge, News und Excel-Tools informiert! zur Anmeldung >>

Der 14-tägige Jobletter informiert Sie automatisch über neue Stellenangebote und Arbeitsmarkt-News! zur Anmeldung >>
 

Fachbeitrag veröffentlichen?

Sie sind Autor von Fachbeiträgen mit Controlling-bzw. Rechnungswesen-Thema? Gerne veröffentlichen oder vermarkten wir ihren Fachbeitrag. Eine kurze Autorenvorstellung oder Unternehmensdarstellung am Ende des Artikels ist möglich. jetzt Mitmachen >>

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Controlling-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.

Buch-Vorstellungen


Kennzahlen-Guide

Kennzahlen-Guide-klein.pngÜber 200 Kennzahlen aus Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.
Jede Kennzahl wird in diesem Buch ausführlich erläutert. Neben der Formel wird eine Beispielrechnung aufgeführt. Für viele branchenneutrale Kennzahlen stehen Zielwerte bzw. Orientierungshilfen für eine Bewertung zur Verfügung. Für die genannten Bereiche hat die Redaktion von Controlling-Portal.de jeweils spezialisierte Experten als Autoren gewonnen, die auf dem jeweiligen Gebiet über umfangreiche Praxiserfahrung verfügen. 

Preis: ab 12,90 Euro Brutto  mehr Informationen >>
 

Dashboards mit Excel

dashboards_cover.jpgWie erstelle ich ein Tacho- oder Ampel-Diagramm? Wie kann ich Abweichungen in Tabellen ansprechend visualisieren? Das wird Ihnen hier anschaulich erklärt.

Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR
oder E-Book für 12,90 EUR 
mehr Informationen >>

  

Reporting 1x1

reporting1x1-klein.jpgViel ist zum Berichtswesen oder Reporting schon geschrieben worden. Dennoch zeigen Umfragen, dass rund 50 Prozent der Empfänger von Berichten mit dem Reporting nicht zufrieden sind. Jörgen Erichsen erklärt in diesem Buch die Bedeutung und die Handhabung des Berichtswesens speziell für kleinere Betriebe. Mit zahlreichen Beschreibungen, Beispielen und Checklisten.

Taschenbuch in Farbe für 24,90 EUR
oder E-Book für 15,90 EUR 
mehr Informationen >>

Anzeige
kennzahlen-guide_titel_250px.jpg
Kennzahlen-Guide für Controller - Über 200 Kennzahlen mit Erläuterung und Beispielrechnung aus den Bereichen Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.

Preis: E-Book 12,90 EUR mehr >>

Controlling-Software gesucht?

controlling_Dashboard_pm_ml12nan_B9707546_400x300.jpg

Verschaffen Sie sich hier einen Überblick >>
LI-In-Bug.pngBleiben Sie auf dem Laufenden und informieren sich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und Jobangebote auf unserer LinkedIn-Seite >>

Stellenanzeigen

Bilanzbuchhalter*in / Buchhalter*in (Schwerpunkt Anlagevermögen)
Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (MPG) ist eine von Bund und Ländern finanzierte Selbstverwaltungs­organisation der Wissenschaft. Sie betreibt in gegenwärtig 85 Instituten und Forschungs­stellen im In- und Ausland Grundlagen­forschung auf natur- und geist... Mehr Infos >>

Finanzbuchhalter (m/w/d)
Die DPG ist der innovative Dienstleister für hochwertige elektrische und nichtelektrische Betriebssicherheitsprüfungen. Unsere qualifizierten und engagierten Mitarbeitenden bieten bundesweit ein breites Prüfangebot auf Basis modernster Technologien, unterstützt durch hochwertiges Messequipment, a... Mehr Infos >>

(Junior) Accountant / Kreditorenbuchhalter (all genders)
Als Accountant (m/w/d) im Bereich Kreditorenbuchhaltung (befristet auf 1 Jahr) stellst Du sicher, dass unsere finanziellen Prozesse präzise, transparent und regelkonform ablaufen. Mit Deiner strukturierten Arbeitsweise trägst Du dazu bei, dass ARMEDANGELS auf einer stabilen finanz... Mehr Infos >>

Controller Planung und Prognose (m/w/d)
Als dynamisch wachsendes Pharma­unter­nehmen setzen wir uns für das wert­vollste Gut der Menschen ein – die Gesundheit. Weltweit arbeiten wir mit mehr als 2.000 Mit­arbeitenden für das vereinte Ziel, die Lebens­qualität von Patienten (m/w/d) zu ver­bessern. Wir sind spezialisiert auf die ... Mehr Infos >>

Teamleitung Rechnungswesen (m/w/d)
Im Auftrag unseres Kunden suchen wir eine Teamleitung Rechnungswesen (m/w/d) für ein mittelständisches IT-Beratungsunternehmen. Das Beratungsunternehmen umfasst sechs Geschäftsbereiche und beschäftigt insgesamt rund 145 Mitarbeitende. Der Hauptsitz liegt in Sachsen, ergänzt durch weitere ... Mehr Infos >>

Sachbearbeitung im Rechnungswesen
Wir, die Eisenbahner-Baugenossenschaft München-Hauptbahnhof eG, wurden 1908 gegründet. Heute bewirtschaften wir über 2.566 Wohneinheiten, 41 Gewerbeeinheiten sowie über 1.000 Garagen und Stellplätze. Wir sind stolz auf unsere lange Tradition als erfolgreiche Genossenschaft und realisieren heute a... Mehr Infos >>

Mitarbeiter (m/w/d) Finanzbuchhaltung (m/w/d)
Wir von Hedin Automotive haben es uns zum Ziel gemacht, fester Teil der Mobilität von morgen zu werden. Die Herausforderungen dabei meistern wir tagtäglich im Team. Und zwar als einer von Deutschlands größten Handelspartnern von Mercedes-Benz, Daimler Truck und Hyundai mit über 30 Standorten. Uns... Mehr Infos >>

Head of Accounting (m/w/d)
Deine Zukunft – perfekt verpackt. Smurfit Westrock ist der weltweit wegweisende Anbieter von papier­basierten Ver­pack­ungs­lösungen. Mit mehr als 100.000 Mitarbeitenden, 500 Ver­arbei­tungs­betrieben und 63 Fabriken in 40 Ländern bieten wir unseren Kunden eine breite Palette an un­verwechsel­bar... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Folgen Sie uns!

panthermedia_B90564160_patronestaff_310px.jpg

Controlling-Portal auf:
Facebook >> und  Linkedin >>

Veranstaltungs-Tipp

Confex_Online-Banner_290px.jpg
Lernen Sie von unseren Experten alle Tricks zum Thema Power BI.
  • Erfahrene Trainer mit fundiertem Power BI Wissen
  • Praxisnahe Beispiele und Übungen für sofortige Anwendung
  • Kleine Gruppen für maximale Interaktion
Melden Sie sich jetzt an, es gibt noch freie Plätze.

JOB- TIPP

Karriere_290px.png
Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Interessante Stellenangebote für Controller finden Sie in der Controlling-Portal Stellenbörse. Immer auf dem Laufenden bleiben und neue Jobangebote mit dem Jobletter automatisch erhalten? Zur Jobletter-Anmeldung >>

Excel-Vorlage für Angebotsvergleich

Angebotsvergleich Excel 290px.jpg
Formelgestützte Ermittlung des "besten" Angebots durch Gegenüberstellung der Angebotskonditionen verschiedener Anbieter. Das Excel-Tool bietet einen quantitativen und einen qualitativen Angebotsvergleich, in dem zunächst der Anbieter mit dem günstigsten Bezugspreis und anschließend nach bestimmten Bewertungskriterien der "beste" Lieferant ermittelt wird.

Jetzt hier für 25,- EUR downloaden >>

Excel-Tools für Controller!

Diagramme_Charts_pm_chormail@hotmail-com_B347361660_400x300.jpg

Über 500 Vorlagen direkt zum Download. Verschaffen Sie sich einen Überblick >>

Software-Tipps

jabatix_logo_Businessplan_290px.png
Jabatix NC ist eine Rechenmaschine, als add-on für Excel, für Controller in kleinen und mittleren Unternehmen. Sie führt komplexe Berechnungen durch und stellt die Ergebnisse in EXCEL bereit – ohne lange Einarbeitung. Mehr Informationen >>

Diamant.PNG
Diamant/3 bietet Ihnen ein Rechnungswesen mit integriertem Controlling für Bilanz- / Finanz- und Kosten- / Erfolgs- Controlling sowie Forderungsmanagement und Personalcontrolling. Erweiterbar bis hin zum unternehmensweiten Controlling. Mehr Informationen >>


Weitere Controlling-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Kreditrechner - 50 Darlehen in Excel verwalten

Kreditrechner_Excel.jpg
Mit diesem Kreditrechner für Excel hast du deine gesamte Schuldenlage im Griff – einfach, übersichtlich und effektiv. Spare bares Geld durch bessere Planung. Dieser Planer wurde speziell dafür entwickelt, auch bei komplexen Kreditstrukturen Übersicht und Kontrolle zu behalten. Bis zu 50 Kredite gleichzeitig verwalten und Laufzeiten bis zu 50 Jahre abbilden

Jetzt hier für 17,90 EUR downloaden!

Buch-Tipp

Dashboards mit Excel im Controlling

dashboards_cover.jpgTipps, Charts und Diagramme für Ihre tägliche Arbeit mit Microsoft Excel® im Controlling. Präsentiert von Controlling-Portal.de. Sogenannte Dashboards werden heute vom Management erwartet. Möglichst auf einem Blatt sollen alle wichtigen Kennzahlen auf einem Blick erfassbar sein.
Dafür muss der Controller sparsam mit Tabellen umgehen und Abweichungen sowie Zahlenreihen ansprechend visualisieren. Dabei kommen u. a. Tacho- und Ampeldiagramme sowie Sparklines zum Einsatz. E-Book (PDF) für 12,90 EUR. oder Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR,  Mehr Infos >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>