Ableitung von Cashflows aus Deckungsbeiträgen

Ein Beitrag aus der Serie Controllers Trickkiste

Dr. Peter Hoberg
 

Die Controller leben ständig in zwei Welten, ohne dass einige von ihnen das merken. Einmal in der Welt der Periodengrößen, wenn sie über Umsätze, Kosten und Ergebnisse berichten. Zum anderen arbeiten sie in der Welt der Cashflows, wenn sie Investitionen und Finanzierungen analysieren. Im Unternehmen wird hauptsächlich über die Umsätze, Kosten und Ergebnisse (insb. EBIT) diskutiert, weil diese häufig die Basis für die Boni darstellen. Zudem werden sie für die Monatsergebnisse erarbeitet und präsentiert. Darauf aufbauend müssen sich alle Funktionen und Bereiche verantworten, insb. wenn sie ihre Monatsziele nicht erreicht haben.

Deswegen hat es der Controller eher leicht, wenn er mit den Fachfunktionen zukünftige Umsätze und Kosten diskutiert. Aber damit liegt dann die Aufgabe vor ihm, diese Größen in Cashflows zu übersetzen, wenn es um die Vorteilhaftigkeit von Handlungsmöglichkeiten (Projekte, Investitionen, Optionen, Alternativen etc.) geht, die sich über einen längeren Zeitraum hinziehen. Sie benötigen Zeitpunktinformationen und nicht Periodeninformationen. Bei der Übersetzung ist zu unterscheiden zwischen der Transformation der positiven Größen, also insb. des Umsatzes, und der Transformation der negativen Größen, der Kostenpositionen. Beide Transformationen erfordern eine fundierte Analyse. Wenn sie allerdings einmal durchgeführt wurde, kann sie häufig einfach auf neue Fragestellungen übertragen werden.

1. Nettoumsatz

Der Begriff Nettoumsatz bedeutet, dass wirklich alle Rabatte und die Umsatzsteuer vom Listenpreis abgezogen werden müssen. Dabei gibt es gerade im Geschäft über den Handel sehr viele weitere Abzugsmöglichkeiten, die sich in sehr unterschiedlichen Positionen in der G+V verstecken können. (vgl. z. B. Hoberg (2014), S. 1 ff.). Es seien die 3 Gruppen von Rabatten aufgeführt:
  • Rabattgruppe 1: Hier finden sich Abzüge, die der Verkäufer bereits in seiner Rechnung vornimmt, z. B. für Mengen oder Sortimentszusagen. Ergebnis ist der fakturierte Rechnungsrabatt.
  • Rabattgruppe 2: Diese werden vom fakturierten Rechnungsbetrag abgezogen. Dies können Boni, Aktionsvergütungen, Skonti usw. sein.
  • Rabattgruppe 3: Hierbei handelt es sich um Nachlässe, die nachträglich gewährt werden, z. B. für erreichte Umsatzziele, für Neueröffnungen im Handel, für Jubiläumsrabatte usw. Der Handel ist bezüglich dieser Forderungen sehr erfindungsreich.

Zusätzlich müssen die Finanzierungskosten der Transaktion abgezogen werden. Wenn die Rechnung erst einen Monat nach Lieferung eintrifft, muss sie einen Monat abgezinst werden.  Als konkretes Beispiel sei ein Nettoumsatz von 10 Mio€ betrachtet. Aufgrund der Zahlungsziele kommt er erst nach drei Monaten. Somit muss der Betrag im internen Rechnungswesen auch um drei Monate abgezinst werden. Da im Jahresdurchschnitt die Lieferungen in den meisten Branchen ungefähr zur Jahresmitte stattfinden (vgl. z. B. Hoberg (2004), S. 271 ff.), kommt die Zahlung dann drei Monate nach der Mitte, also nach Monat 9. Durch die Abzinsung wird sie wieder auf die Jahresmitte herabgezinst. Damit lautet die Einheit €6, weil die Zahlung am Ende des sechsten Monats anfällt (vgl. zur genaueren Darstellung der Einheiten Hoberg (2018), S. 468 ff.). Im Beispiel würde der Wert zum Vergleichszeitpunkt wie folgt fallen, wenn ein effektiver Jahreszinssatz von 10 % unterstellt wird:
10 Mio€9 / (1,1(3/12)9 / €6) = 9,76 Mio€6

Durch die Herausarbeitung des zeitlichen Anfalls der Nettoumsätze ist die Basis gelegt, um sie später in Cashflows für die Investitionsrechnung zu transformieren, bei welcher die Zahlungen (meist implizit) auf das Jahresende bezogen sind.

Letzte Änderung W.V.R am 01.06.2025

Autor(en): Dr. Peter Hoberg
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