LfA Förderbank Bayern
München
Die Umsatzsteuer wird in betriebswirtschaftlichen Kalkulationen außerhalb der Literatur zur Finanzbuchhaltung und zu den Steuern üblicherweise wenig beachtet, weil es sich angeblich um einen durchlaufenden Posten handelt. Dies folgt aus der Zielsetzung, dass nur der Endverbraucher belastet werden soll. Es werden unterschiedlich hohe Sätze angewandt, um weitere Zielsetzungen umsetzen zu können.
Beispiel: Als Beispiel sei angenommen, dass die Einnahmen vor Umsatzsteuer in einem Monat 1.000 € betragen haben. Bei dem üblichen Satz von 19 % beläuft sich dann die Rechnung auf 1.190 €. Unabhängig, ob bzw. wann der Kunde zahlt, muss die Umsatzsteuer von 190 € am 10. des Folgemonats an das Finanzamt abgeführt werden. Wenn die Ausgaben ohne Vorsteuer im gleichen Monat 500 € betrugen, so hat das Unternehmen 500 * 1,19 = 595 € zu bezahlen. Nach Verrechnung beträgt in diesem Fall der auszugleichende Betrag 190 – 95 = 95 €. Der Unternehmer muss ihn an das Finanzamt zahlen.
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