Die Kapitaldienstfähigkeit ist neben dem Rating, der Bonitätsbewertung, eine zentrale Größe, wenn es um die Kreditentscheidung von Banken geht. Die Kapitaldienstfähigkeit zeigt, ob ein Kreditnehmer voraussichtlich in der Lage ist, alle Tilgungs- und Zinsleistungen aus den laufenden Einnahmen zu bezahlen. Unternehmer oder Selbstständige, die einen Kredit beantragen wollen, sollten daher wissen, wie sie die Kapitaldienstfähigkeit für ihren Betrieb selbst berechnen können, um mit der Bank auf Augenhöhe kommunizieren und verhandeln zu können.
Der Beitrag zeigt, wie es grundsätzlich funktioniert und stellt eine Excel-Arbeitshilfe für die Berechnung zur Verfügung. Da es hierbei je nach Institut in den Details Unterschiede geben kann, sollten Unternehmer im Vorfeld einer Kreditverhandlung gezielt bei ihrer Bank nachfragen, sich dessen Berechnungsweg genau erläutern lassen und ggf. den Excel-Rechner anpassen.
1. Was ist eigentlich Kapitaldienstfähigkeit?
Stichwort:
Kapitaldienstfähigkeit (KDF)
KDF ist die Fähigkeit eines Unternehmens oder Selbstständigen, einen aufgenommenen Kredit vollständig und pünktlich aus eigenen Einnahmen bzw. aus eigener Kraft zurückzuzahlen. Die Rückzahlung umfasst dabei Zinsen und Tilgung. Je besser die Kapitaldienstfähigkeit eines Unternehmens aus Sicht der Bank, desto eher erhalten Unternehmen einen Kredit zu günstigen Konditionen.
Dabei gilt
grundsätzlich: Eine gute Kapitaldienstfähigkeit geht regelmäßig mit einer guten Bonität einher, weil zentrale Größen, die für die Berechnung der KDF wichtig sind, auch unmittelbar in ein Rating einfließen, etwa der
Cashflow oder der Kapitalanteil. Ist die Kapitaldienstfähigkeit aus Sicht der Bank nicht gegeben oder sehr unsicher, sind die Chancen auf einen neuen Kredit kaum gegeben.
Und noch ein anderer Aspekt ist für Unternehmen wichtig, aber weniger bekannt: Kommt die Bank zu dem Schluss, dass die Kapitaldienstfähigkeit künftig
gefährdet ist, kann sie auch die Bedingungen für bereits bestehende
Darlehen verschlechtern und beispielsweise die Zinsen erhöhen oder Sicherheiten nachfordern.
Die Grundlage zur
Berechnung der Kapitaldienstfähigkeit sind
Jahresabschlüsse,
betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) und vor allem die Planzahlen eines Betriebes; also alles Unterlagen, die im Rahmen von Kreditverhandlungen ohnehin vorgelegt bzw. erstellt werden müssen.
Praxis-Tipp:
Im Normalfall berechnet die Bank die Kapitaldienstfähigkeit jährlich, meist wenn die Jahresabschlussunterlagen und Planzahlen für das kommende Jahr vorliegen. Nur wenn während des Jahres neue Kredite beantragt werden sollen, erfolgt meist eine zusätzliche unterjährige Berechnung. Dabei ist es dann wichtig, dass Unternehmer möglichst aktuelle Zahlen vorlegen können.
Letzte Änderung W.V.R am 19.08.2022
Autor(en):
Jörgen Erichsen
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