Lineare Abschreibung (AfA)

Redaktion RWP

Grundlagen

Durch Abschreibungen werden planmäßige und unvorhergesehene Wertminderungen von Vermögensgegenständen erfasst. Abschreibungen werden vorgenommen, um in der Buchführung den aktuellen Wert des Betriebsvermögens sichtbar zu machen und den Wertverlust der Anlagegüter als Kosten nachvollziehbar machen zu können. Der Wertverlust wird durch eine Aufwandsbuchung berücksichtigt. Um die Höhe der Abschreibungen zu berechnen, ist es notwendig, die gewöhnliche Nutzungsdauer des Vermögensgegenstands zu kennen. Hierfür gibt es die so genannten Abschreibungstabellen (Afa-Tabellen). Abschreibungen sind Aufwendungen, aber keine Ausgaben!

Lineare Abschreibung

Die lineare Abschreibung ist gekennzeichnet durch gleichbleibende Abschreibungsbeträge bei linearer Aufteilung der Anschaffungskosten auf die Jahre der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Anlageguts. Diese finden Sie in der AfA-Tabelle des Finanzamtes . Die Abschreibung beginnt mit dem Datum des Erwerbs des Anlagegutes (vorausgesetzt, es ist zu diesem Zeitpunkt betriebsbereit). Die Abschreibung endet mit dem Erreichen der angesetzten Nutzungsdauer bzw. dem Verkauf des Anlagegutes. Steuerrechtlich gelten hier stets ganze Monate.
Beispiel: Kaufdatum 26. Juli 2015
Für 2015 gilt noch eine Abschreibung von 6 Monaten
Verkaufsdatum: 5. Oktober 2016
Für 2016 gilt noch eine Abschreibung von 10 Monaten.


Formel:
Der Abschreibungsbetrag pro Jahr lässt sich wie folgt errechnen:

LAbsch..png

oder in Ausnahmefällen:

Abschreibungsbetrag_l.png

Durch die gleichbleibenden Jahresbeträge liegt eine Linearität vor, daher wird diese Methode lineare Abschreibung genannt. Der Abschreibungsbetrag lässt sich bei dieser Methode am einfachsten berechnen. Hierbei wird unterstellt, dass ein Anlagegut über den Zeitraum hinweg, gleichmäßig stark beansprucht wird.

Formel in Excel:
LIA




Grafik:
lineare-abs.jpg



Beispiel:
Eine Maschine wird am 2.01.11 zu einem Preis von insgesamt 200.000 Euro (netto) angeschafft. Die Bezahlung erfolgt auf Ziel. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der Maschine beträgt 10 Jahre. Die Maschine wird linear abgeschrieben. Bilanzstichtag ist am 31.12.11.

Buchung am 2.01.11

Maschinen 200.000,00 €
VorSt 38.000,00 € an Verbindlichkeiten aus L. u. L. 238.000,00 €


Buchung am 31.12.11

Abschreibungen 20.000,00 € an Maschinen 20.000,00 €
GuV-Konto 20.000,00 € an Abschreibungen 20.000,00 €
SBK 180.000,00 € an Maschinen 180.000,00 €


Kommentar: Die Methode ist sowohl steuer- als auch handelsrechtlich zulässig (§7 Abs. 1 EStG und § 253 HGB).


2. Aufgaben

  1. Welche Voraussetzung muss für eine planmäßige Abschreibung (vgl. § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB) vorliegen?

  2. Nennen Sie die Formel zur Berechnung des Afa-Satzes in %.

  3. Auf welche Erkenntnisse stützt sich die Afa-Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter?

  4. Am 16.6.2016 wurde ein Pkw gekauft. Der Anschaffungspreis –netto – beträgt 24.000 €.

  5. In der Afa-Tabelle ist für PkW eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von sechs Jahren eingetragen.

  6. Nach den vertraglichen Unterlagen wurde eine sofortige Zahlung unter Abzug von 3 % Skonto veranlasst.
    1. Ermitteln Sie die aktivierungspflichtigen Anschaffungskosten für den Geschäfts-Pkw.

    2. Wie hoch ist der Abschreibungsbetrag 2016?

    3. Bilden Sie den Buchungssatz am Ende des ersten Nutzungsjahres

  7. Wie wird der Buchwert bei der planmäßigen Abschreibung berechnet?

  8. Was erfassen die Abschreibungen?

3. Lösungen

  1. Bei zeitlich begrenzter Nutzungsdauer nach einer den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung entsprechenden Abschreibungsmethode.

  2. 100
    Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer

  3. Die in dieser Tabelle für die einzelnen Anlagegüter angegebene betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer beruht auf Erfahrungswerten der steuerlichen Außenprüfung (Betriebsprüfung).


  4. a)

    Anschaffungspreis - netto - 24.000 €
    Minderungen der Anschaffungskosten  
    3 % Skonto von 24.000 € 720 €
    = Aktivierungspflichtige Anschaffungskosten 23.280 €

    b)

  5. Aktivierungspflichtige Anschaffungskosten
    Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer

    23.280 € = 3.880 €
    6 Jahre

    c)

    Abschreibungen auf Sachanlagen: 2.263 €
    an Fuhrpark: 2.263 €



  6. Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
    - Summe der Abschreibungen
    = Buchwert


    LinAbschr06.jpg

  7. Die Abschreibungen erfassen die Wertminderung von Anlagegütern. Dazu zählt: Abnutzung durch Gebrauch, natürlicher Verschleiß, Entwicklung neuer und verbesserter Anlagegüter aufgrund des technischen Fortschritts.

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letzte Änderung R. am 02.09.2022
Autor(en):  Redaktion RWP

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