Midijob - Regelung im Detail und Abgrenzung zum Minijob

Arbeiten in Gleitzone und Übergangsbereich

Stefan Parsch
Der Midijob soll den Übergang vom Minijob zur regulären Beschäftigung attraktiver gestalten. Seit Oktober 2022 gelten neue Bestimmungen für den Midijob: Durch eine höhere Obergrenze des Arbeitsentgelts kommen mehr Arbeitnehmer mit relativ niedrigem Einkommen in den Genuss von reduzierten Sozialversicherungsbeiträgen. Zudem führen diese reduzierten Beiträge nicht mehr zu einer entsprechend geringeren Rente. 

Minijobs und Midijobs in den vergangenen Jahren

Der Gesetzgeber hat 2003 den Midijob eingeführt, um die Schwelle zwischen dem Minijob und der regulären, sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung abzumildern. Verdiente ein geringfügig Beschäftigter monatlich mehr als den Betrag der Minijob-Verdienstgrenze, bekam er die vollen Sozialabgaben und Steuern abgezogen. Für viele geringfügig Beschäftigte war eine reguläre Beschäftigung deshalb wenig attraktiv.

Dies sollte sich mit dem Midijob ändern. Wer monatlich mehr verdient als gesetzlich für den Minijob erlaubt, wechselt in die "Gleitzone", die heute offiziell Übergangsbereich heißt. Aus dem Minijobber wurde ein Midijobber. Statt mehr als 20 % Sozialabgaben muss er nur etwa 11 % leisten – es bleibt mehr Netto vom Brutto. Die Obergrenze beträgt derzeit 2.000 Euro. 


Der Übergangsbereich

Mit dem Gesetz über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung vom 28. November 2018 (BGBl. I, S. 2016) hat die Bundesregierung den Midijob neu aufgestellt. Als das Gesetz am 1. Juli 2019 in Kraft trat, wurde die Obergrenze von 850 Euro auf 1.300 Euro (Art. 1 Nr. 9 des Gesetzes) angehoben und die Gleitzone entsprechend gestreckt – und umbenannt: Statt von "Gleitzone" spricht der Gesetzgeber jetzt von einem "Übergangsbereich". 

Der vom Arbeitnehmer zu zahlende Sozialversicherungssatz von knapp 11 % steigt über die Spanne des Arbeitsentgelts von derzeit 538,01 Euro (ab 01.01.2025: 556,01 Euro)auf etwa 20 % bei 2.000 Euro an, was dann den vollen Arbeitnehmerbeitrag darstellt. Die Steigung verläuft jetzt aber flacher, was für Midijobber mit einem Arbeitsentgelt von 850 Euro eine Entlastung von etwa 22,50 Euro bedeutet. Bei 1.100 Euro beträgt die Entlastung immer noch etwa zehn Euro (genaue Berechnungsvorschrift: § 163 Abs. 10 SGB VI).

Schwankender Arbeitslohn: Wenn ein Midijobber nicht monatlich denselben Lohn erhält, wird ein monatlicher Durchschnittswert gebildet. Auch Sonderzahlungen, wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, sind zu berücksichtigen. Auf das Jahr gerechnet liegt die Obergrenze für den Midijob bei einem Arbeitsentgelt von 24.000 Euro.

Die Anrechnung auf die Rente

Die andere wichtige Neuerung ist die Anrechnung auf die Rente. Nach der früheren Regelung führten die reduzierten Abgaben für die Rentenversicherung auch zu geringeren Rentenansprüchen. Dies hat der Gesetzgeber geändert: Die Rentenpunkte werden jetzt auf der Basis der regulären Abgabe zur Rentenversicherung berechnet (Art. 1 Nr. 4 RV-Leistungsverbesserungs-und -Stabilisierungsgesetz). Der Arbeitnehmer zahlt also weniger in die Rentenkasse ein, als er aufgrund seines Einkommens eigentlich müsste, erhält aber die vollen Versicherungszeiten, die ihm aufgrund seines Einkommens zusteht. 
Wichtig! Früher konnte ein Midijobber auf die Reduzierung des Beitragssatzes zur Rentenversicherung verzichten, um später mehr Rente zu erhalten. Diese Regelung entfällt nun, da die Rentenpunkte ohnehin vom regulären Beitragssatz aus berechnet werden. Die Verzichtserklärungen der Arbeitnehmer sind also hinfällig. Dennoch sollte ein Arbeitgeber sie bis zur nächsten Betriebsprüfung aufbewahren, um die Zahlungen an die Sozialversicherungen erklären und nachweisen zu können.

Vom Minijob zum Midijob

Viele Minijobber erhalten nur den gesetzlichen Mindestlohn. Steigt der Mindestlohn, müssen Arbeitgeber die Stundenzahl ihrer Minijobber neu berechnen, um die Verdienstgrenze einzuhalten. Die Arbeitszeit muss also entsprechend reduziert werden, wenn es beim Minijob bleiben soll. Diese Praxis soll jetzt entfallen. Die Verdienstgrenze bei geringfügiger Beschäftigung soll sich nach der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns richten. Dennoch kann es sich für Arbeitgeber und Arbeitnehmer lohnen, die Arbeitszeit sogar zu erhöhen und aus dem Minijobber einen Midijobber zu machen. Das hat für den Arbeitgeber wie für den Arbeitnehmer Vorteile – und kleinere Nachteile.

Vor- und Nachteile für den Arbeitnehmer

Im Midijob zahlt der Arbeitnehmer in alle Sozialversicherungen ein (Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) und hat entsprechend auch Anspruch auf Leistungen aus diesen Kassen. Dabei wird die Bemessungsgrundlage für die entsprechenden Abgaben reduziert, die Zahlungen sind also niedriger als nach regulären Sätzen. Dennoch steigen die Sozialabgaben beim Übergang vom Minijob zum Midijob von 3,6 % (nur Rente) auf 18,5 % (alle Sozialabgaben) an.

Da die Arbeitnehmerbeiträge nicht auf der Basis des kompletten Bruttolohns, sondern auf der eines reduzierten Einkommens ermittelt werden, liegen die Sozialabgaben immer noch unter denen eines regulären Arbeitnehmers. Außerdem bleibt der Midijob erst einmal lohnsteuerfrei, sofern für den Arbeitnehmer die Steuerklassen I bis IV gelten. Erst oberhalb von 1.000 Euro setzt bei den Steuerklassen I, II und IV der Steuerabzug vom Lohn ein.

Vor- und Nachteile für den Arbeitgeber

Im Hinblick auf die Sozialversicherungsabgaben hat der Übergang zum Midijob für den Arbeitgeber sogar finanzielle Vorteile. Denn für den Minijob zahlt er 28 % pauschale Sozialabgaben, während es beim Midijob nur etwa 20 % sind (s. Tabelle). Auch die Lohnsteuer, die beim Minijob pauschal 2 % vom Arbeitsentgelt beträgt, fällt wegen der Steuerprogression beim Übergang zum Midijob erst einmal weg.

Auch muss der Arbeitgeber nicht jedes Mal melden, wenn ein Beschäftigter in den Übergangsbereich gelangt oder ihn verlässt. Stattdessen genügt ein entsprechendes Kennzeichen in der nächsten anstehenden Entgeltmeldung. Einen Mehraufwand gibt es aber doch: Der Arbeitgeber muss gegenüber den Versicherungsträgern sowohl das tatsächliche Arbeitsentgelt als auch die reduzierte Bemessungsgrundlage für den Arbeitnehmer, teilweise auch "fiktiver Verdienst" genannt, angeben (Berechnung siehe unten).

Einschränkungen bei der Anwendung der neuen Regelungen

Von den neuen Regelungen zum Midijob sind einige Arbeitnehmergruppen ausgenommen. Dies sind zum einen Auszubildende und Studenten in dualen Studiengängen, zum anderen Praktikanten und diejenigen, die ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr leisten. Keine Anwendung finden die Midijob-Regelungen auch bei Kurzarbeit oder Wiedereingliederungsmaßnahmen.
Achtung: Ein Job mit einem Arbeitsentgelt über der Verdienstgrenze für Minijobber gilt nicht als Midijob, wenn er ein Nebenjob zu einem regulären Beschäftigungsverhältnis ist. Dann gelten für beide Jobs die regulären Abgaben und Steuern. Wenn ein Arbeitnehmer mehrere Midijobs hat, dann werden die Arbeitsentgelte zusammengezählt. Nur wenn sie in Summe maximal 2.000 Euro ergeben, gelten die Regelungen für den Midijob.

Hat jemand einen oder mehrere Midijobs und einen Minijob, so bleibt das Arbeitsentgelt des Minijobs unberücksichtigt. Bei zwei oder mehr Minijobs werden die Entgelte ab dem zweiten Minijob bei der Errechnung des Gesamtverdienstes hinzugezählt.


Beispielrechnung: Arbeitnehmeranteil an den Sozialabgaben

Beispiel: Georg R. verdient mit einem Midijob 1.000 Euro.

Um den Arbeitnehmeranteil der Sozialversicherungsabgaben bei einem Midijob zu ermitteln, muss zunächst die Bemessungsgrundlage mit einer Berechnungsvorschrift nach § 163 Abs. 10 SGB VI berechnet werden. Die Formel lautet:
F × 538 + ([2.000 / (2.000 – 538)] – [538 / (2.000 – 538)] × F) × (AE – 538)

Dabei ist AE das zugrunde liegende Arbeitsentgelt und F ein Faktor, der sich aus dem Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz ergibt. In 2024 lautet dieser Faktor: 0,6846. Die Berechnungsvorschrift kann aber auch vereinfacht werden. Sie lautet dann in 2024: 
1,116063748 × Arbeitsentgelt – 232,127496580.

Die reduzierte beitragspflichtige Einnahme von Georg R. beträgt:
1,116063748 × 1.000 – 232,127496580 = 883,94 Euro

Die Rechengrößen 1,116063748 und 232,127496580 ändern sich bei Anpassungen der Bedingungen für den Midijob. Die jeweils gültigen Rechengrößen für alle Jahre finden sich beispielsweise auf den Internetseiten der Krankenkassen. Diese reduzierte beitragspflichtige Einnahme dient zur Berechnung der Abeitnehmeranteile des Beitrags zu Sozialversicherung.

Bemessungsgrundlage Gesamtbeitrag AG-Anteil An-Anteil
Faktor F 0.6846 883,94 € 1000,00 €  
Kranken­versicherung (+ Sonderbeitrag 2,2%) 16,80 % 148,50 € 95,41 € 53,09 €
Pflege­versicherung 3.15 % 28,48 € 19,32 € 9,16 €
Renten­versicherung 18.60 % 164,42 € 105,64 € 58,78 €
Arbeitslosen­versicherung 2.60 % 22,98 € 14,76 € 8,22 €
Summe 364,38 € 235,13 € 129,25 €
Stand: 2024

Georgs monatliches Nettoeinkommen beläuft sich also auf 870,75 Euro. Sein Arbeitgeber muss für Georgs Midijob monatlich 1.235,13 Euro bezahlen.




letzte Änderung S.P. am 25.11.2024
Autor(en):  Stefan Parsch
Bild:  Bildagentur Panthermedia / Oleg Dudko


Autor:in
Herr Stefan Parsch
Stefan Parsch ist freier Journalist und Lektor. Er schreibt Fachartikel für die Portale von reimus.NET und Artikel über wissenschaftliche Themen für die Deutsche Presse-Agentur (dpa). Für den Verein Deutscher Ingenieure lektoriert er technische Richtlinien. Mehr als zwölf Jahre lang war er Pressesprecher der Technischen Hochschule Brandenburg.
weitere Fachbeiträge des Autors | Forenbeiträge
Webtipps

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Controlling-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten für Controller. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Element 814121 wurde nicht gefunden

Controlling- Newsletter

Neben aktuellen Neuigkeiten für Controller und neu eingegangene Fachartikel, informieren wir Sie über interessante Literaturtipps, Tagungen , Seminarangebote und stellen Ihnen einzelne Software- Produkte im Detail vor.
Werden Sie jetzt monatlich über
neue Fachbeiträge, Controlling-Tools und News informiert! Zur Newsletter-Anmeldung >>

Über 3.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Controller-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Controlling-Forum.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Controlling.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Controller? Mit einer Stellenanzeige auf Controlling-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

KLR-Begriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Kostenrechnung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Controller und und diskutieren ihre Fragen zu Controlling-Themen.

Riesen- Ressource

Auf Controlling-Portal.de sind bereits über 1.500 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Amüsante Glosse

Zweifel_Denken_Frau_Brille_pm_luckyraccoon_400x300.jpg

Erfolgreiche Unternehmer einer Kleinstadt treffen sich regelmäßig im örtlichen Golfclub und diskutieren mit Ihrer Lieblingskellnerin und BWL-Studentin Pauline betriebswirtschaftliche Probleme. Amüsant und mit aktuellem Bezug geschrieben von Prof. Peter Hoberg.

Zur Serie "Neulich im Golfclub" >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Controller, u.a. auch Kurse zum Controller / IHK zusammengestellt.

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Controlling-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.

Buch-Tipp


kennzahlen.png Kennzahlen-Guide für Controller- Über 200 Kennzahlen aus Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.
Jede Kennzahl wird in diesem Buch ausführlich erläutert. Neben der Formel wird eine Beispielrechnung aufgeführt. Für viele branchenneutrale Kennzahlen stehen Zielwerte bzw. Orientierungshilfen für eine Bewertung zur Verfügung. Für die genannten Bereiche hat die Redaktion von Controlling-Portal.de jeweils spezialisierte Experten als Autoren gewonnen, die auf dem jeweiligen Gebiet über umfangreiche Praxiserfahrung verfügen. 
Preis: ab 12,90 Euro Brutto mehr >>

Controlling-Software gesucht?

controlling_Dashboard_pm_ml12nan_B9707546_400x300.jpg

Verschaffen Sie sich hier einen Überblick >>
Anzeige
Excel-Vorlagen für Controlling und Rechnungswesen

Stellenanzeigen

Finanzbuchhalter / Bilanzbuchhalter Buchhaltung & Controlling (m/w/d)
Sie lieben Zahlen? Sie behalten auch bei komplexen Finanzthemen den Überblick und fühlen sich in der Welt von Bilanzen, Buchungen und Jahresabschlüssen zu Hause? Von der sorgfältigen Verbuchung einzelner Geschäftsvorfälle bis hin zur Mitwirkung an strategischen Finanzentscheidungen – Sie beeindru... Mehr Infos >>

Buchhaltungsfachkraft Debitoren / Accountant (m/w/d)
Als einer der bedeutendsten Messeveranstalter der Welt steht die Messe München für faszinierende Erlebnisse und inspirierende Begegnungen. Auf unseren mehr als 90 Fachmessen im In- und Ausland bieten wir Begegnungsplattformen, auf denen man aus nächster Nähe Innovationen und die Welt von morgen e... Mehr Infos >>

Controller (m/w/d) Schwerpunkt Werkscontrolling und Produktkalkulation
Die TPG – The Packaging Group ist ein Firmenverbund international führender Hersteller und Entwickler von hochwertigen Verpackungsmaschinen. Durch den Zusammenschluss der Unternehmen FAWEMA, HDG und WOLF vereint die TPG Traditionsmarken, die über einzigartiges Know-how und eine herausragende Tech... Mehr Infos >>

Bilanzbuchhalter / Buchhalter (w/m/d), z. B. Betriebswirt, Steuerfachwirt (w/m/d)
Die Zech-Unternehmens­gruppe­ wird von der Zech Management als zentralem Dienstleister bei ihrer Ent­wicklung unterstützt: Mit unseren über 450 Mitar­bei­terinnen und Mitar­beitern erbringen wir unterschied­liche Services - vom Rech­nungs­wesen über die IT bis zum Personalwesen. Mehr Infos >>

Referent (m/w/d) Controlling / Einnahmenaufteilung
Wir suchen Dich! Für drei Bundesländer, acht Kreise, 30 Verkehrs­unter­nehmen und rund 3,67 Mio. Einwohner über­nimmt der hvv das Management des öffent­lichen Personen­nah­verkehrs (ÖPNV) in der Metro­pol­region Hamburg. Mit rund 120 Mitarbei­tenden ist die hvv GmbH die Regie­organi­satio... Mehr Infos >>

Fachinformatiker (m/w/d) Support und Controlling
Der Medizinische Dienst Nord ist ein unabhängiger Gutachterdienst und berät gesetzliche Kranken- und Pflegekassen in Hamburg und Schleswig-Holstein in medizinischen und pflegefachlichen Fragen. Wir sind die Spezialistinnen und Spezialisten für Begutachtungen der Pflegebedürftigkeit, in der Beurte... Mehr Infos >>

Risikocontroller (m/w/d) für das Risikomanagement Factoring
Die activ factoring AG mit Sitz in München ist eine Tochtergesellschaft der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich AG, Österreichs größte und erfolgreichste Regionalbank. Wir sind einer der führenden Factoring-Dienstleister in Deutschland und auch Ansprechpartner für maßgeschneiderte Lösungen zur Fo... Mehr Infos >>

(Junior) Projektmanager / Prozessmanager im Rechnungswesen (w/m/d)
Nutze deine Chance: Verstärke unser derzeit zweiköpfiges Team als Prozess- und Projektmanager (w/m/d) im Rechnungswesen. Eure gemeinsame Mission: Die abteilungsübergreifende Optimierung unserer Prozesslandschaft. Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Folgen Sie uns!

panthermedia_B90564160_patronestaff_310px.jpg

Controlling-Portal auf:
Facebook >> und  Linkedin >>

Veranstaltungs-Tipp

Confex_Online-Banner_290px.jpg
Lernen Sie von unseren Experten alle Tricks zum Thema Power BI.
  • Erfahrene Trainer mit fundiertem Power BI Wissen
  • Praxisnahe Beispiele und Übungen für sofortige Anwendung
  • Kleine Gruppen für maximale Interaktion
Melden Sie sich jetzt an, es gibt noch freie Plätze.

JOB- TIPP

Karriere_290px.png
Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Interessante Stellenangebote für Controller finden Sie in der Controlling-Portal Stellenbörse. Immer auf dem Laufenden bleiben und neue Jobangebote mit dem Jobletter automatisch erhalten? Zur Jobletter-Anmeldung >>

Excel-Tool Bilanz- und Erfolgsanalyse

Bilanzanalyse-Tool 290px.jpg
Aus Bilanz und G+V werden alle gängigen Bilanz- und Erfolgskennzahlen errechnet und versucht, die Bewertung der Zahlen mit den Ampelfarben grün, gelb und rot deutlich zu machen. Die Ableitung bzw. Berechnung der Kennzahlen wird ausführlich dargestellt.

Jetzt hier für 34,- EUR downloaden >>

Excel-Tools für Controller!

Diagramme_Charts_pm_chormail@hotmail-com_B347361660_400x300.jpg

Über 500 Vorlagen direkt zum Download. Verschaffen Sie sich einen Überblick >>

Software-Tipps

LucaNet_simply_intelligent_Logo_RGB.jpg
LucaNet.Financial Consolidation ist die Software für eine prüfungssichere Konsolidierung, die alle Funktionen für die Erstellung eines legalen Konzernabschlusses nach unterschiedlichen Rechnungslegungsstandards bietet.
Mehr Informationen >>

Weitere Controlling-Software-Lösungen im Marktplatz >>

RS - Make or Buy Analyse

In einem Unternehmen kommt oft die Frage auf, ob man Materialien in Eigenproduktion herstellen sollte oder diese extern zukauft. Dieses Excel-Tool hilft Ihnen bei der Fragestellung auf Grundlage der Make or Buy Analyse. Die Berechnung kann nach Vollkosten- oder Grenzkostenansatz durchgeführt werden.
Mehr Informationen >>


Preiskalkulation mit Excel

Preiskalkulation einfach gemacht: dieses Excel-Tool hilft Ihnen bei der Kalkulation Ihrer Preise. Geeignet sowohl im Dienstleistungs- als auch im Industriebereich. Auch zur Preiskalkulation einzelner Projekte anwendbar. Inklusive einstufiger Deckungsbeitragsrechnung.
Mehr Informationen >>

Kundendatenbank inkl. Rechnungsprogramm

Die Excel- Kundendatenbank für bis zu 2000 Kunden ist ideal als Vertriebsdatenbank einsetzbar mit integrierten Termin-/ Wiedervorlagenmanagement zur Verwaltung, Steuerung, Planung und Reporting von Kundendaten und Vertriebsaktivitäten. Erstellen Sie ganz einfach Ihre Rechnungen für verwaltete Kunden mit Produkten aus Ihrem Katalog. 
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Skript Kostenrechnung

Umfassendes Skript für Studenten, Auszubildende und angehende Bilanzbuchhalter zu allen prüfungsrelevanten Themen aus der Kosten- und Leistungsrechnung als ebook im pdf-Format. Auf 163 Seiten wird alles zum Thema Kostenrechnung ausführlich und verständlich sowie mit vielen Abbildungen und Beispielen erläutert.

Themen:

- Kostentheorie
- Aufgaben und Systeme der Kostenrechnung
- Vollkostenrechnung
- Teilkostenrechnung (Deckungsbeitragsrechnung)
- Plankostenrechnung
- Kurzfristige Erfolgsrechnung
- Prozesskostenrechnung
- Kalkulation im Handel

Zusätzlich zum Skript erhalten Sie umfangreiche Klausuraufgaben und Übungsaufgaben mit Lösungen! Preis 9,90 EUR Hier bestellen >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>